Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Die Berechnung der Entgeltpunkte aus 2025 erfolgt mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt wenn die Rente 2025 oder 2026 beginnt, falls die Rente 2027 oder später beginnt, dann mit dem entgültigen Durchschnittsentgelt.

    Deine Rente wird später aus vielen Jahren mit entgültigen Werten berechnet und aus wenigen (regelmässig nur 1 bis 2) Jahren mit vorläufigen Werten. Falls man noch Entgeltpunkte nach Rentenbeginn erzielt werden die immer mit vorläufigen Werten berechnet.

    Danke! - das war es, was mir fehlte.

    Bonusfrage: Wie sieht' mit einem Rentenbeginn als Teilrente aus? Moment... Das ist dann genau der Fall, dass ich überhaupt weiter Rentenpunkte nach Rentenbeginn erwerben kann? Oder gibt's noch ein anderes Szenario, wo ich nach Rentenbeginn weiter Rentenpunkte erwerbe?

  • Zitat

    Die höheren Sozialabgabenführen nicht zu einem Anspruch auf mehr Leistungen. Allerdings soll auch die Versicherungspflichtgrenze steigen, wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums der ZEIT bestätigt. Künftig soll die Grenze bei 6.450 Euro pro Monat liegen. Heute können sich alle, die mehr als 6.150 Euro pro Monat verdienen, privat versichern.

    Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutsc…emessungsngrene


    Damit bloß alle im maroden System bleiben. Zusatzbeiträge können dann in der nächsten Runde nachgezogen werden :S

  • Skandal!!! Die Rechenwerte der Sozialversicherung sollen in einem Anfall von lupenreinen Bolschewismus angpasst werden. (Passiert zwar jedes Mal im Herbst, aber dieses Jahr bestimmt aus reiner Bosheit!)

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soz…de-deba0cd51e6d

    Vielleicht ist auch einfach nur die Qualität des Journalismus über Jahre erodiert.

    Den Werten könnte man doch auch mal eine Nullrunde verpassen, wie beim Bürgergeld. 8)

  • Danke! - das war es, was mir fehlte.

    Bonusfrage: Wie sieht' mit einem Rentenbeginn als Teilrente aus? Moment... Das ist dann genau der Fall, dass ich überhaupt weiter Rentenpunkte nach Rentenbeginn erwerben kann? Oder gibt's noch ein anderes Szenario, wo ich nach Rentenbeginn weiter Rentenpunkte erwerbe?

    Rentenbeginn ist Rentenbeginn, egal ob Voll- oder Teilrente.

    Weit nach der Berechnung der Rente kann ich mich entscheiden, ob ich nur einen Teil oder alles ausgezahlt bekommen will.

    Entgeltpunkte nach Rentenbeginn, aber vor Erreichen der Regelaltersgrenze, sind nicht an eine Teilrente gekoppelt, erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze können weitere Entgeltpunkte nur neben einer Teilrente erzielt werden.

  • b) Ja (Das ist der umgedrehte Effekt wie in 2022, als pandemiebedingt ein sehr niedriges vorläufiges Durchdchnittsentgelt errechnet wurde und der Ausgleich von Abschlägen quasi "Rabatt" hatte.)

    Btw zusätzlich "Rentenpunkte kaufen" musss man sich erst mal leisten können. Damit ist die Möglichkeit, sich diese zusätzlichen Rentenpunkte in der Krise bzw. nach der Krise auch noch günstig kaufen zu können, eigentlich nur einem privilegierten Teil der GRV Versicherten vorbehalten. Die Steuerersparnis - mit Progression - kommt auch noch hinzu. Siehe https://www.finanztip.de/gesetzliche-re…npunkte-kaufen/

    Sehr sozial scheint mir das nicht zu sein.

  • Btw zusätzlich "Rentenpunkte kaufen" musss man sich erst mal leisten können. Damit ist die Möglichkeit, sich diese zusätzlichen Rentenpunkte in der Krise bzw. nach der Krise auch noch günstig kaufen zu können, eigentlich nur einem privilegierten Teil der GRV Versicherten vorbehalten.

    Sehr sozial scheint mir das nicht zu sein.

