Abschaffung Steuerklassen III/V

  • Damit ist aber jeder in der höchsten Steuerklasse, wie man auch wäre, wenn man keine gemeinsame Veranlagung gemacht hätte.

    Das war eigentlich der Hauptgrund meine Frage.

    Wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet und einer verdient 0 und einer 300.000 profitiert ihr z.B. von einem doppelt so hohen Grundfreibetrag (bei getrennter Veranlagung wird der normale Grundfreibetrag individuell angerechnet, hätte also bei dem 0 Einkommen Partner keine Auswirkungen).

    Außerdem greift der Spitzensteuersatz beim Splitting erst bei 117.194 EUR in 2022, während bei Einzelveranlagung dieser Steuersatz beim 300.000 EUR verdienenden schon bei 58.597 greifen würde.

  • Vielen Dank DirkHSK

    Ich habe die Frage hier gestellt weil mein Steuerberater mir schriftlich auch nur oberflächlich geantwortet hat.

    Vermutlich weil Steuerberater zur Zeit schon wegen der Grundsteuer überlastet sind.

    Ich habe aus deiner Antwort aber so viel verstanden:

    Wenn die Hälfte des Steuerpflichtigen Einkommens immer noch deutlich über rund 120.000 Euro liegt - was in meinem Fall zutrifft - dann ist zumindest jeder Ehepartner immer noch in der höchsten progressions Stufe von rund 45%

    Lediglich die Freibeträge können dann 2 x genutzt werden da geht es wohl um Beträge von geschätzt 45% von 10.000 Euro im Jahr also rund 5.000 Euro

    Wenn das so richtig ist dann kenne ich auf jeden Fall die Fakten und kann dann z.B. aus persönlichen Gründen anders entscheiden.

    Welche Gründe das bei mir sein könnten schreibe ich gerne - falls erforderlich.

    Erstmal vielen Dank ODER nochmalige Korrektur von Dir oder einen anderen Forumsfreund.

    pS.

    einige Forumsfreund hier sind bei Fragen viel hilfreicher als selbst bezahlte Steuerberater auf honorarbasis und das am Heiligen Sonntag !


  • Wie ich es von dir kenne, hast du alles mehr als perfekt erklärt.

    Leider doch nicht gut genug :(

    Wenn bei einem Ehepartner das steuerpflichtige Einkommen 0 ist

    und beim andern zum Beispiel 300.000, dann bedeutet das,

    dass jeder 150.000 versteuert.

    Ja.

    Damit ist aber jeder in der höchsten Steuerklasse, wie man auch wäre, wenn man keine gemeinsame Veranlagung gemacht hätte.

    Man nennt das nicht "Steuerklasse", aber das will ich hier nicht weiter vertiefen.

    Du machst da den gleichen Denkfehler, den viele machen, etwa bei der sog. "Günstigerprüfung". Der Grenzsteuersatz, also der Steuersatz auf die letzten paar Euro ist nicht die entscheidende Größe. Maßgeblich ist vielmehr der Durchschnittsteuersatz.

    Der Steuerspareffekt wird aus einer anderen Überlegung leichter verständlich:

    Wir fangen unsere Überlegung damit an, daß einer 250 k€ verdient und der andere 0. Ich habe die Zahl gegenüber Deiner Vorgabe reduziert, um die Reichensteuer draußen zu lassen, die den Gedankengang unnötig verkompliziert. Den SolZ habe ich aus dem gleichen Grund auch weggelassen.

    Auf 250 k€ zvE zahlt man nach der Steuertabelle 2023 95 k€ Steuer. Für 0 zahlt man 0.

    Läßt Du nun gedanklich 10 k€ oder 20 k€ zum anderen Ehepartner wandern, zahlt der eine für 240 k€ etwa 91 k€ Steuer, der andere für 10 k€ aber immer noch nichts. Für 230 k€ zahlt man 86.600 €, für 20 k€ etwa 2000 €.

