BHW verweigert Rückzahlung der Servicegebühr (Jahresentgelt)

  • Also erstmal - ich bin aufrichtig beeindruckt über Eure Argumente hin wie her.

    Meine Absicht war kein pro bono, das am Rande. Was ich aber hinterfrage ist - insofern ja die Anwälte der Verbraucherzentrale eine über mehrere Instanzen gehende Klage gegen die BHW allein jene Bausparverträge, die irgendwann ab Mitte 2017 erst verkauft wurden, annahm und bis zum Ende durchzog - wie hoch war da pro Kunde der Streitwert? Meiner bescheidenen Meinung nach kann das doch nur 2017----2020 für 3-4 Jahre d.h. nicht mehr als höchstens 4x12= 48€ gewesen sein. Spannend wird die Sache erst infolge der vielen anderen Kunden, die sich mit auf die Liste setzen ließen. Allein die Summe (Masse) machts.

    Darum mein Vorschlag, die anderen Kunden nicht zu vergessen - d.h. die, welche mit den vor Mitte 2017 geltenden ABGs abgeschlossen hatten - in Unkenntnis des Herrengedecks §17 "Servicepauschale". Viele ließen sich gar unwissentlich die zusätzliche BHW-Kundenzeitschrift zusätzlich aufschwatzen, weil man die erst nach Vertragsabschluss widerrufen konnte ...


    Sicher hat die BHW (analog sämtlicher anderer Banken und Versicherungen ... ) renommierte Kanzleien als feste Partner. Muss man sich davon also von vornherein einschüchtern lassen und den Schwanz einziehen? Der Staat im Staate ...


    Was die Verjährung betrifft, fand ich traurig, dass selbst die Verbraucherzentrale darauf verweist "müsste-sollte-könnte man ein Grundsatzurteil anstreben" - aber wenn alle nur wartend mit offenen Mäulern starr als Publikum davor stehen - wer bitte würde dann mal "müsste-sollte-könnte" überhaupt auslösen? Hat den wirklich niemand wirklich echtes Interesse daran?

  • Bei einer Musterfeststellungsklage gegen BHW wäre ich definitiv dabei, da ich auch betroffen bin.

    Nachfrage bei meinem BHWBerater wegen der 12€ Jahresgebühr Rückerstattung, es sei noch nichts entschieden!

  • Mal meine 5 cents Überlegen dazu

    Wir haben mehrere BSV in der Familie, alle bei der BHW.

    1x dmaxx ohne Kontoführungsgebühr , aber dem mit dem Serviceentgelt

    2x ohne Kontoführungsgebühr, mit Jahresentgelt.


    Die Rekla zum dmaxx wurde mit der Begründung Serviceentgelt sei keine Kontoführungsgebühr abgelehnt, die beiden mit Jahresentgelt sind noch nicht von der BHW bearbeitet, ich rechne aber mit Erstattungen für 2019-2022 und der Einrede der Verjährung für die Jahre bis 2018.


    Der Streitwert ist für alle 3 zusammen unter 500€, das Prozesskostenrisiko wäre also überschaubar,

    wenn man das Gericht im Gutfall überzeugen könnte, dass die Rechtsprechung des Eugh zur Verjährung so eindeutig ist, dass die Berufung nicht zugelassen wird. Da aber die Schlichtungstelle die Schlichtung ablehnt, weil das höchstrichterlich nicht entschieden sei, sehe ich da momentan mein größtes Risiko, da in der Berufung Anwaltszwang herrscht.


    Zum dmaxx Serviceentgelt würde ich übrigens auf dem Widerspruch von §13 und 17 ABB rumhacken. Der dmaxx Tarif enthält zwar keine explizite Kontoführungsgebühr, dafür aber das Bullshit Servicepaket. Bullshit m.E. deshalb weil dieses Paket ein Entgelt ist für eine Leistung, die definitiv keine reine Verwaltungstätigkeit ist und somit bepreisbar sein sollte.

    Das die Leistung nicht jeder braucht, ist erstmal egal, aber wer ein Entgelt für ein Servicepaket zahlt, sollte erwarten können, dass er auch Anspruch auf die bepreiste Leistung hat.


