Girokonto gekündigt, für 5 Tage wurde die Kontogebühr für einen vollen Monat berechnet / Geschäftseinlage wird nicht ausbezahlt

  • Hallo!

    Ich habe vor kurzem mein Girokonto bei der hiesigen Volksbank wegen "Gebührenwucher" gekündigt. Dazu habe ich 2 Fragen und hoffe, mir kann jemand helfen.

    Die Kündigung sollte eigentlich zum Monatsende April ausgeführt werden, die VB hat sie in den Mai "verschleppt" und berechnet mir nun für die 5 Tage (das Konto wurde am 5.5. geschlossen) die Kontogebühr für einen ganzen Monat! :cursing: Ich bin davon ausgegangen, hier lediglich die anteilige Monatsgebühr zahlen zu müssen.

    Ist das, was die VB hier wieder abzieht, überhaupt rechtens? :/ Dazu kommt, daß die VB einfach die Gebühren vom neuen Konto (bei einer anderen Bank) eingezogen hat, ohne daß ich dazu mein Einverständnis gegeben hätte! (Ich habe die neue Kontonummer angegeben im Kündigungsschreiben, weil ein Restguthaben von knapp einem Euro auf dem alten Konto war, welches die VB auf's neue hätte überweisen sollen.)

    Ferner muss man ja, wenn man bei der VB Kunde wird, eine Genossenschaftseinlage leisten. Natürlich habe ich das sogenannte "Geschäftskonto", wie es die VB selbst betitelt, in die Kündigung mit einbezogen und zur sofortigen Auszahlung des Guthabens aufgefordert. Jedoch habe ich bisher weder eine Auszahlung des Guthabens erhalten, noch irgendwelchen Schriftverkehr. Sollte es nicht so sein, daß dieses "Zwangseinlagenkonto" gekündigt werden kann, wenn man das zugehörige Girokonto kündigt?

    Bevor ich bei der VB anrufe und mich beschwere oder es gar schriftlich mache, hoffe ich, daß mir jemand Tipps zur Rechtslage in beiden Fragen geben kann.

    Ich habe übrigens keine Bestätigung der Kündigung oder dergleichen erhalten, lediglich ein abschließender Kontoauszug für das Girokonto kam per Post. Bei der VB wundert es mich fast, daß sie dafür nicht auch wieder eine (horrende) Gebühr verlangt hat.

    Mit der VB liege ich im sowieso schon im Clinch, hier läuft außerdem nämlich noch ein Verfahren wegen Gebührenrückforderung aufgrund des BGH-Urteils von 04/2021, bei dem sie bisher natürlich alles abbblocken.

  • Gibt es Kündigungsfristen für das Konto? Also z.B. 14 Tage im Voraus oder sowas?
    Oder gibt es irgendwas, was dich veranlasst, dass eine "Verschleppung" stattgefunden hat?

    Und bei den Geschäftsanteilen kann man häufig x Monate zum Ende des Geschäftsjahres (oft Kalenderjahr) kündigen und bekommt das Geld nach der Hauptversammlung ausgezahlt.

  • Hallo Lonestar,

    Bevor ich bei der VB anrufe und mich beschwere oder es gar schriftlich mache, hoffe ich, daß mir jemand Tipps zur Rechtslage in beiden Fragen geben kann.

    Bitte tief durchatmen und dann die Kontobedingungen und die Bedingungen für die „Geschäftseinlage“ durchlesen. Dann werden Sie sich auch Ihre Fragen selbst beantworten können. Die Mitforisten haben diese Unterlagen nicht.

    Ich habe übrigens keine Bestätigung der Kündigung oder dergleichen erhalten, lediglich ein abschließender Kontoauszug für das Girokonto kam per Post.

    Sie müssen auch keine formale Bestätigung einer Kündigung erhalten. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Mit dem Kontoauszug hat Ihnen die Bank bestätigt, dass diese Ihre Willenserklärung erhalten hat und ausführt.

    Gruß Pumphut

  • Gibt es Kündigungsfristen für das Konto? Also z.B. 14 Tage im Voraus oder sowas?

