How to: Anschlussfinanzierung für die Immobilie
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Inhalt
Eine Kündigung Deines Bausparvertrags ist sinnvoll, wenn Du das angesparte Geld benötigst oder die Konditionen nicht mehr attraktiv sind.
Prüfe vor einer Kündigung aber die Alternativen und überlege, warum Du den Bausparvertrag ursprünglich abgeschlossen hast. Sind die Gründe noch aktuell? Wenn nicht, kannst Du das Kündigungsschreiben guten Gewissens absenden.
Gründe für eine Kündigung können alle Pläne und Projekte sein, für die Du kurzfristig Geld brauchst. Überlegenswert ist eine Kündigung besonders dann, wenn Du ohne die Kündigung einen Kredit aufnehmen müsstest.
Ein Beispiel: Du hast einen Bausparvertrag über 50.000 Euro abgeschlossen, 25.000 Euro davon sollst Du selbst ansparen, 15.000 Euro hast Du schon zusammen. Gründe für eine Kündigung können dann sein:
Für die Kündigung musst Du keinen Grund angeben. Du kannst den Bausparvertrag also jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Du nutzt das Musterschreiben zur Kündigung Deines Bausparvertrags, indem Du es herunterlädst, ausfüllst und an Deine Bausparkasse schickst.
Nach einer Kündigung kannst Du mit Hilfe des Finanztip-Festgeldrechners sehen, welche Zinsen Du aktuell für Dein Guthaben erreichen kannst.
Du kündigst Deinen Bausparvertrag, indem Du ein schriftliches Kündigungsschreiben mit allen nötigen Angaben an Deine Bausparkasse schickst.
Das Kündigungsschreiben sollte Deine Vertragsnummer, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse enthalten. Kündige zu sofort und bitte um eine schnellstmögliche Auszahlung. Sende das Schreiben per Einschreiben, am besten mit Rückschein, um einen Nachweis über den Versand zu haben.
Nutze zum Kündigen Deines Bausparvertrags unser Musterschreiben.
Meist kannst Du den Bausparvertrag jederzeit kündigen. So regeln es die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) Deines Vertrags.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Bausparkasse Dein angespartes Geld auch sofort auszahlt. Die Bausparkassen behalten sich für die Rückzahlung des Bausparguthabens eine Frist vor: Entweder nennen sie direkt eine Frist oder sie koppeln die Rückzahlung an die Zuteilungstermine für ihre Verträge. Unter dem Strich musst Du mit etwa drei bis sechs Monaten rechnen, bis Du das Geld auf dem Konto hast.
Ein Beispiel: Jens möchte seinen Bausparvertrag kündigen. In den Bausparbedingungen zu seinem Vertrag findet er einen Satz, wonach er die Rückzahlung erst an dem Zuteilungstermin verlangen kann, „der dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang seiner Kündigung folgt“.
Jens liest in seinen Bausparunterlagen unter „Zuteilung“, dass die Bausparkasse die Verträge jeweils am letzten Tag eines jeden Monats bewertet. Das Bedeutet: Jens muss nach seiner Kündigung sechs Monate und die Zeit bis zum Monatsende abwarten. Erst mit Beginn des folgenden Monats ist das Geld dann auf seinem Konto.
Tipp: Wie lang die Kündigungsfrist bei Deiner Bausparkasse ist, erfährst Du in einem gesonderten Paragrafen der Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB), etwa unter der Überschrift „Kündigung des Bausparvertrags“.
Eine schnellere Auszahlung des Bausparguthabens erreichst Du nur, wenn Deine Bausparkasse einer vorzeitigen Auszahlung zustimmt. Du solltest aber damit rechnen, dass die Bausparkasse für ihr Entgegenkommen eine Gebühr verlangt.
Grundsätzlich gilt: Für alle Leistungen, zu denen die Bausparkassen gesetzlich verpflichtet sind, dürfen sie keine Gebühren verlangen. Eine vorzeitige Auszahlung des Guthabens nach einer Kündigung zählt allerdings nicht zu diesen gesetzlichen Pflichten.
Einen gesonderten prozentualen Abschlag nach Monaten, einen sogenannten Auszahlungsabschlag, der auf verschiedenen Websites im Internet genannt wird, konnten wir bei unserer Recherche in den Vertragsbedingungen einiger großer Bausparkassen wie etwa der Schwäbisch Hall oder der Wüstenrot Bausparkasse nicht finden.
