Verstanden ist:
Bankeinlagen (z.B. Festgelder) sind durch die „Einlagensicherung“ bis 100.000 € gesichert.
Wertpapiere (wie ETFs) im Depot sind Sondervermögen und bleiben auch bei Bank- oder Brokerpleite unbegrenzt zu 100% mein Eigentum, so dass ich in diesem Fall die Herausgabe und Übertragung in ein anderes Depot verlangen kann.
Frage:
Was ist aber, wenn z.B. eine Bank durch „pflichtwidriges Handeln“ (Betrug…) eines Mitarbeiters gar nicht mehr in der Lage ist, die Wertpapiere herauszugeben?
Meines Wissens gibt es in diesem Fall lediglich eine „gesetzliche Anlegerentschädigung“ von nur 20.000 €!!!
(Anlegerentschädigungsgesetz AnlEntG von 1998, zuletzt geändert 2021: §4 Abs. 2)
Das wäre natürlich in Anbetracht meines erheblich darüber liegenden Depotvolumens der finanzielle SUPER-GAU!!!
Dieses Thema betrifft sicher sehr viele Anleger, wird aber nach meinem Eindruck nirgends öffentlich (Finanztip, extraETF, Finanzfluss etc.) thematisiert. Überall fallen stets nur die beruhigenden Stichworte „Einlagensicherung“ und „Sondervermögen“.
Der Bankenverband sagt auf tel. Rückfrage ausweichend, so ein Fall (Anlegerentschädigung nach pflichtwidrigem Handeln) sei in den letzten Jahrzehnten noch nie vorgekommen, daher spekuliere man nicht.
Die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) betreut zwar keine Vollbanken, sondern ausschließlich Wertpapierhandelsunternehmen, veröffentlicht aber auf seiner Homepage über 30.000 (!) Entschädigungsfälle mit einer insgesamt geleisteten Entschädigungssumme von 282 Mio. €! Leider werden hier nicht die exakten Gründe der jeweiligen Entschädigung genannt, aber lt. tel. Aussage des EdW handelt es sich oft um betrügerische Vorgänge. Dahinter stecken vermutlich erhebliche höhere Verluste von Privatanlegern…
Mir fällt es schwer, zu glauben, dass bei Vollbanken (auch, wenn diese strenger reguliert sein mögen) noch nie ein einziger derartiger Fall auftrat!
- Was sagt Finanztip dazu?
- Wer aus der Community kann hierzu etwas sagen?
- Kann man dieses Risiko versichern? Wo?
- Die Sparkassen-Organisation soll derartige Risiken grundsätzlich vollständig (nicht nur mit 20.000 €) entschädigen, soweit es in der Summe deren finanziellen Rahmen nicht sprengt.
Dass ein solcher Fall eintritt, mag unwahrscheinlich sein. Aber er hätte gewaltiges Vernichtungspotential (annähernder Totalverlust meines Wertpapierdepots!) und beunruhigt mich daher.
Wegen dieser grundsätzlichen Relevanz halte ich zudem ein Finanztip-Video hierzu für extrem wünschenswert!