Mich würde interessieren, ob diese Vorgehensweise vor Gericht bestand hat.
Wie soll man entscheiden, ob man sonderkündigt, wenn man die Erhöhung überhaupt nicht kennt?
Müsste man vorsorglich kündigen und dann widerrufen oder bei derselben Versicherung neu abschließen, wenn die Erhöhung moderat ist... Andererseits - in den Vergleichsportalen sollte doch schon der neue Preis genannt sein.
Diese Frage ist mehr als berechtigt, FT hat gerade dieses Beispiel in der App gebracht. Wenn man überlegt das jede Ware im Geschäft ausgezeichnet sein muss, hat dies Vorgehen schon mehr als ein Geschmäckle. Ich bin auch der Meinung, dass man dagegen vorgehen müsste, mal sehen ob sich in dieser Richtung was tut.