Private Zusatz-Rentenversicherung - einmal Auszahlung oder monatliche Rente ?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder

    Im nächsten Jahr werde ich mit 64 1/2 Jahren in Rente gehen ( Altersrente für besonders langjährig Versicherte ).

    Meine Planung ist es, dann als Rentner Netto soviel im Monat zur Verfügung zu haben wie zur Zeit im Arbeitsverhältnis

    Mir steht dann zur Verfügung:
    - meine gesetzliche Rente mit über 75 erreichten Rentenpunkten
    - eine betriebliche Zusatzrente
    - eine private Rentenversicherung

    mit allen dreien zusammen passt das in etwa, um gleiches Netto zu generieren

    Gespartes für Haus, Urlaub etc. liegt noch on Top und soll hier nicht mit betrachtet werden

    Meine Frage dreht sich um die private Rentenversicherung.
    Hier muss ich mich jetzt zwischen Auszahlung ( ca. 50K ) oder monatlicher, lebenslanger Rente von ca. 260.- € entscheiden.
    Die 260.-€ monatlich sind allerdings ohne Inflationsausgleich

    Ich bin gesund und fit und zur Zeit spricht (noch) nichts dagegen, noch einige Jahre zu erleben

    Am liebsten wäre mir, dass die Zusatzrente monatlich und vor allem sicher aufs Konto geht.
    Mit einem Entnahmeplanrechner habe ich mir eine alternative, selbstgebastelte Entnahme durchgerechnet ( mit Tagesgeld und ETF Anteilen ).
    Ich finde zwischen beiden Varianten keine signifikanten Unterschiede

    Momentan tendiere ich zur monatlichen, lebenslangen Rente... auch mit dem Hintergedanken, dass man sich mit zunehmendem Alter vermutlich immer schwerer mit Finanzdingen tut
    Vielleicht habt Ihr noch Denkanstöße für mich, ob meine Gedankengänge so sinnvoll sind ?

    Kleiner Nachtrag:
    Die Versicherung würde mir gerne die Einmalzahlung aufrdücken, das mit der monatlichen Rente stand nur im "Kleingedruckten" und war im Detail nur durch eine Nachfrage zu klären

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  • Ich unterstelle einmal, dass es sich um eine Rentenversicherung handelt, die nicht staatlich mit Zuschüssen o.ä. gefördert wurde, sondern aus versteuertem Einkommen selbst bespart wurde.
    Hier waren die Beiträge dann vermutlich auch nicht steuerlich absetzbar, daher profitierst du bei der Auszahlung bei der Steuer.
    Wählst du die monatliche Rente, dann ist nur der sogenannte Ertragsanteil mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Der Ertragsanteil der Auszahlungen richtet sich danach, wie alt du bei Rentenbeginn bist. Diesen Ertragsanteil kannst du bei deiner Versicherung erfragen.

    Wählst du die sofortige Auszahlung des Gesamtbetrages, dann, wird nur der reine Gewinn (Auszahlungsbetrag minus eingezahlte Beiträge) versteuert. Hierbei kommt das Halbeinkünfteverfahren zum Tragen, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Zahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt.
    Dann wäre die Hälfte des Gewinns komplett steuerfrei. Die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

  • Es kommt wie immer darauf an, womit du dich wohl fühlst. Bei einer konstanten Rente verlierst du inflationsbedingt jährlich etwa 2%. Im Gegensatz dazu kannst du die etwa 50k bei Auszahlung anlegen und durch die Rendite das ganze ausgleichen. In beiden Fällen muss man allerdings die Steuern berücksichtigen, weiterhin hängt es natürlich vom Zeitpunkt deines Ablebens ab, hoffe in weiter Ferne. Was passiert mit dem erworbenen Geld im Todesfall, bekommen es die Angehörigen oder ist es verloren? Gibt da meines Wissens verschiedene Modelle, müsste im Kleingedruckten stehen.