    17 Servicepaket, Entgelte und Auslagen

    (1) Mit Vertragsabschluss erhält der Bausparer ein Servicepaket. Dies

    beeinhaltet die Entgelte für Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung und

    Vertragsübertragung. Die Bausparkasse berechnet für das Servicepaket

    während der Sparphase (inkl. Jahr der 1. Auszahlung aus der zugeteilten

    Bausparsumme) 12 EUR p. a.


    Hat er aber nicht :thumbup:


    Obwohl man jährlich dafür zahlt, stellt §13 ABB die Leistungen des Servicepaket unter allgemeinen Erlaubnisvorbehalt der Bausparkasse =O


    § 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von

    Bausparverträgen

    (1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen oder Erhöhungen von

    Bausparverträgen bedürfen als Vertragsänderungen der Zustimmung der

    Bausparkasse.


    Wovon genau die Zustimmung abhängt definiert §13 nicht, also kann es das Entgelt aus §17 für das tolle Servicepaket alleine nicht sein.

    Im Falle der Ermäßigung bekommt man auch keine Anteilige Erstattung der Abschlussgebühr (§1 (3))


    Was genau jetzt eigentlich die bepreiste Leistung von § 17 ist, bleibt wohl das Geheimnis der BHW.

    Dann wäre §17 aber ein Fall für §307 BGB.


    Wie seht ihr das denn so?

  • Mit der Argumentation könnte man evtl. Erfolg haben.

    Aber wie du schon geschrieben hast: Anwaltszwang in der Berufung ist halt ein Kostenrisiko.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Auf meinem Kontoauszug für 2022 wurde auch wieder die Servicepauschale abgezogen.

    Ich würde mit Verweis auf deren AGB auch drauf "rumhacken" - dass sie schlichtweg nur ein Wortspiel spielen. Zuerst hieß das Ding (mit Zuweisung §17! und identischer Höhe 12€) Servicepauschale, dann in 2017 umbenannt in Jahresentgelt, jetzt seit dem Urteil wieder Servicepauschale. So blind und hirntot kann man doch gar nicht sein - das zu hinterfragen (dazu im Kleingedruckten gut versteckt d.h. ehe die erste Abbuchung geschicht, hat man bereits erfolgreich die gesetzte Widerspruchsfrist für den Vertrag hinter sich!)


    Die Falschberatung an sich ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Schaden der unmittelbar einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages auslöst (Urt. v. 7.7.2011 – III ZR 90/10). Das ist der Beginn der Verjährungsfrist. Auf einen konkreten Schadenseintritt, d. h. Vermögensminderung, kommt es dabei nicht an. Dies hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt die 10-jährige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB greift.

    Danach verjähren Schadenersatzansprüche nach 10 Jahre, und zwar auch dann, wenn der Betroffene von dem Anspruch keine Kenntnis hat.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html


    What about this?


    Wären wir jetzt hier schon 3 Leute, die sich einen Anwalt teilen würden?

    Noch ist etwas Zeit (Deadline bekanntlich Juni, oder --- doch früher ?????)

    Ich diskutiere mit der BHW definitiv nicht weiter außergerichtlich und alleine ohne Anwalt.

    Und die Schlichtungsstelle sowie ebenfalls die hiesige Verbraucherzentrale haben sich NICHT gemeldet. Die scheinen das friedlich ("neutral und unbeteiligt") aussitzen zu wollen (können).

  • Nochwas gefunden. Ob die Ratgeber der deutschen Familienkassen glaubwürdig sind?

    Hier wird lange VOR dem BGH-Urteil aus 2022 genau auf dieses verwiesen ... (ganz unten, letzter Satz vom Artikel!)

    Und - das wusste ich gar nicht - die Verbraucherzentrale Sachsen hatte vor einem OLG wegen solcher Gebühr (vor 2022) geklagt. Vielleicht antworten sie darum jetzt nicht (?).

    https://www.familienkasse-info…re%20zur%C3%BCckzufordern.


    "...Diese Gebühr ist unzulässig, hat das OLG entschieden und dabei auf mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs verwiesen, nach denen Bausparkassen keine Gebühren erheben dürfen für Leistungen, die in ihrem eigenen Interesse liegen oder zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind.

