GRV ungleich Investment

  • Das Thema Luftverschmutzung, weniger Grünflächen und hohe Besiedelungsdichte (oft auch korreliert mit Häusern in schlechtem Zustand) kennzeichnet Wohnungen im städtischen Bereich . Und grad dort sind die Mieten eigentlich inzwischen so teuer, dass nur betuchtere Leute sich dort neu einmieten bzw. einkaufen können.

    Du musst deutlich stärker differenzieren, da du hier einiges vermischt.

    Gerade die Punkte mit hoher Luftverschmutzung und den wenigen Grünflächen betrifft in den Groß- und größeren Mittelstädten (also über 80k Einwohner) in der Regel die Innenstädte. Und das sind auch die Stadtteile, wo die Mieten am niedrigsten sind. Da will nämlich dann doch keiner wohnen. Das führt dann dazu, dass die Wohnungen in und im direkten Umfeld der Innenstädte entsprechend günstig werden und von einem bestimmten Klientel bezogen wird. Und das führt häufig dazu, dass sich die Innenstädte zu Problemvierteln entwickeln. Dies führt dann meist in die berühmte Teufelsspirale.

    Die deutlich attraktiveren Stadtteilen haben dann zwar noch die meisten Vorteile der Stadt (nahe Einkaufsmöglichkeiten, Kultur, breite Auswahl an Ärzten etc.), aber sind halt deutlich ruhiger und grüner. Diese Lagen muss man sich dann aber wieder leisten können.


    Manche wollen es lieber ländlich und andere städtisch. Billiger ist es meistens, wenn man ziemlich weit nach draussen zieht.

    Definiere "ziemlich weit draußen". Bedeutet das irgendwo in der brandenburgischen oder bayrischen Pampa? Oder reicht es da schon, wenn man >10km von der nächsten Innenstadt einer Mittelstadt entfernt wohnt?

    Gerade in den Großstädten steigen die Mieten, je näher man der Stadtgrenze kommt.

  • Da Berlin zu den dysfunktionalsten Millionenstädten zählt, die jedenfalls ich in (noch) bedeutenden Industrieländern erlebt habe - fügt sich das für mich harmonisch ins Berliner Gesamtbild ein.

    Die noch 70 offenen Verfahren verteilen sich auf so ziemlich alle Bundesländer, da ist Berlin ausnahmsweise mal nicht führend. Die betroffenen Zeiträume und Besoldungsgruppen variieren dabei, im Kern ist das Problem aber in allen Fällen gleich.

    https://www.focus.de/finanzen/news/nach-urteil-bundesweit-klagen-tausende-beamte-gegen-zu-niedrige-besoldung_03d0c343-013e-4f71-afa0-85cf9e8179ed.html

  • Ohne konkrete Zahlen (Vergütungsgruppe, Familienstand, Alter, Erfahrungsstufe) glaube ich Dir das nicht.

    Das liegt a) an dir und b) wohl auch daran, dass du offenbar weiterhin den simplen Fakt verweigerst, dass z.B. A13 und E13 eben nicht zwangsläufig 1:1 vergleichbar ist. In meinem Fall war es eine Stelle, die als Beschäftigter nach Stellenbewertung auf E15 stand. Derjenige, der dort eingestellt wurde, hat tarifvertragsgemäß dann auch gleich die E15 bekommen. Als Beamter auf der gleichen Stelle ist aber bei A13 Schluß gewesen, weil nach § 28 Landesbesoldungsgesetz RP in Kommunen dieser Größenordnung maximal A13 möglich ist - Stellenbewertungsergebnisse hin oder her (was man im Lande hört, wird auch das demnächst mal Gegenstand von Klageverfahren sein).

    Dann stand im Raum die E15 Stufe 5 (Stufe über Anerkennung der Berufserfahrung, normal wäre man tiefer gestartet) mit Jahresnetto von 47.011,86 (+ noch die sog. Leistungsorientierte Bezahlung LOB dazu) gegenüber der Besoldung A13 Stufe 6, Jahresnetto 44.789,80 (wovon noch PKV abgeht). Das war mit den damaligen LOB-Erfahrungen aus dieser Verwaltung und meiner PKV monatlich ein Plus von ~450 Euro, die der Verzicht auf das Privileg, eine Stunde pro Woche mehr zu Arbeiten, gebracht hätte. Hat leider nicht geklappt. Aber einen Fehler hatte meine obige Darstellung dann doch: Eine Bewerbung hats später doch noch mal gegeben. Auf meiner aktuellen Stelle wäre die E tatsächlich nur eine Zahl höher wie die A, und der Unterschied im Netto deutlich geringer (aber auch da noch vorhanden).

