Falsche Zustellung

  • Hallo zusammen,


    gerade kommt eine Nachbarin und bringt mir ein Paket von DHL, was für mich war, aber bei ihr zugestellt wurde. Von einem Onlinehändler. Sie selber wartete auch auf ein Paket, hat es aber nicht bekommen. Ich schaue in die DHL Sendungsverfolgung und da steht auch an mich zugestellt. Also an mich direkt, nicht etwa Abgabe in der Nachbarschaft bei x. Der Zusteller hat es wohl einfach an der falschen Adresse einer falschen Person übergeben. Wenn sie es mir jetzt nicht freundlicherweise gebracht hätte, was würde passieren? Der Onlinehändler würde sein Geld von mir haben wollen, weil im Account steht ja ordnungsgemäß an mich zugestellt. Da könnte ich wohl wenig machen oder wie sieht das aus? Mein Risiko beim Onlinehandel?


    Grüße

  • Das Risiko liegt meines Wissens beim Händler/DHL.


    Ich hatte mal den Fall dass etwas aus der Versandtüte entwendet wurde, die leere Tüte wurde dann zugestellt. Schadensmeldung an DHL und den Kaufpreis vom Händler zurückgefordert. Ob der Händler freiwillig zurückgezahlt hätte weiß ich nicht, aber in diesem Fall war PayPal hilfreich.


    Oder bei einem Shop wurden die Zugangsdaten meiner Frau gehackt und durch Betrüger Bestellungen auf Rechnung mit dubioser Versandadresse getätigt. Nach Anzeige bei der Polizei wollte der Shop die Rechnung nicht bezahlt haben.

  • Der Händler muss nachweisen können, dass das Paket angekommen ist. Wenn DHL das Paket einfach vor die Tür gestellt hat, wird das wohl nicht gelingen...ist bei mir mal passiert (war DPD in diesem Fall). Das Paket war weg, darin enthalten eine hochwertige Festplatte. Da der Zusteller meine Unterschrift gefaket hatte und dies auch nicht zum ersten Mal getan hat, wurde ihm gekündigt. Ich bekam eine Ersatzlieferung.

  • Der Händler muss nachweisen können, dass das Paket angekommen ist.

    Das ist es doch. Im DHL Account steht an mich ausgeliefert. Das wird der Händler als Nachweis nehmen, daß es zugestellt wurde.


    Wenn irgendwas vor der Haustür abgestellt wird, ist das was anderes. Aber hier steht eindeutig an mich ausgeliefert. Nur das ich nicht ich war und der Zusteller offensichtlich im Tran war. So richtig gemerkt, daß die Hausnummer, an der er abliefert und auch der Name nicht stimmten, hat er wohl nicht. Wie mir scheint, bleibt das aber wohl dann mein Risiko.

  • Nein, du zeigst den Verlust an, der Händler fordert die Unterschrift von DHL an, zeigt sie dir, du bezeugst per Formular, dass das nicht deine Unterschrift ist und schon gibt es Ersatz.


    Der Paketbote wird dann Druck bekommen und ggfls. gefeuert werden, zumindest wenn es öfters vorkommt.

  • Nur das ich nicht ich war und der Zusteller offensichtlich im Tran war. So richtig gemerkt, daß die Hausnummer, an der er abliefert und auch der Name nicht stimmten, hat er wohl nicht.

    Das laesst sich dann ueber die Unterschrift abgleichen, deswegen muss man ja unterschreiben.

  • Nein, du zeigst den Verlust an, der Händler fordert die Unterschrift von DHL an, zeigt sie dir, du bezeugst per Formular, dass das nicht deine Unterschrift ist und schon gibt es Ersatz.

    Und Achtung: Es könnte passieren, dass danach der DHL-Zusteller klingelt und vielleicht auf irgendeinem Formular (quasi als Backup, falls der Scanner ausfällt) deine Unterschrift haben möchte.

    Dann vielleicht besser nicht unterschreiben.

  • Dazu zwei Feststellungen:


    a)bei den meisten Sendungen,die ich erhalte,wird KEINE(!!)Unterschrift verlangt,was damit zu tun haben könnte,daß der Zusteller mich vom Sehen her kennt,


    b)wenn meine Unterschrift verlangt wird,leiste ich diese mit meinem Zeigefinger auf ein Tablet.Die dort "verewigte"Unterschrift hat mit meiner tatsächlichen(mit einem Stift geleisteten)Unterschrift wenig Ähnlichkeit.

  • Beim Amazon haben sie bei höherwertigen Gütern wohl schon schlechte Erfahrungen mit nicht zugestellten Sendungen gemacht. Dort bekommt man teilweise am Tag der Auslieferung einen Code zugestellt, der Zusteller darf das Paket nur an jemanden ausliefern, der diesen Code richtig genannt hat (wie dies allerdings auf Zustellerseite abgewickelt wird, weiß ich nicht. Könnte ja behaupten, er hätte den richtigen Code erhalten und daher das Paket abgegeben, auch wenn dies gar nicht so stimmt).

  • Hallo,

    Beim Amazon haben sie bei höherwertigen Gütern wohl schon schlechte Erfahrungen mit nicht zugestellten Sendungen gemacht. Dort bekommt man teilweise am Tag der Auslieferung einen Code zugestellt, der Zusteller darf das Paket nur an jemanden ausliefern, der diesen Code richtig genannt hat

    Hatte ich gerade; Mail von Amazon Auslieferung nur gegen PIN oder Unterschrift. Paketbote von DHL kennt mich und wollte weder das eine noch das andere; trotz Nachfrage.


    Gruß Pumphut

  • Möglicherweise hängt das aber auch vom Wohnort ab. Ein 250 Einwohner Dorf in Niedersachsen kannst du nicht mit einem Slum-Stadtteil in Berlin o.ä. vergleichen.


    Ich würde fast behaupten, dass hier im Ort noch nie eine Sendung geklaut wurde. Falsch zugestellt ja (5 Orte teilen sich eine Postleitzahl inkl. verschiedene Straßendopplungen), aber geklaut noch nie.

  • Es wird über die Unterschrift bewiesen.
    Allerdings hab ich mich auch schon gefragt, ob die Unterschrift auf digitalen Geräten nicht gespeichert wird und theoretisch wiederverwendet werden könnte.

    Ganz ehrlich: utopisches Szenario. Wenn's hart auf hart kommt, wird man sehen, wie es ist.

  • Es hatte eine Trackingnummer und im Account ist die Zustellung dokumentiert. Deshalb gehe ich eher nicht von einer Warensendung aus,wäre auch etwas zu groß dafür. Allerdings eben an jemand anderen, aber trotzdem im Account an michzugestellt. Bleibt immer noch die Frage, ob das mein Risiko war.

  • Nein, du zeigst den Verlust an, der Händler fordert die Unterschrift von DHL an, zeigt sie dir, du bezeugst per Formular, dass das nicht deine Unterschrift ist und schon gibt es Ersatz.

    So ist es, der Händler trägt das Risiko, solange du nichts unterschrieben hast. Egal was in der App steht.

  • Im Onlinehandel ist das Versandrisiko davon abhängig,ob Du von einem Händler oder einer Privatperson kaufst:


    a)Händler:hierbei trägt der Händler das Risiko,da es sich um einen "Verbrauchsgüterkauf" handelt,

    b)Privatperson:hierbei trägt der Empfänger das Risiko.


    Diese Regelung ist im BGB verankert.


    Im übrigen schlage ich vor,Google zu bemühen,Stichwort Versandrisiko im Onlinehandel.