BHW verweigert Erstattung Kontoführg.gebühr trotz BGH- Urteil

  • Hallo,

    die per Musterschreiben geforderte Rückerstattung der Kontoführungsgebühren wird von der BHW abgelehnt mit der Begründung, dass dieser Bausparvertrag ein Wohn-Riester-Vertrag ist und die BHW in diesem Zusammenhang "eine Vielzahl von Leistungen [erbringt] wie die sog. steuerliche Bestandsführung oder die Koordination von Rentenleistungen, die über die Pflichten der Bausparkasse aus dem Bausparvertrag und dem Bausparkassengesetz hinausgehen."

    Daher nun die Frage, ob diese Antwort dem Sinn des BGH- Urteils entspricht oder vielmehr weitere Schritte angeraten sind, wenn ja welche?!

    Vielen Dank & Grüße!

    Uwe B.[attach=2574]


    {Anhang durch Mod gelöscht wegen persönlicher Daten}

  • Okay Danke erstmal!

    Zunächst: auf den Kontauszügen steht nicht Jahresentgelt oder Servicegebühr, sondern immer "Kontoführungsgebühr";

    und was bedeutet "für Wohnriester noch nicht geklärt" ? Sollte ich intervenieren ? Schiedsstelle ?

    Warten denke ich bringt mich nicht weiter.

    Danke & Gruß

    Uwe

  • Naja, man kann sicherlich selbst eine Klage anstreben mit ungewissem Ausgang und Kosten, die dann evtl vor dem BGH landet. Nach meiner Erfahrung kann die Schiedsstelle bei unklarer Rechtslage auch nicht helfen.

    Eventuell Mal bei der Verbraucherzentrale anfragen ob die etwas machen/planen.

    Ich persönlich würde nichts weiter unternehmen, außer du hast evtl eine Rechtsschutzversicherung, die gewillt ist das abzudecken, weil:

    1. Gar nicht klar ist ob die Gebühren rechtens sind und

    2. Recht haben und Recht bekommen auch 2 unterschiedliche Dinge sind


    Bin kein Jurist, aber so wie ich das verstehe kommt man an den Gebühren für Wohnriester momentan schwer vorbei. Ist aber nur meine Meinung.

  • An Stelle des Fragestellers würde ich postwendend ein gleichlautendes Rückforderungsschreiben an BHW schicken und diesmal neben dem BGH-Urteil zusätzlich auf das LG Heilbronn-Urteil hinweisen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Rechtsschutz Versicherung kontaktieren Anwalt schreiben aufsetzen


    Wobei es bei sehr klaren Fällen, auch sein kann fass eine anwlatskanzelei zunächst keine rechnung bei Erhebung einer Klage an dich stellt, bei positiven Ausgang zahlt dass dann ohnhin der beklagte.

  • Bei nicht 100% klaren Fällen verwende ich meine Rechtsschutz nicht fuer so Kleckerbetraege. Das führt langfristig nur dazu, dass man keine RSV mehr hat.

    Für 100%ig klare Fälle brauche ich gar keine Rechtsschutzversicherung. Ich würde aber bei Kleinbeträgen nicht klagen. Ich finde die Mentalität auch etwas seltsam, erst Verträge zu unterschreiben und diese dann später anzufechten und Gebühren, mit denen man einverstanden war, zurückzufordern.

  • Für 100%ig klare Fälle brauche ich gar keine Rechtsschutzversicherung. Ich würde aber bei Kleinbeträgen nicht klagen. Ich finde die Mentalität auch etwas seltsam, erst Verträge zu unterschreiben und diese dann später anzufechten und Gebühren, mit denen man einverstanden war, zurückzufordern.

    Ja, 100% war der falsche Begriff, die Versicherung ist bei 90-99% klaren Fällen sinnvoll. Hier liegt der Klarheitsfaktor mE niedriger.

    Ich kann diese "Mentalität" sehr gut verstehen. Glaubst du, Firmen wie die BHW würden auch nur eine Sekunde zögern, bei sich ändernder Rechtslage, Verträge bzw. Vertragsbedingungen zu ihren Gunsten zu ändern? Natürlich nicht. Also sollte man das selber auch nicht tun, wenn sich die Rechtssprechung weiterentwickelt.

  • Ich würde da erst mal die entsprechende Schlichtungsstelle (Ombudsmann) involvieren. Damiit habe ich in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht. Eine einzige e-mail an den Ombudsmann holte mir z.B. von der Deutschen Bank einen mittleren vierstelligen Betrag zurück.

  • Ich würde da erst mal die entsprechende Schlichtungsstelle (Ombudsmann) involvieren. Damiit habe ich in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht. Eine einzige e-mail an den Ombudsmann holte mir z.B. von der Deutschen Bank einen mittleren vierstelligen Betrag zurück.

    Schon versucht, die kümmern sich nicht um dieses Thema.

  • Scheinbar ist ein Schlichtungsverfahren nicht möglich, da ein entsprechendes Urteil nicht vorliegt. Bin jetzt nicht so im Thema drin, weiß daher nicht, ob die grundsätzlichen Fragen mittlerweile doch geklärt sind.

    - würde bedeuten, der Schlichter kann doch entscheiden