    Auf die gesetzlich gedeckelte 13er Beamtenstelle könntest du auch einfach erstmal einen A12er setzen, oder gar A11 die eben noch die Beförderungszeiten abzuwarten hätten. Setzt du einen Angestellten dahin, ist der Anspruch auf E15 direkt erfüllt. Natürlich ist auch das ein "Privileg", zumindest für den Staat. Um den Bezug zum Thema nicht völlig zu verlieren, kann ja jeder selbst mal nachrechnen, was für eine Stellenbesetzung für den Staat und für die Rentenkasse wirtschaftlicher wäre.

  • Die noch 70 offenen Verfahren verteilen sich auf so ziemlich alle Bundesländer, da ist Berlin ausnahmsweise mal nicht führend. Die betroffenen Zeiträume und Besoldungsgruppen variieren dabei, im Kern ist das Problem aber in allen Fällen gleich.

    https://www.focus.de/finanzen/news/…cf9e8179ed.html

    Danke für die Info samt Link.

    Dein "ausnahmsweise mal nicht führend" in Sachen "Berlin" habe ich mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis genommen (siehe schon Nr. 3.697).


    Eventuell verhält es sich ja mit dem Verhältnis des "Staates zu seinen Beamten" (Staatsdienern) ähnlich wie mit dem Verhältnis so mancher "Gewerkschaft zu ihren eigenen Mitarbeitern" - da habe ich in der Vergangenheit nämlich schon einige Male "Erstaunliches" und "Bemerkenswertes" gesehen ... Das nur am Rande.

  • Ebenso fraglos wäre es integraler Bestandteil eine vorausschauenden Haushaltspolitik gewesen, für die sich seit Jahrzehnten absehbar aufbauenden Pensionslasten in der Zukunft rechtzeitig staatlicherseits adäquate Rückstellungen bzw. Rücklagen zu bilden (in Form kapitalgedeckter Instrumente).

    Irgendwo hatte ich mal aufgelistet, wie hoch die Aktienanteile der Pensionsfonds mancher Länder waren. Bayern war bei knapp 40, sogar Berlin bei knapp 30%. Hier ist für NRW in 2024 sogar davon die Rede, dass der Aktienanteil die 50% überschritten hat: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMV18-4239.pdf

    Ja, das ist unterm Strich immer noch eher wenig für die Pensionen komplett, und manche Länder haben das mit den Versorgungsrücklagen auch dezent komplett unter den Teppich gekehrt - auch wenn den Beamten bei Besoldungsrunden noch Anteile dafür abgezogen werden. Aber man muss festhalten: Die gleichen, die beim Thema Rentenkasse und Kapitalmarkt das große Heulen starten und Schreckensszenarien an die Wand malen, haben damit in div. Ländern für die Beamtenpensionen (und auch beim Bund, auch für die Atommüllfinanzierung...) keine Probleme.


    Es muss wohl an den deutschen Rentnern liegen, die für Aktien und Kapitalmarktverständnis zu blöde sind - so muss die Erwartung der Politik wohl sein, anders wäre das ja eigentlich nicht zu erklären...

  • In meinem Fall war es eine Stelle, die als Beschäftigter nach Stellenbewertung auf E15 stand. Derjenige, der dort eingestellt wurde, hat tarifvertragsgemäß dann auch gleich die E15 bekommen. Als Beamter auf der gleichen Stelle ist aber bei A13 Schluß gewesen, weil nach § 28 Landesbesoldungsgesetz RP in Kommunen dieser Größenordnung maximal A13 möglich ist - Stellenbewertungsergebnisse hin oder her (was man im Lande hört, wird auch das demnächst mal Gegenstand von Klageverfahren sein).

    Die Bezeichnung der Vergütungsgruppen wurde bei der Reform des Tarifvertrags vor etwa 20 Jahren bewußt so gewählt, daß man Beamtenpositionen und Angestelltenpositionen direkt vergleichen kann. Dem stehen punktuelle bürokratische Spinnereien nicht entgegen.

