Kinderdepot - Ausnutzung des Grundfreibetrags des Kindes ABER dafür den Krankenkassenbeitrag zahlen, Vorteil?

  • Hallo zusammen,


    immer wieder findet man im Internet den Tipp, dass man bei einem Kinderdepot neben dem eigenständigen Freistellungsauftrag des Kindes auch die Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen soll, um den Grundfreibetrag (2024: 11.604 € laut google) ausnutzen zu können und so "richtig viel Steuer sparen" sparen kann.


    Bei seriösen Quelle wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Kind ab Gewinnen über 7060 € (Stand 2024?) aus der Familienversicherung fällt und sich "freiwillig gesetzlich" verpflichten muss.

    Die Kosten dieser freiwilligen Versicherung hatte ich mal bei der TK gesehen und da stand ganz grob, dass es mindestens 220€/Monat bzw. 2640 €/Jahr sind. Und das war nur der Wert der Krankenversicherung, da kam Pflegeversicherung noch dazu, sodass man da sicherlich mehr als 3000€/Jahr zahlt.


    Kurzum: Wo wäre der Vorteil den Grundfreibetrag maximal auszureizen, dafür dann aber Krankenversicherungsbeiträge zu leisten?

    Hoffe, es steht hier nirgends im Forum und ich habe es nur nicht gefunden 8)


    Danke für die Antworten

  • Die Zahlen habe ich jetzt nicht überprüft, aber im Prinzip siehst du das richtig. Hinter deiner Frage steckt wieder der klassische Denkfehler, dass ein "Kinderdepot" dazu dienen kann, Geld der Eltern der Besteuerung zu entziehen. Das ist nicht der Fall, sondern du stattest das Kind mit eigenem Vermögen aus und das fällt dem Kind immer dann auf die Butterbrotseite, wenn dieses Vermögen oder die Einkünfte aus dem Vermögen bei irgendwelchen Leistungen berücksichtigt werden. Ein Beispiel hast du genannt, es gibt noch weitere. Z. B., wenn das Kind von seinem Erzeuger Unterhalt verlangt oder BAföG beantragt.

  • - die Einkommensgrenze für die Familienversicherung ist m.E. aktuell 505 EUR

    - ab regelmäßigem monatlichen Einkommen über 538 EUR müsste sich das Kind eh selbst versichern

    - nicht gezählt werden Kapitalerträge, die unterhalb des Freibetrags liegen

    - Kursegewinne von ETF sind keine Kapitalerträge, solange die ETF nicht verkauft werden

    - zudem kann man für das Kind bei einer eigenen Steuererklärung auch die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen

    - wenn wir das jetzt ohne Nebenjob betrachten, wäre die Jahresgrenze ohne Werbungskostenpauschale bereits bei 505* 12 +1000 = 7060 EUR. Selbst wenn alles in einem ausschüttenden MSCI World mit ca. 1,8 % Dividendenzahlungen liegt, reden wir hier doch von einer Depothöhe, die mit einer „normalen“ Sparplanrate eher nicht erreicht wird, bevor das Kind hoffentlich anfängt, selber Geld zu verdienen

  • Noch eine kleine Ergänzung. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird dann relevant, wenn man mit seinen Kapitalerträgen über dem Freibetrag liegt oder sonstige Einkünfte aus dem ersten Job hat. Hat aber meines Erachtens nichts mit dem Status für die Familienversicherung zu tun.

  • Nochmal klar gesagt:

    Wenn Du Geld/Aktien auf ein Depot überweist, dass auf Dein Kind läuft, dann schenkst du dem das Geld. Das bekommst Du (legal) nicht wieder!

    Es kann schlau sein, wenn Du dem Kind eh was schenken wolltest, dazu Aktien mit hohen Gewinnen zu nehmen, damit mehr über bleibt.

    Aber das was Du da gelesen hast, klingt nach Aufruf zum Steuerbetrug.

