Hallo Zusammen.
nachdem die Bundesregierung nun die Strompreisbremse (voraussichtlich bis April 2024) mit 40 ct. auf 80 % des Verbrauchs beschlossen hat (wird), stellt sich die Erste Frage, aus welchem Zeitraum der zugrundegelegte „Grundverbrauch“ ermittelt wird.
Ich nehme an oder habe irgendwo gelesen, dass sich der Verbrauch, der für die Strompreisbremse für 2023 zugrundegelegt wird, aus dem Jahresverbrauch 2021 oder 2022 errechnen soll. Bei z. B. 4.000 kWh durchschnittlichem Jahresverbrauch für ein Eigenheim, wären das dann 80% = 3.200 kWh die auf 40 ct/kWh gedeckelt werden würde.
Ich beabsichtige nun Mitte 2023 eine WP zu installieren. Daraus resultiert meine eigentliche Frage was ist, wenn man während der Laufzeit der Strompreisbremse in 2023 auf erneuerbare Energien setzt und eine Wärmepumpe Anfang bis Mitte 2023 (wegen langer Lieferzeiten) installiert und damit dann einen wesentlich erhöhten Stromverbrauch hat.
Fragt man WP-Hersteller, kann man bei einem normalen „älteren“ Einfamilienhaus von einem Verbrauch an elektrischer Energie von zusätzlich 4.000 - 5.000 kWh rechnen.
Durch die WP (= erneuerbare Energie) steigt der "normale" (also nicht durch Verschwendung hervorgerufene) Gesamtstromverbrauch um ca. 4.000 – 5.000 kWh (Info WP-Hersteller) also von 4.000 kWh auf z.B. 9.000 kWh, wovon dann jedoch nur die 3.200 kWh aus dem errechneten Verbrauch aus z.B. 2020/2021 gedeckelt wären.
Hat man dann (SORRY) die „Arschkarte“ gezogen, weil man beispielhafterweise die 5.200 kWh zu erhöhten Preisen einkaufen muss. Das wäre ja der SuperGau für jemanden der in 2023 auf „erneuerbare Energien“ setzt.
Wie ist denn Eure Meinung dazu. Schon mal dazu ewas gehört. Geht mir sicherlich nicht alleine so (in 2023).