56 Jahre alt, 650.000 €, kein Rentenanspruch – next steps?

  • Vorab: Zu dem Thema GKV habe ich keine bzw. nur minimale Grundkenntnisse.

    Mir ist aber zumindest bekannt, daß dieses Thema (KV) generell bei vielen - aber gerade auch im Bereich "Early Retirement" bzw. der (häufig wohl unter "Frugalisten" anzutreffenden) Bewegung "Financial Independence, Retire Early" (FIRE) - eine wichtige und oft diskutierte Rolle spielt.

    Man kann sie unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten kritisieren

    Schwierige Frage. Vermutlich nur in der Einzelfall-Betrachtung zu entscheiden (ich war mein Leben lang gesetzlich krankenversichert). In meinem Fall beispielsweise war es so, daß - aus meiner Sicht - mein KV-Beitrag (im Arbeitsleben bis auf wenige Monate immer Höchstbeitrag) in einem eher traurigen Verhältnis zum Angebot und zur gebotenen Leistung stand. Das war in den langen Jahren der Selbständigkeit noch ausgeprägter, weil es da natürlich keinen AG-Anteil an der KV gab. Zum Glück war ich nur ganz selten mal (noch dazu sehr kurz) krank. Nur einmal war ich im Krankenhaus (da hatte ich einen unverschuldeten Radunfall). Hatte früher dann immer beim Arzt eine "Lösung" gefunden sprich selber bezahlt (schon um schnell an einen Termin zu kommen, mir den Arzt aussuchen zu können etc.). Ich meine seit ca. 20 Jahren ist das mit den sog. "Selbstzahlern" sogar irgendwo offiziell geregelt. Viele (insbesondere gute) Leute in dem Bereich unterhalten eh nur noch Privatpraxen (kenne ich so beispielsweise auch aus dem Bereich "Physiotherapie" - aufgrund meines Alters muß ich diese Dienstleistung vermehrt in Anspruch nehmen). Wenn ich nun sehe, was ich in dieses System über die Jahrzehnte einbezahlt habe (u. a. > 35 Jahre Höchstbeiträge) - und was ich dieses System gekostet habe (so gut wie nix), kann ich da unter "Gerechtigkeitspunkten" keine Unwucht erkennen (eher im Gegenteil). Auch wenn ich mich nun via KVdR-Status (im Rahmen meiner sukzessiv schwindenden Restlebenserwartung) wohl etwas besser stelle. Das (also die Gesamt- bzw. Einzelfall-Betrachtung) mag in anderen Fällen anders ausgehen.

    Die KVdR ist für alle Berechtigten eine sehr praktische und in einigen Fällen richtig lukrative Einrichtung.

    Ich bin mir unsicher, ob dieser Gedanke (jedenfalls als Intention des Gesetzgebers) dahintersteht. Die eng gesetzten Kautelen (Erhalt einer gesetzliche Rente (Höhe m. W. egal) plus 90%. der 2. Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert - sei es nun als Pflichtversicherter oder als sog. freiwillig gesetzlich Versicherter) könnten auch implementiert worden sein, um - jedenfalls aus Sicht des Gesetzgebers - unliebsame Gestaltungen der Menschen (besonders in schon etwas höherem Alter) zu unterbinden.

    dafür erleichtert sie das Leben von Millionen (?) Menschen enorm. Ich könnte mir vorstellen, dass man sie seinerzeit auch geschaffen hat, damit nicht jeder Rentner wegen der paar Mark Zinsen auf seinem Sparbuch bis an sein Lebensende jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, nur damit die KV-Beiträge korrekt berechnet werden können.

    Selbständige (jedenfalls alle die, die nicht so viel verdienen sprich eh den Höchstbeitrag zahlen) müssen jedes Jahr und ihr ganzes Berufsleben lang (jedenfalls so lange sie selbständig tätig sind) ihren Ekst-Bescheid bei der Krankenkasse einreichen zwecks Nach- bzw. Neuberechnung der KV-Beiträge. Habe in meinem Umfeld mehrfach erlebt, daß es sich dabei teilweise um ein sehr komplexes Verfahren (im Procedere aber auch in der Berechnung) handeln kann. Geringe Bürokratiedichte scheint mir hierzulande und generell jedenfalls kein prioritäres Ziel des Gesetzgebers zu sein ...

