GRV ungleich Investment

KI-Zusammenfassung

: Ist die gesetzliche Rentenversicherung eine schlechte Geldanlage, oder ist sie vor allem Schutz gegen Langlebigkeit und andere Risiken? Anlass ist der Vergleich mit ETF-Anlagen, besonders bei freiwilligen Beiträgen, Nachzahlungen und Sonderzahlungen.

Ist die gesetzliche Rentenversicherung eine schlechte Geldanlage, oder ist sie vor allem Schutz gegen Langlebigkeit und andere Risiken? Anlass ist der Vergleich mit ETF-Anlagen, besonders bei freiwilligen Beiträgen, Nachzahlungen und Sonderzahlungen.

  • Mehrere Beiträge betonen die Risikoabsicherung der GRV, während andere freiwillige Einzahlungen als Geldanlage neben Rürup, privaten Rentenversicherungen oder ETFs einordnen.
  • Aus der Community kommen praktische Hinweise zu Nachzahlungen für Ausbildungszeiten bis 45, Ausgleichszahlungen ab 50, Steuerwirkung, Rentenbeginn und ausführlicher Rentenauskunft.
  • Ein klarer Konsens zur GRV als gute oder schlechte Anlage entsteht nicht, aber mehrere Beiträge sehen private Kapitalanlagen eher als Ergänzung zur lebenslangen Basisrente.
  • Ab Seite 316 von 455. Viele interessante Zahlen und Szenarien für die GRV.

    https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/date…samtausgabe.pdf

    Seite 328 das Umverteilungsmodell:

    Was sagen unsere Rentenexperten zu diesem Modell?

    Lohnen sich freiwillige Einzahlungen überhaupt, wenn man einfach so enteignet werden kann?

    Die fiktive Rente mit 90 EP von 3500 Euro mtl. sinkt in diesem Beispiel auf 2500 Euro Rente. Aus rund 2500 Euro Rente werden 2000 Euro.

  • Die Wirtschaftsweisen sind aber weiser als ein Gericht.

    Weise(r) mögen Sie sein. Aber Gesetze macht die Politik. Und ob ein Gesetz rechtmäßig ist überprüft ein Gericht.

    Kürzlich wurde vom Gericht ein Gesetz gekippt: https://www.tagesschau.de/inland/gesells…fahren-100.html

    Ich empfinde das Urteil im konkreten Fall auch nicht wirklich 'gerecht', kann mich aber der weisen Argumentation des Gerichts durchaus anschließen.

  • Ein Gespenst geht um in Europa... das Gespenst des ....

    https://www.wiwo.de/politik/deutsc…-/29489434.html

    In Deutschland und in der real existierenden EU gilt ja längst und immer häufiger das Toyota-Motto "Nichts ist unmöglich" ... wenn die Realität von den Träumen und Illusionen abweicht.

    Auf den besagten "Ansatz" (bei Finanzthemen Entwicklungen zu antizipieren ist ja stets von Vorteil) hatte ich schon Anfang des Jahres hingewiesen (siehe hier Nr. 758 und 788) - damals im Kontext mit einem Vorschlag des DIW (und seinen "Experten" sowie seinem Präsident Marcel Fratzscher; in Fachkreisen manchmal Marcello Fratzscherino genannt, ob seiner "italienischen Grundhaltung" zu Themen wie Geldwert, Inflation, Schulden, Notenbankpolitik usw.).

    Einige Punkte in dem Gutachten sind wohl dem (auch künftig noch zu erwartenden) "Zustand" der "Gesetzlichen Rente" geschuldet und mögen - insbesondere für den interessierten Laien - erhellend sein (wie (noch) höheres Rentenalter, sukzessive Ergänzung durch kapitalgedeckte Elemente).

    Der radikalste Vorschlag (Umverteilung auch in der Gesetzlichen Rente statt via Steuersystem und damit Bruch des Äquivalenzprinzips) dürfte nicht nur dem Zustand sondern dem weiteren Ausblick auf die "Gesetzliche Rente" geschuldet sein. Einen derartigen Vorschlag eines substantiellen Systemwechsel könnte man fast schon einer gewissen Verzweiflung zuschreiben. Wie auch immer ...

