Moin Michel123 ,
Du kannst mit deinem Geld machen was du möchtest.
Aber höre auf bitte Quatsch damit zu machen und dazu gehört auch ein Bausparvertrag.
Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.
Moin Michel123 ,
Du kannst mit deinem Geld machen was du möchtest.
Aber höre auf bitte Quatsch damit zu machen und dazu gehört auch ein Bausparvertrag.
Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.
Alles anzeigenMoin Michel123 ,
Du kannst mit deinem Geld machen was du möchtest.
Aber höre auf bitte Quatsch damit zu machen und dazu gehört auch ein Bausparvertrag.
Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.
Sinnlosteste Antwort ever.
Hallo in die Runde,
das Thema wurde ja bereits heiß diskutiert, aber vielleicht kann mir trotzdem bitte jemand eine Empfehlung für das richtige Vorgehen geben.
Tarif BS1 mit 32.ooo€ Bausparsumme.
Bausparsumme fast vollständig angespart
Vertragsbeginn 2004
Zuteilungsreif Ende 2015
wird weiter monatlich bespart, durch eigene Überweisung
Kann ich die Erklärung auf den Darlehensverzicht jetzt absenden oder ist es eher ratsam, die zu erwartende Kündigung seitens der Bausparkasse nach den vollen 10 Jahren nach Zuteilungsreife (Ende 2025) abzuwarten und die Erklärung innerhalb der Kündigungsfrist abzuschicken?
Bitte um Hilfe. Danke im Voraus!
MfG
Ich würde ja auf Nummer sicher gehen und die Kündigung nicht abwarten.
Bei mir hat es damals noch so geklappt. ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass sich mittlerweile quergestellt wird, wenn die Debeka schon selbst gekündigt hat und die Verzichtserklärung seitens des Sparers nicht mehr anerkennt.
Hallo. Danke für deine Antwort. Ich werde deiner Empfehlung folgen und hoffen das alles gut geht.
Grüße
Guten Abend, ich habe folgendes Schreiben der BSK auf meine Verzichtserklärung erhalten.
Kann ich ohne weiteres Option 3 auf Seite 2 ankreuzen und das Auszahldatum eintragen, oder beinhaltet das Schreiben irgendwelche Fallstricke? Das Auszahldatum sollte vermutlich ohnehin so gewählt sein, dass ich inkl. Zinsbonus nicht über die Bausparsumme komme?
Bitte nochmal um eure Unterstützung.
Hallo 00Alex,
lesen Sie sich doch bitte einmal den §14 Ihrer Variante des BS 1 durch. Steht da auch etwas von einem Abschlag bei vorzeitiger Auszahlung? Falls ja, tragen Sie bitte kein Datum ein, sondern eine Formulierung nächster regulärer Auszahlungstermin o.ä. Dann müssen Sie ggf. 2-3 Monate auf die Auszahlung warten. Je nach dem, wie dringend Sie das Geld brauchen.
Gruß Pumphut
Guten Abend, in der Tat ist in diesem Paragraph solch eine Formulierung zu finden. "Der Bausparer kann den BS jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung sein BS-Guthabens frühstens zum Ende des 3. Monats nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bausparers zahlt die BSK das Guthaben vorzeitig unter Einbehalt eines Diskonts von 0,5% aus." Stellt sich nun die Frage wie in meinem Fall "vorzeitig" gewertet wird. Ich würde ihren Vorschlag nachgehen und es so formulieren wollen, "nächster regulärer Auszahlungstermin, so dass kein Einbehalt eines Diskonts zum tragen kommt"
Wäre das so vielleicht i.O.?
Bitte um Hilfe.
Schönen Abend noch.
Das sollte so funktionieren.
Alternativ könnte man, um die selbe Formulierung zu nutzen, ergänzend "eine vorzeitige Auszahlung ist nicht gewünscht." hinzufügen.
Hallo 00Alex,
ob es immer so funktioniert, kann ich natürlich nicht sagen.
Ich hatte die Formulierung: „…bitten Sie um Auszahlung des Guthabens zum nächsten regulären Termin. Eine vorzeitige Auszahlung des Guthabens (BS1 §14/1 2. Satz) wird von uns nicht gewünscht.“ gewählt.
Die BSK hat das Geld am Tag nach Briefeingang ohne Abzug überwiesen. Sie sind ja über jeden Kunden froh, den sie den inzwischen wieder hohen Zinssatz nicht bezahlen müssen.
Gruß Pumphut
Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort. Ich wünsche noch eine schöne Woche.
Freundliche Grüße
Alex