  • Also ich lese aus dem Eingangspost keine Absichten das Geld aus dem Kinderdepot wieder zu den Eltern zu transferieren.


    Einmal zum Verständnis, weil das ein weit verbreitetes Missverständnis ist: jeder, auch die Kinder, haben diesen Grundfreibetrag. Dieser steht auch unabhängig von der NV Bescheinigung zu. Man muss sie also nicht stellen, um den Freibetrag zu nutzen. Man spart sich dadurch lediglich die Abgabe einer Steuererklärung.


    Es lohnt sich wegen der Versicherungspflicht des Kindes nicht, den Grundfreibetrag maximal auszureizen, sondern die Gewinne so zu realisieren, dass die Familienversicherung bestehen bleibt.

  • "Grundfreibetrag des Kindes nutzen um so richtig viel Steuern zu sparen", klingt für mich schon danach.

    So viele Kinder kenne ich nicht, die "so richtig viel Steuern sparen" können mir ihrem eigenen Vermögen...

  • "Grundfreibetrag des Kindes nutzen um so richtig viel Steuern zu sparen", klingt für mich schon danach.

    So viele Kinder kenne ich nicht, die "so richtig viel Steuern sparen" können mir ihrem eigenen Vermögen...

    Es gibt ja auch Eltern, die FÜR ihre Kinder was sparen wollen bzw. ihren Kindern größere Schenkungen zukommen lassen wollen. Da kann sich das schon lohnen.


    Eigenes Geld nur zwecks Steuerersparnis beim Kind „parken“ funktioniert natürlich nicht, spätestens wenn man es wieder zurückholen will, hat man da ein Problem.

  • Kurzum: Wo wäre der Vorteil den Grundfreibetrag maximal auszureizen, dafür dann aber Krankenversicherungsbeiträge zu leisten?

    Die obigen Antworten sind im Grundsatz richtig, FT hat das hier dargestellt. https://www.finanztip.de/gelda…paren-fuer-kinder/#c91963


    Spannend wird das Thema, wenn man das Kind bis 18 steuerfrei haben möchte, dann muss man von Zeit zu Zeit die Kursgewinne realisieren und dann kommt man irgendwann über den Pauschbetrag und fährt besser mit der NV.


    Ich darf auf die Thematik private Krankenversicherung hinweisen; dort ist dann nur die Pflegeversicherung zu zahlen. Das waren bei uns ca. 17 € p.m.

  • Es gibt ja auch Eltern, die FÜR ihre Kinder was sparen wollen bzw. ihren Kindern größere Schenkungen zukommen lassen wollen. Da kann sich das schon lohnen.


    Eigenes Geld nur zwecks Steuerersparnis beim Kind „parken“ funktioniert natürlich nicht, spätestens wenn man es wieder zurückholen will, hat man da ein Problem.

    Schon klar. Hab mit meinen Schwester auch Nichtveranlagungsescheinigungen für die Depots ihrer Kinder eingereicht um die Depots alle paar Jahre mal steuerneutral rollen zu können.


    Aber bei Tipps in Internetforen um "so richtig viel Steuern zu sparen", denke ich halt an was anderes.

    Ich wünschte ernsthaft ich hätte Euren positiven Blick auf Menschen.

  • Hallo,

    vielen Dank für die lebhafte Diskussion.

    Bei meinem Anliegen geht es (mMn) nicht um Steuerhinterziehung. Ich will weder Ärger mit dem Finanzamt, noch, dass das Kind das hat.

    Wie oben schon richtig gesagt, ich möchte es FÜR das Kind tun.

    Dabei geht es nicht ums "parken" und dann zurückholen. Wenn das Geld beim Kind ist, dann bleibt es auch da! Sonst müsste ich das Kinderdepot auch erst gar nicht eröffnen.

  • Ich klinke mich - auch wenn der Beitrag schon einige Monate alt ist - mal mit ein.