    Von der fehlenden Zielgenauigkeit sprich ganz erheblichen Streuverluste mal abgesehen: Dabei würde und wird wie stets und überall gelten (siehe beispielsweise auch Themen wie das Steuerrecht, den Umgang mit Migration, Bürokratie usw.): Davon Betroffene werden mit Verhaltensänderungen reagieren. Mit entsprechenden denknotwendigen Auswirkungen auf das jeweilige System (in dem Fall die "Gesetzliche Rente").

    Man kann daher - für die vom Zwangssystem "Gesetzliche Rente" Betroffenen aber auch für Beamte - nur hoffen, daß die jungen und produktiven Menschen (jedenfalls die, die hier bleiben) ganz viel arbeiten (und zwar sozialversicherungspflichtig) und ganz viele Steuern zahlen - trotz dem Megatrend gerade bei der jungen Generation mit dem Stichwort: "Work-Life-Balance" ... - um Rentnern und Beamten einen finanziell sorgenfreien Ruhestand zu sichern.

    Statt dem seit Jahren und auch weiterhin prognostizierten anämischen Wachstum in Deutschland muß man - gerade vor diesem Hintergrund - auf ein zukünftig unerwartet starkes Wirtschaftswachstum hoffen und auch vertrauen.

    Da kann man aber zuversichtlich und beruhigt sein, hat doch unser Kanzler Olaf (Scholz) verlauten lassen, daß die "grüne Transformation ein Wirtschaftswunder" auslöst ...

    An der Stelle wünsche ich allen insbesondere jüngeren Menschen in der GRV (aber auch den Beamten - irgendwann wird nämlich unvermeidlich und nachdrücklich das Thema "Rente versus Pension" auf das (politische) Tischlein kommen) viel Glück !

  • Der Newsletter heute ist ja auch wieder nichts für mich.

    Wie man optimierend den Rentenantrag stellt, dazu habe ich hier bereits etwas geschrieben. Dass man bei Finanztip zu ähnlichen Schlüssen kam ist auch völlig in Ordnung. Nur wie man das präsentiert, lässt sich in meiner Wahrnehmung am besten mit "schmerzlich" beschreiben.

    Aus meiner Sicht wird ein Gestaltungsrecht beschrieben, das auch nicht erst seit heute existiert. Wenn man das dann aber als "Trick" bezeichnen muss, dann ist das nicht mein Duktus. Aber wenn alles jetzt eine Challenge, ein Hack oder eben Trick sein muss, dann nehme ich das augenrollend zur Kenntnis.

    Der Hinweis, dass ein vorgezogener Beginn einer Teilrente sich ohne rentenversicherungspflichtige Entgelte in 2022 sich nicht lohne, ist mir zu pauschal. Den Satz hätte man besser weggelassen.

    Dass sowohl im Newsletter als auch im Ratgeber der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen vergessen würde, ist betrüblich.

    Vielleicht kann man da noch etwas nachpflegen.

  • Weise(r) mögen Sie sein. Aber Gesetze macht die Politik. Und ob ein Gesetz rechtmäßig ist überprüft ein Gericht.

    Kürzlich wurde vom Gericht ein Gesetz gekippt: https://www.tagesschau.de/inland/gesells…fahren-100.html

    Ich empfinde das Urteil im konkreten Fall auch nicht wirklich 'gerecht', kann mich aber der weisen Argumentation des Gerichts durchaus anschließen.

    Der 10,8% Rentenabschlag bei der EM-Rente wurde nicht gekippt.

    Die Absenkung des Sicherungsniveaus (52 auf 48%) wurde nicht gekippt.

    Die Rente mit 67 wurde nicht gekippt.

    Rente mit 70 und Abschaffung des Äquivalenzprinzips wird auch nicht gekippt werden.

  • Wäre es nicht ein Zeichen von Souveränität, sich mit Meinungen, die nicht der eigenen entsprechen, inhaltlich zu befassen ohne die (gefühlten) Vertreter dieser Meinungen verächtlich zu machen?