Gefunden haben wir allerdings bei einem Tarif eine Regelung über einen „Diskont“ in Höhe von zwei Prozent des Guthabens. Das bedeutet: Die Bausparkasse zieht bei einer vorzeitigen Auszahlung erst noch zwei Prozent des Guthabens vom Auszahlungsbetrag ab. Auf einen Betrag von 10.000 Euro wäre dann ein Diskont von 200 Euro fällig, also ein Betrag, der wahrscheinlich höher ist als die gesamten Zinserträge der Ansparphase.
Wünschst Du also eine vorzeitige Auszahlung, solltest Du mit Deiner Bausparkasse darüber sprechen, ob eine schnelle Auszahlung möglich ist und was die Bausparkasse dafür verlangt.
Wenn Du keine vorzeitige Auszahlung vereinbart hast, zahlt die Bausparkasse Dein Guthaben nach Ablauf der Kündigungsfrist auf das von Dir angegebene Konto aus.
Dazu fragt Dich die Bausparkasse im Rahmen der Bearbeitung nach dem Konto, auf das sie das Guthaben überweisen soll. Du solltest also sicherstellen, dass Du alle Bankdaten korrekt angegeben hast, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nach der Kündigung hast Du keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen, und auch eventuelle Bonuszinsen gehen verloren.
Wurde Dir in der Ansparphase die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben, so erhältst Du diese nur dann ausgezahlt, sofern Du das Geld wohnwirtschaftlich verwendest und Du die Mindestspardauer eingehalten hast.
Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gehören neben dem Haus- beziehungsweise Wohnungsbau auch Kauf, Sanierung oder Renovierung einer Immobilie. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist mit der Prämie erlaubt. Das Geld aus Bausparverträgen, die Du vor 2009 abgeschlossen hast, musst Du nicht wohnwirtschaftlich verwenden.
Eine Ausnahme zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gibt es für Bausparer unter 25: Warst Du bei Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt und ist der Bausparvertrag mindestens sieben Jahre gelaufen, erhältst Du die Prämie auch, wenn Du das Geld nicht zum Wohnungsbau einsetzt (§ 2 Abs. 2 WoPG).
Beim Verzicht auf das Bauspardarlehen solltest Du immer prüfen, ob Du das Darlehen nicht doch noch sinnvoll nutzen kannst.
Am besten schaust Du dazu in Deine Vertragsunterlagen und überprüfst den Zinssatz, den die Bausparkasse Dir zugesagt hat: Liegt der Zinssatz des Bauspardarlehens über den aktuellen Bauzinsen, ist das Bauspardarlehen nicht attraktiv. Dies gilt zumindest, wenn Du eine größere Finanzierung benötigst.
Bei einer kleineren Finanzierung, unter 50.000 Euro, kann es dagegen sinnvoll sein, das Bauspardarlehen zu beantragen, auch wenn der zugesagte Zinssatz nicht ganz so attraktiv ist: Bei weniger als 50.000 Euro winken die meisten Banken ab, wenn es um eine Baufinanzierung geht. Außerdem wirkt ein Zinsunterschied bei einer niedrigen Darlehenssumme nicht so wie bei einem höheren Betrag.
Ein Beispiel: Du hast einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro abgeschlossen. Das Geld sollte für den Kauf einer Immobilie zur Verfügung stehen. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen liegt bei vier Prozent, und damit etwas über den günstigsten aktuellen Bauzinsen. Du hast bereits 15.000 Euro angespart und möchtest eine Immobilie für 300.000 Euro finanzieren.
In diesem Fall ist es nicht sinnvoll, das Bauspardarlehen zu nutzen:
Um an das Guthaben zu kommen, kannst Du entweder kündigen oder Alternativen zur Kündigung nutzen.
How to: Anschlussfinanzierung für die Immobilie
Expertengespräch am 06.10.2026
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Als wichtigste Alternative zur Kündigung kannst Du Dir Dein Guthaben im Rahmen der Zuteilung auszahlen lassen oder den Vertrag über Teilung, Herabsetzung oder Wahlzuteilung anpassen.
Die wichtigste Alternative zur Kündigung betrifft Bausparverträge, bei denen Du das Sparziel bereits erreicht hast. In der Sprache der Bausparkassen ist der Vertrag also „zuteilungsreif“. Bei diesen Verträgen kannst Du im Rahmen der nächsten Zuteilungsrunde einfach die Auszahlung des Guthabens beantragen. Dann kannst Du mit der Bausparkasse direkt über die Auszahlung des Guthabens sprechen.