    Lt. aktueller AGB kann ich das Girokonto jederzeit fristlos kündigen. Die "Verschleppung" in den Mai hinein wäre ja nicht schlimm, hätten sie die Grundgebühr dann anteilig berechnet, wäre es mir egal. Aber 4€ für 5 Tage? Frechheit! Und wie gesagt, die haben außerdem einfach einen nichtermächtigten Einzug von einem fremden Konto vorgenommen.

    Und bei den Geschäftsanteilen kann man häufig x Monate zum Ende des Geschäftsjahres (oft Kalenderjahr) kündigen und bekommt das Geld nach der Hauptversammlung ausgezahlt.

    Na toll. Wer weiß, in welchen versteckten Bedingungen das stehen mag.

    Bitte tief durchatmen und dann die Kontobedingungen und die Bedingungen für die „Geschäftseinlage“ durchlesen. Die Mitforisten haben diese Unterlagen nicht.

    Ich habe den Papierkram von damals nicht mehr, das Konto wurde 2005 eröffnet. Ich hätte erwartet, daß mir die Bank dann schreibt, Geschäftskonto kann jetzt nicht gekündigt werden lt. § xxx, "wir haben daher Ihre Kündigung zum yy.yy. notiert". So, wie es ist, sieht es einfach nach "ignoriert" aus.

  • Ich habe vor kurzem mein Girokonto bei der hiesigen Volksbank wegen "Gebührenwucher" gekündigt. Dazu habe ich zwei Fragen und hoffe, mir kann jemand helfen.

    Die Kündigung sollte eigentlich zum Monatsende April ausgeführt werden, die VB hat sie in den Mai "verschleppt" und berechnet mir nun für die 5 Tage (das Konto wurde am 5.5. geschlossen) die Kontogebühr für einen ganzen Monat! :cursing: Ich bin davon ausgegangen, hier lediglich die anteilige Monatsgebühr zahlen zu müssen.

    Um wieviel Geld geht es? Mehr als 5 € oder weniger? Kleckerkram.

    Ist das, was die VB hier wieder abzieht, überhaupt rechtens? :/

    Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. :)

    Dazu kommt, daß die VB einfach die Gebühren vom neuen Konto (bei einer anderen Bank) eingezogen hat, ohne daß ich dazu mein Einverständnis gegeben hätte! (Ich habe die neue Kontonummer angegeben im Kündigungsschreiben, weil ein Restguthaben von knapp einem Euro auf dem alten Konto war, welches die VB auf's neue hätte überweisen sollen.)

    Ferner muss man ja, wenn man bei der VB Kunde wird, eine Genossenschaftseinlage leisten. Natürlich habe ich das sogenannte "Geschäftskonto", wie es die VB selbst betitelt, in die Kündigung mit einbezogen und zur sofortigen Auszahlung des Guthabens aufgefordert. Jedoch habe ich bisher weder eine Auszahlung des Guthabens erhalten, noch irgendwelchen Schriftverkehr.

    Ich kenne mich mit Volksbanken nicht aus, wohl aber mit Genossenschaften allgemein. Die haben eine Satzung, in der unter anderem auch steht, wie mit Genossenschaftsanteilen zu verfahren ist, beispielsweise im Fall der Kündigung. Kann schon sein, daß da eine verblüffend lange Frist vorsehen ist.

    [Google, Satzung irgendeiner Volksbank ...]

    § Kündigung

    (1) Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen.

    (2) Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung

    oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es seine Beteiligung

    mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen.

    (3) Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens sechs

    Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres zugehen.

    :( Das wird wohl so schnell nichts.

    Wie viele Geschäftsanteile man als Mitglied mindestens zeichnen muß und maximal zeichnen darf, finde ich in dieser Satzung nicht. Einen schnelleren Ausstieg kann man gestalten, indem man die Anteile auf ein anderes Mitglied überträgt (Eltern? Freunde?) sofern die noch Anteile aufnehmen können. Mein Vater würde mit mir einen solchen Deal wohl machen, sprich: die Anteile übernehmen und mir das Geld unmittelbar geben. Aber nicht jeder mag einen so guten Vater haben wie ich. :)

    Mit der VB liege ich im sowieso schon im Clinch, hier läuft außerdem nämlich noch ein Verfahren wegen Gebührenrückforderung aufgrund des BGH-Urteils von 04/2021, bei dem sie bisher natürlich alles abbblocken.