    Dann stand im Raum die E15 Stufe 5 (Stufe über Anerkennung der Berufserfahrung, normal wäre man tiefer gestartet) mit Jahresnetto von 47.011,86 (+ noch die sog. Leistungsorientierte Bezahlung LOB dazu) gegenüber der Besoldung A13 Stufe 6, Jahresnetto 44.789,80 (wovon noch PKV abgeht). Das war mit den damaligen LOB-Erfahrungen aus dieser Verwaltung und meiner PKV monatlich ein Plus von ~450 Euro, die der Verzicht auf das Privileg, eine Stunde pro Woche mehr zu Arbeiten, gebracht hätte.

    E15 ist eine Führungsposition, auf der man mit Pochen auf den Feierabend nicht besonders weit kommt. Die Anerkennung der Berufserfahrung ist letzlich variabel, bei Angestellten variabler als bei Beamten.

    LOB ist prinzipiell ein interessanter Ansatz, der sich mit meines Wissens maximal 2% aber sehr in Grenzen hält, von Umsetzungsproblemen mal ganz abgesehen.

    Auf meiner aktuellen Stelle wäre die E tatsächlich nur eine Zahl höher wie die A, und der Unterschied im Netto deutlich geringer (aber auch da noch vorhanden).

    Auf die gesetzlich gedeckelte 13er Beamtenstelle könntest du auch einfach erstmal einen A12er setzen, oder gar A11 die eben noch die Beförderungszeiten abzuwarten hätten. Setzt du einen Angestellten dahin, ist der Anspruch auf E15 direkt erfüllt. Natürlich ist auch das ein "Privileg", zumindest für den Staat. Um den Bezug zum Thema nicht völlig zu verlieren, kann ja jeder selbst mal nachrechnen, was für eine Stellenbesetzung für den Staat und für die Rentenkasse wirtschaftlicher wäre.

    Wie gesagt: Aus gutem Grund laufen die Bezeichnungen der Angestellten- und Beamtenvergütungsgruppen analog. Daß eine E15-Stelle im aktiven Dienst für den öffentlichen Arbeitgeber billiger wird, wenn er mit einem A11-Beamten besetzt wird, liegt nahe, aber ein solcher Vergleich ist natürlich nicht fair. Das wird sich der A11er vermutlich auch nicht lang bieten lassen, sondern mit guter Erfolgsaussicht dagegen klagen.

    Die Vergütungstabellen laufen nicht analog, ist der Beamte verheiratet oder hat gar noch Kinder, bekommt er nennenswert mehr Besoldung, der gleichrangige Angestellte aber nicht.

    Und von der Ruhestandsversorgung brauchen wir nicht zu reden, die ist beim Beamten bei gleicher Berufsbiographie etwa 60% höher als beim Angestellten.

    Du magst Dir Deine Entscheidung, die vermeintlich höher dotierte Stelle nicht angenommen zu haben, wohl überlegt haben. Oder vielleicht hast Du sie auch einfach nicht bekommen.

  • Irgendwo hatte ich mal aufgelistet, wie hoch die Aktienanteile der Pensionsfonds mancher Länder waren. Bayern war bei knapp 40, sogar Berlin bei knapp 30%. Hier ist für NRW in 2024 sogar davon die Rede, dass der Aktienanteil die 50% überschritten hat: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMV18-4239.pdf

    Was immerhin für einen Realitätssinn und Realitätsbezug spricht.

    Ja, das ist unterm Strich immer noch eher wenig für die Pensionen komplett, und manche Länder haben das mit den Versorgungsrücklagen auch dezent komplett unter den Teppich gekehrt

    Wobei das aber auch Realität ist - entspricht auch meinem bescheidenen Kenntnisstand.

    Es muss wohl an den deutschen Rentnern liegen, die für Aktien und Kapitalmarktverständnis zu blöde sind - so muss die Erwartung der Politik wohl sein, anders wäre das ja eigentlich nicht zu erklären...

    Den Eindruck kann man jedenfalls gewinnen. Ist ja auch nicht selten der Tenor so mancher Politiker (vom "Sparbuch Olaf" bis zur "Zocker" oder "Casino"-Rente mit Aktien der Sahra).


