Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung

  • Hallo in die Runde


    beim Erstellen der jährlichen Steuererklärung stelle ich mir wie jedes Jahr folgende Frage, eventuell hat sich ja ein Forumsmitglied schon mal detaillierter beim Finanzamt dazu informiert?


    Ich lese überall, dass man Musikunterricht nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen kann, u.A. auch im Finanztip Artikel dazu. Soweit so gut. Bei uns ist es wie folgt: Einmal wöchentlich kommt die Klavierlehrerin zu unserer Tochter nach Hause und die Klavierstunde findet direkt nach der Schule statt. Dies ermöglicht daher meiner Frau und mir eine Stunde länger zu arbeiten. Gefühlt würde es m.M. Sinn ergeben diese Kosten als Kinderbetreuungskosten anzugeben, geht aber offensichtlich nicht.


    Andererseits, wenn wir ein Wochenende eine reine Betreuung bezahlen würden, damit meine Frau und ich Party machen können, dann würde es gehen, richtig?


    Liege ich da richtig und das Steuerrecht ist hier nicht ganz logisch, oder gibt es da Möglichkeiten dies doch zu berücksichtigen?


    Danke und LG

    johu

  • Danke tom70794


    genau das (je nach dem was auf der Rechnung steht) macht das Ganze meiner Meinung nach unsinnig.


    Vermutlich würde dann die Klavierlehrerin (ausgebildete Musikpädagogin, die alles ordnungsgemäß versteuert) Ärger bei ihrer Steuererklärung bekommen, wenn sie Klavierstunden und Kinderbetreuung zum gleichen Stundensatz abrechnet....

  • Vermutlich würde dann die Klavierlehrerin (ausgebildete Musikpädagogin, die alles ordnungsgemäß versteuert) Ärger bei ihrer Steuererklärung bekommen, wenn sie Klavierstunden und Kinderbetreuung zum gleichen Stundensatz abrechnet....

    Und von irgendeinem Erzieherverband würde sie Ärger bekommen, dass sie überhaupt Kinderbetreuung macht ;)

  • Evtl kann sie ja argumentieren dass meine Tochter ein hoffnungsloser Fall ist und in der Stunde rein gar nichts lernt, dann wäre es Kinderbetreuung ;).


    Aber Mal im Ernst, denkt ihr das wäre unproblematisch wenn die Rechnung anders lautet?

  • Vermutlich würde dann die Klavierlehrerin (ausgebildete Musikpädagogin, die alles ordnungsgemäß versteuert) Ärger bei ihrer Steuererklärung bekommen, wenn sie Klavierstunden und Kinderbetreuung zum gleichen Stundensatz abrechnet

    Warum soll die keine Kinderbetreuung machen dürfen? Seit wann interessiert das Finanzamt, wer wie teuer ist?

    Ich stelle (als nebenberuflich Gewerbetreibender) soviel in Rechnung, wie der Kunde zahlt/zahlen kann. Das kann für die gleiche Leistung sehr unterschiedlich sein, Stundenlöhne sind reine Verhandlungssache!

    Bei mir sieht das FA auch keine Rechnung, nur die Summe der Einnahmen.

  • Evtl kann sie ja argumentieren dass meine Tochter ein hoffnungsloser Fall ist und in der Stunde rein gar nichts lernt, dann wäre es Kinderbetreuung ;).


    Aber Mal im Ernst, denkt ihr das wäre unproblematisch wenn die Rechnung anders lautet?

    Für Nachhilfe, Sportverein, Musik gibt es das Kindergeld / den Kinderfreibetrag. Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, welche durch z.b. das Kindergeld nicht bezahlbar sind, ohne das es zu Einschränkungen für das Kind kommt. Daher greift der Staat hier unterstützend ein.


    Wer seinem Kind Klavierunterricht ermöglichen kann, hat an dieser Stelle keinen finanziellen Nachteil, da wie oben angeführt das Kindergeld dafür zur Verfügung steht.


    Privater Klavierunterricht könnte jedoch absetzbar sein, sollte Dein Kind auf eine musikalisch orientierte Privatschule gehen.


    Grundsätzlich würde ich mich dagegen wehren, eine Rechnung mit falscher Leistungsbezeichnung auszustellen. Aber natürlich kann man nach dem Prinzip verfahren: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und die Leistungen des Handwerkers werden bei Barzahlung ja auch mit 19% rabattiert.


    Mit dem Luxus einer privaten Klavierlehrerin gehört man sicher nicht zur ärmeren Schicht der Bevölkerung und sollte dann vielleicht auch an dieser Stelle ehrlich sein.

  • Danke an alle für die vielen Rückmeldungen.


    RNowotny : Stimme dir vollkommen zu und die potentiell entgangenen 200Euro Steuerersparnis werden uns nicht arm machen. Mal abgesehen davon, dass die Lehrerin sehr ehrlich ist und eine geänderte Rechnung wahrscheinlich gar nicht machen würde, möchte ich diese - gefühlt unlogische - Absetzbarkeit auch nicht auf sie abwälzen.


    Ich habe mich nur über die Logik gewundert: Wir sind beide Vollzeit berufstätig und der Klavierunterricht ist eben aktiver Teil von unserer Planung zur Kinderbetreuung/unserer Arbeitszeit. Eine reine Betreuung für diese Zeit würde sicher weniger kosten.


    Nichtsdestotrotz, nach meinem Verständnis fände ich es angebrachter diesen Klavierunterricht abzusetzen, als wenn ich eine Betreuung brauche weil wir abends Essen gehen möchten. Aber ja, das Finanzamt muss klare Entscheidungskriterien haben und hat Besseres zu tun als die persönlichen Lebensumstände jedes einzelnen Bürgers zu berücksichtigen.

  • Dann wäre der Schwimmkurs, das Fußballtraining, der Museumsbesuch mit Führung, der Kinobesuch ohne Eltern Kinderbetreuung. Bei all diesen Tätigkeiten (wie auch beim Klavierunterricht) geht es um die Vermittlung von Fertigkeiten und nicht primär um die Betreuung.