VL Sparen

  • Impidimpi

    Bist du da sicher (nicht verpflichtet)?


    ...

    Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist er verpflichtet, die Überweisung für die Arbeitnehmerin vorzunehmen. Er zieht den Sparbetrag vom Nettoverdienst ab und überweist ihn direkt an die Bausparkasse.

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    Quelle_1


    ...

    Von Deinem eigenen Konto in einen VL-Vertrag einzahlen, kannst Du nicht. Das Geld muss immer vom Arbeitgeber überwiesen werden. Wenn Du ihn darum bittest, ist er verpflichtet, Deinen Wunschbetrag von Deinem Nettogehalt statt auf Dein Konto in Deinen VL-Vertrag zu zahlen (vgl. 5. VermBG, §11).

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    Quelle_2

  • Ich meinte damit, dass er glaube ich nicht dazu verpflichtet ist zwei unterschiedliche VL-Formen gleichzeitig zu "bedienen" bzw. die VL aufzuteilen. Sicher bin ich mir da aber nicht.


    Sicher bin ich mir, dass es kein Problem darstellt von Arbeitnehmerseite und staatlicher Seite. Und egal ob es für den Arbeitgeber verpflichtend ist oder nicht: frag doch einfach nach ob er das macht bzw. reiche den Antrag ein.


    EDIT: das VermBG liest sich jedenfalls m.E. so als wäre der AG nur dazu verpflichtet in EINEN Vertrag einzuzahlen: https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__11.html

  • Diese Regelung kenne ich nicht, in meinem Fall hat mein Arbeitgeber 2 Verträge für die Altersvorsorge abgeschlossen, einen der tariflichen Regelungen und einen für die Betriebszugehörigkeit, letzterer wurde in Fünfjahresetappen angehoben. Auf diese beiden Verträge habe ich keinerlei Mitbestimmung, weder über die Höhe noch über den Vertragspartner. Weiterhin bekomme ich monatlich 40€ Vermögenswirksame Leistungen, hier bin ich der Vertragspartner und habe den Abschluss dem Arbeitgeber mitgeteilt, dieser überweist dann den Betrag. Du siehst das sind zwei grundlegend verschiedene Sachen. Betriebliche Altersvorsorge und Vermögenswirksame Leistungen, dass diese beiden Sachen miteinander verbunden werden, wäre mir neu. An deiner Stelle würde ich den Betriebsrat (falls vorhanden) oder die Personalabteilung fragen, vielleicht hilft auch ein Blick in den Tarifvertrag weiter, der ist bei dir über die IG Metall sicher möglich (Mitgliedschaft vorausgesetzt).

  • Den AVWL Tarifvertrag findet man hier

    AVWL IG Metall


    Hier steht unter § 3 Anlagearten und Verfahren. So wie ich das verstehe, ist dies nur in Direktversicherungen bzw. bAV möglich.


    Nochmals - mir geht es ja nicht darum die 319,08€ wo anderst drauflaufen zu lassen. Ich möchte nur wissen, ob es möglich ist zusätzlich ein VL-ETF Sparplan anzulegen und zu meinem Arbeitgeber sagen zu können "Bitte überweis von meinem Netto 33,34€ darauf."

  • Nochmals: rechtlich und von Seiten der Banken/Verträge her kein Problem. Frag einfach bei deinem Arbeitgeber nach bzw. stelle den Antrag, wenns einen bei deinem Arbeitgeber gibt. Ansonsten hat die Bank des jeweiligen Sparprodukts in der Regel eine "Bescheinigung", die du einreichst.

  • Du siehst das sind zwei grundlegend verschiedene Sachen. Betriebliche Altersvorsorge und Vermögenswirksame Leistungen, dass diese beiden Sachen miteinander verbunden werden, wäre mir neu.

