Sonderausgaben möglich?

  • Ich hatte vor einigen Jahren einen anerkannten Wegeunfall. Bis heute (und womöglich bis 2027 oder noch länger) zieht sich dazu ein Verfahren am Landgericht hin (höchstwahrscheinlich erfolgt die Weitergabe ans OLG in paar Monaten). Ich sitze über der Steuererklärung für 2025 und mir kam in den Sinn - ob ich eigentlich auch die vom Richter abverlangte Gebühr für die vom Gericht verlangte medizinische Begutachtung für den Ist-Zustand (Andauer der Beschwerden) steuerlich absetzen kann - oder nicht. Ob ich je oder wieviel davon diese Gebühren wirklich wieder erstattet bekomme, steht in den Sternen. Es geht in 2025 wieder um mehrere tausende Euro, die ich in die Gerichtskasse einzahlen musste. Bis heute gibt es immer noch kein Gutachten. Wir hatten zwischendurch auch Jahre ohne jeden Fortgang ("kein Richter verfügbar, kein Termin möglich"). Ich würde nicht fragen, wäre es ein "normaler" Unfall aber es war eben ein Wegeunfall.

    Totalschaden, Krankenhausaufenthalt, bis heute pausenlos in Behandlung ...

    Ich hatte jetzt erstmals vor, die Steuererklärung online und nicht auf Papier einzureichen. Ich finde nichtmal die Option zur Angabe von Werbungskosten (km Wege zu den einzelnen Arbeitsstellen etc) geschweige Abfrage von solchen Sonderausgaben (lediglich "Krankheitskosten" aber das sind ja Peanuts für Physio & Co.). Mal eben nette 6.000€ für einen Arzt (med. Gutachter) war da schon eine ordentliche andere Hausnummer ... Any idea ??? Oder ich schicke das einfach auf dem Postweg als Ergänzung und versuche es so???

    Danke vorab für Hilfe!

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  • Du findest in Elster alles das, was auch im Papier Formular zu finden ist. An selber Stelle. Hast Du die Anlage N schon hinzugefügt?

    Zur eigentlichen Frage: ich würde es einfach mal angeben (N - weitere Werbungskosten). Streichen können die immer noch. Wenn du dann die Ausgaben erstattet bekommst, musst das dann später natürlich auch entsprechend angeben...

  • Grds. sind nach meiner Ansicht Gerichts- und Anwaltskosten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als Werbungskosten im Zeitpunkt der Zahlung abzugsfähig. Im worst case wird es gestrichen. Ich würde es nur klar deklarieren.

  • Schick. Gut, ich werde es versuchen. Als Werbungskosten (Anlage N) statt Sonderausgaben - und ich ärgere mich grad emens. Denn Anwaltskosten (hab mal quer gerechnet, insgesamt über die Jahre hab ich um die 20.000€ vorgebuttert und nie irgendwas steuerlich abgesetzt weil dämlich und im Irrglauben "krieg ich ja alles irgendwann zurück von der Gegenseite, muss nur Geduld haben ..."). Dämlichkeit = ich.

    Anwaltskosten gab es 2025 keine, nur mehrere Gutachterkosten - ich schieb die dazu gehörenden Verfügungen vom Gericht mit zum Abgleich als Legitimation. Stimmt, streichen können sie immer aber man muss es versuchen. Bei Angabe auf Papier hatte ich immer alles gefunden und ausgefüllt, aber online sitz ich "vor einem Wald und seh die Bäume nicht". Problem liegt also bei mir :(

    Warum Elster? Weil ich der TV-Werbung misstraue ... egal wie sehr dort Leute loben von wegen "dauert nur wenige Minuten und man bekommt mindestens 1.000€ zurück". Ich probiere also doch mal diese hier empfohlene App und lass mich überraschen. Vielen herzlichen Dank an Euch!

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