GRV ungleich Investment

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  • Nein.

    Ich bin besonders langjährig versichert.
    DESHALB könnte ich mit 63 in Rente gehen, das wären 20 Monat vor meinem regulären Rentenbeginn. Mit mehr als 350 Euro Abschlägen pro Monat!

    Ich denke Du bringst da wirklich etwas durcheinander.

    Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte (min. 45 Beitragsjahre) gibt es keine extra Abschläge. Du kannst als besonders langjährig Versicherter aktuell mit 64,x Jahren in abschlagsfreie Rente gehen.

    Man verliert halt die Zeit bzw. die Rentenpunkte, die bis zum regulären Renteneintrittsalter (66,x) ncoh angefallen wären.


    Vorsicht ist geboten, wenn Du jetzt als grundsätzlich besonders langjährig Versicherter die Rente mit 63 (und Abschlägen) in Anspruch nehmen willst.

    Es lohnt sich finanziell eher nicht die Rente mit 63 zu nehmen, wenn man ohnehin mit 64,x Jahren in die abschlagsfreie Rente gehen könnte. Die Abschläge werden nämlich immer auf den regulären Renteneintritt berechnet (66,x)!

  • Ich glaube, ihr seid alle noch zu jung und wart noch nie bei der Rentenberatung.


    64 Jahre und 8 Monate ist mein reguläres Rentenalter!


    Weil ich die 45 Jahre zusammenhabe, bin ich bes. langj. vers. und könnte mit 63 in Rente gehen! Mit gewaltigen Abschlägen!


    NACHTRAG:


    Ohne Abschläge geht das nur für vor 1953 Geborene. Würde mich wundern, wenn das hier einer wäre.

  • 64 Jahre und 8 Monate ist mein reguläres Rentenalter!


    Weil ich die 45 Jahre zusammenhabe, bin ich bes. langj. vers. und könnte mit 63 in Rente gehen! Mit gewaltigen Abschlägen!

    Alles, was vor "64 Jahre und 8 Monate" ist, hat nichts, aber auch gar nichts, mit der 45-jährigen Wartezeit und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu tun, sondern ist zwingend eine andere Altersrente, in den allermeisten Fällen die Altersrente für langjährig Versicherte.

  • So wie ich auch nur Finanzlaie (wenn auch ein an Finanzthemen sehr Interessierter) bin, verhält es sich auch mit meinen eher bescheidenen Sprachkenntnissen. Nichtsdestotrotz

    ... macht in den seltensten Fällen Sinn.

    Ob überhaupt etwas "Sinn machen kann" entzieht sich - die deutsche Sprache betreffend - meiner Kenntnis (ist mir nur aus dem Englischen im Sinne "to make sense" geläufig - eine vergleichbare Phrase existiert meines Wissens im Deutschen gar nicht, es wäre damit einfach schlechtes Deutsch - so wie auch die GRV über die Jahrzehnte eine eher mediokere bis dysfunktionale Angelegenheit geworden ist bzw. präziser dazu gemacht wurde - durch signifikante politische Fehlentscheidungen, Kehrtwenden (siehe z. B. Nr. 2.424 und Nr. 2.428 - zwei Beispiele aus unzähligen) oder auch einfach durch Nichtstun sprich die Dinge laufen lassen (oftmals wider besseres Wissen - die für ein solches Umlagesystem entscheidende demographische - in dem Fall hierzulande äußerst problematische - Entwicklung war nämlich schon vor mehreren Jahrzehnten evident; Stichwort: Verhältnis Beitragszahler/Rentner).


    Und wenn das eine Ulla Schmidt (siehe Nr. 2.428) - noch dazu vor über 20 Jahren - schon erkennt, dann muß es offensichtlich sein.


    Um in der Terminologie zu bleiben: Gewisse Dinge können - nach meinem Dafürhalten - höchstens "Sinn ergeben oder Sinn entfalten". Das ist aber nur mein bescheidener sprachlicher Kenntnisstand.


    Ganz generell: Statt von politischer Seite den Anreiz zu setzen in den Tiefen und Untiefen und fein ziselierten Ausgestaltungen und Regelungen der GRV je nach Zielgruppe bzw. Gruppe der Versicherten seinen persönlichen Vorteil zu suchen (suchen zu müssen) - wäre es insgesamt zielführende gewesen (und hätte damit mehr "Sinn ergeben bzw. Sinn entfaltet") das System GRV für alle davon Betroffenen (inklusive der Steuerzahler und auch vor dem Hintergrund des Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit des Standort Deutschland; Stichwort: Lohnnebenkosten) beizeiten leistungsstark, zukunftsfest und generationengerecht aufzustellen.