    Nicht bei der IG Metall. Dort ist vor einigen Jahren die vL tarifvertraglich in eine avL umgewandelt worden. Seit dem muss der AG den Zuschuss von 26,59 Euro pro Monat nur noch zahlen, wenn die vL als Altersvorsorge laufen. Bausparer oder vL-Sparen (ob ETF oder Bank) werden vom AG nicht mehr bezuschusst.

    Alternativ zur BAV kann mittlerweile auch eine BU abgeschlossen werden, die ebenfalls über die Entgeltumwandlung läuft (lohnt sich aber eher für die Mitarbeiter in der Fertigung bei entsprechend hohem Risiko).


    Heltanos

    Ich würde einfach mal in der Personalabteilung fragen, ob dieser zusätzlich zur Entgeltumwandlung auch noch auf einen von dir separat abgeschlossenen vL-Vertrag überweisen würde. Mehr als "Nein" können die Kollegen ja nicht sagen.



    Edit:

    Das Thema AVWL ist auch auf der Seite von Finanztip in einem extra Infokasten dargestellt.

    Sonderfall: Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

    In einigen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie werden die vermögenswirksamen Leistungen in Form von sogenannten Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) gezahlt. Die Höhe ist im Tarifvertrag festgelegt und beträgt meist 26,59 Euro pro Monat. Auszubildende bekommen 13,29 Euro.

    Im Gegensatz zu den sonst üblichen Bedingungen kannst Du bei AVWL nicht selbst entscheiden, was mit dem Geld passieren soll. Mögliche Anlagearten sind ein Riester-Vertrag, eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) oder eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. Je nach Anlageart sparst Du Steuern und Abgaben. So fallen etwa bei Entgeltumwandlung keine Steuern und Sozialabgaben auf die gezahlten Beiträge an.

    Ein anderer Nachteil ist jedoch, dass Du bei AVWL generell keinen Anspruch auf die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage hast. Zudem kannst Du nach sieben Jahren nicht frei über das Geld verfügen. Im Ruhestand bekommst Du das Geld in Rentenform ausgezahlt und musst es versteuern. Dann allerdings wird Dein Steuersatz voraussichtlich niedriger sein als heute.

  • Altersvorsorgewirksame Leistungen – AVWL


    Seit 1. Oktober 2006 gilt in der Metall- und Elektroindustrie der Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen. Dieser löst den bisherigen Tarifvertrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ab. Gefördert wird damit nicht mehr das generelle Sparen (Vermögensbildung), sondern der gezielte Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Für eine Übergangszeit bestehen beide Formen parallel. Nach der Übergangszeit können die tariflichen Leistungen nur noch zur Altersvorsorge eingesetzt werden.


    Quelle

  • Meins23

    Glaubst du mir, das ich die Seite heute schon mind. 5x auf hatte und immer nur darüberglogen bin? Habe das mit dem "Sonderfall" echt nicht gesehen.


    Was mich jetzt ein wenig stutzig macht ist dieser Satz

    "Ein anderer Nachteil ist jedoch, dass Du bei AVWL generell keinen Anspruch auf die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage hast."

    Wenn es sich nur darauf bezieht, das (so wie bei mir) die 319,08€ in eine Direktversicherung fließen - ok.

    Oder sagt dieser Satz aus, das damit jeglicher Anspruch (auch solcher, wie wenn ich einen eigenen VL-Sparplan aus eigenen Mitteln bespare) die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage entfällt.

    🤔🤔

  • Ne, meines Wissens nach ist die AVWL lediglich nicht förderfahig, gleiches gilt auch für vL-Banksparverträge.

    Daher solltest du bei einem zusätzlichen Vertrag für ein vL-Depot dort den Anspruch haben. Ganz sicher kann ich es dir aber nicht sagen, da ich keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage habe und daher neben der Entgeltumwandlung (um die Zuschüsse des AG mitzunehmen) nichts anderes an vL habe.

  • Ok danke für die Info, war mir so nicht bekannt, bin halt in einer anderen Branche tätig.