Aber - wie ist die betriebliche Hinterbliebenenversorgung eigentlich steuerlich zu behandeln? Wird sie ganz normal als "Betriebsrente" behandelt - also mit der Konsequenz des VOLLEN Krankenkassenbeitrages im Gegensatz zur gesetzlichen Witwenrente?
Die Verknüpfung von Steuer und KV-Beitrag erschließt sich mir nicht.