Was eher kommen wird als die Kopfpauschale ist, dass alle Einnahmen wie Miete, Kapitalerträge zukünftig bis zur BBG auch für Pflichtversicherte und KVdR beitragspflichtig werden. Besonders wenn nach Abschaffung der Fallpauschalen und Krankenhausreform die Kosten aus dem Ruder laufen.
So klamm wie die GKV inzwischen ist (insbesondere mit absehbar weiter aus dem Ruder laufenden Kosten im Bereich Pflege) halte ich das für ein mögliches bis wahrscheinliches Szenario.
In meinem Umfeld hat es ziemlich viele Selbständige, Freiberufler, (Klein)Unternehmer, Handwerker mit eigenem Betrieb usw. Überwiegend sind diese Protagonisten in der PKV. Es gibt aber auch einen relevanten Anteil in der GKV, die sich ihre Altersvorsorge aus mehreren Elementen (nicht selten mühsam) zusammengebastelt haben (GRV, PRV, KLV, Sparvermögen, Depot, Wohneigentum). Das Ganze ist da zwar halbwegs auskömmlich aber eben dennoch genau kalkuliert. Wenn sich für solche Leute dann sozusagen mit Rückwirkung die Spielregeln ändern und im Alter ein Mehr- oder Vielfaches an KV-Beitrag anfällt, könnte das so manche langjährige Kalkulation ausgerechnet im Alter über den Haufen werfen (von dem "bürokratischen Theater" mit der Krankenkasse ganz abgesehen - wer nicht freiwillig den Höchstbetrag zahlt, muß dann jedes Jahr seinen Ekst-Bescheid einreichen, erhält Rückzahlungen oder muß Nachzahlungen leisten und der KV-Beitrag muß jedes Jahr neu ermittelt und festgelegt werden (wird bei den Betroffenen für reichlich Stress und Ärger sorgen). Würde aber gut zu den Usancen hierzulande passen - lief ja damals bei der bAV und der Einführung der rückwirkenden Verbeitragung dieser für die GKV ganz ähnlich. Tenor bei vielen davon Betroffenen: "Hätte man mir das staatlicherseits vorher gesagt - hätte ich das nie abgeschlossen" ...