  • Ok, dann müsste man es , auf deine Daten bezogen, steuerlich durchrechnen, bin jetzt, ohne die Zahlen zu kennen, der Meinung Einmalzahlung ist auf Dauer günstiger, vielleicht eine Aufteilung in TG und ETF? Ich habe mir meine Betriebsrente auch auf einmal auszahlen lassen, diese wird zwar voll versteuert und für 10 Jahre sind Krankenkassen-Beitäge zu zahlen, allerdings komme ich bei etwa 5% ETF Rendite deutlich besser weg. Problem ist halt der jährliche Rückgang der Rente durch die Inflation.

  • Bei Tod innerhalb einer 10-jährigen Garantiezeit, kann ich eine bezugsberechtigte Person einsetzten.... bei einem Ableben meinerseits danach, wäre das aber hinfällig

    Das sind die üblichen Vereinbarungen. Wenn du also besonders alt wirst, dann wäre die monatliche Rente durchaus vorteilhaft für dich.

    Der Nachteil wäre, dass es bei Tod nach 10 Jahren keine weitere Zahlung an die Erben kommen wird.

    Der Bertrag ist tatsächlich ein Altvertrag von vor 2005 und wurde nicht gefördert.Und die Rente scheint garantiert zu sein : " Die Rente erhalten sie ein Leben lang, garantiert"


    Die sofortige Auszahlung ist steuerfrei und du weißt, was du bekommst. Diesen Betrag kannst du anlegen und dir von der Anlage auch eine monatliche "Rente" auszahlen lassen oder du kannst diesen Betrag komplett für irgendwelche Anschaffungen/Zuwendungen etc. verwenden. Jedenfalls hast du die volle Verfügbarkeit über das Guthaben und kannst tun oder lassen, wie du es möchtest.

    Bei der monatlichen Zahlung wird deine "Rente" versteuert, aber du hast auch die "Sicherheit", dass du im Alter von 120 Jahren immer noch Geld bekommen wirst. Eine spätere Änderung deiner Entscheidung ist aber nicht mehr möglich.

    Eine Entscheidung für/gegen Rente/Einmalzahlung kann auch von deinem jetzigen Familienstand (alleinstehend/verheiratet) abhängen.

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    Ich habe mir meine Betriebsrente auch auf einmal auszahlen lassen, diese wird zwar voll versteuert und für 10 Jahre sind Krankenkassen-Beitäge zu zahlen, allerdings komme ich bei etwa 5% ETF Rendite deutlich besser weg. Problem ist halt der jährliche Rückgang der Rente durch die Inflation.

    Wenn du eine Rente gewählt hättest, dann stellt sich die Frage, ob und wie diese Rentenzahlungen im Laufe der Jahre angepasst worden wären.

    Bei der privaten Rentenversicherung gibt es ein Leben lang "nur" die jetzt vereinbarte Zahlung, egal, wie viel ich davon in X Jahren noch kaufen kann, denn es gibt keine Anpassung.

  • Rentenfaktor 52 heißt nach 16 Jahren Rentenbezug hast du gegenüber der Einmalzahlung die Gewinnschwelle erreicht. Mit 64,5 reicht es also, wenn du über 80,5 wirst, damit sich die laufende Rente lohnt - bei deiner geschilderten Gesundheit ein realistisches Szenario.

    Weil der Vertrag ein steuerfreier Altvertrag ist, fällt der Vergleich sogar noch deutlicher zugunsten der Rente aus. Bei einem selbst verwalteten Entnahmeplan mit ETF und Tagesgeld müsstest du die Erträge über Abgeltungssteuer und Teilfreistellung versteuern, die garantierte Rente bleibt dagegen komplett steuerfrei.

    Dazu kommt das Langlebigkeitsrisiko. Bei der Rente trägt die Versicherung das Risiko, dass du sehr alt wirst, beim Entnahmeplan trägst du es selbst und müsstest konservativer entnehmen, um nicht vorzeitig leer zu sein.