    Ich stehe nämlich auch vor der Frage, wie die legale steuerliche Gestaltung des Kinderdepots aussehen soll. Dort habe ich seit einigen Jahren einen ETF bespart. Das Kind ist 17 und weiterhin auf der Schule und anschließend wahrscheinlich Studium.


    Ein NV-Bescheinigung ist vorhanden.

    Im Depot sind rund 4k Gewinne enthalten. Entsprechenden Gegenwert würde ich nun ver- und anschließend wiederkaufen in gleicher Höhe. M.E. wichtige Punkte hierbei:


    - Maximal 7.060€ Gewinn wegen der Krankenversicherung nicht überschreiten

    - ETF-Teilfreistellung bei den Gewinnen berücksichtigen --> also ca. 10k rechnerischer Gewinn möglich (was dann nach Teilfreistellung eben 7.060€ entspricht)

    - Geld darf danach natürlich nur beim Kind verbleiben bzw. von ihm genutzt werden

    - Bafög könnte darunter leiden --> nicht relevant, da Eltern zu viel verdienen um Bafög zu erhalten

    - Verkaufs- und Wiederkaufsordern niemals gleichzeitig aufgeben (nicht legal)

    - FiFo berücksichtigen bei der Ermittlung des Gewinns


    Um den Bogen zur Eingangsfrage zu spannen: Ja, man kann natürlich Steuern sparen, wenn man dieses Vorgehen nutzt - auch wenn man nicht den gesamten Grundfreibetrag nutzen kann/sollte wegen Krankenversicherung, so kann man dennoch das Konto auf Steuer-Null stellen mit dieser Methode (zumindest wenn man rechtzeitig damit anfängt).


    Sollte ich einen Denkfehler in meinen Ausführen haben, dann bitte gerne korrigieren.

  • Ich stehe nämlich auch vor der Frage, wie die legale steuerliche Gestaltung des Kinderdepots aussehen soll. Dort habe ich seit einigen Jahren einen ETF bespart. Das Kind ist 17 und weiterhin auf der Schule und anschließend wahrscheinlich Studium.

    Ein NV-Bescheinigung ist vorhanden.


    Im Depot sind rund 4k Gewinne enthalten.


    - Maximal 7.060€ Gewinn wegen der Krankenversicherung nicht überschreiten

    Du bist drunter (oder Dein Kind), also rolle das Depot doch einfach.

    Das Symbol oben rechts in der Ecke - die Lupe - führt zur Suchfunktion in diesem Forum. Erst gestern nachmittag hatte einer die gleiche Frage wie Du.

  • Mit "Rollen" meinst du verkaufen und wiederkaufen um es steuerfrei zu stellen?


    Ich denke, ich habe den anderen Beitrag gefunden. Aber sicher bin ich mir nicht. Evtl. hast du einen Link?

    Wie bereits geschrieben: Erst gestern ist die Frage hier im Forum behandelt worden. Ich darf Dich bitten, den entsprechenden Thread selbst herauszusuchen. Eine gewisse Eigeninitative darf schon sein.

  • Das Finanzamt könnte bei gleichzeitiger Order Ärger machen, also erst verkaufen und warten bis verkauft wurde und dann wieder zurück kaufen.


    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu unterschiedlichen ...
    Leitsatz Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tag in gleicher Art und…
    www.haufe.de

  • Im Artikel wird doch aber der Gestaltungsmissbrauch verneint, zumal es dort um die Realisierung von Verlusten geht.


    Aber auch bei Gewinnen kommt das nicht zum tragen, denn schließlich liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor, weil keine Steuerzahlung umgangen wird. Wenn Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung vorliegen, sind die Gewinne letztlich so der so bis zur jeweiligen Grenze steuerfrei.


    Die bisherigen Fälle drehten sich immer um Schenkung von Wertpapieren ans Kind, zeitnaher Verkauf und Rücküberweisung des Erlöses. Das wäre dann in der Tat Steuerbetrug.