    Der Steuerspareffekt durch das Ehegattensplitting resultiert daraus, daß der besser verdienende Partner hochversteuertes Einkommen loswird und zum niedriger verdienenden Partner rüberschiebt. Das bringt so lange etwas, als der niedriger verdienende Partner nicht schon mit dem eigenen Einkommen diese niedrigen Steuersätze verbraucht hat. Der Steuersatz von 42% gilt so etwa ab 60 k€ zVE (ändert sich alle Jahre). Versteuert der niedriger verdienende Partner also selber 60 k€ oder mehr, lohnt sich das Ehegattensplitting nicht mehr (SolZ und Reichensteuer nicht berücksichtigt).

    Um das Beispiel fertigzurechnen: Für 250 k€ zahlt man 95 k€ Steuer, für zwei Mal 125 k€ zahlt man zwei Mal 42.500 €, zusammen also 85 k€.

    Für 250 k€ zahlt man 95 k€ Steuer, für 60 k€ etwa 15 k€, zusammen 110 k€. Für zwei Mal 155 k€ zahlt man zwei Mal 55 k€, also auch 110 k€.


    Die sinngemäß gleiche Überlegung gilt für die sog. Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüft, ob eine Versteuerung von Kapitaleinkünften per Abgeltungssteuer oder per Regelversteuerung für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

    In diesem Zusammenhang wird vielfach behauptet, die Günstigerprüfung lohne sich nur dann, wenn der eigene Grenzsteuersatz unter den bekannten 26,375% liege. Das stimmt nur bei einem verhältnis mäßig hohen Erwerbseinkommen von etwa 20 k€ (bei dem der Grenzsteuersatz an den genannten Wert herankommt) und zusätzlich nur wenigen Kapitaleinkünften.

    Hat der Steuerpflichtige aber etwa als Rentner ein deutlich geringeres zu versteuerndes Einkommen (Rente, Rentenfreibetrag) von vielleicht 15 k€, so ist die Regelversteuerung deutlich länger vorteilhaft für den Steuerpflichtigen, und zwar einfach deswegen, weil er bei den ersten 1000 € Kapitaleinkünften (bei ihm dann der Bereich zwischen 15 und 16 k€) einen erheblich niedrigeren Steuersatz hat als 26,375%, was er am oberen Ende dann zubuttern kann.

    Hat er überhaupt kein Erwerbs- oder Renteneinkommen, etwa deswegen, weil er als Privatier seinen eigenen Vorruhestand finanziert, lohnt sich für ihn die Günstigerprüfung bis in die Gegend von 65 k€ (also bis in Gegenden, wo der Grenzsteuersatz 42% beträgt!). Wer das nicht glaubt, möge es nachrechnen und sich wundern.

    Ich bin nämlich gerade dabei, die Steuererklärungen für 2022 fertig zu machen.

    Szenarien "Was wäre, wenn" vorweg zu simulieren kann man eigentlich mit jedem der gängigen Steuerprogramme. Rechne Dir Deinen Fall vorab durch, dann erfährst Du, wie Du es am günstigsten machen kannst. Wenn Deine Frau nichts verdient hat, ist höchstwahrscheinlich gemeinsame Veranlagung günstiger für Euch.

  • McProfit

    Keine echte Anwort, nur eine Idee, mit der du evtl. zu einer Antwort kommst, was für dein Szenario der beste Weg ist:
    Wenn du die Steuererklärung mit einem der üblichen Programme machst, steht da (selbst bei den 5 €-Lösungen vom Discounter), welche Nachzahlung/Erstattung bei welcher Form der Veranlagung zu erwarten wäre.

    Soweit ich mich daran erinnere, war es bei mir (ein Partner verdient viel, der andere deutlich weniger, beide angestellt und außer ein paar Euro Kapitalerträge keine Einkünfte) immer so, dass bei getrennter Veranlagung in der Summe eine Nachzahlung stand, bei gemeinsamer Veranlagung eine Erstattung.

    edit:
    Ich muss ergänzen, dass die Aussage zur Nachzahlung/Erstattung auf Steuerklassen 3/5 basiert. Wer mit 3/5 reingeht, wird am Ende nicht getrennt veranlagen wollen, weil der mit der 3 natürlich nachzahlen muss. Bei 4/4 mag das anders aussehen.

