Bausparvertrag kündigen So kommst Du raus aus dem Bausparvertrag

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Baufinanzierung und Immobilien

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Bausparvertrag kannst Du in der Ansparphase kündigen. So kommst Du vorzeitig an Dein Geld.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel beträgt zwischen drei und sechs Monaten.
  • Wenn Du vor dem Ablauf von sieben Jahren kündigst, verzichtest Du allerdings auf die staatliche Wohungsbauprämie. Trotzdem kann sich eine Kündigung rechnen.
  • Statt zu kündigen, kannst Du den Vertrag auch teilen oder die Bausparsumme senken.

So gehst Du vor

  • Prüfe zunächst, wie sinnvoll eine Kündigung ist. Geht es Dir darum, an das Guthaben zu kommen, oder ist auch das Bauspardarlehen attraktiv?
  • Willst Du den Vertrag kündigen, so schauen in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) nach der Kündigungsfrist.
  • Sende dann ein Kündigungsschreiben an Deine Bausparkasse. In der Regel genügt ein einfaches Schreiben mit Angabe der Vertragsnummer und des Kündigungsdatums.
  • Geht es Dir um eine bessere Verzinsung Deines Geldes, findest Du in unseren Ratgebern zum Tagesgeld und Festgeld unsere Emp­feh­lungen.

 

Wer darüber nachdenkt, sich in einigen Jahren eine Immobilie zuzulegen, schließt oft einen Bausparvertrag ab. Der Vertrag ist Kombination aus Sparplan und Immobiliendarlehen.

Der Vorteil: Die Zinsen für das Bauspardarlehen stehen schon bei Vertragsschluß fest. Nachteil des Vertrags: Meistens sollst Du erst mal acht oder zehn Jahre lang sparen, bevor Du wieder an das Geld kommst. Dann informiert Dich die Bausparkasse, dass Dein Vertrag zugeteilt werden kann. Das bedeutet, dass Du das Bauspardarlehen beantragen kannst. Mit dem Bauspardarlehen fließt dann auch das Bausparguthaben auf Dein Konto.

Wenn Du nicht so lange warten willst, gibt es allerdings einen Ausweg: Du kannst den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Damit verzichtest Du zwar automatisch auch auf das Bauspardarlehen, erhälst aber kurzfristig Dein angespartes Geld wieder zurück.

Aus welchem Grund kannst Du den Bausparvertrag kündigen?

Rein formal musst Du der Bausparkasse keinen Grund für Deine Kündigung nennen. Du kannst den Bausparvertrag also ohne Angaben von Gründen kündigen.

 Allerdings solltest Du Dir schon überlegen, ob die Kündigung eine gute Entscheidung ist. Schließlich verzichtest Du damit endgültig auf das Bauspardarlehen. Und für das Darlehen, um Dir günstige Bauzinsen zu sichern, hast Du den Vertrag doch ursprünglich abgeschlossen.

Häufig kommt eine Kündigung in Frage, wenn sich der Bausparvertrag irgendwo im "Niemandsland" der Sparphase bewegt, wenn Du also schon einiges an Geld angespart hast, die Zuteilung aber noch in weiter Ferne liegt.

Ein Beispiel: Du hast einen Bausparvertrag über 50.000 Euro abgeschlossen, 25.000 Euro davon sollst Du selbst ansparen, 15.000 Euro hast Du schon zusammen. Gründe für eine Kündigung können dann sein:

  • Du benötigst das Guthaben kurzfristig als Eigenkapital für eine Baufinanzierung.
  • Du bist unzufrieden mit der niedrigen Verzinsung. Schließlich kannst Du für Tagesgeld und Festgeld zum Teil über 3 Prozent pro Jahr kassieren. Beim Bausparvertrag sind es häufig gerade einmal 0,1 Prozent pro Jahr.
  • Du benötigst das Geld kurzfristig für andere Zwecke, etwa, um Dir einen neuen Pkw zuzulegen. Mit dem Guthaben aus Bausparvertrag vermeidest Du so unter Umständen, einen Kredit aufzunehmen.

In diesen Situation ist es zumindest überlegenswert, ob Du eine Kündigung nicht vielleicht die passende Lösung ist.

Tipp: Verwechsle den Bausparvertrag nicht mit dem Vorausdarlehen in einer Bauspar-Sofortfinanzierung: Das Vorausdarlehen selbst ist kein Bausparvertrag, sondern ein endfälliges Darlehen, zu dem Du zusätzlich einen Bausparvertrag abgeschlossen hast. Falls Du den Bausparvertrag abgetreten hast, kannst Du ihn nicht kündigen.

Wie kommst Du auch ohne Kündigung an Dein Geld?

Vielleicht geht es Dir gar nicht nur um das Bausparguthaben, sondern auch um das Bauspardarlehen? Dann gibt es Wege, wie Du schneller an die gesamte Bausparsumme kommst, als ursprünglich geplant.

