Für Fonds und ETFs muss man auf dem Verrechnungskonto Geld verfügbar haben, damit die Vorabpauschale abgebucht werden kann. Zusätzlich ist einerseits nicht bekannt, wann genau die Vorabpauschale abgebucht wird und man muss deshalb das Geld mit ein "Vorlaufzeit" auf dem Verrechnungskonto verfügbar machen (-> Verweildauer dieses Geldes auf dem Verrechnungskonto). Und andererseits laufen da irgendwelche zeitlich konzentrierte Batchjobs zu Stichtagen, die die Vorabpauschale einziehen und an das Finanzamt weitergeben.
Wenn nun die Depotbank zufällig in Insolvenz geht, während all die ETF-Halter Geld für die Vorabpauschale auf dem Verrechnungskonto haben, dann ist dieses Geld - im Gegensatz zu den ETF selbst - kein Sondervermögen. Man hatte aber selbst keine Wahl, das Geld auf dem Verrechnungskonto verfügbar zu machen und der "Gefahr" auszusetzen. Das geschieht ja auf Anforderung des Finanzamts. Darf man dann die Steuerschuld noch einmal irgendwo zur Verfügung stellen und seinem eigenen Geld, das mal dafür gedacht war, hinterherlaufen?
Wäre es da nicht sinnvoll, wenn 1) der Abbuchungstermin für die Vorabpauschale vorab genau angekündigt wird und 2) ein rollendes Verfahren über alle Depotinhaber verwendet wird, damit es zu keiner zeitlichen Konzentration von nicht-Sondervermögen auf Verrechnungskonten kommt?