    Schau Dir an, um wieviel es in absoluten Zahlen geht. Dann überlegst Du Dir, wieviel Zeit Du in xx € zu stecken bereit bist. Und dann handle (oder laß es einfach laufen).

  • Bei Eintritt in die Genossenschaft muss die Satzung ausgehändigt bzw. Zugang zu ihr gewährt worden sein. (Papier, elektronisch oder online)

    Die Erwartung der zeitnahen Auszahlung des Geschäftsanteils überrascht daher ein wenig.

    Die Verärgerung über die vollen Gebühren für den Mai sind da schon verständlicher.

  • Das Konto ist gekündigt, die Volksbank hat für wenige Tage den Monatspreis berechnet. Ja, darüber kann man sich ärgern, aber es sind halt nur 4 €. Ein Bier weniger in der Kneipe. Kleines Geld.

    Ich hätte das vermutlich nicht so gemacht, aber nun liegt das Kind schon im Brunnen.

    Nachdem es reichlich gebührenfreie (oder mit geringem Geld gebührenfreie) Girokonten gibt, wäre ich vermutlich schon in dem Moment weggegangen, in dem neu Gebühren eingeführt worden sind. Solche Gebührenerhöhungen werden allerdings meistens mittelfristig angekündigt. Ich hätte darauf gleich reagiert, mir gleich ein neues Konto gesucht (vielleicht eins, das Neukunden gleichmal 50 € oder so Startguthaben gibt), hätte alle Buchungen rübergezogen, das alte Konto aber einige Zeit stehenlassen (etwa für die Restzeit, in der es noch gebührenfrei ist). Es macht mehr Ärger als 4 €, wenn man auch nur einen seltenen Abbucher zu informieren vergessen hat - und nach Murphy übersieht man garantiert einen bei der Durchsicht der Kontodatei.

    Für unseren Threadstarter ist das aber Schnee von gestern.

  • Bei Eintritt in die Genossenschaft muss die Satzung ausgehändigt bzw. Zugang zu ihr gewährt worden sein. (Papier, elektronisch oder online)

    Kann schon sein, daß das passiert ist. Wie gesagt, das war 2005. Ich hätte nur erwartet, daß die Bank auf die Kündigung eingeht und mir mitteilt, "geht jetzt nicht, sondern frühestens zum xx.xx.".

    Die Verärgerung über die vollen Gebühren für den Mai sind da schon verständlicher.

    Aber Du hast auch keine Idee, ob das legitim ist? :/ Wenn man das Konto jederzeit ohne Fristeinhaltung kündigen kann, erscheint es mir nicht "logisch", daß trotzdem der volle Monat Gebühren berechnet wird.

    So oder so werde ich die Lastschrift rückbuchen lassen, die VB hatte kein Recht, das vom neuen Konto einzuziehen. Wenn sie meinen, ihnen stünde die volle Monatsgebühr zu, können Sie das mit dem Geschäftsguthaben verrechnen. :rolleyes:

    Nachdem es reichlich gebührenfreie (oder mit geringem Geld gebührenfreie) Girokonten gibt, wäre ich vermutlich schon in dem Moment weggegangen, in dem neu Gebühren eingeführt worden sind.

    Leider nicht für mich. Hat man einmal Einträge bei der Schufa (die sind im übrigen fast 20 Jahre halt) bekommt man in DE kein Konto mehr. Ich habe über Jahre versucht, ein kostenloses Konto zu finden. Dieses Jahr wurde es ganz akut, weil die VB ihre Gebühren quasi verdoppelt hat. Neben der Grundgebühr von 4€, zahlt man für jede Buchung (also ÜW, LS, Gutschrift, Kartenzahlung) jetzt 20 Cent obendrauf. Da kommt über den Monat ganz schön was zusammen. Nun habe ich trotz Schufa ein komplett kostenloses Konto bei dem ich außerdem auf ein Unterkonto (Sparkonto) sogar 3% Zinsen bekomme. Ich weiß, es gibt Basiskonten, man bekommt aber nur eins, wenn man noch kein Konto hat.

