Vorab: Zu dem Thema GKV habe ich keine bzw. nur minimale Grundkenntnisse.
Mir ist aber zumindest bekannt, daß dieses Thema (KV) generell bei vielen - aber gerade auch im Bereich "Early Retirement" bzw. der (häufig wohl unter "Frugalisten" anzutreffenden) Bewegung "Financial Independence, Retire Early" (FIRE) - eine wichtige und oft diskutierte Rolle spielt.
Man kann sie unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten kritisieren
Schwierige Frage. Vermutlich nur in der Einzelfall-Betrachtung zu entscheiden (ich war mein Leben lang gesetzlich krankenversichert). In meinem Fall beispielsweise war es so, daß - aus meiner Sicht - mein KV-Beitrag (im Arbeitsleben bis auf wenige Monate immer Höchstbeitrag) in einem eher traurigen Verhältnis zum Angebot und zur gebotenen Leistung stand. Das war in den langen Jahren der Selbständigkeit noch ausgeprägter, weil es da natürlich keinen AG-Anteil an der KV gab. Zum Glück war ich nur ganz selten mal (noch dazu sehr kurz) krank. Nur einmal war ich im Krankenhaus (da hatte ich einen unverschuldeten Radunfall). Hatte früher dann immer beim Arzt eine "Lösung" gefunden sprich selber bezahlt (schon um schnell an einen Termin zu kommen, mir den Arzt aussuchen zu können etc.). Ich meine seit ca. 20 Jahren ist das mit den sog. "Selbstzahlern" sogar irgendwo offiziell geregelt. Viele (insbesondere gute) Leute in dem Bereich unterhalten eh nur noch Privatpraxen (kenne ich so beispielsweise auch aus dem Bereich "Physiotherapie" - aufgrund meines Alters muß ich diese Dienstleistung vermehrt in Anspruch nehmen). Wenn ich nun sehe, was ich in dieses System über die Jahrzehnte einbezahlt habe (u. a. > 35 Jahre Höchstbeiträge) - und was ich dieses System gekostet habe (so gut wie nix), kann ich da unter "Gerechtigkeitspunkten" keine Unwucht erkennen (eher im Gegenteil). Auch wenn ich mich nun via KVdR-Status (im Rahmen meiner sukzessiv schwindenden Restlebenserwartung) wohl etwas besser stelle. Das (also die Gesamt- bzw. Einzelfall-Betrachtung) mag in anderen Fällen anders ausgehen.
Die KVdR ist für alle Berechtigten eine sehr praktische und in einigen Fällen richtig lukrative Einrichtung.
Ich bin mir unsicher, ob dieser Gedanke (jedenfalls als Intention des Gesetzgebers) dahintersteht. Die eng gesetzten Kautelen (Erhalt einer gesetzliche Rente (Höhe m. W. egal) plus 90%. der 2. Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert - sei es nun als Pflichtversicherter oder als sog. freiwillig gesetzlich Versicherter) könnten auch implementiert worden sein, um - jedenfalls aus Sicht des Gesetzgebers - unliebsame Gestaltungen der Menschen (besonders in schon etwas höherem Alter) zu unterbinden.
dafür erleichtert sie das Leben von Millionen (?) Menschen enorm. Ich könnte mir vorstellen, dass man sie seinerzeit auch geschaffen hat, damit nicht jeder Rentner wegen der paar Mark Zinsen auf seinem Sparbuch bis an sein Lebensende jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, nur damit die KV-Beiträge korrekt berechnet werden können.
Selbständige (jedenfalls alle die, die nicht so viel verdienen sprich eh den Höchstbeitrag zahlen) müssen jedes Jahr und ihr ganzes Berufsleben lang (jedenfalls so lange sie selbständig tätig sind) ihren Ekst-Bescheid bei der Krankenkasse einreichen zwecks Nach- bzw. Neuberechnung der KV-Beiträge. Habe in meinem Umfeld mehrfach erlebt, daß es sich dabei teilweise um ein sehr komplexes Verfahren (im Procedere aber auch in der Berechnung) handeln kann. Geringe Bürokratiedichte scheint mir hierzulande und generell jedenfalls kein prioritäres Ziel des Gesetzgebers zu sein ...