    Ist mal wieder das Matthäus-Prinzip, wie so oft.

  • Ist mal wieder das Matthäus-Prinzip, wie so oft.

    Kleine Beispielrechnung:

    Nehmen wir mal an, ich verdiene 70000 Euro. Dann kostet mich ein Rentenpunkt 5.894 Euro (https://www.finanztip.de/gesetzliche-re…npunkte-kaufen/). Bringen würde der mir aktuell jährlich 12 * 40,79 = 489,48 Euro (https://de.wikipedia.org/wiki/Aktueller_Rentenwert)

    D.h. in 5894 / 489,48 = 12 Jahren habe ich meinen "Einsatz" wieder raus (in etwa sogar inflationssicher). Bei einer angenommenen mittleren Rentenbezugsdauer von ca 20 Jahren, bedeutet das quasi 8/20 = 40% Rendite.

    Bzw. Auf's Jahr bezogen, ohne das Geld zurückzubekommen, eine quasi inflationssichere jährliche Verzinsung von 489,48 / 5894 Euro = 8,3 %

    Wenn das so stimmt(?!), dann wäre das gar nicht so schlecht.

  • Das wäre sehr günstig. Leider teurer: 9.392

    40,79 x 12 = 489,48

    -> 5,2% oder ca. 19,2 Jahre

    Woher nimmst du den preis von 9.392 für den Rentenpunkt? Ich hatte aus der Spalte "effektiver Preis des Rentenpunkts" der Tabelle "Steuerersparnis durch den Kauf von Rentenpunkten" von Seite https://www.finanztip.de/gesetzliche-re…npunkte-kaufen/ eine Preis von 5.894. Ich bin da allerdings um eine Zeile verrutscht. Das ist der Preis - nach Steuerersparnis - für ein Jahresbrutto 75.000 nicht 70.000. lass uns mal das Jahresbrutto von 75.000 nehmen, damit die restlichen Zahlen passen (hoffe ich).

    Allerdings habe ich die nachgelagerten Steuern und die Sozialabgaben vergessen. Äh,. . zahlt man die Sozialabgaben doppelt? Einmal vom Brutto für den Kauf eines Rentenpunkts und dann noch mal für den Erhalt der Rente? Denn für den Kauf wird doch nur die Steuer verringert.

  • Als die Mineralölsteuer eingeführt wurde, stand im entsprechenden Gesetz explizit drin, daß mindestens 50% ihres Aufkommens in den Straßenbau fließen müssen.

    Zum Glück gibt es seit 1949 keine zweckgebundenen Steuern mehr, sondern alle dienen der Deckung des Gesamthaushalts.

    Dennoch wäre eine 50%-Quote, die es übrigens nie gab, es war eher eine 100%-Quote, eine deutliche Verschlechterung zu heute. Aktuell nimmt der Staat über die Mineralölsteuer, die nur noch ein Teil der gesamten Energiesteuern ist, in etwa 35 Mrd. jährlich ein. Die Gesamtkosten des Straßenverkehrs liegen aber bei in etwa etwa 38 Mrd. Euro, kurz, eigentlich müssten man die Steuer erhöhen, weil es ein Zuschussgeschäft ist. 😉

  • Deine Rente wird später aus vielen Jahren mit entgültigen Werten berechnet und aus wenigen (regelmässig nur 1 bis 2) Jahren mit vorläufigen Werten. Falls man noch Entgeltpunkte nach Rentenbeginn erzielt werden die immer mit vorläufigen Werten berechnet.

    Wieso eigentlich? Warum werden die letzten 1 bis 2 Beitragsjahre und alle Beiträge nach Rentenbeginn dauerhaft mit den vorläufigen Werten berechnet? Warum gibt's keine Korrektur, wenn die tatsächlichen Werte vorliegen?

    Nachtrag: Hier noch ein link dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/…r-das-jahr-2021

  • Wieso eigentlich? Warum werden die letzten 1 bis 2 Beitragsjahre und alle Beiträge nach Rentenbeginn dauerhaft mit den vorläufigen Werten berechnet? Warum gibt's keine Korrektur, wenn die tatsächlichen Werte vorliegen?