    Nur meine persönliche Meinung - basieren in dem Fall (leider) auf langjährigen Erfahrungen.



    Dir noch ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen !

  • Ich glaube, ihr seid alle noch zu jung und wart noch nie bei der Rentenberatung.


    64 Jahre und 8 Monate ist mein reguläres Rentenalter!


    Weil ich die 45 Jahre zusammenhabe, bin ich bes. langj. vers. und könnte mit 63 in Rente gehen! Mit gewaltigen Abschlägen!

    Vorsicht: Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier mindestens einer für die DRV arbeitet, und eventuell selber Rentenberatungen gibt.


    Ich habe den Eindruck Du hast 45 Jahre zusammen und kannst daher ohne Abschläge mit ~65 in Rente gehen. Du kannst (weil 45 Jahre ja auch 35 Jahre beinhaltet) auch gegen Abschläge mit 63 in Rente gehen, das rentiert sich für Dich aber nicht, weil Du dann nicht nur Abschläge für den Zeitraum bis ~65 zahlst sondern bis zum Regelrentenalter von ~67.

    Die Abschläge ziehen also 2 Jahre mehr ab, die Du aber gar nicht mehr arbeiten müsstest.

    So beschrieb es z.B. auch mondermania direkt vor Dir.


    Eigentlich seid ihr ja gar nicht weit auseinander. Ich vermute Du benutzt "reguläres Rentenalter" als das Alter wo Du als langjährig Versicherter in Rente gehen möchtest.

    Unter "regulärem Rentenalter" versteht man aber wohl eigentlich das Alter wo Mitglieder Deines Jahrgangs regulär (also ohne Sonderregeln wie "besonders langjährig versichert"9 in Rente gehen können.

  • Ich glaube, ihr seid alle noch zu jung und wart noch nie bei der Rentenberatung.


    64 Jahre und 8 Monate ist mein reguläres Rentenalter!


    Weil ich die 45 Jahre zusammenhabe, bin ich bes. langj. vers. und könnte mit 63 in Rente gehen! Mit gewaltigen Abschlägen!

    Du bist lustig. Zum Einen gibt es hier auch Ältere, zum Anderen auch ausgewiesene Experten.
    Dann erzähl doch bitte mal, welche Eigenschaften eine Rente für besonders langjährig Versicherte hat. Wann kannst du sie in Anspruch nehmen, mit welchen Konditionen?

  • Ich vermute Du benutzt "reguläres Rentenalter" als das Alter wo Du als langjährig Versicherter in Rente gehen möchtest.

    Nein. Reguläres Rentenalter heißt, dass ich dann regulär und ohne Abschläge in Rente gehen kann. Da ich BJ 1962 bin, ist das mit 66 Jahren und 8 Monaten.


    "Unter "regulärem Rentenalter" versteht man aber wohl eigentlich das Alter wo Mitglieder Deines Jahrgangs regulär (also ohne Sonderregeln wie "besonders langjährig versichert" in Rente gehen können."


    Ich habe nie etwas anderes behauptet.

  • Ich glaube, ihr seid alle noch zu jung und wart noch nie bei der Rentenberatung.

    Ein Geisterfahrer namens Rieslingschorle? Nein, hunderte!


    Ahem: Du solltest gelegentlich mal prüfen, was Du da schreibst. Wenn alle anderen das Gegenteil von dem schreiben, was man selbst schreibt, ist das immer eine gute Idee.


    Wir vergleichen hier zwei Menschen, die gleich lang arbeiten, also gleich lang Erwerbsentgelt beziehen. Der eine bezieht nach dem Ende der Berufstätigkeit Rente, der andere aber bezieht bereits vorher Rente (mit Abschlägen in irgendwelcher Art), die er zur Seite legt.


    Wenn dann beide das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, hat der zweite eine Menge Geld auf der Seite, mit der er jahrzehntelang irgendwelche Abschläge ausgleichen kann.


    Daß jemand, der früher aufhört, früher auf sein Erwerbsentgelt verzichtet (aber natürlich auch nicht mehr in die Firma muß!) weniger Geld hat als einer, der einige Jahre länger arbeitet, liegt wohl nahe, unabhängig von der Rentensituation.