    Das Konto ist gekündigt, die Volksbank hat für wenige Tage den Monatspreis berechnet. Ja, darüber kann man sich ärgern, aber es sind halt nur 4 €. Ein Bier weniger in der Kneipe. Kleines Geld.

    Schön, wenn man so denken kann, für mich bedeutet es, "ein Tag essen". Was die Gebührenrückforderung lt. BGH-Urteil angeht, dabei geht es um mehrere Hundert Euro. Für mich ein "Vermögen", für andere mögen es Peanuts sein.

  • Lonestar

    Die genauen Fristen für "deine" Geschäftsanteile, also die Satzung deiner Bank, findest du normalerweise irgendwo auf deren Homepage.

    Zugegeben, es ist nicht die feine Art, einfach gar nicht zu reagieren.

    (Ich habe bei 2 Genossenschaftsbanken Geschäftsanteile und schon seit Jahren dort kein Girokonto mehr. Das sind einfach Überbleibsel aus der Zeit, als ich dort Konten hatte. Hat bisher niemanden gestört und in der Niedrigzinsphase waren die 2 % nicht schlecht.)

    Wäre der Schufa-Eintrag evtl. nicht noch eine Baustelle, wo sich etwas Zeit lohnt? Nach 20 Jahren sollte der doch gelöscht sein.

  • Die Verärgerung über die vollen Gebühren für den Mai sind da schon verständlicher.

    Aber Du hast auch keine Idee, ob das legitim ist? :/ Wenn man das Konto jederzeit ohne Fristeinhaltung kündigen kann, erscheint es mir nicht "logisch", daß trotzdem der volle Monat Gebühren berechnet wird.

    So oder so werde ich die Lastschrift rückbuchen lassen, die VB hatte kein Recht, das vom neuen Konto einzuziehen. Wenn sie meinen, ihnen stünde die volle Monatsgebühr zu, können Sie das mit dem Geschäftsguthaben verrechnen. :rolleyes:

    4 € sind kein Betrag, um den man sich streitet. Da schreibt man 1 Mal an die Bank, daß man es nicht in Ordnung findet, daß sie die Kontokündigung in den nächsten Monat gezogen haben und fordert sie zur Erstattung der Gebühr auf (was vermutlich klappen wird).

    Wenn Du die Buchung zurückholst, eskalierst Du die Sache, und sie holen Dir die 4 € und die Rücklastschriftgebühr von Deinem Geschäftsanteil.

    Ich würde das nicht machen.

    Nachdem es reichlich gebührenfreie (oder mit geringem Geld gebührenfreie) Girokonten gibt, wäre ich vermutlich schon in dem Moment weggegangen, in dem neu Gebühren eingeführt worden sind.

    Leider nicht für mich. Hat man einmal Einträge bei der Schufa (die sind im übrigen fast 20 Jahre alt) bekommt man in DE kein Konto mehr.

    ...

    Nun habe ich trotz Schufa ein komplett kostenloses Konto bei dem ich außerdem auf ein Unterkonto (Sparkonto) sogar 3% Zinsen bekomme.

    Dann hast Du doch, was Du brauchst.

    Wie kann es sein, daß ein Schufa-Eintrag 20 Jahre alt ist und immer noch gilt?

    Das Konto ist gekündigt, die Volksbank hat für wenige Tage den Monatspreis berechnet. Ja, darüber kann man sich ärgern, aber es sind halt nur 4 €. ... Kleines Geld.

    Schön, wenn man so denken kann, für mich bedeutet es, "ein Tag essen".

    Au je! Damit darfst Du mir nicht kommen.

    Ich bin beteiligt an einer sog. Food-Saver-Initiative. Wir sammeln Lebensmittel, die ansonsten weggeschmissen würden (z.B. wg. Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Obst und Gemüse, das beschädigt ist) und verteilen die an jeden, der sie haben will. Die Initiative wendet sich ausdrücklich nicht an "Arme", sondern an jedermann.