    Für eine stabile verlässliche Umgebung zu sorgen ist vielleicht die wichtigste Aufgabe des Staates.

    Da wurde in dem Bereich (mit der nachträglichen KV-Verbeitragung von Betriebsrenten - und damit der nachträglichen Änderung der Regeln sozusagen "mitten im Spiel") aber der exakt gegenteilige Ansatz gewählt ... Kenne mich da nicht groß aus (habe keine Betriebsrente(n)). Weiß aber aus meinem Umfeld von zig Klagen und gerichtlichen Verfahren sowie Initiativen. Nach meiner schwachen Erinnerung (diesbezüglich) hat da wohl sogar der Sozialverband VdK (oder so ähnlich) diverse Klagen geführt. Es könnte da sogar zu höchstrichterlicher Rspr. gekommen sein. Wie gesagt, habe ich nicht näher verfolgt. Den massiven Ärger habe ich aber mitbekommen. Tenor: "Hätte man mir das vorher gesagt, hätte ich das niemals abgeschlossen". Nicht wenige (eher viele) der Betroffenen sprachen von willkürlichen Regelungen, die man eher in einer Bananenrepublik erwarten würde ...

    Schon damals - als ich noch nicht wußte, wie mein berufliches Leben (insbesondere auch finanziell) verlaufen wird - hatte ich die GKV mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzt (zumal diese sich in jungen Jahren günstig einkaufen lassen). Was ja auch nicht unbedingt für das (bzw. mein Vertrauen in das) System GKV spricht. Und auch das ist schon Jahrzehnte her. Später kam wegen der bevorstehenden Einführung der sog. Unisex-Tarife - meines Erachtens ein dem Assekuranz-Gedanken sachfremder Ansatz - eine weitere private Zusatzversicherung (Stichwort: Pflege) hinzu. Was auch nicht unbedingt für die GKV bzw. gesetzliche Pflegeversicherung (und mein Vertrauen in dieses System) spricht.

    Diese Systeme (wie GKV aber auch GRV) scheinen mir nicht gut aufgestellt und auch nicht besonders effizient zu sein. In sich schlüssig und kohärent scheinen sie mir auch nicht unbedingt - subtiler formuliert könnte man vielleicht sagen, daß sie nicht "frei von Widersprüchen" sind. Das wäre aber ein weites Feld und würde hier den Rahmen sprengen.

    Gut erinnerlich ist mir noch ein Fall aus meinem damaligen Umfeld - um nur ein Beispiel zu nennen: Ein Bekannter arbeitete als Selbständiger und hatte bei nur mittlerem Verdienst einen stolzen KV-Beitrag als sog. freiwillig gesetzlich Krankenversicherter (noch dazu ohne AG-Anteil). Als er eine längere Zeit kaum bzw. praktisch keine Einnahmen hatte, wurde seitens der Krankenkasse aber dennoch ein "fiktives Mindesteinkommen" unterstellt bzw. angesetzt (welches definitiv und nachweisbar gar nicht vorhanden war), aus dem dann sein (hoher - im Verhältnis zu kaum vorhandenen Einnahmen) KV-Beitrag berechnet wurde. Eine Freundin arbeitete zu jener Zeit als Angestellte (mit einer reduzierten Arbeitszeit) in einer Bibliothek und war Erbin eines großen Vermögens mit ganz erheblichen Zuflüssen per annum. Ihr KV-Beitrag (inkl. AG-Anteil) betrug ein Bruchteil des strampelnden Selbständigen. Beide waren gesetzlich Krankenversicherte. Keine Ahnung, ob das heute auch noch so wäre. Aus meiner Sicht aber gut möglich ...

  • Du kennst die Voraussetzungen um den Status KVdR zu erreichen? :/

    Natürlich, aber Du hast offensichtlich Probleme, meinen Beitrag zu verstehen, den Du zitierst.

    Es spielt für den Status KVdR erstmal keine Rolle ob Du in der GKV pflicht- oder freiwillig versichert bist.