    64 Jahre und 8 Monate ist mein reguläres Rentenalter!

    Du bist also Jahrgang 1962, Dein reguläres Rentenalter beträgt 66 Jahre und 8 Monate.


    Weil Du aber 45 Versicherungsjahre zusammen hast, kannst Du Dich auf eine Sonderlocke beziehen, die fälschlich so genannte "Rente mit 63", präziser: "Rente für besonders langjährig Versicherte". Diese Rentenart wird fälschlich mit "ohne Abzüge" beworben. Das stimmt bei genauerem Hinsehen nicht, weil Dir hier die Rentenpunkte der letzten beiden Berufsjahre fehlen, die die meisten solchen Rentner nicht ableisten. Möglicherweise kann man sich diese Punkte noch holen, wenn man zwar Rente bezieht, aber dennoch weiterarbeitet. Ich kenne mich diesbezüglich mit den Details nicht aus, aber wir haben hier im Forum bekanntlich einen Fachmann für solche Fragen.


    Weiterhin hast Du die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren 0 Monaten Rente zu beziehen, die "Rente für langjährig Versicherte". Auch das wäre für Dich vermutlich ein gutes Geschäft, weil die Abzüge aus finanzmathemasicher Sicht zu knapp bemessen sind und keineswegs "gewaltig" sind, wie es immer wieder fälschlich dargestellt wird.

    Weil ich die 45 Jahre zusammenhabe, bin ich bes[onders] langj[ährig] vers[ichert] und könnte mit 63 in Rente gehen! Mit gewaltigen Abschlägen!

    Schau Dir das Thema einfach nochmal im Detail an.

  • Eben!!!!

    Hm. :/

    Wer hat Dich rentenberaten?


    Wenn Du in Deine Rentenauskunft schaust, dann siehst Du unter Buchstabe "F" die Regelaltersrente mit dem regulären Renteneintrittsalter. Unter "H" siehst Du die Altersrente für langjährig Versicherte und unter "I" die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.


    Wenn Du die 45 Jahre erfüllt hast, dann kannst Du "F" für die meisten Überlegungen vergessen, weil "I" günstiger ist. (Nur für die Versicherungsfreiheit ist die Regelaltersgrenze weiter entscheidend.)


    Dann kannst Du "H" und "I" vergleichen.

    Sofern Deine Rentenbezugszeit kurz ist, wird "H" günstiger für Dich sein, je länger Du die Rente beziehst, desto eher ist "I" günstiger für Dich.


    I: 100% Rente

    H: 86,8% Rente, aber 20 Monate früher


    20 × 0,868 ÷ 13,2 = 132 Monate


    Wenn Du es schaffst, die Rente mindestens bis 75 Jahre und 8 Monate zu beziehen, dann ist es erstrebenswert die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen. (Bruttobetrachtung)

  • Nein. Reguläres Rentenalter heißt, dass ich dann regulär und ohne Abschläge in Rente gehen kann. Da ich BJ 1962 bin, ist das mit 66 Jahren und 8 Monaten.


    "Unter "regulärem Rentenalter" versteht man aber wohl eigentlich das Alter wo Mitglieder Deines Jahrgangs regulär (also ohne Sonderregeln wie "besonders langjährig versichert" in Rente gehen können."


    Ich habe nie etwas anderes behauptet.

    64 Jahre und 8 Monate ist mein reguläres Rentenalter!

    Ich bin raus...

  • Nein. Reguläres Rentenalter heißt, dass ich dann regulär und ohne Abschläge in Rente gehen kann. Da ich BJ 1962 bin, ist das mit 66 Jahren und 8 Monaten.

    Meine Güte, da habe ich mich vertippt, na und?


    - 66 Jahre und 8 Monate regulär

    - 64 Jahre und 8 Monate weil besonders langjährig versichert (mit 50 % Schwerbehinderung 35 Jahre, sonst 45)

    - Mit 63 (weil besonders langjährig versichert) mit gewaltigen Abschlägen. Ohne Abschläge nur für vor 1953 Geborene.


    Das gilt für mich!!! Ich rede von mir! Das sind meine Zeiten!


    Von neben der Rente arbeiten habe zumindest ich nirgends etwas geschrieben.

  • Rieslingschorle

    Nimm es nicht so schwer.