    Zum Foodsaverhäuschen kommen alle Gesellschaftsschichten. Da sind erkennbar Arme dabei, die sich Lebensmittel holen, weil sie kein Geld haben, sie im Laden zu kaufen. Da sind erkennbar Wohlhabende dabei, die etwas gegen Nahrungsmittelverschwendung tun wollen.

    Erstaunlicherweise sind gerade die Armen sehr wählerisch. Angeschlagenes Obst beispielsweise nimmt ein Armer nicht, der Wohlhabende aber sehr wohl. Ich bin das gewohnt von Kindesbeinen an: Der Kaufmann meiner Kindertage wußte, daß er angeschlagenes Obst und Gemüse nicht wegwerfen mußte. Meine Mutter nahm es gern. Das wird reichlich ausgeschnitten und der Rest dann verkocht oder halt Obstsalat davon gemacht. Wenn ein Armer Bananen mit braunen Flecken nicht nimmt, weil sie ihm zu schlecht sind, nehme ich sie. Ein Milkshake wird allemal noch daraus.

    Alles, was ich heute gegessen habe (Frühstück, Mittag- und Abendessen), war vor dem Mülleimer gerettet - und hat deswegen nichts gekostet.

    Wohlgemerkt: Ich mache das aus weltanschaulichen, nicht aus finanziellen Gründen. Wenn ein Armer kommt und sagt, er brauche das oder das Lebensmittel, trete ich gern zurück. Es kommt aber so viel herein, daß es für alle Kunden und auch die Aktiven reicht.

  • Kann schon sein, daß das passiert ist. Wie gesagt, das war 2005. Ich hätte nur erwartet, daß die Bank auf die Kündigung eingeht und mir mitteilt, "geht jetzt nicht, sondern frühestens zum xx.xx.".

    Aber Du hast auch keine Idee, ob das legitim ist? :/ Wenn man das Konto jederzeit ohne Fristeinhaltung kündigen kann, erscheint es mir nicht "logisch", daß trotzdem der volle Monat Gebühren berechnet wird.

    So oder so werde ich die Lastschrift rückbuchen lassen, die VB hatte kein Recht, das vom neuen Konto einzuziehen. Wenn sie meinen, ihnen stünde die volle Monatsgebühr zu, können Sie das mit dem Geschäftsguthaben verrechnen. :rolleyes:

    Leider nicht für mich. Hat man einmal Einträge bei der Schufa (die sind im übrigen fast 20 Jahre halt) bekommt man in DE kein Konto mehr. Ich habe über Jahre versucht, ein kostenloses Konto zu finden. Dieses Jahr wurde es ganz akut, weil die VB ihre Gebühren quasi verdoppelt hat. Neben der Grundgebühr von 4€, zahlt man für jede Buchung (also ÜW, LS, Gutschrift, Kartenzahlung) jetzt 20 Cent obendrauf. Da kommt über den Monat ganz schön was zusammen. Nun habe ich trotz Schufa ein komplett kostenloses Konto bei dem ich außerdem auf ein Unterkonto (Sparkonto) sogar 3% Zinsen bekomme. Ich weiß, es gibt Basiskonten, man bekommt aber nur eins, wenn man noch kein Konto hat.

    Schön, wenn man so denken kann, für mich bedeutet es, "ein Tag essen". Was die Gebührenrückforderung lt. BGH-Urteil angeht, dabei geht es um mehrere Hundert Euro. Für mich ein "Vermögen", für andere mögen es Peanuts sein.

    Die AGB liegen mir nicht vor, daher muss ich von meiner Raiffeisenbank auf Deine Volksbank schließen. (Ist dieselbe Kiste, bei mir wohl etwas ländlicher als bei Dir.)

    Meine Bank hat eine Kontogebühr, die monatlich ausgewiesen ist. Daher würde ich vermuten, dass die Berechnung von 4 Euro für einen angebrochenen Monat gängige Praxis ist und rechtlich kaum zu beanstanden ist.

    Wenn die Bank die Umsetzung einer fristgerechten Kündigung verbummelt hat, dann sollte sie die Gebühr erstatten, so zumindest mein Rechtsverständnis.

    Da ich aber nur die anonymen Schilderungen durchs Internet habe, maße ich mir hier nicht an, ein Rechtsgutachten zu verfassen.

