Beim neuen Hinterbliebenenrentenrecht (Heirat ab 2002) wird so ziemlich alles angerechnet, was einen Zahlungsstrom in Richtung Hinterbliebene darstellt. Weltlicher Besitz (selbst genutzter Wohnraum) wird nicht gegengerechnet.
Eigentum (ohne Zahlungsstrom) wird auch bei der Grundrente nicht gegengerechnet.
Man könnte ein Muster erkennen.