    Genau das ist allerdings der Fall, so das OLG, denn die Verwaltung der in Bausparverträgen angesparten Guthaben liegt ganz wesentlich im Interesse der Bausparkasse, damit diese ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllen kann. Eine zusätzliche Serviceleistung für den Bausparer liege nicht vor. Entsprechend darf sich die Bausparkasse ihre ganz normale Verwaltungstätigkeit auch nicht über eine Gebühr vom Kunden finanzieren lassen.

    Was bedeutet das Urteil für Bausparer?

    Das soeben rechtskräftig gewordene Urteil betrifft zunächst einmal nur die beklagte Bausparkasse, also die Debeka. Ein ähnliches Urteil liegt auch vom Landgericht Hannover gegen die Landesbausparkasse Nord vor (Aktenzeichen 74 O 19/18).

    Jährliche Servicepauschalen allerdings gibt es auch bei zahlreichen anderen Bausparkassen, etwa der LBS Bayern oder der Signal Iduna, und das sehr oft begründet durch Klauseln, die fast wortwörtlich mit den gerichtlich beanstandeten Formulierungen übereinstimmen. Auch diese Gebühren dürften deshalb mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unzulässig sein, auch wenn das noch nicht für jede einzelne Bausparkasse gerichtlich geklärt wurde. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte hier Abhilfe schaffen, steht aber leider noch aus..."


    und noch eins (HP der Verbraucherzentrale Niedersachsen):

    "... Auch aus einem anderen Grund sind längere Verjährungsfristen denkbar: Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (zuletzt Urteil vom  08.09.2022, Az. C-80/21 bis C-82/21) dürfen Erstattungsansprüche aufgrund missbräuchlicher Klauseln nicht verjähren, bevor Verbraucher erkennen können, dass ihnen ein solcher Anspruch zusteht."

    https://www.verbraucherzentral…ebuehren-sind-unzulaessig

  • Sehr interessante Beiträge!!!

    Ich versuche die nächsten Tage, eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Die bisher in diesem Fall eingeschaltete Anwältin hat lediglich eine Kostenübernahme für eine außergerichtliche Einigung bestätigt - ihre Schreiben an die BHW sind aber bisher nicht beantwortet worden ?

  • Unser Schlichtungsverfahren läuft und die BHW hat "binnen 4 Wochen" ab jetzt eine Stellungnahme angekündigt - so die Info der Schlichtungsstelle von vergangener Woche per Brief.

    Insofern man aber lt o.g. Urteil automatisch Ansprüche verliert, die älter als 10 Jahre sind - dann sollte man bei erster Rückforderung Ende 2022 mMn die Ansprüche zurück bis zum Jahr (Datum der Abbuchung!) 2013 nicht verloren haben (ich hab es nicht so mit Jahreszahlen ...

    (Abbuchungen widersprochen für Januar 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013 = 10x je 12€) plus die Abbuchung jetzt im Januar 2023. Und das alles mit "5% verzinst über dem jeweiligen Basiszins" (DAS wird meine heutige Tagesaufgabe und es wird eine Quälerei ... hoffentlich hilft mir der PC hier mit Mathe! Der Basiszins verändert sich halbjährlich!)


    Dass eine Anwältin lieber außergerichtlich mit der Bausparkasse verhandeln will ist nachvollziehbar. Für die Peanuts unnötig Arbeitszeit verschwenden und dafür nur mickrig bezahlt werden ....

    Zivilrechtliche Forderungsklagen kann man bei solchen Beträgen am Amtsgericht auch ohne Anwalt einreichen (die dortigen Richter werden sich nicht freuen ...).

  • Keine Ahnung und absolut gar keine Gewähr, ob das so stimmt - aber ... (ich und meine alten Mathelehrer wären happy!) :)

    ich habe bei fiktiver Rückerstattung am 1.4.2023 just eine Summe von ca 177€ errechnet bzw der online Rechner. Kleinvieh macht auch Mist.

    Banken und Versicherungen berechnen doch stets taggenau. In diesen vergangenen Jahren waren auch zwei Schaltjahre d.h. 2 Tage "mehr" und abgebucht wurde stets am 3./4. Januar d.h. es käme zumindest bezüglich der Anzahl der Tage hin.