    "KVdR" bedeutet, daß Du als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist. Genau das ist der entscheidende Punkt.

    Für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzung zur KVdR wird eine langjährige Mitgliedschaft in der GKV verlangt*, wobei es für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzung egal ist, ob das betreffende Mitglied in seiner aktiven Zeit freiwillig oder pflichtversichert war.

    *90% der zweiten Hälfte des Berufslebens, taggenau gerechnet.

    PS: Du bist nicht allein! Selbst die Deutsche Rentenversicherung bekommt den Unterschied nicht so recht gebacken. Sie titelt (in der Sache unzutreffend):

    Wie von der freiwilligen KVdR in die Pflichtversicherung wechseln

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-u…g_wechseln.html


  • Man müsste doch die Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) mit den Erträgen aus Immobilien (also Miete) vergleichen.

    Der Ertrag eines Wertpapiers besteht aus Kursentwicklung und Ausschüttungen.

    Der Ertrag einer Immobilie besteht aus Preisentwicklung und Nettomiete.

    In beiden Fällen dürfte der Kurs- oder Preisgewinn höher sein als Ausschüttungen bzw. Mieteinnahme.

    Ein Gutteil der Immobilien wird vom Eigentümer selbst bewohnt, er zahlt somit keine Miete, muß die rechnerisch denkbare Einnahme einer Eigenmiete in Deutschland auch nicht versteuern. Das ist beispielsweise in der Schweiz anders. Dort versteuert der Eigenheimer eine (meist sehr gering angenommene) Eigenmiete, darf dafür aber auch alle Kosten des Hauses von der Steuer absetzen.

    Aktuell tut sich unser Staat fürchterlich schwer mit der Neuordnung der Grundsteuer. Was eine Aktie am 31.12. des letzten Jahres gekostet hat, läßt sich problemlos nachschlagen. Was ein Haus am gleichen Tag wert war, läßt sich demgegenüber deutlich schwieriger ermitteln.

    Sollte die Politik wünschen, die Vermögensteuer wiederzubeleben, dürfte die realistische Wertermittlung von Immobilien ins Visier der Justiz geraten.

  • Habe in meinem Umfeld mehrfach erlebt, daß es sich dabei teilweise um ein sehr komplexes Verfahren (im Procedere aber auch in der Berechnung) handeln kann. Geringe Bürokratiedichte scheint mir hierzulande und generell jedenfalls kein prioritäres Ziel des Gesetzgebers zu sein ...

    Man versucht, Gerechtigkeit durch möglichst umfassende Regelungen herzustellen. Da ist dann jeder ganz gerecht der gleichen Umständlichkeit unterworfen, das Ergebnis ist im Einzelfall aber immer noch nicht gerecht und es wird auch nicht gerecht, weil man aus diesem Mikromanagement an Regelungen nicht rauskommt, um es pragmatisch gerecht zu machen.

  • Ein Gutteil der Immobilien wird vom Eigentümer selbst bewohnt, er zahlt somit keine Miete, muß die rechnerisch denkbare Einnahme einer Eigenmiete in Deutschland auch nicht versteuern. Das ist beispielsweise in der Schweiz anders. Dort versteuert der Eigenheimer eine (meist sehr gering angenommene) Eigenmiete, darf dafür aber auch alle Kosten des Hauses von der Steuer absetzen.

    Bei der Unterhaltsberechnung werden selbstgenutzte Immobilien mit einem Wohnvorteil, sozusagen der gesparten Miete, als zusätzliches Einkommen berücksichtigt.
    Ist aber der einzige mir bekannte Fall, wo das hierzulande so läuft.

  • Bei der Unterhaltsberechnung werden selbstgenutzte Immobilien mit einem Wohnvorteil, sozusagen der gesparten Miete, als zusätzliches Einkommen berücksichtigt.
    Ist aber der einzige mir bekannte Fall, wo das hierzulande so läuft.