Aber selbst, wenn das Bauspardarlehen für Dich uninteressant ist, kannst Du die nachfolgend genannten Wege nutzen, um rasch in die Zuteilung zu kommen. In diesem Fall lässt Du Dir nur das Bausparguthaben auszahlen, und verzichtest auf das Bauspardarlehen. Unter Umständen kommst Du auf diesen Wegen sogar noch schneller an Dein Geld, als bei einer Kündigung.

In jedem Fall führt der Weg dann über die Bausparkasse, denn sie muss jeweils den Vertragsänderungen zustimmen.

Um auf das Gespräch mit der Bausparkasse bestmöglich vorbereitet zu sein, solltest Du die folgenden Wege kennen.

Bausparsumme teilen

Nach den Bausparbedingungen ist es möglich, den Bausparvertrag zu teilen. Dann berechnet die Bausparkasse die 15.000 Euro aus unserem Beispiel als Guthaben für einen 30.000-Euro-Vertrag, und nimmt Dich möglichst in die nächste Zuteilungsrunde für ein Bauspardarlehen über 15.000 Euro. Die restlichen 20.000 Euro der Bausparsumme ursprünglichen Bausparsumme von 50.000 Euro laufen als separater Vertrag weiter.

Bausparsumme herabsetzen

Ähnlich verläuft die Herabsetzung der Bausparsumme. Hier bleibt dann kein Vertrag mehr übrig. Allerdings hast Du unnötig Geld ausgegeben, denn die Abschlussgebühr hast Du ja für die alte, höhere Bausparsumme bezahlt. Die Gebühr für den wegfallenden Teil ersetzt die Bausparkasse nicht.

Wahlzuteilung

Eine andere Lösung ist eine Wahlzuteilung: In vielen Tarifen kannst Du das Bauspardarlehen früher als bei der normalen Zuteilung beantragen, zum Beispiel, wenn Du 25 Prozent der Bausparsumme angespart hast. Bei einem Vertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro musst Du also nur 12.500 Euro ansparen. Allerdings liegt der Zinssatz dann höher, als wenn Du die Regelzuteilung abwartest, also gut die Hälfte der Bausparsumme ansparst. Wenn Du allerdings das Bauspardarlehen im Grundsatz gut gebrauchen kannst, solltest Du prüfen, ob Dein Tarif eine Wahlzuteilung vorsieht, und dies dann mit der Bausparkasse besprechen.

Verzicht auf das Bauspardarlehen

Wie gesagt, Du kannst Dir über die genannten Wege auch nur das Guthaben auszahlen lassen, musst also nicht kündigen.

Ob das sinnvoll ist, erfährst Du aus Deinen Vertragsunterlagen. Liegt der Zinssatz des Bauspardarlehens über den aktuellen Bauzinsen, ist das Bauspardarlehen nicht attraktiv. Dies gilt zumindest, wenn Du eine größere Finanzierung benötigst. Bei einer kleineren Finanzierung, unter 50.000 Euro, kann es dagegen schon wieder sinnvoll sein, das Bauspardarlehen zu nehmen, auch wenn der zugesagte Zinssatz nicht so ganz attraktiv ist: Bei weniger als 50.000 Euro winken die meisten Banken ab, wenn es um eine Baufinanzierung geht.

Ein Beispiel: Du hast einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro abgeschlossen. Das Geld sollte für den Kauf einer Immobilie zur Verfügung stehen. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen liegt bei 4 Prozent, und damit etwas über dem Marktzins. Du hast bereits 15.000 Euro angespart und möchtest eine Immobilie für 300.000 Euro finanzieren.

In diesem Fall ist es nicht sinnvoll, das Bauspardarlehen zu nutzen. Um an das Guthaben zu kommen, kannst Du entweder kündigen, oder Du nutzt andere Instrumente, wie etwa eine Teilung der Bausparsumme. Im letzteren Fall wartest Du auf die Zuteilung, und verzichtest dann auf das Darlehen.

Der Finanztip-Festgeldrechner basiert auf Festgeld-Daten von über 100 Banken, die der Dienstleister Financeads GmbH & Co. KG, Nürnberg (Datenschutzhinweise) zur Verfügung stellt. Diese haben wir mit unseren Parametern so gefiltert, dass Du ein ver­brau­cher­freund­liches Ergebnis nach Finanztip-Kriterien bekommst. Empfohlene Banken müssen der gesetzlichen Einlagensicherung in einem wirtschaftlich starken europäischen Land angehören und seit mindestens zwei Jahren Einlagenprodukte wie Tages- und/oder Festgeldkonten für Kunden in Deutschland anbieten. Die Auswahl der Festgeldangebote erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Für Schäden aus fehlerhaften Daten oder durch die Nutzung des Rechners übernehmen wir keine Haftung.

Wie kündigst Du den Bausparvertrag in der Sparphase

Wenn Du Deinen Bausparvertrag während der Ansparphase kündigen willst, gibt es eine Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten. Wie lang die Kündigungsfrist bei Deiner Bausparkasse ist, erfährst Du in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB). Häufig finden sich die Regeln zur Kündung in §15 der Bausparbedingungen.

