Freistellung auf Tagesgeld

  • Hallo, ich habe 5.000 Euro auf Tagesgeld angelegt.

    Meine Frage ist: muss ich einen Freistellungsauftrag einreichen oder wird mir direkt Kapitalertragsteuer abgezogen.

    Zinsertrag sind 60 Euro.


    Ich danke allen die mir antworten :)

  • Wenn du keinen FSA einreichst, wird automatisch Kapitalertragssteuer einbehalten. Kannst du dir dann in Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder holen, sofern der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde

  • Du musst einen Freitstellungsauftrag über mindestens 60 Euro erteilen.

  • Wenn Du nichts machst, wird von den zinsen die Steuer abgeführt. Dir wird also nur ca 45 Eur der 60 Eur ausgezahlt.


    Wenn Du eine Steuererklärung machst und die Anlage KAP ausfüllst (im Prinzip einfach nur die Zahlen der Jahressteuerbescheinigungen aller Deiner Banken abtippen), bekommst Du Die Steuern auf Gewinne bis zu 1000 Eur zurück (also Deine 15 Euro oben und insgesamt bis zu 250 Eur).


    Einfacher ist es, wenn Du vorher (bis Ende des Jahres) bei der Bank Deinen Freistellungsauftrag abgibst.


    Also kurz: Gib bei der Bank einen Freistellungsauftrag von 60-70 Eur an, dann werden die Steuern nicht abgeführt.

    Wenn Du sonst keine Gewinne aus Kapital hast, kannst Du auch gleich die ganzen 1000 Eur bei der Bank angeben.


    Du darfst aber über alle Institute zusammen nicht mehr als die 1000 Eur Freistellungsauftrag einreichen.

  • Es gibt für keine Anlage die Pflicht einen Freistellungsauftrag einzurichten.

    Der FSA bezweckt nur, dass Gewinne/Zinsen in der Eingereichten Höhe Steuerfrei sind, ansonsten kann man bis zum Freibetrag die Jahressteuererklärung nutzen und bekommt da die Steuern erstattet. Bei ausländischen Banken ist das dann eine Pflicht, alle diese Einnahmen anzugeben.

  • Muss er nicht.

    Die Bank kann auch die Steuern abführen und er holt sie sich mit der Steuererklärung zurück. Oder auch nicht. Jeder wie er mag.

    Wow. Dann eben "kann" statt "muss". Applaus...

  • Wow. Dann eben "kann" statt "muss". Applaus...

    Da ist schon ein kleiner, aber feiner Unterschied zwischen "kann" und "muss".


    andiii_98 hat sich lediglich erlaubt, beide Möglichkeiten aufzuzeigen. Also nicht gleich in den Schmollwinkel umziehen ;)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wow. Dann eben "kann" statt "muss". Applaus...

    Das ist ein ziemlicher Unterschied.


    Wenn du zB Kapitalerträge im Ausland erzielst, MUSST du die in der Steuererklärung angeben. Sonst möglicherweise Steuerhinterziehung.


    Das kann dir ohne Freistellungsauftrag im Inland nicht passieren.

  • Da ist schon ein kleiner, aber feiner Unterschied zwischen "kann" und "muss".


    andiii_98 hat sich lediglich erlaubt, beide Möglichkeiten aufzuzeigen. Also nicht gleich in den Schmollwinkel umziehen ;)

    Wenn man sich die Ausgangsfrage ansieht, dann ist es logisch, dass man diese Frage mit einem "muss" beantwortet.