    Das wohl. Aber wird bei dieser Berechnung denn auch eine realistische Miete zugrundegelegt (die ja so oder so als Einkommen zählt)? In der Schweiz jedenfalls nicht, da sind die Eigenmietwerte deutlich niedriger als eine Miete eines vergleichbaren Objekts wäre. Heißt: Steuerliche Subventionierung des Immobilienbesitzes in der Schweiz. Ob das bei uns im entsprechenden Fall anders wäre?

  • Das wohl. Aber wird bei dieser Berechnung denn auch eine realistische Miete zugrundegelegt (die ja so oder so als Einkommen zählt)? In der Schweiz jedenfalls nicht, da sind die Eigenmietwerte deutlich niedriger als eine Miete eines vergleichbaren Objekts wäre. Heißt: Steuerliche Subventionierung des Immobilienbesitzes in der Schweiz. Ob das bei uns im entsprechenden Fall anders wäre?

    Es wird angeblich das zugrundegelegt, was man bei Vermietung des Eigentums auf dem freien Markt als Miete einnehmen könnte. Ich vermute, das ist im Einzelfall Gegenstand hinreißender Streitereien um jeden Cent und so trägt der Gesetzgeber sehr unmittelbar zur Steigerung des Kindswohls durch liebevolle, verständnisvolle und einvernehmlich handelnde Eltern bei.

    /Zyn off.

  • Zum Thema Gerechtigkeit fällt mir doch gleich wieder der folgende Beitrag ein: https://www.ardmediathek.de/video/plusminu…NDA3MmJhNzFkNzk

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. ;)

    Den ARD-Beitrag kenne ich zufällig.

    Mir sind übrigens Fälle bekannt, wo (zum Zeitpunkt des Erbfalls selbst schon ältere) Erben (nicht selten selbst auch schon Rentner) - sozusagen aber "normale" Erben (Beispiel: Mehrfamilienhaus), also nicht solche mit 300 Wohnungen aufwärts beispielsweise - dann die Mieten erhöhen mußten (obwohl sie dies gar nicht wollten), um bezüglich des zwingend nötigen Kredits (Stichwort: Hohe Erbschaftssteuer) die Bedingungen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Kapitaldienstfähigkeit" im Rahmen der "Kreditwürdigkeitsprüfung" und bei der sog. "Haushaltsrechnung" mit Einnahmen/Ausgaben) überhaupt erfüllen zu können.

    Ohne diesen Kredit lautet die Alternative ansonsten (Not)Verkauf. Ob dies dann für die Mieter eine erfreuliche Aussicht darstellt, wäre ein anderes Thema ...

    Früher (also vor 2016 und vor Einführung der EU-WIKR) hätte allein die Immobilie dagegen als Sicherheit ausgereicht (wenn Standort und Lage auch nur halbwegs stimmen und der Beleihungsauslauf im Realkreditbereich lag sprich bei max. 60%). Mieterhöhungen, nur um das Kriterium "Kapitaldienstfähigkeit" zu erfüllen, waren da nicht nötig.

    An Absurdität nur schwer zu überbieten.

  • Mal angenommen, das Unglück geschieht doch der KvdR-Status würde abgeschafft und die ehemals Berechtigten würden ohne Härtefallregelung in der GKV abgerechnet wie die freiwilligen auch. Dann würde sich der Beitrag weiterhin an der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren, nur dass die Bemessungsbasis verbreitert wird. Wenn ein Rentner dann die maximalen 1000 € monatlich berappen müsste, hätte er auch mindestens 7000 € Einkommen dafür zur Verfügung.

    Sind wir noch im Thema? :/

    Das alles sollte eine Entscheidung für oder gegen ETF-Sparen nicht beeinflussen. Wenn die Steuern auf Gewinne erhöht werden oder die Sozialabgaben wäre das schade. Aber die einzige Möglichkeit, das Risiko auszuschließen, ist gar keine Gewinne zu machen. Und das wäre noch viel schader.

  • Mal angenommen, das Unglück geschieht doch, der KVdR-Status würde abgeschafft und die ehemals Berechtigten würden ohne Härtefallregelung in der GKV abgerechnet wie die freiwilligen auch.