    Wobei so manches vielleicht auch seitens der Politik gut gemeint sein könnte. Gut gemeint ist aber nicht selten das Gegenteil von gut gemacht ... Wenn ich etwa an irgendwelche Garantien oder Garantie-Produkte im Bereich private Finanzen und Altersvorsorge denke, die letztlich nur viel Geld (Rendite) kosten. Jedenfalls, wenn es um den langfristigen Vermögensaufbau geht. Daß es bis zum heutigen Tag hierzulande beispielsweise nicht möglich war einen vernünftigen steuerlichen Rahmen für die lange Vermögensaufbauphase zu schaffen (mit der entsprechenden zielführenden Anreizsetzung), ist mir unverständlich (eher unbegreiflich). Ab 60 oder 65 oder 67 Jahren könnten ja wieder andere steuerliche Regelungen gelten (Entnahme oder Verzehrphase). Zumal das strukturelle Problem der GRV (Umlagesystem und Demographie) seit vielen Jahrzehnten bekannt ist und das Mantra der Politik "private zusätzliche Altersvorsorge" sozusagen gebetsmühlenartig gepredigt wurde und wird.


    Gilt ja auch für andere Bereiche. Stichworte: Wohnraumversorgung und bezahlbares Wohnen. Ein renommierter und erfahrener Architekt sagte mir schon 2015 (das ist also ein Jahrzehnt her):

    "Man kann staatlicherseits natürlich immer mehr und immer höhere Anforderungen beim Wohnungsbau implementieren. Manches davon ist Unsinn, überwiegend sind es aber sinnvolle Sachen. Man wird nur bald feststellen, daß dann Neubauten nicht mehr zu bezahlbaren Preisen für die meisten Menschen jedenfalls errichtet werden können".

    Ist hier vor Ort (bzw. in der Region) bei Kostenmieten im Neubaubereich von 23 € pro qm aufwärts plus NK plus TG-Platz (Stellplatzverordnung vieler Städte) längst Realität geworden. Selbst Genossenschaften haben bei den baulichen Vorgaben Probleme mit dem Neubau oder selbst dabei, auch nur den Bestand zu erhalten - ohne die Mieten drastisch zu erhöhen.

  • Die Bezeichnung der Vergütungsgruppen wurde bei der Reform des Tarifvertrags vor etwa 20 Jahren bewußt so gewählt, daß man Beamtenpositionen und Angestelltenpositionen direkt vergleichen kann. Dem stehen punktuelle bürokratische Spinnereien nicht entgegen.

    Die punktuellen bürokratischen Spinnereien sind dann vermutlich die 10 Tarifrunden und geschätzte 100 Besoldungs- und Laufbahnrechtsänderungen dazwischen.

    Ansonsten nehmen wir zur Kenntnis: Die Realität steht deiner Realität nicht entgegen.

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Demografie

    Wenn der soziale Standard abnimmt (Ausdünnen der Mittelschicht, Verarmung, Aufgehen der Schere bei Einkommen und Wohlstand), dann ist das vielleicht auch ein Grund, warum das mit dem Umverteilungssystem nicht mehr so gut funktioniert - zumal bei uns die Bevölkerungszahl ja nicht abnimmt, wie es z.B. in Japan der Fall ist (https://de.statista.com/statistik/date…erung-in-japan/)

    Siehe auch hier: https://taz.de/Rentensystem/%216129973/

  • Drum prüfe, wer sich ewig bindet ...


    Die signifikante Schieflage des VZB (kein Einzelfall übrigens) ist in Fachkreisen bereits ein "alter Hut". Letztlich bewahrheitet sich damit nur, was bei Realitätsbezug auf der Hand liegt: Murks kann stets auf beiden Seiten der Medaille - also der privat-wirtschaftlichen aber auch der staatlichen - vorhanden sein.

    In dem Kontext daher meine eiserne Regel

    Bei sachlich-nüchterner Herangehensweise schien mir schon immer ein gesundes Mißtrauen samt kritischer Distanz in beide Richtungen indiziert - also sowohl gegenüber (der privat-wirtschaftlichen Seite) Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern aller Art, Fondsmanagern, Vermögensverwaltern etc. pp. als auch gegenüber (der staatlichen Seite) einer GRV, einer GKV, dem staatlichen Fiat-Money, der staatlichen Einheitswährung, der staatlichen Zentralbank etc. pp.

