Garantiepension beziehen oder auszahlen lassen?

  • Ich habe eine Versicherungsaltlast und stelle mich endlich der Frage, wie ich mit ihr umgehen soll und wie ich mich dieser Frage am besten nähere.

    Es handelt sich um eine „Rentenversicherung“ Garantiepension“ einer österr. Versicherung

    Eckdaten Lt jährlicher Vertragsinformation aus 4/2026:

    Seite 1

    Zum 1.4. 2026 ergeben sich folgende Werte inkl. Gewinnanteile für ihre Pensionsversicherung

    Deckungsrückstellung:
    32.727

    Ablebensleistung:
    26.230

    Rückkaufswert
    31.886,39

    Vorschau auf ihre garantierte und voraussichtliche Leistung zum Versicherungsende

    Ihre Versicherung wird zum 1.7.2027 ausbezahlt.

    Ab 1.7.2027 (Alter dann 60, da werde ich aber noch 2-5 Jahre weiterhin berufstätig sein) monatlich garantierte Pension
    149,13

    Jährliche Prämie heuer am 1.4
    1337


    (Anmerkung: Lt meiner Berechnung vermutlich zum 1.4.2027 die letzte Prämie ohne Indexanpassung
    334)


    Seite 2

    Voraussichtliche Pension inkl. Gewinn (bei einer Gessmtverzinsung von 2,5%)
    157,26

    Garantiertes Pensionskapital 33.879,74

    Dieser Wert erhöht sich noch durch die bisher gutgeschriebene Gewinnbeteiligung.

    Voraussichtliches Pensionskapital bei einer Gesamtverzinsung von 2,5% 35.558,97

    Tatsächlich muss ich eingestehen, hier ein kopfloses Opfer (gewesen) zu sein, das einfach vor vielen Jahren etwas abgeschlossen hat ohne zu wissen was und sich überhaupt nicht damit befasst hat was all diese Begriffe bedeuten.

    Bis jetzt habe ich den Kopf in den Sand gesteckt, aber 2027 rückt näher.

    Was ich glaube, verstanden zu haben ist, dass die Monatsleistung mindestens 149,13 und vermutlich 157,26 sein wird.

    Und wenn ich den Betrag (jetzt oder erst 2027?) ) auszahlen lasse sind es 31.886

    Wie nähere ich mich am besten der Frage, ob auszahlen lassen und selbst investieren klüger ist als monatlich steuerfrei den kleinen Betrag beziehen und welche Werte muss ich dazu betrachten?

  • Ich würde die wohl als erstes beitragsfrei stellen und das dadurch frei werdende Geld selber in einen ETF-Sparplan stecken.

    Ich kenne die Regeln in Östereich nicht. Es wäre zu klären wie Einmalzahlung oder monatliche Rente steuerlich und sozialversichungesmäßig behandelt werden. In DE gibt es da durchaus Unterschiede.

    Dann hast du am Ende einen Betrag Einmalzahlung nach Steuern & SV
    sowie einen Monatsbetrag nach Steuern und SV

    Teile den Einmalbetrag durch den monatlichen und du weist wieviele Monate Du mindest die Rente beziehen musst um den Einmalbetrag zu schlagen. Wobei sich der ja noch verzinst, im Idealfall.

    Dann musst du nur noch wissen, wie alt Du wirst...

  • Nach 17,8 Jahren ((Alter rund 78) beginnt der monatliche Auszahlungsvorteil und wäre ab dann die Summe der monatlichen Pension höher als die Einmalsumme.

    Aber die Einmalsumme würde ich in einen FTSE all world investieren wollen und müsste die Rendite beim Vergleich mit berücksichtigen.

    Sowohl Einmal- als auch monatliche Auszahlung müssten meines Wissens nach steuerfrei sein.

    Beitragsfrei stellen brauch ich nicht mehr, es wird voraussichtlich nur noch ein Minibeitrag von € 334 (+ indexanpasssung) fällig, dann habe ich fertig eingezahlt.

  • Schwierig. Ab 79 oder 80 geht es dann quasi in die „Gewinnzone“.

    Ja, ich habe rund 78 errechnet.

    Aber das berücksichtigt nicht, dass ich den Einmalbetrag sofort anlegen würde (FTSE All World).