    Wieso wäre das ein Unglück? Wäre das nicht ein Beitrag zur Gerechtigkeit? Sind Kapitaleinkünfte nicht ohnehin leistungsloses Einkommen, moralisch viel schlechter als der gerechte Lohn, von dem der starke Arm des Werktätigen stets zu wenig bekommt?

    Wozu braucht der Bezieher eines leistungslosen Einkommens eine Härtefallregelung?

    Wir beide - Du und ich - bestimmen nicht darüber, ob dieses "Unglück" je passieren wird, und die anderen Foristen auch nicht. Ich bleibe aber bei der Einschätzung, daß es eine systematische Ungerechtigkeit ist, daß freiwillige GKV-Mitglieder von ihrem Gesamteinkommen Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, bei pflichtversicherten Mitgliedern aber nicht ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbeitragt wird, sondern nur der Teil, der sich auf ihre Werktätigkeit bezieht.

    Warum ist das eigentlich so? Gibt es einen sachlichen Grund für diesen Unterschied?

    Dann würde sich der Beitrag weiterhin an der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren, nur dass die Bemessungsbasis verbreitert wird.

    Nein, nicht weiterhin, sondern erstmalig. Anders als jetzt würde dann die gesamte wirtschaftliches Leistungsfähigkeit des Mitglieds zur Basis der Beitragsberechnung gemacht.

    Wenn ein Rentner dann die maximalen 1000 € monatlich berappen müsste, hätte er auch mindestens 7000 € Einkommen dafür zur Verfügung.

    Wäre das denn nicht in Ordnung?

    Das alles sollte eine Entscheidung für oder gegen ETF-Sparen nicht beeinflussen. Wenn die Steuern auf Gewinne erhöht werden oder die Sozialabgaben, wäre das schade.

    Warum wäre das schade? Der Staat braucht Geld zur Finanzierung unseres Gemeinwesens. Da gibt es keine objektiv richtige Höhe von Steuern und Abgaben. Die Höhe ist vielmehr eine Frage des gesellschaftlichen Konsenses. Ok, würde man abstimmen lassen, ob die Regierung ohne Berücksichtigung der anerkannten Grundsätze der Arithmetik regieren solle, gäbe es sicher eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln. Aber ob das gut wäre?

  • Wow – danke für den raschen, konstruktiven und umfänglichen Input allerseits; ich weiß das sehr zu schätzen! ?

    Ich habe aktuell 200.000 €, von denen ich letztes Jahr einmalig 100.000 € in einen ETF auf den MSCI World angelegt habe, die anderen 100.000 € warten auf sinnvolle Verwendung.

    Weitere 400.000 bis 450.000 € kommen (wahrscheinlich / hoffentlich …) nächstes Jahr durch einen Hausverkauf (ich kann und will das Haus aus diversen Gründen nicht halten und auch nicht Vermieter spielen).

    Das Geld soll dann halt schnell anfangen zu arbeiten. Wenn ich es verzehre, ist es unter Annahme einer Inflation von 3,5 % weg, wenn ich etwa 75 bin – das kann’s nicht sein.

    Mir ist inzwischen (und etwa zehn Jahre zu spät) auch klar, dass ein Sparplan über Jahrzehnte perspektivisch besser wäre als ein solcher „money dump“ kurz vor Torschluss, aber ich kann’s nicht ändern.

    Jup, und du musst dieses Risiko nun eingehen. Also wenn du dich nicht mit Einzelaktien beschäftigen willst, dann auch die anderen 100k in ETFs. Du hast Jahrzehntelang etwas nicht getan, wo der elementare Faktor Zeit war. Jetzt zu denken, dass es irgendwie anders geht, funktioniert nicht.

    Wie hoch sind denn die aktuellen bzw. erwarteten PKV-Zahlungen bzw. das aktuelle Einkommen? Das hätte man noch ändern können. Bzw. du hättest relativ einfach mit ein paar Abstrichen in die GKV wechseln können... letztes Jahr. Du hast ja immer noch zehn Jahre Zeit zu sparen.

    Zitat

    Die Themen „freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung“ und „Krankenversicherung für Rentner“ schaue ich mir an, danke auch für diese Tipps. Ich kann mir auch da keine Wunder erwarten und habe ehrlich gesagt auch so meine Zweifel, ob die gesetzliche Rente in 10-20 Jahren noch funktioniert, aber es wäre ein zweites Standbein.