    Da auch ich von keiner Erstattung am 1.4. ausgehe - müsste also sowieso später nochmal nachgerechnet werden.

  • Danke, sofort gespeichert und probiert. Prompt - drittes Ergebnis :(

    Ausgehend ab 1.1.2013 jährlich 12€ abgebucht bis inklusive letztmals aktuell am 4.1.2023


    162,3779 € bis fiktiv zum 31.3.2023


    Darf ich an der Stelle eine ganz andere Frage beantwortet haben - falls nicht verboten?


    Insofern ich (nicht nur ich) ja bereits in 2022 der Servicepauschale widersprochen habe und der Eingang auch bestätigt ist --- hebt eine EUGH-Entscheidung aus 2022 zur Verjährung eine frühere BGH-Entscheidung eigentlich auf?

    ---> lt § 199 Abs. 4 BGB = " Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an..."

    - wäre das denn nun ausgehend vom Widerspruch in 2022 --- der Zeitraum 2022-2013 oder zählt man anders = (2022 separat) + 2021-2012 = 10 Jahre? :)

    Kleinvieh macht bei tausenden Kunden in Summe auch Mist :)

    Und schon muss neu gerechnet werden, da sich der Basiszins ständig geändert hatte...

    Es lohnt sich aber in jedem Fall für jeden.

  • Ich habe gerade eine Rückmeldung der BHW in meiner Postbox erhalten, dass Sie eine Rückerstattung durchführt:

    Meine Ausgangssituation: Habe Anfang dieses Jahres eine Ablehnung erhalten und dann umgehend einen Fall bei der Schlichtungsstelle eingereicht. Seitdem nicht mehr viel gehört.


    Wie sieht es bei euch aus? Knickt die BHW nur nach Einschaltung der Schlichtungsstelle ein oder gibt es jemanden, der nicht weiter dran geblieben ist und ebenfalls die frohe Kunde mitgeteilt bekommen hat?

  • Ich bin nicht weiter drangeblieben, habe mich auf die Aussage meines BHWBeraters verlassen, dass die 12€ erstattet würden. Da ich aber einen zum 01.02.2023 zugeteiltem Bausparvertrag bisher die aufgelaufenen Wohnungsbauprämien noch nicht erhalten habe, mache ich mir Gedanken, ob ich ich den Folgevertrag nicht kündigen soll, weil ich momentan total unzufrieden damit bin.

    Obwohl ich schon ca.40 Jahre Kunde bei BHW bin, kann das nicht angehen!

  • Ich habe gerade eine Rückmeldung der BHW in meiner Postbox erhalten, dass Sie eine Rückerstattung durchführt:

    Glückwunsch.

    Hier kam die frohe Botschaft heute an. BHW erstattet das Serviceentgelt 2019-2022 nun doch.

    Beim Schlichter war ich nicht, ich habe nur argumentiert, dass der Widerspruch von 13 und 17 ABB zur Unwirksamkeit von §17 ABB führen sollte.

  • Ernsthaft? Ihr habt eine positive Rückmeldung der BHW bekommen? Ich hatte ja alles zur Schlichtung übergeben und von dort kam per Brief die Info, dass die BHW Bedenkzeit bis (ca) 23.4.2023 erbeten hat. Danach kam nie wieder etwas. Und ich wollte heute intuitiv hier einfach mal nachfragen, ob bei anderen Leuten mittlerweile etwas passiert ist oder alles weiter schlummert. Noch ist ja Zeit zur Klageeinreichung - bis Ende Juni.

    Nö, ich denke nicht zu verzichten. Es wurde ja alles der BHW und Schlichtungskommission vorgelegt d.h. kein Verlust von Ansprüchen aus der Zeit VOR 2019 (!) und zudem alles zusätzlich verzinst "5 Punkte über dem Basiszins" - also hat die BHW Euch rotzfrech besch...ummelt - aber Alle sind happy und feiern :-))) Ja, so macht man gern Geschäfte.

    Solange mir kein offizielles Schreiben per Briefpost oder Email zugeht, werde ich NICHT agieren sondern den Juni weiter abwarten (und dann zubeißen wie angeklündigt).