Meine Eltern haben mich um Rat bzgl. der Weiterführung ihrer privaten Unfallversicherung gebenten. Beide sind Ü80, Kinder längst erwachsen. In der UV sind Todesfall und Invalidität abgesichert, außerdem ein Krankenhaustagegeld. Der Vertrag ist aus den 1970er Jahren, als tatsächlich noch eine Existenz (Betriebsinhaber, Familie mit kleinen Kindern) abgesichert werden musste. Ich halte die Versicherung mittlerweile für überflüssig und denke, dass sie sich die Prämie auch sparen können. Zudem wird die Versicherung viele Leistungen mit Verweis auf alterstypische Einschränkungen ablehnen. Habe ich etwas übersehen?
Unfallversicherung mit Ü80 kündigen?
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Frisch_ling -
26. August 2026 um 09:17 -
Unerledigt
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Wie teuer ist sie denn? Unfallversicherungen sind generell eher "Kann-Versicherungen". "Kann" man also drauf verzichten

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Der Vertrag für meine Mum kostet aktuell 160€ p. a. Der für meine Papa dürfte teurer sein, da andere Risikoklasse. Zum Zeitpunkt des Abschlusses war bei ihm körperliche Tätigkeit gegeben.
sind generell eher "Kann-Versicherungen". "Kann" man also drauf verzichten
der gefällt mir

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Zudem wird die Versicherung viele Leistungen mit Verweis auf alterstypische Einschränkungen ablehnen.
Ist das so? Steht das in den Versicherungsbedingungen explizit drin, wenn z.B. eine Vorerkrankung wie Schlaganfall zum Sturz führt?
Denn falls nicht, wäre die Versicherung jetzt wertvoller als vorher. ich fürchte, du musst das Kleingedruckte lesen.
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Mit Eintritt in den Ruhe stand (sicher lange her) ist sicher die Risiko klasse senkbar gwesen.
Wurde dies gemacht?
Wie hoch sind die Versicherungssummen? -
ich fürchte, du musst das Kleingedruckte lesen.
ok - das kommt auf die To-Do-Liste für den nächsten Besuch.
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ok - das kommt auf die To-Do-Liste für den nächsten Besuch.
Jup, keinen Schnellschuss machen und erst kündigen, wenn es zu viel Beschränkungen gibt.
Ich habe seit 2005 eine Unfallversicherung. Bei der ist Sturz nach Schlaganfall versichert, ebenso eine geringere Berücksichtigung bei Vorerkrankungen, zudem hat man ab 65 Jahren ein Kapitalwahlrecht. Letzteres ist dann praktisch, wenn für höhere Summen notwendige Umbauten in Wohnung oder Haus vorgenommen werden statt einer monatlich hereintropfender Leistung, die man dann nur noch für ein paar Restlebensjahre bekommt.
Ich habe gesehen, bei mir ist sogar Trunkenheit im Straßenverkehr teilweise versichert. Prost!
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Ich kenne zwei Fälle, da hat die UV nach einem ordentichen Sturz (durch stolpern) niedrige fünfstellige Beträge ausgezahlt, da in ähnlich hohem Alter eine 100%ige Genesung (Vorsturzsituation) nicht mehr gewährleistet war. Mit dem Geld konnten einige Erleichterungen finanziert werden.
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