Kann nicht ganz stimmen, wenn ich die 99,99 prozentige Teilrente mit 63 beginne und gleichzeitig bis 67 voll weiterarbeite und der AG 50% zuschiesst?
Es kann übrigens auch eine vorgezogene Vollrente sein.
Kann nicht ganz stimmen, wenn ich die 99,99 prozentige Teilrente mit 63 beginne und gleichzeitig bis 67 voll weiterarbeite und der AG 50% zuschiesst?
Es kann übrigens auch eine vorgezogene Vollrente sein.
Ein paar der hier diskutierten Punkte - wenn auch nicht alle konkreten Szenarien - habe ich in einer relativ aktuellen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung (7/2023) gefunden:
Ich habe da noch eine konkrete Frage: Wenn man nach der Schule erst eine Berufsausbildung gemacht hat und dann an einer Fachhochschule "dasselbe" Thema vertieft/weitergeführt hat, kann man sich dann die Fachhochschulzeit quasi als Fortführung der Berufsausbildung für die Anwartschaft "besonders langjährig Versicherter" (45 Jahre) doch noch anrechnen lassen?
Ich habe da noch eine konkrete Frage: Wenn man nach der Schule erst eine Berufsausbildung gemacht hat und dann an einer Fachhochschule "dasselbe" Thema vertieft/weitergeführt hat, kann man sich dann die Fachhochschulzeit quasi als Fortführung der Berufsausbildung für die Anwartschaft "besonders langjährig Versicherter" (45 Jahre) doch noch anrechnen lassen?
Interessante Überlegung, aber das wird nicht funktionieren.
Wenn man nicht gerade Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt (bzw. Agenturfür Arbeit bekommen hat), bringt die Zeit in Sachen 45 Jahre einen nicht weiter. Der Fachschulbesuch selbst wäre auch dann nicht anrechenbar, es wäre der Bezug des Unterhaltsgeldes, der bei den 45 Jahren mitzählt.
Interessante Überlegung, aber das wird nicht funktionieren.
Wenn man nicht gerade Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt (bzw. Agenturfür Arbeit bekommen hat), bringt die Zeit in Sachen 45 Jahre einen nicht weiter. Der Fachschulbesuch selbst wäre auch dann nicht anrechenbar, es wäre der Bezug des Unterhaltsgeldes, der bei den 45 Jahren mitzählt.
Und wenn es finanziell vom AG unterstützt wurde, bei dem man auch die Ausbildung gemacht hat? Konkret: wenn man mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers nach Abschluss der Berufsausbildung noch den Bachelor gemacht hat? Und wenn man dafür abwechselnd 6 Wochen gearbeitet und 6 Wochen studiert hat?
(Das ist jetzt ein anderes Szenarien betreffend zwei verschiedene Verwandten/Freunden.)
Beim letztgenannten Szenario frage ich mal, ob Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Denn dann müsste es eine "vollwärtige" Anwartschaft auch für "besonders langjährig Versicherter" (45 Jahre) sein.
Und wenn es finanziell vom AG unterstützt wurde, bei dem man auch die Ausbildung gemacht hat? Konkret: wenn man mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers nach Abschluss der Berufsausbildung noch den Bachelor gemacht hat? Und wenn man dafür abwechselnd 6 Wochen gearbeitet und 6 Wochen studiert hat?
(Das ist jetzt ein anderes Szenarien betreffend zwei verschiedene Verwandten/Freunden.)
Beim letztgenannten Szenario frage ich mal, ob Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Denn dann müsste es eine "vollwärtige" Anwartschaft auch für "besonders langjährig Versicherter" (45 Jahre) sein.
Wenn die Zahlung des Arbeitgebers Entgeltcharakter hat, dann sollte sie zur Beitragspflicht führen und anrechenbare Beitragszeiten produzieren.
Trotz Deiner zwischenzeitlich vielen Beiträge seit
Da fehlt mir heute die Muße für...
immer noch keine "Muße" gefunden auf die zwei einfachen Fragen (s. 1.580 ) zu antworten ?