Für eine stabile verlässliche Umgebung zu sorgen ist vielleicht die wichtigste Aufgabe des Staates.
Da wurde in dem Bereich (mit der nachträglichen KV-Verbeitragung von Betriebsrenten - und damit der nachträglichen Änderung der Regeln sozusagen "mitten im Spiel") aber der exakt gegenteilige Ansatz gewählt ... Kenne mich da nicht groß aus (habe keine Betriebsrente(n)). Weiß aber aus meinem Umfeld von zig Klagen und gerichtlichen Verfahren sowie Initiativen. Nach meiner schwachen Erinnerung (diesbezüglich) hat da wohl sogar der Sozialverband VdK (oder so ähnlich) diverse Klagen geführt. Es könnte da sogar zu höchstrichterlicher Rspr. gekommen sein. Wie gesagt, habe ich nicht näher verfolgt. Den massiven Ärger habe ich aber mitbekommen. Tenor: "Hätte man mir das vorher gesagt, hätte ich das niemals abgeschlossen". Nicht wenige (eher viele) der Betroffenen sprachen von willkürlichen Regelungen, die man eher in einer Bananenrepublik erwarten würde ...
Schon damals - als ich noch nicht wußte, wie mein berufliches Leben (insbesondere auch finanziell) verlaufen wird - hatte ich die GKV mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzt (zumal diese sich in jungen Jahren günstig einkaufen lassen). Was ja auch nicht unbedingt für das (bzw. mein Vertrauen in das) System GKV spricht. Und auch das ist schon Jahrzehnte her. Später kam wegen der bevorstehenden Einführung der sog. Unisex-Tarife - meines Erachtens ein dem Assekuranz-Gedanken sachfremder Ansatz - eine weitere private Zusatzversicherung (Stichwort: Pflege) hinzu. Was auch nicht unbedingt für die GKV bzw. gesetzliche Pflegeversicherung (und mein Vertrauen in dieses System) spricht.
Diese Systeme (wie GKV aber auch GRV) scheinen mir nicht gut aufgestellt und auch nicht besonders effizient zu sein. In sich schlüssig und kohärent scheinen sie mir auch nicht unbedingt - subtiler formuliert könnte man vielleicht sagen, daß sie nicht "frei von Widersprüchen" sind. Das wäre aber ein weites Feld und würde hier den Rahmen sprengen.
Gut erinnerlich ist mir noch ein Fall aus meinem damaligen Umfeld - um nur ein Beispiel zu nennen: Ein Bekannter arbeitete als Selbständiger und hatte bei nur mittlerem Verdienst einen stolzen KV-Beitrag als sog. freiwillig gesetzlich Krankenversicherter (noch dazu ohne AG-Anteil). Als er eine längere Zeit kaum bzw. praktisch keine Einnahmen hatte, wurde seitens der Krankenkasse aber dennoch ein "fiktives Mindesteinkommen" unterstellt bzw. angesetzt (welches definitiv und nachweisbar gar nicht vorhanden war), aus dem dann sein (hoher - im Verhältnis zu kaum vorhandenen Einnahmen) KV-Beitrag berechnet wurde. Eine Freundin arbeitete zu jener Zeit als Angestellte (mit einer reduzierten Arbeitszeit) in einer Bibliothek und war Erbin eines großen Vermögens mit ganz erheblichen Zuflüssen per annum. Ihr KV-Beitrag (inkl. AG-Anteil) betrug ein Bruchteil des strampelnden Selbständigen. Beide waren gesetzlich Krankenversicherte. Keine Ahnung, ob das heute auch noch so wäre. Aus meiner Sicht aber gut möglich ...