  • Lediglich die Freibeträge können dann 2 x genutzt werden da geht es wohl um Beträge von geschätzt 45% von 10.000 Euro im Jahr also rund 5.000 Euro

    Du hast immer pro Person 1x den Freibetrag.


    Bei getrennter Veranlagung bleibt der Freibetrag bei der Person. Wer 0 € Einkommen hat, kann den Freibetrag natürlich nicht nutzen. Und der mit dem hohen Einkommen hat weiterhin nur (s)einen Freibetrag.
    Bei gemeinsamer Veranlagung kommen beide Einkommen in einen Topf und die beiden Freibeträge kommen in diesen Topf dazu.

  • Wenn du die Steuererklärung mit einem der üblichen Programme machst, steht da ... welche Nachzahlung/Erstattung bei welcher Form der Veranlagung zu erwarten wäre.

    Soweit ich mich daran erinnere, war es bei mir (ein Partner verdient viel, der andere deutlich weniger, beide angestellt und außer ein paar Euro Kapitalerträge keine Einkünfte) immer so, dass bei getrennter Veranlagung in der Summe eine Nachzahlung stand, bei gemeinsamer Veranlagung eine Erstattung.

    Man darf zwei Dinge nicht durcheinanderwerfen, nämlich a) Steuerklassen und b) Steuerbescheid(e).

    Steuerklassen sind dazu gedacht, während des Jahres Monat für Monat möglichst den richtigen Betrag Steuer zu bezahlen. Das ist bei Ledigen relativ einfach (Steuerklasse I), bei Verheirateten ist das relativ schwierig, weil beide in der Regel unterschiedlich verdienen und bei nur wenigen Paaren beide in der oberen Proportionalzone sind (also über etwa 60 k€ versteuern).

    Wenn mindestens einer unter etwa 60 k€ versteuert und beide unterschiedlich verdienen, lohnt sich die gemeinsame Veranlagung, also das Ehegattensplitting. Wenn Du ihn diesem Fall die getrennte Veranlagung wählst, zahlt das Paar insgesamt mehr Steuern als wenn sie eine gemeinsame Veranlagung wählen würden.

    Ob das Paar oder jeder einzelne nachzahlt oder etwas zurückbekommt, hängt von der Steuerklassenwahl ab. Jeder Mensch hat vor der Steuer den sog. Grundfreibetrag von etwa 10 k€/a. Der ist steuerfrei und in die Steuertabelle eingearbeitet. Wählt ein Ehepaar die Steuerklassenkombination 3/5, so erhält derjenige mit der Steuerklasse 3 den Grundfreibetrag für beide, hat Monat für Monat also einen Steuerfreibetrag von 1600 € statt 800€. Der andere Partner mit Steuerklasse 5 hat damit überhaupt keinen Grundfreibetrag, versteuert also vom ersten Euro an.

    Mit Steuerklasse 3 unterzahlt man unterjährig die Steuer, muß mit der Steuerklärung also regelmäßig nachzahlen. Mit Steuerklasse 5 überzahlt man unterjährig die Steuer, bekommt mit der Steuererklärung also Geld zurück. Das gilt bei getrennter Veranlagung. Bei Zusammenveranlagung kommt es auf die genauen Verhältnisse an, ob man nachzahlen muß oder was zurückbekommt. Grundsätzlich bezahlt ein Paar mit dem Splittingtarif weniger Steuer als bei Getrenntveranlagung.

  • Außerdem greift der Spitzensteuersatz beim Splitting erst bei 117.194 EUR in 2022, während bei Einzelveranlagung dieser Steuersatz beim 300.000 EUR verdienenden schon bei 58.597 greifen würde.

    Nochmal zur Verdeutlichung was Achim Weiss schon erklärt hat:

    Wenn ihr getrennt veranlagt bezahlst Du ab 58.597 EUR den Spitzensteuersatz für das Einkommen ÜBER 58597 EUR. Für das Einkommen unterhalb 58597 gelten geringere Sätze.