    Der einzige Nachteil der Rentenvariante ist die fehlende Flexibilität und Vererbbarkeit. Beim Entnahmeplan bleibt ein Restvermögen für deine Erben, bei der Rente ist das Kapital nach deinem Tod meist weg. Wenn dir das wichtig ist, wäre das ein Argument für die Einmalzahlung trotz der steuerlichen Nachteile.

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    Weil der Vertrag ein steuerfreier Altvertrag ist, fällt der Vergleich sogar noch deutlicher zugunsten der Rente aus. Bei einem selbst verwalteten Entnahmeplan mit ETF und Tagesgeld müsstest du die Erträge über Abgeltungssteuer und Teilfreistellung versteuern, die garantierte Rente bleibt dagegen komplett steuerfrei.

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    Nein, die Rentenzahlung ist steuerpflichtig. Bei einer Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung mit Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005 ist der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig.

  • Der einzige Nachteil der Rentenvariante ist die fehlende Flexibilität und Vererbbarkeit. Beim Entnahmeplan bleibt ein Restvermögen für deine Erben, bei der Rente ist das Kapital nach deinem Tod meist weg. Wenn dir das wichtig ist, wäre das ein Argument für die Einmalzahlung trotz der steuerlichen Nachteile.

    Eben, das wäre aus meiner Sicht der vielleicht wichtigste Punkt: Gibt es Kinder oder andere Angehörige, die von der Einmalzahlung und verbleibenden Summe (sehr) profitieren würden, oder nicht?

    Ansonsten scheinen die Steueraspekte (gerne nochmal härten, z.B. mit einem Steuerberater) eher für die Einmalzahlung zu sprechen, oder?

  • Danke für den vielen Input.... viele Punkte hatte ich so überhaupt nicht auf dem Schirm.

    Für die Versorgung meiner Kinder habe ich bereits vorgesorgt, so dass diese nicht auf den Ertrag bei "vorzeitigem Ableben" meinerseits angewiesen sind. Auch meine Partnerin braucht das allenfalls als Benefit.

    Die Lösung mit ETF und Tagesgeld hatte ich ja auch als Alternative, aber was mich daran stört ist, dass ich da mit zunehmendem Alter aktiv meine Finanzen managen muss. Mir wäre ein Automatismus lieber. Meine Bekannt- und Verwandschaft hat mir gezeigt, dass mit 80 der " finanzielle Durchblick" durchaus leidet. Ich würde das jetzt gerne "für die Zukunft" fixieren.

    Gibt es eine Festgeld- und ETF Lösung, die automatisch weiterläuft ?

  • Rentenfaktor 52 heißt nach 16 Jahren Rentenbezug hast du gegenüber der Einmalzahlung die Gewinnschwelle erreicht. Mit 64,5 reicht es also, wenn du über 80,5 wirst, damit sich die laufende Rente lohnt - bei deiner geschilderten Gesundheit ein realistisches Szenario.

    Diese Rechnung stimmt nur, wenn Du mit einem Anlagezins von 0% rechnest (und die Steuern auf die Rente ignorierst).

    Bei einem selbst verwalteten Entnahmeplan mit ETF und Tagesgeld müsstest du die Erträge über Abgeltungssteuer und Teilfreistellung versteuern

    Wenn Du zu 0% anlegst, zahlst Du aber keine Abgeltungssteuer ;)

  • Stimmt, das war ungenau von mir. Steuerfrei nach dem Halbeinkünfteverfahren ist bei einem Altvertrag nur die Einmalauszahlung, nicht die laufende Rente. Bei der Rentenzahlung wird der Ertragsanteil versteuert, je nach Renteneintrittsalter meist um die 18 Prozent der Rente, der Rest bleibt steuerfrei. Das ist zwar deutlich günstiger als die volle Abgeltungssteuer auf ETF-Erträge, aber eben nicht komplett steuerfrei, wie ich geschrieben hatte.

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