    Problem bei dem Thema "Versorgungswerke" für die sog. Kammerberufe: Für die Mitglieder (in einigen Fällen "Betroffene") handelt es sich tendenziell eher um eine "Black Box". Oder wie es mal ein Aktuar formulierte:

    "Kenne kaum zwei Handvoll Fachleute, die ein Versorgungswerk und dessen Qualität valide durchleuchten und somit beurteilen können. Die Mitglieder können es jedenfalls in aller Regel nicht. Die Unterschiede bei der Struktur der Versorgungswerken samt generierter finanzieller Ergebnisse können erfahrungsgemäß erheblich sein"

    Ob sich das wirklich so pointiert sagen läßt, vermag ich als Finanz-Laie, wenn auch an solchen Themen Interessierter, nicht einzuschätzen (vielleicht wäre diesbezüglich ein Statement von jemand wie Dr. Schlemann interessant, der sich berufsbedingt mit solchen Themen beschäftigt bzw. beschäftigen muß ...?). Wie ich aber aus meinem Umfeld weiß, kann es da ziemliche Unterschiede bezüglich der Leistungen solcher Versorgungswerke geben. Von der damals für mich selbst vorhandenen Möglichkeit beim Schritt in die Selbständigkeit beispielsweise Mitglied des sog. "Versorgungswerks der Presse" zu werden, hatte ich mich - nach nur summarischer Prüfung - gerne verabschiedet.

    Insofern ein "Vorteil" der GRV: Deren perspektivisch absehbaren Probleme bis hin zur potentiellen Dysfunktionalität war selbst für den am Thema interessierten Laien schon vor 35 Jahren evident und damit klar erkennbar.

    Ohne Betäubung möchte man meinen:

    Was "man" meint, muß sich naturgemäß meiner Kenntnis entziehen.

    Ich meine: Für die Sedierung im Allgemeinen (nur um Dein Sprachbild zu übernehmen) sorgt jedenfalls bei der GRV substantiell auch der Steuerzahler (Zuschuß des Bundes zur GRV aktuell um die 120 Milliarden € per annum ... ? Und geht es so weiter, wird der "Preis" für alle auch eine noch weitere Verschlechterung des Standorts Deutschland bedeuten).

    Und bald mal wieder auch eine Rentenkommission ...


    Last but not least: Der Hilferuf und/oder die verzweifelte Hoffnung der Zahnärzte scheinen mir etwas seltsam und realitätsfern, denn nicht anders verhält es sich ja in der Regel bei Brachen oder Unternehmen: Zu den ganz Großen kommt im Ernstfall der Wirtschafts- oder Finanzminister oder sogar der Bundeskanzler - zu den ganz Kleinen der Insolvenzverwalter.

  • Das Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein meldet ebenfalls Verluste:

    Apotheken-News: 54,9 Millionen Euro Verluste im Versorgungswerk Schleswig-Holstein durch riskante Immobilienstrategie
    Folgen für Apotheker und die Branche und was die missglückte Anlagestrategie für die Zukunft der Altersvorsorge bedeutet
    www.pressebox.de

    Ich habe einige aktuelle andere Artikel dazu gefunden, die aber hinter einer paywall hängen.

    Beispiel:

    Verzockt: Versorgungswerk der Ärztekammer muss 64 Millionen Euro abschreiben
    Verluste durch Immobilienfonds: In Schleswig-Holstein ist das Betongold dem Versorgungswerk der Ärztekammer schwer auf die Füße gefallen.
    www.shz.de
  • Gegenüber ggf. krimineller Energie (in dem Fall Korruption als zumindest Anfangsverdacht) hat es auch der mündige Bürger und kritische Verbraucher schwer (mit der Umsetzung meines Mottos aus 3.715 oben).

    Bezogen auf die andere Seite (Politik/Politiker):

    Leider (eher zum Glück) liegt mein Studium der Jurisprudenz zu lange zurück, sonst könnte ich auch zu dieser Seite gerade in dem Kontext (GRV und Politik) etwas schreiben (Stichworte: Ingerenz, Garantenstellung, (unechte) Unterlassungsdelikte, Straftat durch Nicht-Handeln oder Unterlassen usw.).


    Live erlebt: Berater zu (relativ) hochrangigem Landespolitiker: "Das wird zu ganz erheblichen Problemen führen". Antwort des Politikers: "Ja, aber nicht während meiner Amtsperiode" ...

  • Ich habe letztens für ein von uns für Deubner gehaltenes Webinar zum Thema Investment und Altersvorsorge für Rechtsanwälte mal die Rendite meiner eigenen Einzahlungen ins Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande NRW nachgerechnet. Sage und schreibe 0,9% p.a.! Also noch mal in Worten: Null komma neun Prozent! :(

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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