Hauskauf unterstützen - Was kriegt die Schwiegertochter

  • Frage für einen älteren Freund:

    Wir haben drei Kinder, wollen jedem ein Startgeld für die Familiengründung geben, sagen wir 100.000 pro Kind. Angenommen, sie nutzen es als Grundlage zur Hausfinanzierung. Das Haus stände 50:50 mit den Schwiegerkindern im Grundbuch, was fair ist, denn ein Großteil der Finanzierung erwirtschaftet das Ehepaar gemeinsam. Dennoch, bei 3 Kindern wird statistisch eins geschieden. Käme es dazu, würden die 100.000 als Wertbaustein des Hauses geteilt.

    Sehe ich das richtig?

    Als alter Mann mit guter Ehe mag ich keine 55:45 Grundbucheinträge. Das fühlt sich für mich falsch an. Das heißt aber, ich muss mich damit abfinden, wenn es zur Scheidung kommt, meinem Schwiegerkind 50k geschenkt zu haben, richtig?

    An den Gedanken müsste ich mich gewöhnen, ist aber kein Ausschlussgrund.

    Danke für eure Meinungen.

  • Das "Schuldprinzip" spielt ja bei Scheidungen nicht mehr dieselbe familienrechtliche Rolle wie zu annodunnerkeils Zeiten; das mag aber bei privaten Grübeleien wie der Deinigen anders sein, Waldlaeufer . Aber auch hier liegt wohl jeder Einzelfall anders.

    Keine Ahnung, wie deine drei Schwiegertöchter ticken, aber ich habe ein ähnliches Szenario in der Bekanntschaft, wenn auch nur mit Einzelkind (Sohn).

    In dessen stürmischer Noch-Ehe ist seine Frau (also die Schwiegertochter dieses Bekannten) der Fels in der Brandung und er selbst (der Sohn) das Rohr im Wind, das Ganze mit zwei minderjährigen Kindern von 11 und 8 Jahren.

    Und dennoch sorgen sich deren Großeltern hauptsächlich darum, ob nach einer Scheidung auch ja nicht zuviel von der zum Teil von ihnen anlässlich der Hochzeit vor 12 Jahren gesponsorten Doppelhaushälte bei der dann Ex-Schwiegertochter hängenbleibt.

    Sie steht mit 50%-Anteil im Grundbuch und wird das Haus für sich und die Kinder nicht halten können, wenn sie ihren Ex auf einen Schlag auslösen muss.

    Von der Generation obendrüber wird dazu nichts kommen, denn die Großeltern väterlicherseits wollen in dieser Hinsicht bocken, und mütterlicherseits blickt man bereits die Radieschen von unten an.*

    * Nein, dieser Bekannte ist ist nicht etwa mein "Gejeschwiejer", wie es nach Hörensagen im
    Schwäbischen heißt, wenn es um die beiden Schwiegerväter eines Ehepaares geht.  ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Als alter Mann mit guter Ehe mag ich keine 55:45 Grundbucheinträge. Das fühlt sich für mich falsch an. Das heißt aber, ich muss mich damit abfinden, wenn es zur Scheidung kommt, meinem Schwiegerkind 50k geschenkt zu haben, richtig?

    Eigentlich nicht. Deine Schenkung an dein Kind zählt zu dessen Anfangsvermögen und wird nicht im Zugewinn ausgeglichen. Allerdings wird der Wertzuwachs dem Zugewinn zugerechnet, also Vorteile wird das Schwiegerkind immer haben.

    Ganz ausschließen kannst du es nur, wenn dein Kind einen Ehevertrag macht, in dem das explizit ausgeschlossen wird. Ob auch alternative Zweckvereinbarungen per Anwalt oder Notar dasselbe bewirken können weiß ich nicht.

  • Als alter Mann mit guter Ehe mag ich keine 55:45 Grundbucheinträge. Das fühlt sich für mich falsch an. Das heißt aber, ich muss mich damit abfinden, wenn es zur Scheidung kommt, meinem Schwiegerkind 50k geschenkt zu haben, richtig?

    Würde ich nicht so sehen.

    Wenn die 100 k€ an den Schwiegersohn geschenkt werden, gehören sie dem Schwiegersohn (sollte irgendwie schriftlich festgehalten werden). Nach einer Scheidung wäre das ein Teil des Anfangsvermögens.
    Wenn das Geld in ein Haus fließt und er mit seiner Ehefrau 50:50 im Grundbuch stehen, ändert das nichts daran, dass die 100 k€ sein Anfangsvermögen sind.

  • Möglicherweise gibt es ja auch irgendwann Enkelkinder und vielleicht ist es dann auch im Sinne der Großeltern, dass die Enkelkinder abgesichert sind, wenn sie - wie ebenfalls statistisch belegbar - überwiegend bei der potentiellen Ex-Schwiegertochter leben werden?

    Nur mal so als Gedankengang.

    Ich weiß, dass es bei meinen Schwiegereltern so wäre.

  • Mit dem Anfangsvermögen frage ich mich, wie das gehen soll (wenn notariell nichts anders vereinbart ist).

