Damit ist aber jeder in der höchsten Steuerklasse, wie man auch wäre, wenn man keine gemeinsame Veranlagung gemacht hätte.
Das war eigentlich der Hauptgrund meine Frage.
Wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet und einer verdient 0 und einer 300.000 profitiert ihr z.B. von einem doppelt so hohen Grundfreibetrag (bei getrennter Veranlagung wird der normale Grundfreibetrag individuell angerechnet, hätte also bei dem 0 Einkommen Partner keine Auswirkungen).
Außerdem greift der Spitzensteuersatz beim Splitting erst bei 117.194 EUR in 2022, während bei Einzelveranlagung dieser Steuersatz beim 300.000 EUR verdienenden schon bei 58.597 greifen würde.