    Bei gemeinsamer Veranlagung bezahlst Du ab 117.194 EUR den Spitzensteuersatz für das Einkommen ÜBER 117.194 EUR. Für das Einkommen unterhalb 117.194 EUR gelten geringere Sätze.

  • Nochmal vielen Dank für diese Erläuterungen vor allem non Achim Weiss

    Dafür würde ich sogar ein Beratungshonorar zahlen.

    Ich habe meinen Denkfehler verstanden ,

    Das Einkommen nur zu halbieren ist zu kurz gedacht.

    Hab ich jetzt voll verstanden.

    Du würdest staunen wenn ich dir die schriftliche Antwort meines hochbezahlten Steuerberaters zu dieser Frage zeigen würde.

    Er schlägt kurz und bündig zusammenveranlagubg vor

    ohne auf meine persönlichen Besonderheiten einzugehen.

    Und die haben es in sich!

    Da ich das Forum hier nicht überfordern will und Honorare wohl nicht gehen, werde ich mir eine neutrale Beratung suchen auf Stunden Basis..

    Vielleicht hat Forumsfreund Achim Weiß eine Empfehlung.

    Stichwort:

    es geht bei mir auch um sehr hohe Beträge die aber wegen der Abgeltungssteuer bei den Einkünften nicht berücksichtigt werden daher ist mein Einkommen statt 7stellig tatsächlich NULL!!!

    Meine Frau hat hohe Mieteinnahmen zu versteuern, daher ist sie bei uns derjenige mit hohem Einkommen lt. Steuer Erklärung , in der Praxis aber umgekehrt.

    Du siehst es wird kompliziert wenn man ins Detail geht.

    Bisher haben wir getrennt veranlagt

    Schöne. Sonntag noch und ich hoffe das Thema hat gerade noch auch ins Forum gepasst

    Gruß aus Stuttgart McProfit

    Um Neid Debatten zu vermeiden

    - ich bin Ü70, habe nicht geerbt sondern selbst als junger Mensch mit Risiko, Kredit und Glück eine Firma aufgebaut

    .

  • Ich habe meinen Denkfehler verstanden.

    Das Einkommen nur zu halbieren ist zu kurz gedacht.

    Hab ich jetzt voll verstanden.

    Wunderbar! Das Einkommen zu halbieren ist schon richtig. Der Blick auf den Grenzsteuersatz ist nicht ganz richtig. Der Steuerspareffekt resultiert daraus, daß der besser verdienende Partner Teile seines Gehalts von einem höheren Steuersatz zum anderen Partner quasi transferriert, der einen niedrigeren Steuersatz hat.

    Du würdest staunen wenn ich dir die schriftliche Antwort meines hochbezahlten Steuerberaters zu dieser Frage zeigen würde.

    Er schlägt kurz und bündig Zusammenveranlagung vor

    ohne auf meine persönlichen Besonderheiten einzugehen.

    Und die haben es in sich!

    Zusammenveranlagung scheint bei Dir ja auch die steuergünstigere Lösung zu sein.

    Dieses Forum dient dazu, die Leser aufzuschlauen. Das betrifft nicht nur den Frager selbst, sondern alle Leser, die vielleicht zu einem anderen Zeitpunkt in die gleiche Lage kommen wie der Frager. Auch dann, wenn ein Steuerberater im Hintergrund wirkt, ist es günstig, wenn der Mandant selber weiß, wie der Hase läuft. In Wirklichkeit ist es ja auch noch etwas komplizierter, weil der Soli und die Reichensteuer noch dazukommen. Und wehe! einer der Eheleute ist in der Kirche und der andere nicht ...

    ... und haben vermutlich mehr Steuer bezahlt als nötig.

    Zugegeben, bei Kapitaleinkünften mit sieben Stellen braucht man sich nicht zu überlegen, ob man regelversteuert oder abgeltungsversteuert. In der Größenordnung ist das klar.