Ist der Vertrag noch nicht zuteilungsreif, kannst Du mit Deiner Bausparkasse Änderungen an Deinem Bausparvertrag vereinbaren, mit denen Du eine vorzeitige Auszahlung erreichst, aber den Vertrag fortführst. Möglich sind:
Dein Guthaben lässt Du Dir zuteilen, indem Du bei einem zuteilungsreifen Vertrag die Zuteilung beantragst.
In der Regel erhältst Du von der Bausparkasse eine Mitteilung, wenn der Vertrag zum ersten Mal zuteilungsreif ist. Die Bausparkasse fragt dann, ob:
Antwortest Du nicht, läuft der Vertrag erst einmal weiter.
Die Alternative zur Kündigung ist die zweite der genannten Möglichkeiten. Du lässt Dir nur das Bausparguthaben auszahlen.
Ist der Vertrag erst einmal zuteilungsreif, kannst Du die Zuteilung zu jedem neuen Zuteilungstermin beantragen. Die Zuteilungstermine sind in der Regel einmal im Quartal oder im Monat.
Eine Teilung funktioniert so, dass Du die Bausparsumme in zwei Verträge aufteilst und Dir über den kleineren Vertrag einen Teil des Guthabens plus Darlehen zuteilen lässt.
Nach den Bausparbedingungen ist es möglich, den Bausparvertrag zu teilen. Beträgt die Bausparsumme zum Beispiel 100.000 Euro und Du hast 20.000 Euro angespart, teilt Ihr die Bausparsumme auf zwei Verträge auf: einen 40.000er- und einen 60.000er-Vertrag. Der Vertrag mit den 40.000 Euro kommt dann voraussichtlich in die nächste Zuteilung und Du erhältst Deine 20.000 Euro Guthaben sowie ein Darlehen von 20.000 Euro. Der Vertrag mit der neuen Bausparsumme von 60.000 Euro läuft separat weiter.
Bei der Herabsetzung verringerst Du die Bausparsumme, erreichst damit schneller die Zuteilung und beendest den Vertrag anschließend vollständig.
Die Herabsetzung der Bausparsumme funktioniert ähnlich wie die Teilung. Bei dieser Lösung bleibt jedoch kein Vertrag mehr übrig. Du hast dann unnötig Geld ausgegeben, denn die Abschlussgebühr hast Du ja für die alte, höhere Bausparsumme bezahlt. Die Gebühr für den wegfallenden Teil ersetzt die Bausparkasse nicht.
Die Wahlzuteilung funktioniert so, dass Du nach Erreichen eines im Tarif festgelegten Mindestsparguthabens früher ein Bauspardarlehen mit höherem Zinssatz bekommst.
Für die Wahlzuteilung nutzt Du die tarifliche Möglichkeit Deines Vertrags, das Bauspardarlehen früher als bei der normalen Zuteilung zu beantragen, zum Beispiel, wenn Du 25 Prozent der Bausparsumme angespart hast. Bei einem Vertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro musst Du also nur 12.500 Euro ansparen.
Allerdings liegt der Zinssatz dann höher, als wenn Du die Regelzuteilung abwartest, also gut die Hälfte der Bausparsumme ansparst. Wenn Du allerdings das Bauspardarlehen im Grundsatz gut gebrauchen kannst, solltest Du prüfen, ob Dein Tarif eine Wahlzuteilung vorsieht, und dies dann mit der Bausparkasse besprechen.
Ein Bauspardarlehen beendest Du nicht durch Kündigung, sondern indem Du es ganz oder teilweise per Sondertilgung zurückzahlst.
Die Bausparbedingungen sehen vor, dass Du jederzeit Sondertilgungen leisten kannst. Die Sondertilgung kann auch so hoch sein, dass Du das gesamte Bauspardarlehen zurückzahlst.
Damit Du dann eine Punktlandung hinlegst, solltest Du mit Deiner Bausparkasse über die geplante Rückzahlung des Darlehens sprechen. Die Bausparkasse berechnet Dir dann den genauen Betrag, den Du zu einem bestimmten Stichtag überweisen musst.
Wenn die Bausparkasse Deinen Bausparvertrag kündigt, solltest Du prüfen, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist und Dich gegebenenfalls informieren oder wehren.
Denn auch Bausparkassen kündigen Bausparverträge. Das ist erlaubt, sofern der Kunde die Bausparsumme komplett angespart hat, aber weiter Geld einzahlt. Ist das aber nicht der Fall, ist eine Kündigung rechtlich zweifelhaft.
Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel Wann Kündigungen gut verzinster Bausparverträge rechtens sind.
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