Ich hatte vor einigen Jahren einen anerkannten Wegeunfall. Bis heute (und womöglich bis 2027 oder noch länger) zieht sich dazu ein Verfahren am Landgericht hin (höchstwahrscheinlich erfolgt die Weitergabe ans OLG in paar Monaten). Ich sitze über der Steuererklärung für 2025 und mir kam in den Sinn - ob ich eigentlich auch die vom Richter abverlangte Gebühr für die vom Gericht verlangte medizinische Begutachtung für den Ist-Zustand (Andauer der Beschwerden) steuerlich absetzen kann - oder nicht. Ob ich je oder wieviel davon diese Gebühren wirklich wieder erstattet bekomme, steht in den Sternen. Es geht in 2025 wieder um mehrere tausende Euro, die ich in die Gerichtskasse einzahlen musste. Bis heute gibt es immer noch kein Gutachten. Wir hatten zwischendurch auch Jahre ohne jeden Fortgang ("kein Richter verfügbar, kein Termin möglich"). Ich würde nicht fragen, wäre es ein "normaler" Unfall aber es war eben ein Wegeunfall.
Totalschaden, Krankenhausaufenthalt, bis heute pausenlos in Behandlung ...
Ich hatte jetzt erstmals vor, die Steuererklärung online und nicht auf Papier einzureichen. Ich finde nichtmal die Option zur Angabe von Werbungskosten (km Wege zu den einzelnen Arbeitsstellen etc) geschweige Abfrage von solchen Sonderausgaben (lediglich "Krankheitskosten" aber das sind ja Peanuts für Physio & Co.). Mal eben nette 6.000€ für einen Arzt (med. Gutachter) war da schon eine ordentliche andere Hausnummer ... Any idea ??? Oder ich schicke das einfach auf dem Postweg als Ergänzung und versuche es so???
Danke vorab für Hilfe!