    Es ist nicht einfach und die Politik macht es auch nicht einfacher. So wird immer noch von der 'abschlagsfeien Rente mit 63' gesprochen obwohl das bereits in wenigen Jahren 'die abschlagsfreie Rente mit 65' sein wird. ;)


    Hier mal die Übersicht:

    Rente mit 63 - die Fakten | Bundesregierung
    Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren. "Rente…
    www.bundesregierung.de

  • Genau das ist der Punkt. Hätte ich nicht so viele Abzüge (und wüsste, wie lange ich lebe), würde ich nicht lange überlegen und nächstes Jahr mit 63 in Rente gehen. Zumal mein Mann schon zuhause ist.

  • Hätte ich nicht so viele Abzüge (und wüsste, wie lange ich lebe), würde ich nicht lange überlegen und nächstes Jahr mit 63 in Rente gehen. Zumal mein Mann schon zuhause ist.

    Wer zwei oder vier Jahre früher mit der Arbeit aufhört, kassiert zwei oder vier Jahre weniger Lohn und zahlt zwei oder vier Jahre weniger Rentenbeiträge. Dafür bekommt er seine Rente aber schon zwei oder vier Jahre früher als andere Leute.


    Es ist eigentlich während des ganzen Lebens sinnvoll, sich auszurechnen, wo man finanziell steht, ganz besonders aber in rentennahen Jahrgängen.


    Es ist ein Rechenexempel, ob man sich die zwei oder vier Jahre zusätzliche Freiheit von Erwerbstätigkeit gönnen kann oder will. Was nachberufliche Aktivitäten anlangt, ist es sicher praktisch, wenn man diese zusammen mit dem Ehepartner erleben kann - und in seinen 60ern geht das besser als in den 70ern oder 80ern.


    Das letzte Hemd jedenfalls hat keine Taschen.

  • Vorsicht: Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier mindestens einer für die DRV arbeitet, und eventuell selber Rentenberatungen gibt.

    Interessanter Einwurf. Der Verdacht hatte sich mir schon mal vor geraumer Zeit aufgedrängt.


    Meine damalige diesbezüglich Frage an beispielsweise einen oder eine Referat Janders

    Bis Du vielleicht Sozialversicherungsfachangestellter ("SoFa" lautet glaube ich die Abkürzung) ?

    blieb aber ohne jede Antwort.


    Natürlich und selbstverständlich braucht niemand auf eine persönliche Frage antworten. Dies könnte - nach meinem Dafürhalten - aber eine gewisse "pro domo" Sicht beim Thema "GRV" erklären.



    Nur meine persönliche Meinung - basierend auf langjährigen Erfahrungen.



    Dir weiter noch ganz viel Glück mit Deinen Finanzen !

  • Es ist eigentlich während des ganzen Lebens sinnvoll, sich auszurechnen, wo man finanziell steht, ganz besonders aber in rentennahen Jahrgängen.

    Ich geb's ja zu: Bei mir geht es nicht darum, ob es "reicht". Reichen würde es allemal, es sind noch andere Einkünfte da.

    Ich sehe aber nicht ein, ein Leben lang gearbeitet zu haben, drei Kinder großgezogen, und dann lebenslang auf 350 Euro jeden Monat zu verzichten.

  • Natürlich und selbstverständlich braucht niemand auf eine persönliche Frage antworten.

    Genau so ist es!

    Dies könnte - nach meinem Dafürhalten - aber eine gewisse "pro domo" Sicht beim Thema "GRV" erklären.

    Warum dann gleich wieder 'werten'? :/

    In erster Linie werden hier Sachfragen er- und geklärt. Für die Ausgestaltung der Regelungen durch den Gesetzgeber kann Referat Janders nichts.


    BTW: Die GRV scheint für viele Menschen (hier) eine nicht unerhebliche (finanzielle) Rolle in Ihren Leben zu spielen. Insofern sind wir davon Betroffenen dann alle 'pro domo'. ;)

  • Ich sehe aber nicht ein, ein Leben lang gearbeitet zu haben, drei Kinder großgezogen, und dann lebenslang auf 350 Euro jeden Monat zu verzichten.

    Musst Du ja auch nicht!

    Einfach noch die 20 Monate länger durchziehen und dann lebenslang 350€/Monat mehr kassieren. :/

    Fatal wäre es eben nur, wenn man dann plötzlich kurz vor/nach Rentenbeginn verstirbt. Sowohl für einen selbst als auch den Partner.