Weiterhin gilt natürlich
Mir würde es reichen "erleuchtet" zu werden, wenn Du wieder die Muße dafür hast.
Bezüglich Deinem kryptischen "ergibt sich aus dem Kontext" (in diesem Strang Nr. 1.568) und den kryptischen "Opfern", "Spendenkonto" für "notleidende DVAG-Drohnen" (in dem Strang "Kleinreparaturen" ... Nr. 78).
In diesem Sinne ...
Da fehlt mir heute die Muße für...
Offensichtlich nicht nur heute ...
Immer noch keine "Muße" gefunden, die einfachen beiden Fragen zu beantworten (s. a. schon meine Nachfragen in Nr. 1.569, 1.580 sowie 1.588) ? Wirklich schade ...
Da hier die Begrifflichkeit "Brüssel" (teilweise) so wohlwollend um nicht zu sagen begeistert aufgenommen wird: Erinnert mich stark an "Brüsseler-Zeiten", wenn auf einfache und naheliegende Fragen keinerlei Antwort erfolgt. Was ich schon damals (Ende der 90er Jahre) aber dabei gelernt habe: Keine Antwort oder sogar eine verweigerte Antwort ist nicht selten die aufschlußreichste Antwort überhaupt ...
Erinnert mich zudem an eine legendäre Szene in einem 1. juristischen Staatsexamen (Johannes Gutenberg Universität, Mainz). Die junge Dame (cand. jur.) meinte zum prüfenden Prof.: "Sie stellen unheimlich schwere Fragen, könnten Sie nicht mal eine etwas einfachere Frage stellen ?" Der Prof. daraufhin: "Wie geht`s denn so zu Hause ?"
Vielleicht darf ich es daher auch einmal mit einer einfacheren persönlichen Frage versuchen (Du brauchst selbstverständlich auch diese nicht zu beantworten !): Bis Du vielleicht Sozialversicherungsfachangestellter ("SoFa" lautet glaube ich die Abkürzung) ? Das könnte - nach meinem Dafürhalten - nämlich einiges rund um die Diskussion "Gesetzliche Rente" erklären ...
Ansonsten bliebe mir - in der Hoffnung einer Antwort - nur noch die ganz einfache Frage des besagten Prof. übrig: Wie geht`s denn so zu Hause ? - was natürlich - rein von der Sache GRV her - etwas schade wäre.
In diesem Sinne ...
mit nichtsdestotrotz kollegialen Grüßen
Sovereign
Bin mir nicht sicher, ob das jetzt hierhin gehört oder ob es bei "Steuern sparen" besser platziert wäre, jedenfalls hat da wieder wer eine Idee verbalisiert:
DPA sagt 3,5% von 1.000 Euro sind 35 Euro, zumindest ungefähr.
Was viele machen ist vielleicht nett zu wissen, auch ohne dass es die eigene Entscheidung beeinflussen muss.
Was viele machen, muss aber auch nicht zwingend unsinnig sein ...
Das sind die Fachkräfte und Akademiker, die in der Wirtschaft fehlen. Denn die können sich das leicht leisten.
Na ja, vielleicht nutzt ja der Eine oder Andere die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten.
Was viele machen, muss aber auch nicht zwingend unsinnig sein ...
Das sind die Fachkräfte und Akademiker, die in der Wirtschaft fehlen. Denn die können sich das leicht leisten.
Na ja, vielleicht nutzt ja der Eine oder Andere die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten.
Zwei Paar Stiefel.
Die "Rente mit 63" ist finanziell gesehen ein Sonderangebot. Wer das machen kann, tut wohl daran, wenn er das macht.
Ob einer nach dem Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, hängt wesentlich daran, daß man ihm signalisiert, daß man ihn will und braucht (und ihm passende Bedingungen bietet). Da werden sich viele Arbeitgeber im Vergleich zu jetzt noch mächtig ins Zeug legen müssen. Ich habe den Eindruck, daß sich diese Erkenntnis noch nicht hinreichend durchgesetzt hat.
Na ja, vielleicht nutzt ja der Eine oder Andere die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten.