    Wenn Du aber keine regelversteuerten Einkünfte hast, scheint auf den ersten Blick aus den erwähnten Gründen Zusammenveranlagung sinnvoll. Dadurch werden beispielsweise Deine Krankenversicherungsbeiträge steuerrelevant, die als Absetzbetrag sonst verloren wäre.

    Man muß jeden Steuerfall im Einzelfall anschauen und bewerten. Pauschal ist da selten etwas.

  • Lieber Achim Weiss

    solange Du noch die Gefuld hast mir weiterhin zu antworten nutze ich diese Gelegenheit mein eigenes Wissen deutlich zu erweitern.

    Ich fasse mein bisheriges Wissen zusammen

    Bei der Berechnung der Steuer im Falle der gemeinsamen Veranlagung darf man wohl dad gesamte Einkommen beider Partner zusammenzählen und halbieren,

    die Berechnung der tatsächlichen Steuer muss für JEDEN dann individuell ausgerechnet werden.

    Kapitalerträge sollten auf jeden Fall bei der abgeltungsbesteuerug bleiben und somit NiCHT in die Steuer aufgenommen werden.

    Warum zögere ich trotzdem noch mit der gemeinschaftlichen Erklärung??

    Ganz einfach:

    Weil ich hier immer noch nicht alle Besonderheiten bei mir erklärt habe.

    1.). Ich bin aus meiner Firma aus dem operativen Geschäft ausgestiegen und erhalte seit 1-2 Jahren jetzt nur noch die Gewinnausschüttung in Form von Kapitalerträgen, das sind Dividenden da es eine nicht börsennotierte AG ist

    Diese sind bereits versteuert daher habe ich keine Steuerpflichtigen Einnahmen mehr. Und brauche eigentlich jetzt gar keine Steuererklärung mehr abgeben obwohl die Beträge immer noch 7stellig sind

    Daher würde ich diesen Luxus gerne beibehalten

    D.h beim FA sozusagen kein Kunde mehr zu sein!!

    Bei meiner Frau dagegen ist die Besonderjeit dass sie vor allem Mieteinnahmen hat aus diversen Mehrfamilien Häusern hat und daher die Steuer immer erst extrem spät abgegeben werden kann weil ja die Abrechnungen nicht vorliegen

    Daher würde ich gerne da außen vor bleiben

    2.

    Es gibt aber noch einen wichtigen Grund

    Meine Frau hat ein eigenes Wohnhaus in einem Kurort in BE das eine hohe Zweitwrohnsteuet hat.

    Dieses Haus nutzen wir fast jede Wochr einige Tage gemeinsam aber bisher nicht als Hauptwohnsitz sondern sozusagen als Wochenende Haus.

    Ich seöbst habe ein eigenes Wohnhaus in Stuttgart,

    Ich würde nun den Hauptwohnsitz meiner Frau in ihr Haus in den Kurort verlegen und meinen Wohnsitz in Stuttgart lassen dann würde beim Haus meiner Frau dort die hohe Zweitwohnsteuer wegfallen zumal wir ja auch dort wirklich wohnen.

    Daher wäre möglicherweise eine getrennte Steuererklärung auch sinnvoll um den tatsächlichen Wohnsitz zusätzlich zu dokumentieren

    Aus dem Bauch heraus neige ich dazu vor allem wegen diesen beiden Gründen eher getrennt zu veranlagen

    Bekomme ich nochmal einen Rat von Dir?? Viele Grüße McProfit

  • Hallo liebe Forums Freund ika.

    Du hast mit Deiner Kritik schon ein wenig Recht.

    Ich habe mir auch lange überlegt,

    ob ich bei meinem letzten Kommentar so persönlich werden soll,

    weil das alles ein spezielles Problem von mir ist und selten bei anderen Steuerzahlern in dieser Form so auftreten wird.

    Andererseits wird hier in diesen Foren leider sehr oft banales geschrieben, oft auch persönlicher Kleinkrieg,

    so dass mein Beitrag immerhin noch sachlich begründet ist.