    Also, als jemand der auch mal selbstständig war mal ein gut meinter Rat: Ändere ein Stückweit dein Mindset. Du machst dir Gedanken um den Systemfail, obgleich deine private Vorsorge mehr als "fragwürdig" ist. Wie passt das denn zusammen?

    Wenn du keinen Plan hast und im leben immer nur nach der Basta-Regel aggierst ("ist jetzt so geworden, kann ich nicht ändern"), springst du ja nur von Problem zu Problem.

  • Liebe Leute, ihr seid ja wirklich gut drauf (und ich meine das als Lob ?). Ich hatte gedacht, dass nach den ersten produktiven Beiträgen hier Sense ist und, weil ich andere Verpflichtungen hatte, erst mal nicht mehr reingeschaut. Und jetzt ist hier seit Mittwoch schon wieder reichlich Lesestoff zusammengekommen …

    (Was mir dabei gefällt: Ich hänge seit Jahrzehnten in sozialen Medien herum, und bei den meisten Foren und Themen fliegen spätestens nach zwei kontroversen Beiträgen die Fetzen. Hier hingegen geht es doch sehr gesittet und konstruktiv zu, und es wird korrekt zitiert, was anscheinend 95% der Menschheit schon zu viel Arbeit ist.)

    Zum Thema Rentenanspruch:

    Nein, ich habe derzeit wirklich keine bzw. absolut minimale anrechenbare Zeiten. Aber was natürlich noch immer denk- und machbar ist: meine zukünftige selbstständige Tätigkeit als Ein-Personen-GmbH fortführen – und dann als (erst mal) einziger Angestellter meine 60 Monate Minimum sammeln. Dafür ist noch Zeit.

    Zur Krankenversicherung / KVdR:

    Ich habe mir dann eingedenk des Tipps von monstermania mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beschäftigt, und es sieht wohl derzeit (!) tatsächlich so aus, dass für Pflichtversicherte Kapitalerträge nicht unter die KV fallen. Da ich praktisch mein gesamtes Berufsleben in der Gesetzlichen war, käme ich hier auch in Frage, sobald ich meine 60 Monate beisammen habe. Damit bliebe von der Anlage-Rendite natürlich dramatisch mehr übrig als in der jetzigen Situation – als kinderloser Selbstständiger zahle ich in meiner Kasse (15,8 + 0,6 + 3,4 für PV) 19,8 % Beiträge auf alles, was reinkommt. Da in meiner (demnächst ehemaligen) Branche auf gute Jahre oft magere folgen, führt das zu einem ständigen Gehakel mit der Kasse hinsichtlich der Beitragshöhe. Jetzt kommen (hoffentlich) Kapitalerträge dazu, und das Thema wird noch unübersichtlicher.

    Es kann aber eben auch sein, wie Achim Weiss sagte, dass diese Regelung von einer kommenden Regierung einkassiert wird – ob nun per Federstrich oder unter großem Protest, wird man dann sehen. Und da ich den Eindruck habe, dass sowohl das Renten- als auch das Krankenversicherungssystem jedes Jahr tiefer in die Krise(n) rutschen, ist das wohl ein realistisches Szenario.

    Anlegen – Aktien vs. ETF, Sparplan, sinnvolle Ratenhöhe:

    Auch hier Danke für alle Beiträge. Ich muss es bedenken und am Ende natürlich selbst entscheiden. Ein Sparplan muss auf jeden Fall sein – schon aus psychologischen Gründen (das Geld, das ich im letzten Frühjahr investiert hatte, kam en bloc, und das war beim damals gerade hoch fliegenden MSCI World nicht der perfekte Zeitpunkt).

    Vermögensaufbau / zukünftiger monatlicher Verdienst:

    Das ist leider gerade terra incognita. Meine „alte“ Branche löst sich leider gerade in Luft auf; ich stehe gerade vor einem beruflichen Neuanfang / Pivot.

