Gemeinsam nebenbei sparen

KI-Zusammenfassung

: Welchen thesaurierenden, nachhaltigen ETF sollen zwei unverheiratete Partner nach dem Hauskauf mit kleineren Monatsbeträgen besparen, und eher gemeinsam mit etwa 500 € oder getrennt mit je 250 €? Die meisten Beiträge sprechen sich für getrennte Depots aus, teils mit demselben weltweit streuenden ETF, weil ein Gemeinschaftsdepot Fragen zur Schenkungsteuer, keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag und mehr Aufwand bei Entnahmen oder Trennung bedeuten kann. Bei der konkreten nachhaltigen ETF-Auswahl gibt es keinen klaren Favoriten. Offen bleibt auch, ob erst ein Tagesgeldpuffer oder Sondertilgung bei 3,96 % Kreditzins wichtiger ist.

Welchen thesaurierenden, nachhaltigen ETF sollen zwei unverheiratete Partner nach dem Hauskauf mit kleineren Monatsbeträgen besparen, und eher gemeinsam mit etwa 500 € oder getrennt mit je 250 €? Die meisten Beiträge sprechen sich für getrennte Depots aus, teils mit demselben weltweit streuenden ETF, weil ein Gemeinschaftsdepot Fragen zur Schenkungsteuer, keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag und mehr Aufwand bei Entnahmen oder Trennung bedeuten kann. Bei der konkreten nachhaltigen ETF-Auswahl gibt es keinen klaren Favoriten. Offen bleibt auch, ob erst ein Tagesgeldpuffer oder Sondertilgung bei 3,96 % Kreditzins wichtiger ist.

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  • So, so! Arbeitslosigkeit und Krankheit hat man in der Hand.

    Nö, aber (1) weiß ich nicht, wie robust der empirische Befund ist, dass das jeden Mal im Leben trifft, und (2) hat man jedenfalls in der Hand, ob man dann auf das gemeinsame Depot einzahlt …

    Im Rahmen einer Erbschaft hatte ich mal passende Fragen zu beantworten (wem gehört das Auto und wo kam das Geld her). Ne - völlig aus dem Blauen kommt das nicht.

    Naja, dann ist es wohl am besten, wenn man alleinstehend bleibt, dann sind solche Fragen jedenfalls vermieden.

  • Nö, aber (1) weiß ich nicht, wie robust der empirische Befund ist, dass das jeden Mal im Leben trifft, und (2) hat man jedenfalls in der Hand, ob man dann auf das gemeinsame Depot einzahlt …

    Gleiches Problem hast Du, wenn derjenige Geld entnehmen will. Aber klar, hat man alles in der Hand. Fällt für mich unter die Überschrift: "Wer keine Probleme hat macht sie sich!"

  • Zahlt nicht jeder gleich viel ein? Wo entsteht denn dann eine Schenkung?

    Alles, was auf ein Gemeinschaftskonto (oder Gemeinschaftsdepot) gezahlt wird, gehört dann beiden zusammen.

    Das heißt, wenn einer 100 EUR einzahlt, schenkt der damit dem anderen 50 EUR.

    Wenn jeder 100 EUR einzahlt, schenkt jeder dem anderen 50 EUR. Das hebt sich nicht gegenseitig auf.

    Da kommen schnell größere Schenkungsbeträge zusammen, auch wenn das vielleicht gar nicht beabsichtigt und den Beteiligten auch nicht bewusst ist. Und der Schenkungsfreibetrag unter nicht verheirateten Paaren beträgt nur 20.000 EUR alle 10 Jahre.

  • Ja, genau – der Unterschied ist verheiratet vs. unverheiratet.

    Ihr seid verheiratet und (vermutlich) zusammenveranlagt, deshalb könnt ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € erteilen. Der gilt dann für alle Konten von euch beiden bei dieser Bank – Gemeinschaftskonten und getrennte Konten, genau wie du es beschreibst.

    Bei unverheirateten Paaren geht das nicht: Jeder Partner kann nur seinen eigenen Freistellungsauftrag über max. 1.000 € erteilen, und zwar nur für seine eigenen Konten. Zusammenlegen auf 2.000 € geht nur mit Zusammenveranlagung, also Ehe (oder eingetragene Lebenspartnerschaft).

    Wichtig dabei: Die 2.000 € gelten insgesamt über alle Banken hinweg – wenn ihr bei mehreren Banken Freistellungsaufträge habt, müsst ihr die 2.000 € aufteilen. Was darüber hinausgeht, meldet die Bank dem Finanzamt.

    Viele Grüße

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