    Ich selbst mache es in solchen Fällen so, dass ich Beiträge die mir nicht weiterhelfen, einfach mit einem Antippen weiter schiebe.

    dennoch habe ich Verständnis für die Kritik.

    Ich bin von meiner eigenen Skepsis jetzt bestätigt worden.

    Jetzt noch eine Bemerkung zum Forumsfreund BSC.

    Ich weiß, dass man hier mit persönlichen Zahlen-Angaben oft Neider auf den Plan ruft,

    ich habe daher vorsorglich schon mal geschrieben, dass ich nicht zu den Erben gehöre,

    auch nicht reich geheiratet habe, sondern in jungen Jahren mich selbstständig gemacht habe,

    eine Firma gegründet habe,

    Kredit aufgenommen habe

    Lange Zeit eine sieben Tage Woche hatte

    dazu aber auch Glück hatte

    und heute mit 70 in einem Alter bin,

    wo ich mich nicht mehr für ein Vermögen entschuldigen muss.

    Es hätte bei mir auch alles andere kommen können,

    ich habe aber bewusst die Risikovariante gewählt, und habe im Gegensatz zu vielen anderen auch Glück gehabt.

    Ok , ich werde in Zukunft jedoch meinem eigenen Gefühl mehr folgen und mir überlegen,

    ob ich persönliche Fakten hier preisgeben.

    Vielen Dank für die Rückmeldungen und alles Gute wünscht McProfit.

  • Ok , ich werde in Zukunft jedoch meinem eigenen Gefühl mehr folgen und mir überlegen,

    ob ich persönliche Fakten hier preisgeben.

    Das war von mir in keinster Weise böse oder so gemeint, lediglich ein lustiger Spruch. Wer hätte nicht gerne so viel Geld ^^. Gerade die persönlichen Zahlen aus deinen Beiträgen machen vieles von dir ja lesenswert, da man endlich mal "ein richtiges Leben" präsentiert bekommt.

    PS: Du hast allerdings das Mitglied BSC getaggt, nicht mich. Ich bin BS.C , also noch ein Punkt mittendrin ;)

  • Ich bin aus meiner Firma aus dem operativen Geschäft ausgestiegen und erhalte seit 1-2 Jahren jetzt nur noch die Gewinnausschüttung in Form von Kapitalerträgen, das sind Dividenden da es eine nicht börsennotierte AG ist

    Dann verstehe ich die Frage mit gemeinsam/getrennt veranlagt bzw. Steuerklasse nicht ganz. Diese haben ja nur auf die Einkommenssteuer auswirkung. Bei den Dividenden ist ja nicht die Einkommensteuer relevant sondern die Kapitalertragssteuer. Da macht es bei diesen Summen wohl keinen Unterschied ob gemeinsam oder getrennt veranlagt.

  • Warning

    Es gibt viel zu lesen und viel persönliches!!

    Lieber Forumsfreund johu

    Genau das war meine erste Frage hier im Forum

    Soll ich weiterhin getrennte Veranlagung mit der Frau machen oder eine gemeinsame Steuererklärung?

    Mein Steuerberater hat mir nur ganz kurz geschrieben er neigt zur gemeinsamen Verankagung.

    Da dies für mich eine totale Umstellung nach über 50 Jahren als getrennter Steuerzahler wäre,

    war mir die Aussage zu einfach.

    Daher wollte ich von den Forumsfreunden hier deren Meinung hören.

    Wir haben im Forum bekanntlich oft extrem gute Fachleute, oft auch Praktiker, die zudem noch mit einer Esels-Geduld, den Sachverhalt erklären.

    Die wichtigste Erkenntnis bisher:

    Die Berechnung der Einkommensteuer bei gemeinsamer Veranlagung im Gegensatz zu getrennten Veranlagung ist doch nicht ganz so einfach, wie ich mir das vorgestellt habe.

    Das hat er Forums-Freund Referat Janders gut erklärt,

    In meinem Fall gibt es jedoch Besonderheiten, die verständlicherweise dehr persönlich und somit für manchen langweilig waren,

    für mich aber von erheblicher Bedeutung!!

