Schenkung an Ehefrau

  • Hallo,

    ich war hier für eine längere Zeit lang nicht aktiv, daher hoffe ich mal, dass ich mit meinem Anliegen in die richtige Forumsecke poste..

    Folgende Überlegung treibt mich um:

    Vor 6 Jahren haben meine Frau und ich geheiratet, wir leben in einer Zugewinngemeinschaft. Damals haben wir auf Hinweis unserer StB hin unser (getrenntes) Vermögen dokumentiert, was wir regelmäßig weiderholen. Seitdem ist unser Vermögen gewachsen.

    Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass lediglich der Ehemann Vermögen in die Ehe miteingebracht hat und sich nur dieses vermehrt hat. Ich spiele nun also mit dem Gedanken, Vermögen (Geld) meiner Frau zu schenken. Der Betrag wird zunächst niedriger als 500k € sein.

    Mein Gedankengang dahinter:

    1. Da wir keine Kinder, aber 5 Nichten/Neffen haben, möchten wir in Zukunft eine Weitergabe von Vermögen an diese möglichst steuergünstig gestalten. Somit könnte nun nicht nur ich (Ehemann) Schenkungen bis 20k € an diese vornehmen, sonder ebenso meine Frau. Schenkungen an meine Frau sollen unregelmäßig wiederholt werden.

    2. Da wir in einer Zugewinngemeinschaft leben, stünde meiner Frau im Falle einer Trennung sowieso dieser Anteil des Vermögenszuwachses zu.

    3. Ich sehe es auch als Risikodiversifizierung an, wenn auch meine Frau heute schon einen Teil unseres Vermögens hält.


    Wie sind Eure Gedanken dazu?

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    1. Da wir keine Kinder, aber 5 Nichten/Neffen haben, möchten wir in Zukunft eine Weitergabe von Vermögen an diese möglichst steuergünstig gestalten.

    [ ... ]

    Grundsätzlich ist das eine Möglichkeit - es darf nur keine "Kettenschenkung" sein, das heißt, du kannst deine Frau nicht (z.B. in einem Schenkungsvertrag) verpflichten, das Geld, welches sie von dir bekommen hat, an deine Nichten und Neffen weiter zu verschenken.

    Gemeinsame Nichten und Neffen könnt ihr nicht haben, daher gehe ich davon aus, dass die besagten Nichten und Neffen aus deiner Familie kommen

    Das ist bei der Erbfolge wichtig, vor allem dann, wenn es kein Testament geben sollte.

    Beim Versterben eines Ehepartners erbt ja der überlebende Ehepartner den größten Teil des Vermögens. Beim Tod des zweiten Ehepartners geht das Vermögen in die Linie des zuletzt verstorbenen Ehepartners - die Verwandten des zuerst verstorbenen Ehepartners gehen bei der gesetzlichen Erbfolge leer aus.

    Aus diesem Grund ist es bei euch extrem wichtig, dass jeder von euch ein entsprechendes Testament anfertigt, sofern dies nicht vorhanden sein sollte.
    Lasst euch da vielleicht von einem Fachanwalt entsprechend beraten.

  • Befindet Ihr Euch in einer Zugewinngemeinschaft oder anderem Güterstand?

    Grundsätzlich kann es bei Ehepaaren ohne Kinder und ohne Testament zu unerwünschten Effekten bei der Erbfolge kommen. Der Ehepartner erbt keineswegs alles sondern teilt es sich mit anderen Erben der 2. und 3. Ordnung (nach § 1931 BGB). Bei einer Zugewinngemeinschaft gehen 3/4 an den Ehepartner. Bei anderem Güterstand gelten andere Regeln. Ich denke auch das ganze ist ein Thema für einen Fachanwalt.

    Für die Güterstandsschaukel benötigt ihr einen Notar. Die Idee dahinter ist, dass man durch Änderung des Güterstands einen Zugewinnausgleich vornehmen muss, ohne dass dafür Schenkungssteuer anfällt. Auch hierzu müsst ihr Euch gut beraten lassen und umsonst ist es gewiss nicht.

  • Befindet Ihr Euch in einer Zugewinngemeinschaft oder anderem Güterstand?

    Grundsätzlich kann es bei Ehepaaren ohne Kinder und ohne Testament zu unerwünschten Effekten bei der Erbfolge kommen. Der Ehepartner erbt keineswegs alles sondern teilt es sich mit anderen Erben der 2. und 3. Ordnung (nach § 1931 BGB). Bei einer Zugewinngemeinschaft gehen 3/4 an den Ehepartner. Bei anderem Güterstand gelten andere Regeln. Ich denke auch das ganze ist ein Thema für einen Fachanwalt.

    Für die Güterstandsschaukel benötigt ihr einen Notar. Die Idee dahinter ist, dass man durch Änderung des Güterstands einen Zugewinnausgleich vornehmen muss, ohne dass dafür Schenkungssteuer anfällt. Auch hierzu müsst ihr Euch gut beraten lassen und umsonst ist es gewiss nicht.

    Das stimmt so nicht. Neben dem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten, gilt § 1371 Abs. 1 BGB (Zugewinnausgleich von Todes wegen). Daher ist der gesetzliche Erbteil des Ehegatten, sofern auch Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind, 1/2.

  • Das stimmt so nicht. Neben dem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten, gilt § 1371 Abs. 1 BGB (Zugewinnausgleich von Todes wegen). Daher ist der gesetzliche Erbteil des Ehegatten, sofern auch Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind, 1/2.

    Doch, was 90 Prozent Aktien schrieb, stimmt. Es bezog sich auf Ehen ohne Abkömmlinge bei ZGG. Du beziehst dich auf Ehen mit Abkömmlingen.

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