Willst Du nicht so lange auf Dein Bausparguthaben warten willst, kannst Du mit der Bausparkasse auch über eine schnellere Auszahlung sprechen. Allerdings kann es sein, dass die Bausparkasse dafür von Dir Gebühren verlangt. Grundsätzlich gilt: Für alle Leistungen, zu denen die Bausparkassen gesetzlich verpflichtet sind, dürfen sie auch keine Gebühren verlangen. Eine vorzeitige Auszahlung des Guthabens nach einer Kündigung zählt allerdings nicht zu diesen gesetzlichen Pflichten. Hier solltest Du also mit Deiner Bausparkasse sprechen.

Einen gesonderten prozentualen Abschlag, den sogenannten Auszahlungsabschlag, der auf verschiedenen Webseiten im Internet genannt wird, konnten wir bei unserer Recherche in den Vertragsbedingungen einiger großer Bausparkassen, wie etwa der Schwäbisch Hall oder der Wüstenrot Bausparkasse nicht finden.

Kündigst Du den Bausparvertrag, hast Du keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen. Auch eventuelle Bonuszinsen gehen verloren.

Wurde Dir in der Ansparphase die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben, so erhältst Du diese nur dann ausgezahlt, sofern Du das Geld wohnwirtschaftlich verwendest und Du die Mindestspardauer eingehalten hast. Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gehören neben dem Haus- beziehungsweise Wohnungsbau auch Kauf, Sanierung oder Renovierung einer Immobilie. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist mit der Prämie erlaubt. Das Geld aus Bausparverträgen, die Du vor 2009 abgeschlossen hast, musst Du nicht wohnwirtschaftlich verwenden.

Der Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre gelaufen sein, damit Du die Wohungsbauprämie erhältst.

Wie kündigst Du in der Darlehensphase?

Um den Bausparvertrag in der Darlehensphase zu beenden, also das Bauspardarlehen zurückzuzahlen, musst Du nicht kündigen. Die Bausparbedingungen sehen vor, dass Du jederzeit Sondertilgungen leisten kannst. Die Sondertilgung kann auch so hoch sein, dass Du das gesamte Bauspardarlehen zurückzahlst. Damit Du dann eine Punktlandung hinlegst, solltest Du mit Deiner Bausparkasse über die Zahlung sprechen. Die Bausparkasse berechnet Dir dann den genauen Betrag, den Du zu einem bestimmten Stichtag überweisen musst.

So läuft die Kündigung ab

Einige Bausparkassen bieten Formulare an, die Du nur nur auszufüllen und zurückzuschicken musst, um den Vertrag zu kündigen. Ist das nicht der Fall, reicht ein formloses Schreiben an die Bausparkasse. Darin sollten Name und Anschrift des Vertragsinhabers sowie die Nummer des Bausparvertrages notiert sein. Auch das Datum der Kündigung und Deine Kontoverbindung musst Du angeben.

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Was sind die Alternativen zur Kündigung?

HIer findest Du noch einmal die Alternativen zur Kündigung. Denn es gilt: Falls Du früher an die angesparte Summe herankommen willst, musst Du nicht unbedingt kündigen. Gerade, wenn für Dich auch das Bauspardarlehen interessant ist, solltest Du Dich über diese Alternativen informieren. Sprich dazu am besten mit der Bausparkasse.

Bausparsumme teilen Wenn der Vertrag absehbar noch lange nicht zuteilungsreif ist, kannst Du den Vertrag teilen. Der Vertrag ist dann schneller zuteilungsreif, und Du kannst ihn zum Bauen verwenden. Der andere Teil fließt in einem neuen Vertrag zu den bestehenden Konditionen, und Du sparst darin weiter an. Für diese Vertragsänderung können Gebühren anfallen. Wie es in Deinem Vertrag damit steht, findest Du in der Entgeltaufstellung zu Deinem Bausparvertrag.

Bausparsumme senken - Falls die benötigte Summe für den Bau doch kleiner ist als anfangs gedacht, kannst Du die Bausparsumme herabsetzen. So wird der Vertrag ebenfalls früher zuteilungsreif, und die Bausparkasse zahlt das Guthaben (und das Bauspardarlehen, falls gewünscht) eher verfügbar. Die Abschlussgebühren für die entfallende Bausparsumme erstattet die Bausparkasse allerdings nicht.

Geld einzahlen - Ist der Vertrag noch nicht zuteilungsreif, kannst Du durch eine Einmalzahlung den Vorgang beschleunigen. Beispiel: Im Bausparvertrag hast Du 8.000 Euro angespart. Ab 10.000 Euro ist der Vertrag zuteilungsreif. Die Differenz von 2.000 Euro zahlst Du ein, um dann Anspruch auf die 10.000 Euro zu haben. Die Bausparkasse berechnet Dir auf Anfrage, wie viel Du einzahlen musst, und wann der Vertrag dann voraussichtlich zuteilungsreif wird.

Was tun, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt?

Auch Bausparkassen kündigen Bausparverträge. Das ist erlaubt, sofern der Kunde die Bausparsumme komplett angespart hat, aber weiter Geld einzahlt. Ist das aber nicht der Fall, ist eine Kündigung rechtlich zweifelhaft. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel „Wann Kündigungen gut verzinster Bausparverträge rechtens sind“. 

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