    Aus der Distanz würde ich sagen, dass die 4 Euro den Ärger nicht wert sind. Aus Prinzip kann man natürlich auf den Tisch hauen, aber das trifft weniger die Galeere als Ganzes oder den Dude, der die 4 Euro ausgeknobelt hat, sondern die eher die Personen an den Rudern. ?(

  • Wenn die 4€ für die einen Tag essen bedeuten dann sollten Sie das rückbuchen sein lassen.

    Schnell kommen da ganz viele Gebühren drauf und Zack sind statt 4€ … 20€

    Und die Bank sitzt am längeren Hebel … Mahnung etc. pp u d wegen 4€? Ja hey no risk no fun.

    Oder wie hier halt x Tage nix zu essen.

  • Und wenn Sie Ihre Unterlagen auch wenn 2005 etwas her isr nicht zusammenhalten können … ist das nicht die Pflicht der Bank.

  • Die Geschäftsanteile werden nach der Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung im Anschluss an das laufende Geschäftsjahr zurückgezahlt. Das steht bei allen Genossenschaftsbanken so in der Satzung. Also wahrscheinlich irgendwann zwischen März und Mai 2024. Vorausgesetzt, die Geschäftslage erlaubt die Rückzahlung, aber bei "Gebührenwucher" wird das wohl der Fall sein. Wenn das Eigenkapital nämlich die gezeichneten Geschäftsanteile nicht deckt, wird nur ein Teil ausgezahlt. Theoretisch könnte sich sogar eine Nachschusspflicht ergeben. Aber beides ist ziemlich unwahrscheinlich.

    Wie die Bank eine Kündigung des Kunden "verschleppt" haben soll, kann ich nicht verstehen. Der Kunde kündigt und es liegt in seiner Hand, wann er kündigt.

    Ob der angefangene Monat voll oder nur anteilig bezahlt werden muss, steht in den Geschäftsbedingungen, die bei Kontoeröffnung akzeptiert worden sind. Normalerweise muss der angefangene Monat bei allen Banken bezahlt werden. 4 € sind natürlich existenzgefährdend, aber das wäre ja durch rechtzeitige Kündigung vermeidbar gewesen.

    Wenn die wirklich den Betrag per Lastschrift von einem Fremdkonto eingezogen haben, lässt sich das ja einfach rückgängig machen. Also wo liegt das Problem? Machen, nicht nur herumschimpfen.

    Ich mach' mal ein :thumbdown:unter den Ausgangspost und sage auch klar und unmissverständlich warum: Für mich läuft das wieder einmal unter der Rubrik "dumm und frech".

  • @R.F. nein es geht um ganze 4€!!!

    Habe ich inzwischen gesehen und oben korrigiert. Die 0,50 € Differenz wollen wir natürlich nicht verniedlichen. ;) Aber bei der Gelegenheit: Muss der Wirt eigentlich den Bierpreis anteilig erstatten, wenn der Gast sein Bierglas nicht ausdrinkt?

  • Also ich musste bei jeder Kontoauflösung bislang ein SEPA-Mandat erteilen über das das Konto ausgeglichen wird. Selbst bei Mietkautionskonten, die nur im Haben geführt werden können.

    Es würde mich SEHR wundern, wenn Lonestar hier nicht auch ein SPEA-Mandat erteilt hat.

    Daher kann ich mich nur anschließen: Die Abbuchung zurückbuchen wäre unnötig teuer, zeitintensiv, ärgerlich und fruchtlos. Sollte man Abstand von nehmen.

    Vor allem wenn es nicht die erste finanziell schlechte Entscheidung im Leben war.

  • Ich mach' mal ein :thumbdown:unter den Ausgangspost und sage auch klar und unmissverständlich warum: Für mich läuft das wieder einmal unter der Rubrik "dumm und frech".

    Derartige personenbewertende und aus meiner Sicht schon beleidigende Aussagen haben meiner Meinung nach in einem Forum absolut nichts zu suchen.

    Und wieder denke ich, dass man nicht auf jeden Beitrag antworten muss.

    Manchmal geht es einem übrigens auch einfach ums Prinzip, auch wenn die Beträge klein sind.