    Daher bitte ich einfach solche Freunde hier das zu überblättetn..

    Ab den Forums-Freund johu

    Du hast jetzt auch etwas verwechselt.

    Logischerweise werden Dividenden oder Gewinn Ausschüttungen einer Firma mit der Abgeltungsteuer automatisch versteuert und brauchen daher in der Einkommensteuererklärung gar nicht mehr angegeben werden.

    Daher kann man wie in meinem Fall selbst bei siebenstelligen Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung eine NULL eintragen,

    d.h. Es gibt kein steuerpflichtiges Einkommen mehr.

    Das liest sich bissle. Verrückt, ist aber völlig in Ordnung.

    Darüber könnte man jetzt lange diskutieren, warum zum Beispiel Mieteinnahmen bei Menschen, die ihr Vermögen in Immobilien angelegt haben, weiterhin voll steuerpflichtig sind,

    Währen Menschen wie ich mit Kapitalerträgen aus Aktien oder GmbHs vom günstigeren Abgeltungssteuer-Steuersatz profitieren.

    Das ist aber ein anderes Thema.

    Bei mir kommt noch als zweites dazu:

    Die zwei geplanten getrennten Wohnsitz wegen der Zweitwohnsteuer.

    Das will ich jetzt aber nicht noch einmal wiederholen.

    Die bisherigen Auskünfte von Euch waren schon umfangreicher, als ich erhofft hatte und als ich von meinem Steuerberater bekommen habe.

    Daher vielen Dank an die Freunde hier.

    Wenn einer mal den Weg nach Stuttgart nimmt , ist er gerne von mir zu einem schwäbische Nationalgericht, dem Rostbraten eingeladen.

    Viele Grüße, McProfit

  • Ich fasse mein bisheriges Wissen zusammen:

    Bei der Berechnung der Steuer im Falle der gemeinsamen Veranlagung darf man wohl dad gesamte Einkommen beider Partner zusammenzählen und halbieren,

    die Berechnung der tatsächlichen Steuer muss für JEDEN dann individuell ausgerechnet werden.

    So kommt das arithmetisch hin.

    Die offizielle Lesart ist eine andere: Es gibt eine sog. "Grundtabelle" für Einzelversteuerer und eine sog. "Splittingtabelle" für gemeinsam veranlagte Ehepaare, bei der alle Werte schlicht verdoppelt sind.

    Erst halbieren und dann in einer Tabelle nachzuschauen oder nicht halbieren und dann in einer Tabelle mit doppelten Werten nachschauen kommt rechnerisch zum gleichen Ergebnis.

    Kapitalerträge sollten auf jeden Fall bei der Abgeltungsbesteuerug [unterliegen] und somit NiCHT in die Steuer[erklärung] aufgenommen werden.

    Auch das nicht. Ich habe ja geschrieben, daß es Konstellationen gibt, bei denen die Regelbesteuerung auch der Kapitalerträge günstiger ist. Man muß sich das im Einzelfall anschauen.

    Warum zögere ich trotzdem noch mit der gemeinschaftlichen Erklärung?

    Ganz einfach:

    Weil ich hier immer noch nicht alle Besonderheiten bei mir erklärt habe.

    ... und jetzt wird es dann speziell.

    Was ich Dir bisher beschrieben habe, sind Grundzüge der Besteuerung. Die gelten mehr oder minder für alle Steuerpflichtige. Dazu gibts im deutschen Steuerrecht aber noch sehr viel mehr Details für besondere Situationen. Um die zu beurteilen, um speziell verschiedene Arten gegenüber abzuwägen, einen Steuersachverhalt dazustellen, dazu brauchst Du wirklich einen Fachmann. Aber den hast Du ja bereits.

    Dem muß Du allerdings gleich zu Anfang wirklich alles auf den Tisch legen und darfst ihm nicht bei jedem Folgebesuch eine weitere Besonderheit präsentieren. Sonst kann er Deinen Steuerfall auch als Fachmann nicht überblicken.