    Angenommen, er bekommt 100k€ geschenkt und hat weitere 60k € Ersparnisse. Sie hat 40k € Erspartes.

    Zusammen kaufen sie ein Haus für 300k€ und nehmen noch einen Kredit über 100k€ auf.

    Im Grundbuch stehen beide 50:50, im Kredit ebenfalls beide.

    10 Jahre später lassen sie sich scheiden und verkaufen das Haus. Dann bekommen zunächst doch erst mal beide die Hälfte des Verkaufserlöses.

    Da kann er ja nicht sagen, Moment mal, 100k € sind mein Anfangsvermögen, die bekomme ich auf jeden Fall zurück. Meines Erachtens müsste sowas entsprechend im Grundbuch geregelt werden.


  • 10 Jahre später lassen sie sich scheiden und verkaufen das Haus. Dann bekommen zunächst doch erst mal beide die Hälfte des Verkaufserlöses.

    Da kann er ja nicht sagen, Moment mal, 100k € sind mein Anfangsvermögen, die bekomme ich auf jeden Fall zurück. Meines Erachtens müsste sowas entsprechend im Grundbuch geregelt werden.

    Hier kannst du das eingeben und schauen was rauskommt:
    https://www.lawyerdb.de/Zugewinnausgleich.aspx

    Voraussetzung für das, was du beschreibst ist, dass nach der Ehe ingesamt mehr Geld da ist als vorher und so ein Ausgleich erfolgen kann.

    (Das wird noch ein bisschen komplizierter, weil es Ausgleichsfaktoren gibt, v.a. wenn die Ehe lange bestand.)

  • Hausverkauf und Scheidung sind zwei unterschiedliche Ereignisse. Versuche nicht zu überlegen, was passiert, wenn beide Ereignisse exakt zum selben Zeitpunkt stattfinden.

    Was nach so einer Hausverkaufsscheidung passiert?
    Ein denkbares Szenario, favorisiert per Gasheizung + Feuerzeug:
    "Wenn schon die Ehe in Trümmern ist, warum dann nicht auch das Haus?" :cursing:

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das heißt aber, ich muss mich damit abfinden, wenn es zur Scheidung kommt, meinem Schwiegerkind 50k geschenkt zu haben, richtig?

    Wenn sie jetzt noch nicht verheiratet sind, sind die 100k Anfangsvermögen deines Sohnes, dann partizipiert die Schwiegertochter im Rahmen des Zugewinnausgleichs an Wertsteigerungen (vorausgesetzt die vereinbaren Zugewinngemeinschaft).

    Wenn sie gar nicht heiraten wollen, wird es ohnehin etwas komplizierter, wenn beide unterschiedlich viel beisteuern (weil der Schenkungsfreibetrag außerhalb der Ehe nur 20.000 EUR beträgt).

    Wenn sie schon verheiratet sind, unterfallen die 100k dem Zugewinnausgleich (wenn Zugewinngemeinschaft).

    Wenn du genau wissen willst, was man da ggf. regeln kann, lass dich bei einem Notar und/oder Fachanwalt für Familien- und erbrecht beraten. Möglicherweise wird das aber bei Kindern und zugehörigen Schwiegertöchtern nicht gut ankommen.

    Und 100k sind bei heutigen Hauspreisen ja in den meisten Gegenden ohnehin allenfalls ein kleiner Teil. In der Ehe werden über die Jahre ganz andere Beträge bewegt und unter den Eheleuten verhandelt werden müssen - Kredit fürs restliche Haus, Geld zum Leben, wer steckt für die Kinder bei der Karriere zurück (mit einiger Wahrscheinlichkeit die Schwiegertochter, selbst wenn jetzt noch beide gleich viel verdienen)… und es ist nicht gesagt, dass bei einer etwaigen Scheidung die Schwiegertochter „die Böse“ ist, es kann auch dein Sohn sein (oder keiner von beiden).

  • Wenn sie schon verheiratet sind, unterfallen die 100k dem Zugewinnausgleich (wenn Zugewinngemeinschaft).

    Ist das so?

    Ich dachte Erbe (und Schenkung) sind immer erstmal außerhalb der Zugewinngemeinschaft!?

    Also Wertsteigerungen sind drin, aber der ursprüngliche Betrag müsste doch 100% dem Beschenkten zustehen.

  • Ist das so?

    Ich dachte Erbe (und Schenkung) sind immer erstmal außerhalb der Zugewinngemeinschaft!?

    Also Wertsteigerungen sind drin, aber der ursprüngliche Betrag müsste doch 100% dem Beschenkten zustehen.

    Gerade gegoogelt - Du hast recht, das scheint wirklich so zu sein. Ich dachte immer alles was während der Ehe dazu kommt ist Zugewinn, das war wohl falsch. Danke für den Hinweis!

  • Es ist wirklich so wie geschrieben. Auf Deutsch gesagt, Schenkungen der Eltern zählen nicht zum Zugewinn, die darf das beschenkte Kind behalten. Ebenso wie eventuelles Erbe.

    Für solche Fragen würde ich allerdings ein Juraforum empfehlen, man möge es mir nachsehen.