    (Das ist auch einer der Gründe, warum die zweiten 100.000 € noch in der Gegend herumstehen: Es kann sein, dass ich einen Teil davon in das neue Geschäft investieren muss. Das geht nicht, wenn sie fest angelegt sind.)

    Ansonsten gilt natürlich (Meta-Ebene), was viele hier auch erwähnt haben:

    Wir reden bei all diesen Themen von Jahrzehnten – und da sind so viele Variablen und Unwägbarkeiten down the road, dass jeder Versuch einer uhrwerkartig genauen Planung vorhersehbar an der Realität scheitern wird.

    Grundsätzlich ist es so, dass ich schon seit früher Jugend immer mein eigenes Ding machen und in Ruhe gelassen werden wollte. Beides hat funktioniert – ich war als Freelancer kaum in größere Systeme und Verpflichtungen eingebunden, und man hat mich machen lassen. Das hat aber eben auch dazu geführt, dass ich Fragen der langfristigen Finanzplanung auf die lange Bank geschoben habe, weil es im Tagesgeschäft immer viel zu tun gab, ich an niemanden abgeben wollte oder konnte und niemand Rechenschaft ablegen musste.

    Nun muss ich also mit meiner kleinen Jolle fernab der „üblichen“ Verpflichtungen und Ansprüche, aber mit 650.000 € im Tank den richtigen Kurs einschlagen. Könnte besser sein, könnte deutlich schlimmer sein. Auf jeden Fall ein Wendepunkt.

    Wäre ich Angestellter geworden und hätte Kinder, wäre ich viel früher (im Zweifelsfall von einer mitdenkenden Frau) auf den Topf gesetzt worden. Aber nun bin ich nun mal da, wo ich bin – und danke der Community nochmals für konstruktiven Input.

  • Zum Thema Rentenanspruch:

    Nein, ich habe derzeit wirklich keine bzw. absolut minimale anrechenbare Zeiten. Aber was natürlich noch immer denk- und machbar ist: meine zukünftige selbstständige Tätigkeit als Ein-Personen-GmbH fortführen – und dann als (erst mal) einziger Angestellter meine 60 Monate Minimum sammeln. Dafür ist noch Zeit.

    Nein, der Plan funktioniert nicht. Mit einer GmbH wird sich so keine Versicherungspflicht als Angestellter "basteln" lassen.

    Es müssen aber auch keine Pflichtbeiträge sein, um den Rentenanspruch zu begründen.

    Daher einfach "V0060" und "DRV" in die Suchmaschine des Vertrauens eingeben und den Vordruck ausfüllen. (Alternativ: Termin bei der Rentenversicherung vereinbaren.)

    Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird (Terminvereinbarung bis Ende März 2024 reicht aus), dann können Beiträge rückwirkend ab Januar 2023 gezahlt werden und somit könnte mit Dezember 2027 die Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllt sein. Der Spaß fängt bei 96,72 Euro monatlich an.

    Beratung und Unterstützung bei der Antragsaufnahme durch die DRV sind übrigens kostenfrei.

  • Nein, der Plan funktioniert nicht. Mit einer GmbH wird sich so keine Versicherungspflicht als Angestellter "basteln" lassen.

    Ich will’s der Koryphäe gerne glauben, aber bevor ich mir den vorgeschlagenen Rat hole: Warum nicht?

    Warum kann ich keine GmbH (als Einzel-GmbH oder alternativ mit einem Geschäftspartner) gründen, um dann als deren Angestellter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten und damit innerhalb von 60 Monaten einen Rentenanspruch zu konstituieren?

    Zweite Frage:

    Wenn ich mich, wie hier vorgeschlagen, freiwillig in der Rentenversicherung versichere (Antrag V0060 habe ich schon heruntergeladen), dann wäre ich doch dementsprechend auch in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig und müsste auch auf meine Kapitalerträge Beiträge zahlen (was ja mit der ganzen Konstruktion vermieden werden sollte)? Oder verstehe ich das falsch? Siehe Screenshot aus Finanztip-Artikel.

    Danke.

  • Oder verstehe ich das falsch? Siehe Screenshot aus Finanztip-Artikel.