    Und ist es nicht auch albern, das alles mit diesem affektierten pseude-geistreichen Getue zu garnieren, wie den Nachnamen des Bundeskanzlers in Klammern zu setzen oder irgendwelche Begriffe in Anführungszeichen?

  • Nachschlag zum Newsletter bzw. zum Ratgeber:

    Nachdem ich den Ratgeber noch einmal sorgfältiger gelesen habe, entwickele ich die Befürchtung, das irgendjemand jetzt zum 01.12.2023 die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beantragt und sich denkt, er habe das System gedribbelt, obwohl er im Sommer 2024 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen könnte, die bekanntlich abschlagsfrei ist.

    Hoffentlich ist meine Befürchtung unbegründet.

  • Hoffentlich ist meine Befürchtung unbegründet.

    Da könnte doch eine Mail an die Verfasser helfen, eine Präzisierung vorzunehmen?

    Vielleicht wird ja solches Beabsichtigender von der Rentenversicherung ordentlich hinterfragt und beraten. Immerhin steht ja im Newsletter "Lass dich beraten."

  • Hochverehrte(r) @TamInvest, fast hätte ich Deinen hervorragenden, sachlichen und fundierten Beitrag Nr. 1.394 überlesen. Nicht auszudenken ... Wenn ich mir in dem Kontext daher einen Vorschlag erlauben darf: Sprich mich doch einfach direkt an und/oder zitieren den von Dir gemeinten Beitrag, dann kann das nicht passieren.

    Natürlich bedauere ich ungemein, daß Dir mein Beitrag Nr. 1.390 wohl nicht zugesagt hat. Wenn ich hier zum Schreiben komme, dann vor allen Dingen getragen von dem (innigen) Wunsch, daß jemand wie Dir meine Beiträge gefallen oder zumindest auf Dein Wohlwollen stoßen. Umso bedauerlicher daher (man könnte fast sagen umso tragischer), daß dies wohl nicht der Fall war. Siehe ...

    Und ist es nicht auch albern, das alles mit diesem affektierten pseude-geistreichen Getue zu garnieren ...

    Zum einen: Es ist doch nur logisch und liegt damit sozusagen auf der Hand, daß nicht jede(r) ein derart fundiertes und allumfassendes Finanz-Wissen samt langjähriger Erfahrung haben kann, wie ausgerechnet Du. Vielleicht solltest Du daher mit Menschen wie mir, die dahingehend nur über sehr bescheidene Kenntnisse und noch dazu über sehr wenig Erfahrung (jedenfalls im Vergleich zu Dir) verfügen, etwas milder und gnädiger in Deinem Urteil sein ?!

    Zum anderen: Da Finanz-Wissen und das erreichte Vermögen in aller Regel korrelieren (nicht selten sogar eine kongruente Abbildung finden), bin ich doch nicht nur intellektuell sondern auch finanziell gesehen schon genug "gestraft" - da mußt Du doch nicht auch noch zusätzlich meine Beiträge (derart verbal und streng) "abstrafen" ?!

    Sorry, wie ich gerade sehe ...

    in Klammern zu setzen oder irgendwelche Begriffe in Anführungszeichen?

    ... ist ja Deinerseits "in Klammern setzen" oder "irgendwelche Begriffe in Anführungszeichen" auch nicht erwünscht. Da kann ich mich nur entschuldigen und werde versuchen zukünftig Deinen Wünschen und Vorgaben auch in Sachen Interpunktionszeichen besser zu entsprechen.

    In diesem Sinne ...

  • Wäre es nicht ein Zeichen von Souveränität, sich mit Meinungen, die nicht der eigenen entsprechen, inhaltlich zu befassen ohne die (gefühlten) Vertreter dieser Meinungen verächtlich zu machen?

    Möglicherweise.

    Du meinst sicherlich diese Form der "inhaltlichen Befassung" und ganz ohne den Versuch den Vertreter einer (gefühlten) Meinung "verächtlich" zu machen - um ein aktuelles und konkretes Beispiel zu nennen:

    Und ist es nicht auch albern, das alles mit diesem affektierten pseude-geistreichen Getue zu garnieren ...

    :D

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen