Bist du da sicher (nicht verpflichtet)?
...
Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist er verpflichtet, die Überweisung für die Arbeitnehmerin vorzunehmen. Er zieht den Sparbetrag vom Nettoverdienst ab und überweist ihn direkt an die Bausparkasse.
...
...
Von Deinem eigenen Konto in einen VL-Vertrag einzahlen, kannst Du nicht. Das Geld muss immer vom Arbeitgeber überwiesen werden. Wenn Du ihn darum bittest, ist er verpflichtet, Deinen Wunschbetrag von Deinem Nettogehalt statt auf Dein Konto in Deinen VL-Vertrag zu zahlen (vgl. 5. VermBG, §11).
...