    Nachtrag: Hier noch ein link dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/…r-das-jahr-2021

    Kurzform: Weil is' so!

    Wenn man zwei Jahre nach Rentenbeginn noch eine Korrektur bekommen würde, laut derer die Rente zwei Euro niedriger wird, weil die entgültigen Werte nachträglich berücksichtigt werden, dann schafft das Unmut.


    Aber zur Einordnung:

    Wenn die Rente aus insgesamt 40 Beitragsjahren berechnet wird, dann macht ein Jahr davon 2,5% aus. Je nach Rentenbeginn (Jahresanfang, Jahresende...) werden ein bis fast zwei Jahre mit dem vorläufigen statt dem endgültigen Durchschnittsentgelt berechnet. (Rentenbeginn Dezember 2025 bedeutet vorläufiger Wert für das gesamte Jahr 2024 und die elf Monate in 2025.) Also reden wir über maximal 5% der Rentenhöhe, im Mittel eher weniger, insbesondere bei denen, die im Januar oder Februar in Rente gehen. Wenn wir 10% Abweichung zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Durchschnittsentgelt unterstellen (und das kann ja auch in den beiden betroffenen Jahren gegeläufig sein), dann haben wir potentiell 0,5% Abweichung in der Rente. Bei 2.000 Euro Rente wären das 10,00 Euro monatlich, die "zu viel" oder "zu wenig" berechnet werden.

    Das scheint dem Gesetzgeber nicht erheblich genug zu sein, um nach Feststellung der endgültigen Werte die Renten nach unten oder ober korrigiern zu lassen.

  • Kurzform: Weil is' so!

    Wenn man zwei Jahre nach Rentenbeginn noch eine Korrektur bekommen würde, laut derer die Rente zwei Euro niedriger wird, weil die entgültigen Werte nachträglich berücksichtigt werden, dann schafft das Unmut.

    Ich dachte mir schon, dass es so eine Art "Bestandsschutz" / "Gewohnheitsrecht" für bereits erhaltene Zahlungen ist.

    Ich habe hier noch eine neue mögliche Quelle für detailliertere Informationen gefunden:

    Weiter ganz schön sprunghaft … – pensions.industries

    Wie würdest du deren Qualität bzw. Glaubwürdigkeit einschätzen?

  • Ich dachte mir schon, dass es so eine Art "Bestandsschutz" / "Gewohnheitsrecht" für bereits erhaltene Zahlungen ist.

    Ich habe hier noch eine neue mögliche Quelle für detailliertere Informationen gefunden:

    https://pensions.industries/weiter-ganz-schoen-sprunghaft/

    Wie würdest du deren Qualität bzw. Glaubwürdigkeit einschätzen?

    Kann ich so auf die Schnelle nicht beurteilen. Mit der Antwort darauf würde ich mir etwas Zeit lassen.

  • Vielleicht ist auch einfach nur die Qualität des Journalismus über Jahre erodiert.

    Vielleicht hat sich auch einfach nur der Journalismus in Sachen Qualität über die Jahre der Qualität der Politik angepaßt ... ?


    Man könnte fast meinen die deutsche Fußballnationalmannschaft versucht seit geraumer Zeit Ähnliches ... - an etwas Anämischeres als das 0 : 2 gegen die Slowakei vermag ich mich seitens einer deutschen Fußballnationalmannschaft kaum zu erinnern. Oder wie ein guter Freund und ehemaliger Bundesligaprofi formulierte: Wie unser Land - so inzwischen auch unser Fußball ...

  • Skandal!!! Die Rechenwerte der Sozialversicherung sollen in einem Anfall von lupenreinen Bolschewismus angpasst werden. (Passiert zwar jedes Mal im Herbst, aber dieses Jahr bestimmt aus reiner Bosheit!)

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soz…de-deba0cd51e6d

    Vielleicht ist auch einfach nur die Qualität des Journalismus über Jahre erodiert.

    Ich denke, das Verständnis dafür wäre höher, wenn z.B. die Steuerfreibeträge automatisch um den gleichen Satz steigen würden. Und ob gute 5,4% wirklich die typische Gehaltserhöhung des letzten Jahres darstellen...