    So wie ich Dich verstehe, bist Du immer schon freiwilliges Mitglied der GKV gewesen. Damit erfüllst Du schon mal die Voraussetzung 1:

    Zitat: "In die KVdR wird außerdem nur aufgenommen, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei ist es nicht von Belang, ob Du während Deiner Erwerbstätigkeit pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert warst – es genügt, dass Du überhaupt Mitglied einer gesetzlichen Kran­ken­kas­se warst."

    Was Dir jetzt fehlt, ist die Voraussetzung 2: Du mußt später eine gesetzl. Rente beziehen bzw. einen gesetzl. Rentenanspruch haben.

    Dafür mußt Du mindestens 5 Versicherungsjahre in der GRV haben. z.B. auch durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GRV.

    Beratung und Unterstützung bei der Antragsaufnahme durch die DRV sind übrigens kostenfrei.

    Absolut zu empfehlen!

  • Ich will’s der Koryphäe gerne glauben, aber bevor ich mir den vorgeschlagenen Rat hole: Warum nicht?

    Warum kann ich keine GmbH (als Einzel-GmbH oder alternativ mit einem Geschäftspartner) gründen, um dann als deren Angestellter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten und damit innerhalb von 60 Monaten einen Rentenanspruch zu konstituieren?

    Zweite Frage:

    Wenn ich mich, wie hier vorgeschlagen, freiwillig in der Rentenversicherung versichere (Antrag V0060 habe ich schon heruntergeladen), dann wäre ich doch dementsprechend auch in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig und müsste auch auf meine Kapitalerträge Beiträge zahlen (was ja mit der ganzen Konstruktion vermieden werden sollte)? Oder verstehe ich das falsch? Siehe Screenshot aus Finanztip-Artikel.

    Danke.

    Angestellter kann nicht sein, wer den Laden führt. (Also maximal 49,9% der Anteile halten.)


    Freiwillige Versicherung in der Rentenversicherung und in der Krankenversicherung sind zwei Paar Schuhe.

  • Danke an monstermania und Referat Janders ; das Bild wird klarer.

    (Ich habe mich, da ich fast 35 Jahre lang – gerne – Freelancer war, nie ernsthaft mit GmbH-Recht beschäftigt.)

    Wenn ich das richtig sehe, kriege ich auf diese Weise eine Art rudimentäres Sicherheitsnetz (minimaler gesetzlicher Rentenanspruch) und kann dann in zehn Jahren nach meiner Erwerbstätigkeit (wenn die Regelung dann noch besteht …) die ETF-Rendite verknabbern, ohne darauf hohe KV-Beiträge zu zahlen. Das ist doch schon mal was.

    Ich hatte in diesem Thread tendenziell eher Anlageempfehlungen für die demnächst auf dem Tisch liegenden 650.000 € jenseits des Allrounders MSCI World gerechnet – aber diese Informationen zur Rentenversicherung stellen sich wahrscheinlich langfristig als wichtiger heraus. Mit Börsentipps wird man ja sowieso an jeder Ecke totgeschmissen. ?

  • Ich hatte in diesem Thread tendenziell eher Anlageempfehlungen für die demnächst auf dem Tisch liegenden 650.000 € jenseits des Allrounders MSCI World gerechnet

    Ob nun MSCI World, FTSE All World oder ACWI. Das wird in Deiner Lage keine große Rolle spielen. :/

    Natürlich könntest Du versuchen speziell auf eine möglichst hohe Dividendenausschüttung Wert zu legen und einen entsprechenden ETF wählen.

    Ist aber letztlich auch nur rechte Tasche/linke Tasche, da die Dividenden ja nicht aus dem nichts kommen, sondern von den im ETF enthaltenen Unternehmen erwirtschaftet werden müssen.

    Langfristig ist es für uns 08/15 Anleger am Renditestärksten einfach den 'gesamten Markt' zu kaufen.

    Hier mal ein Vergleich von 2. Welt ETF. Einmal mit Dividendenfokus und einfach 'gesamter Markt'

    https://www.fondsweb.com/de/vergleichen…10,IE00B3RBWM25

    PS: Außerdem sind andere Baustellen mit Sicherheit wichtiger als die Wahl des ETF. ;)