Juniodepot

  • Hallo community, ich habe für meine Kinder ein Junior Depot Bei der Diba.

    Gleichzeitig habe ich auch ein extra Konto für mein Kind öffnet. Da es noch Zinsen auf dem Extra Konto gab hab ich ein bisschen Geld auf das Konto der Kinder geschichtet um diesen Freibetrag und die Zinsen ausnutzen zu können. Darf man sowas?

    Für 2023 haben Ich vergessen den Freistellungsauftrag abzugeben und hab auch noch Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Kann ich mir die Wieder zurückholen?

  • Da es noch Zinsen auf dem Extra Konto gab hab ich ein bisschen Geld auf das Konto der Kinder geschichtet um diesen Freibetrag und die Zinsen ausnutzen zu können. Darf man sowas?

    Das darfst du schon, du darfst es nur nicht wieder zurück auf dein Konto überweisen. Denn was du auf das Konto deines Kindes überweist, ist eine Schenkung an das Kind und gehört ihm dann.

  • Das darfst du schon, du darfst es nur nicht wieder zurück auf dein Konto überweisen. Denn was du auf das Konto deines Kindes überweist, ist eine Schenkung an das Kind und gehört ihm dann.

    Dieses Thema erscheint die letzten paar Tage recht gehäuft. Habe ich da einen Trend verpasst?

  • Hier auch noch eine Fundstelle im Netz dazu.

    Kapitalerträge der Kinder – Wenn die Bank Steuern einbehält? - Steuerbüro, Rechtsanwalt und Fachanwalt: Dr. jur. Arconada, Heinrichstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511/310600-32
    Läuft ein Konto oder Depot auf den Namen Ihres Kindes? Dann gehören diese Kapitalerträge nicht in die Steuererklärung der Eltern. Obwohl minderjährig, wird…
    steuerberatung-niedersachsen.de

  • Du hast also dein Geld auf das Konto der Kinder überwiesen, um deren Freibetrag zu nutzen.

    Eigentlich willst du den Freibetrag der Kinder aber für dich selbst in Anspruch nehmen, da du gar nicht vor hattest, das Geld den Kindern zu schenken, richtig?


    Als Laie klingt das für mich erstmal nach Steuerhinterziehung.


    Solange das Geld auf dem Konto der Kinder bleibt, ist meiner Meinung nach alles in Ordnung.

    Wenn du das Geld aber auf dein Konto zurück holst, könntest du zum einem ein Problem mit dem Finanzamt bekommen (s.o.) außerdem nimmst du deinen Kindern Geld weg, das sich in deren Eigentum befindet. Auch das kann spätestens dann zu Problemen führen, wenn die Kinder alt genug sind, um davon zu erfahren.

  • Hallo.


    Das Geld auf dem Konto des Kindes gehört dem Kind. Daher kann man durch die Steuererklärung die Steuern des Kindes zurückholen.

    Kleine Präzisierung für den steuerlichen Laien: Die Steuererklärung des Kindes.


    Dieses Thema erscheint die letzten paar Tage recht gehäuft. Habe ich da einen Trend verpasst?

    Klar. Die Leute bekommen auf einmal wieder Zinsen und kommen mit ihren eigenen Anlagen über die Freibeträge. Da liegt es doch nahe, dass man auf die Idee kommt die Freibeträge der Kinderkonten zu nutzen.

    Das Verständnis dafür, dass das so nicht ok ist, fehlt allerdings.

    Denn was du auf das Konto deines Kindes überweist, ist eine Schenkung an das Kind und gehört ihm dann.

    Und da das Kind einem keine Erlaubnis geben kann, dass man das Geld wieder zurück buchen darf, bleibt es konsequenterweise dann auch dort.

  • Irgendwo hab ich mal gelesen das der Steuerspartrieb der Deutschen ähnlich stark ist wie der Fortpflanzungstrieb.


    Sollten dir deine Kinder das Geld wieder zurück schenken wenn sie denn Geschäftsfähig werden fallen ab 20000€ Schenkungssteuer an oder sehe ich das falsch?

    Eltern dürfen Kindern 400000€ steuerfrei schenken, zurück geht bei Volljährigkeit der Kinder nur 20000€.


    Überweist du dir die Einlagen zurück vor Volljährigkeit beklaust du deine Kinder......

  • Irgendwie habe ich nicht drüber nachgedacht. Es sind 150,00 Zinsen angefallen. Wie kann ich dass wieder zurückdrehen ? Beim Finanzamt melden ?

    Der Eigentümer des Geldes (das Kind) macht eine Steuererklärung (bzw. Du für das Kind als dessen Erziehungsbeauftragter) und die bisher abgeführten Steuern werden erstattet.

    Alles recht einfach zu regeln.

  • Irgendwie habe ich nicht drüber nachgedacht. Es sind 150,00 Zinsen angefallen. Wie kann ich dass wieder zurückdrehen ? Beim Finanzamt melden ?

    Was ich immer ziemlich genial finde.

    Man macht erstmal, merkt dann, dass es wohl doch 'ein Geschmäckle' hat und fragt erst dann nach!

    Warum fragt man nicht bevor man Geld auf Konten überweist, die einem nicht gehören, ob es irgendetwas zu beachten gibt? =O


    Rein rechtlich ist die Sache eindeutig. Du hast das Geld, dass Du Deinem Kind auf sein Konto überwiesen hast geschenkt. Da das Geld auf dem Konto einige Zeit gelegen haben dürfte, kannst Du Dich auch kaum auf einen Irrtum berufen (Fehlbuchung).

    Damit gehört das Geld rein rechtlich Deinem Kind!

    Kinderkonto: Wann Eltern über das Geld der Kinder verfügen dürfen
    Das Vermögen der Kinder ist für Eltern tabu. Für eine zweckgebundene Schenkung gelten allerdings Ausnahmen. Die Finanzexperten der Stiftung Warentest...
    www.test.de


    Ich würde das Geld einfach zurück überweisen und hoffen, dass Dir niemand drauf kommt! Und die gezahlten Steuern würde ich auch einfach hinnehmen. Nicht dass Dir darüber nachher noch Jemand drauf kommt, dass Du das Konto Deines Kindes für Deine Finanzen genutzt hast.

    Und solche Spielchen einfach in Zukunft unterlassen!