Die Berechnung der Entgeltpunkte aus 2025 erfolgt mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt wenn die Rente 2025 oder 2026 beginnt, falls die Rente 2027 oder später beginnt, dann mit dem entgültigen Durchschnittsentgelt.
Deine Rente wird später aus vielen Jahren mit entgültigen Werten berechnet und aus wenigen (regelmässig nur 1 bis 2) Jahren mit vorläufigen Werten. Falls man noch Entgeltpunkte nach Rentenbeginn erzielt werden die immer mit vorläufigen Werten berechnet.
Danke! - das war es, was mir fehlte.
Bonusfrage: Wie sieht' mit einem Rentenbeginn als Teilrente aus? Moment... Das ist dann genau der Fall, dass ich überhaupt weiter Rentenpunkte nach Rentenbeginn erwerben kann? Oder gibt's noch ein anderes Szenario, wo ich nach Rentenbeginn weiter Rentenpunkte erwerbe?