Auch wenn man es als Korinthenkackerei auffassen könnte:
Ich habe eher den Eindruck, dass viele es als Möglichkeit begreifen, neben der Beschäftigung schon Rente zu beziehen.
Der Ansatz, neben der Rente zu arbeiten, war eher mit der Umstellung von monatlichen auf jährliche Hinzuverdienstgrenzen zu beobachten.
Was viele machen, muss aber auch nicht zwingend unsinnig sein ...
Vollumfängliche Zustimmung.
Es sollte nur - wie so oft - zwischen dem was individuell-subjektiv vorteilhaft sein kann bzw. mag ("Mikrosicht") und dem was insgesamt-objektiv geboten ist ("Makrosicht") unterschieden werden. Das muß (und wird) nämlich in so manchen nicht unbedingt identisch ein.
Insbesondere nicht bei einem ausgeprägten "Fachkräftemangel", der ständig durch so manche Medien geistert
Womit man bei dem Problem hier wäre
Das sind die Fachkräfte und Akademiker, die in der Wirtschaft fehlen. Denn die können sich das leicht leisten.
Hierbei handelt es sich aber (leider) nur um eine Spekulation und/oder Hoffnung
Na ja, vielleicht nutzt ja der Eine oder Andere die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten.
Politik sollte sich - nach meinem Dafürhalten - nicht von Spekulationen oder Hoffnungen leiten lassen oder sogar darauf bauen. Ein vernünftiger ordnungspolitischer Rahmen samt sinnvoller Anreizsetzung erschiene mir zielführender.
Aber wenn fast überall "Fachkräftemangel" herrscht - warum soll das dann ausgerechnet in einer Regierung anders sein ?
Was viele machen, muss aber auch nicht zwingend unsinnig sein ...
Das sind die Fachkräfte und Akademiker, die in der Wirtschaft fehlen. Denn die können sich das leicht leisten.
Na ja, vielleicht nutzt ja der Eine oder Andere die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten.
03:48
ZitatFinde einen Job, den Du liebst. Dann musst Du keinen einzigen Tag im Leben mehr arbeiten.
Auch wenn die Veröffentlichung vom 08.01.2024 schon am 07.01.2024 erfolgt, die anderen Zahlen sollen stimmen:
Auch wenn die Veröffentlichung vom 08.01.2024 schon am 07.01.2024 erfolgt, die anderen Zahlen sollen stimmen:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…chtig-berechnet
Zitat aus o.g. link:
Zitat...stünde ihr den Berechnungen Hosseinis zufolge ein monatlicher Rentenzuschlag zwischen 0,38 und 0,42 Prozent zu. Gesetzlich festgeschrieben ist derzeit ein Zuschlag von 0,5 Prozent.
ich dachte, der "Zuschlag" bei längerer Arbeit nach den regulären Renteneintrittsalter wird individuell über die dann weiter eingezahlten zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge berechnet(?!)
Zitat aus o.g. link:
ich dachte, der "Zuschlag" bei längerer Arbeit nach den regulären Renteneintrittsalter wird individuell über die dann weiter eingezahlten zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge berechnet(?!)
Ja, ist auch so.
Es werden zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt (aus Beschäftigung/Pflege/... nach Erreichen der Regelaltersgrenze), diese Entgeltpunkte bekommen aber noch (zusätzlich) einen Zuschlag von 0,5% für jeden Monat, den sich diese zusätzlichen Entgeltpunkte "zu spät" auswirken.
Ja, ist auch so.
Es werden zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt (aus Beschäftigung/Pflege/... nach Erreichen der Regelaltersgrenze), diese Entgeltpunkte bekommen aber noch (zusätzlich) einen Zuschlag von 0,5% für jeden Monat, den sich diese zusätzlichen Entgeltpunkte "zu spät" auswirken.
Das ist ein zusätzliches top-up, wenn man nach den möglichen abschlagfreien Renteneintrittsalter in Rente geht?
Und: gilt das generell oder nur, wenn man ein vorzeitiges abschlagfreies Renteneintrittsalter als "besonders langjährig Versicherter" nach 45 angerechneten Beitragsjahren hinaussschiebt?