    Zudem bräuchte ich diese monatliche Pension auch noch keinesfalls mit 60 sondern - wenn überhaupt - erst wenn ich irgendwann frühestens mit 62 und spätestens mit 65 zu arbeiten aufhöre.

    Ich habe keine „Rentenlücke“ in dem Sinne dass ich Depot oder diese Pension zur Deckung meines Lebensunterhaltes bräuchte…ist alles nur „Sahnehäubchen“

    Nachteil des ETF wäre allerdings dass diese Gewinne zu versteuern wären, bei der Versicherung weder die monatliche Pension noch die Einmalsumme.

    Vorteil des ETF wäre dass ich diesen vererben kann, bei der Pension ist mit meinem Tod „aus die Maus“.

    Ich staune immer, wie in diesem Forum Berechnungen mit allen möglichen Variablen angestellt werden um eine rationale Entscheidung treffen zu können.

    Ich selbst komme über den einfachen o.a. Vergleich der Summen nicht hinaus und wüsste nicht wie ich die anderen Überlegungen rechnerisch einbeziehen könnte.

    Noch eine Verständnisfrage: ich lese hier oft „Riesterrente“. Ist mein Ding das österr. Pendant dazu?

  • Zudem bräuchte ich diese monatliche Pension auch noch keinesfalls mit 60 sondern - wenn überhaupt - erst wenn ich irgendwann frühestens mit 62 und spätestens mit 65 zu arbeiten aufhöre.

    Ich habe keine „Rentenlücke“ in dem Sinne dass ich Depot oder diese Pension zur Deckung meines Lebensunterhaltes bräuchte…ist alles nur „Sahnehäubchen“

    ........

    Vorteil des ETF wäre dass ich diesen vererben kann, bei der Pension ist mit meinem Tod „aus die Maus“.

    Da lese ich einige Argumente für eine Kapitalauszahlung statt Rentenleistungen.

  • Wenn du noch gar kein Depot hast, dann würde ich so kurz vorher auch nicht mehr damit anfangen.

    Wenn ich die monatlichen Zahlungen nicht brauche, dann würde ich die Einmal Zahlung nehmen, erstmal auf Tagesgeld packen und mir ab und zu was von gönnen.

    Depot ist vorhanden , Betrag würde in den vorhandenen FTSE All World wandern

  • Ist die steuerliche Situation bei Kapitalabfindung vs. Pension klar? Auch eine eventuelle Sozialversicherung kann relevant sein. Gibt es eine Mindestgarantiezeit oder ein Hinterbliebenenschutz? Ohne hier zu wissen, was genau Sache ist, würde ich nichts entscheiden.

    Auf die lange Bank schieben ist vermutlich nicht. Erfahrungsgemäß wollen Versicherungen ein paar Monate Vorlauf für den Wechsel auf Kapitalabfindung.

  • Ist die steuerliche Situation bei Kapitalabfindung vs. Pension klar? Auch eine eventuelle Sozialversicherung kann relevant sein. Gibt es eine Mindestgarantiezeit oder ein Hinterbliebenenschutz? Ohne hier zu wissen, was genau Sache ist, würde ich nichts entscheiden.

    Auf die lange Bank schieben ist vermutlich nicht. Erfahrungsgemäß wollen Versicherungen ein paar Monate Vorlauf für den Wechsel auf Kapitalabfindung.

    Kein steuerlicher Unterschied, beides steuerfrei (Investition ins Depot dann Gewinnbesteuerung mit 27,5% KEST)

    Sozialversicherung irrelevant

    Lebenslang garantiert

    Hinterbliebenenschutz (Kapitalauszahlung an begünstigte Person) nur, falls ich vor dem 1.7.2027 versterbe, danach nicht mehr.

  • Lediglich wenn Deine zukünftige Rente sehr niedrig sein sollte, würde ich ernsthaft über die Pensionsleistung nachdenken, um quasi den sicheren Kapitalfluss zu verstärken. Ansonsten nimm die Kapitalabfindung. Dann kannst Du es anlegen wie Du es für richtig hältst und das Geld bleibt in der Familie falls Dir etwas zustößt. Die Kapitalertragssteuer würde mich eher nicht stören, denn dafür bekommst Du vermutlich eine höhere Rendite, die das ausgleicht.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen