Wie würdet ihr in meiner Situation vorgehen?

  • Aber - wie ist die betriebliche Hinterbliebenenversorgung eigentlich steuerlich zu behandeln? Wird sie ganz normal als "Betriebsrente" behandelt - also mit der Konsequenz des VOLLEN Krankenkassenbeitrages im Gegensatz zur gesetzlichen Witwenrente?

    Die Verknüpfung von Steuer und KV-Beitrag erschließt sich mir nicht. ?(

  • Boomer57,

    ohne die übertrieben vielen bunten Klexe in deinem Teckst ließe sich letzterer besser lesen.

    Nehme ich gerne als berechtigten Hinweis an - mit der Vielzahl der smileys habe ich es wirklich etwas übertrieben! Der eine oder andere smiley trägt sicherlich mal zum Verständnis bei, wie etwas gemeint ist - aber ich gebe dir Recht, da muss und werde ich mich mal ein wenig zügeln! :thumbup:

  • Da ist mir noch was aufgefallen:

    dann hätte sie Stand HEUTE ca. 1.530 EUR gesetzliche Witwenrente + lt. Auskunft des Dienstleisters ca. 1.500 EUR betriebliche Hinterbliebenenversorgung, wobei

    Wenn mehr als rund 1000€ zur Witwenrente dazu kommt, wwird diee doch gekürzt, oder?

    (Waren es 40% des rund 1000€ Freibetrages überschreitenden Betrages?)

  • Wenn mehr als rund 1000€ zur Witwenrente dazu kommt, wwird diee doch gekürzt, oder?

    (Waren es 40% des rund 1000€ Freibetrages überschreitenden Betrages?)

    Ähm - da hätte sie glaube ich Glück - für unsere Ehe gilt noch das "alte" Recht - sie bekäme ja auch noch die große Witwenrente mit 60%, da für sie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.


    Hab da auch noch etwas gefunden im Netz:


    Nach dem Wortlaut des § 97 SGB VI ist die Betriebswitwenrente, die eine Witwe vom Betrieb ihres verstorbenen Ehegatten erhält kein eigenes Einkommen der Witwe. Somit darf diese Rente nicht an die gesetzliche Witwenrente angerechnet werden.

  • Ähm - da hätte sie glaube ich Glück - für unsere Ehe gilt noch das "alte" Recht - sie bekäme ja auch noch die große Witwenrente mit 60%, da für sie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Die Kürzung um 40% des den Freibetrag (Stand 1.7.24: rd. 1.038 €) übersteigenden, anrechenbaren Einkommensanteils trifft m. E. auch die Witwenrente nach dem "alten Recht".


    Sollte ich mich dabei irren, wäre es mir für den betreffenden Eventualfall sogar recht.


    Im anderen Fall könnte es meiner Frau egal sein, denn der würde, Stand 1.7.24, "gerade noch" nichts gekürzt werden. Sie bekäme die vollen 60 % meiner Altersrente ungekürzt als Witwenrente.


    Ok, gekürzt wird sie ihr dann natürlich doch, und zwar um 11,6 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Nur das "eigene" Einkommen (bei "altem Recht" Arbeitsentgelt bzw. -einkommen, kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen) wird angerechnet. In dem Beispiel wären es Gehalt oder gesetzliche Rente. Bei 1038 Euro (gerundet) Nettoeinkommen (nach Tabellenwerten von brutto auf netto umgerechnet) wird angefangen zu kürzen, für jeden Euro fiktives Netto zuviel wird die Hinterbliebenenrente um 40 Cent im Brutto gekürzt.

    Die Hinterbliebenenrente aus der bAV wird ggf. im gleichen Maße gekürzt wie die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, müsste man im Zweifel nachschlagen.

  • Wie (technisch) kann ich hier einen Link zu einer anderen webseite einfügen und ist das überhaupt erlaubt? Bin nicht sicher, ob man einfach Texte von anderen Internet-Seiten kopieren und hier einfügen darf? :/ Wegen Urheberrecht und so...

  • Du solltest bitte keine eigenen kommerziellen Angebote verlinken.


    Zur Technik: Da geht's los:


    und dann

    Den Link am besten kopieren. Manchmal enthalten Links einen personalisierten Teil, den man weglassen kann/sollte/muss. Das erklären wir wenn es soweit ist.


    Wenn Du Text einfügst, sind Zitate dabei auf jeden Fall erlaubt.

  • Etwas verrückt klingt das schon. Vielleicht kann man sich das damit erklären, das die gesetzliche Rente immer nur auf die gesetzliche Rente sieht und auch nicht nach Bedürftigkeit sondern nach Rentenpunkten rechnet. Der Verstorbene hat gewisse Leistungsansprüche erworben, zu ´denen auch die Versorgung der Witwe gehört. innerhalb des DRV-Systems gibt es dabei eine Begrenzung. Was außerhalb des Systems passiert, interessiert sie nicht. Ober der Ehemann zu Lebzeiten ein Mietshaus gebaut hat und die Witwe die Miete vereinnahmt beeinflusst die Rentenhöhe genauso wenig wie eine zusätzliche Altersvorsorge, die ihren Regeln folgend monatliche Auszahlungen leistet.

  • Etwas verrückt klingt das schon. Vielleicht kann man sich das damit erklären, das die gesetzliche Rente immer nur auf die gesetzliche Rente sieht und auch nicht nach Bedürftigkeit sondern nach Rentenpunkten rechnet.

    Ich finde das überhaupt nicht verrückt!

    Es wäre absolut fatal, wenn man im Nachgang Menschen 'bestrafen' würde, dass Sie es geschafft haben sich eine private Zusatzrente zu schaffen.

    Der Verstorbene hat gewisse Leistungsansprüche erworben, zu ´denen auch die Versorgung der Witwe gehört.

    Das war früher mal so. Typische Hausfrauenehe halt.

    Aber das ändert sich wie die Gesellschaft sich ändert. Die Gefahr ist halt, wenn die Partner Ihre Modell nicht durchhalten und das nach 20-30 Jahren vor die Wand fährt. Dann landen häufig die Frauen in Altersarmut, da die Männer dann zumeist einen normalen Job haben, während die Frauen eben dann häufig nur noch unqualifizierte Jobs machen (können).

  • Es wäre absolut fatal, wenn man im Nachgang Menschen 'bestrafen' würde, dass Sie es geschafft haben sich eine private Zusatzrente zu schaffen.

    Das wäre wirklich fatal.


    Nach dem einleuchtenden Prinzip "jeder bekommt, was er sich erarbeitet hat" (Rente ist ja keine Sozialleistung) mit der Ergänzung "und dazu gehört auch eine Hinterbliebenenrente" (für die hat man schließlich mitbezahlt) verstößt aber die system-eigene Regelung der Anrechnung und Kappung der Hinterbliebenenrente gegen das Prinzip. Also wäre nicht die ausbleibende Anrechnung der Betriebsrenten das Verrückte sondern die praktizierte Anrechnung der gesetzlichen Rente...

  • Deswegen schrieb ich ja: Früher war es mal so. Wohl weil die Lebensrealität früher eine andere war. :/

    Meine Mutter profitiert ob Ihres Alters auch noch stark von der Witwenrente, obwohl Sie eine durchaus brauchbare eigene Rente hat.

    Ein Kollege von mir, war krass erstaunt, wie wenig er nach dem Tod seiner Frau von ihrer Rente erhält.:/

  • Meine Mutter profitiert ob Ihres Alters auch noch stark von der Witwenrente, obwohl Sie eine durchaus brauchbare eigene Rente hat.

    Ein Kollege von mir, war krass erstaunt, wie wenig er nach dem Tod seiner Frau von ihrer Rente erhält.

    Vielleicht unterliegt Deine Mutter noch dem Altrecht und der Kollege dem neuen? Das könnte die sehr unterschiedliche Wahrnehmung erklären.

  • Vielleicht unterliegt Deine Mutter noch dem Altrecht und der Kollege dem neuen? Das könnte die sehr unterschiedliche Wahrnehmung erklären.

    Darauf wollte ich hinaus.

    Es hat sich in Sachen Hinterbliebenenrente so Einiges geändert und wird sich auch noch so einiges ändern. Eben wie sich die Gesellschaft so ändert.https://de.wikipedia.org/wiki/Rente_wegen_Todes#Historische_Entwicklung

  • Das war früher mal so. Typische Hausfrauenehe halt.

    Aber das ändert sich wie die Gesellschaft sich ändert. Die Gefahr ist halt, wenn die Partner Ihre Modell nicht durchhalten und das nach 20-30 Jahren vor die Wand fährt. Dann landen häufig die Frauen in Altersarmut, da die Männer dann zumeist einen normalen Job haben, während die Frauen eben dann häufig nur noch unqualifizierte Jobs machen (können).

    Ja...bei uns ist das so ein Fall - hab ja auch schon genug "Schelte" :rolleyes: hier dafür bekommen (u.a. von Alaska79x ;) ) - nehme es aber keinem böse weil es bei genauerem Nachdenken auch genau so ist. Wir sind da beide ein verdammt hohes Risiko eingegangen, naürlich sicherlich dadurch begünstigt, dass meine vertraglich zugesicherte betriebliche Altersversorgung inklusive der Hinterbliebenenversorgung auf einem relativ hohen Level lag (liegt) - die Gesamtversorgung (betrieblich + gesetzlich) liegt halt schon so ein bischen auf dem Level einer mittleren Beamtenversorgung, allerdings natürlich ohne die ganzen zusätzlichen "Zuckerl" wie (günstigere?) private KV, Inflationsausgleichsprämie etc. =O


    Das hat sicherlich zu einer gewissen "Naivität" bei uns (mir!) geführt und ist bisher ja auch Gott sei Dank gut gegangen mit unserer "Hausfrauenehe", die ist sicherlich "50er Jahre Style" und heute eben absolut nicht mehr zeitgemäß. Bin aber sicher, dass es in Deutschland in meiner Altersklasse noch ein paar Paare gibt, wo das so läuft (gelaufen ist) ?


    Ich hab noch so meine Eltern vor mir - da lief es auch so, und auch die Mutter meiner Frau hat insgesamt nur 10 Jahre "echt" (RV-pflichtig) gearbeitet, aber wenigstens bei einem AG der ihr heute noch zusätzlich eine kleine Betriebsrente zahlt.


    Aber egal - die Situation ist wie sie ist und ist bisher gut gegangen - und ja, es war wohl auch ein Spiel mit dem "Versorgungs-Feuer" :rolleyes: - und natürlich auch ein Grund warum wir eben kein Eigentum haben und NICHT die halbe Welt bereist haben oder immer neue Autos gefahren sind. Nee, ich beschwere mich nicht - uns geht es eigentlich gut und auch wenn es leider total abgedroschen und ein wenig nach sich selbst beruhigen ;) klingt, aber letztlich müssen wir alle einsehen, dass es WIRKLICH in unserem Alter (in jedem Alter!) noch wichtiger ist, halbwegs gesund und zufrieden zu sein?


    Das schliesst ja hoffentlich nicht aus, dass man trotzdem mal das eine oder andere (eigentlich eher kleine) Problem hier miteinander erläutert, auch diskutiert und seine bisherige eigene (eingeschränkte?) Sichtweise hier mal wieder "gerade gerückt" 8o bekommt?


    So - jetzt ist aber echt mal Schluss mit meinem Roman "Lebensgeschichte" :D , ich mülle hier das Forum zu - wir sind hier schliesslich bei FINANZTIP! Aber wenigstens mit dem Wust an Smylies habe ich mich ja schon etwas eingeschränkt - so ganz kann (und möchte) ich sie nicht vermeiden, sorry!

  • Nach dem einleuchtenden Prinzip "jeder bekommt, was er sich erarbeitet hat" (Rente ist ja keine Sozialleistung) mit der Ergänzung "und dazu gehört auch eine Hinterbliebenenrente" (für die hat man schließlich mitbezahlt) verstößt aber die system-eigene Regelung der Anrechnung und Kappung der Hinterbliebenenrente gegen das Prinzip.

    Ist das denn so? "Jeder bekommt das, was er sich erarbeitet hat"?


    Soweit ich das verstanden habe, bekommt jede Person bei der gesetzlichen Rentenversicherung für eine bestimmte Beitragssumme eine bestimmte Rente. Ist diese Person verheiratet oder hat sie Kinder passenden Alters, kommt die Hinterbliebenenversorgung obendrauf. Jeder gesetzliche Versicherte hält das für normal, das verkennt allerdings, daß eine Hinterbliebenenversorgung echt Geld wert ist.


    Mitglieder von Versorgungswerken kennen das, deren Rente hängt davon ab, ob ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung besteht oder nicht: Verheiratete bekommen für gleiche Beiträge etwa 15% weniger Rente als Ledige.


    Vor einigen Jahren hat die EU im gewerblichen Bereich Unisex-Tarife erzwungen; die bisherige, finanzmathematisch begründete Praxis, daß Frauen für den gleichen Beitrag weniger monatliche Rente bekamen als Männer, wurde als ungerecht bezeichnet und verboten. Jeder Mathematiker bekommt ob solcher Argumentation graue Haare.


    Nehmen wir mal aus Ausgangspunkt einen ledigen Mann, der für seine Beiträge eine bestimmte gesetzliche Rente bekommt.


    Vergleicht man mit ihm eine ledige Frau, bekommt diese für die gleichen Beiträge die gleiche Monatsrente - aber sie bekommt diese Rente 4 Jahre länger, weil Frauen nun einmal eine längere Lebenserwartung haben als Männer. Wenn eine Rente tatsächlich finanziert werden muß, kann man diesen Umstand nicht übergehen, allem Wokismus zum Trotz. Zwingt man eine Körperschaft zu gleichen Renten, subventionieren die Männer die Frauen.


    Eine Hinterbliebenenversorgung kommt grundsätzlich obendrauf. Stirbt der ledige Mann von oben, ist die Rente zu Ende. Sein gleichalter Freund stirbt zwei Wochen später und hinterläßt eine deutlich jüngere Witwe, die dann eine Witwenrente bekommt. Die Auszahlungssumme dieser beiden Renten (der eigentlichen und der Witwenrente) ist höher als die Auszahlungssumme der Ledigenrente. Wenn jeweils die gleichen Beiträge zugrundeliegen, bedeutet das, daß der Ledige die Eheleute subventioniert.


    Etwas Frauenfeindliches finde ich in diesem Umfeld aber doch:


    Die Versorgungswerksrente eines Ehemenschen ist bei gleichen Beiträgen niedriger als die Versorgungswerksrente eines Ledigen. Grund ist der Wert der Hinterbliebenenrente, der ihm kalkulatorisch abgezogen wird. Typischerweise sind Ehefrauen jünger als Ehemänner, außerdem leben Frauen durchschnittlich länger als Männer. Es ist somit sehr viel wahrscheinlicher, daß eine Witwenrente bezahlt werden muß an die jüngere Witwe eines männlichen Mitglieds, als daß eine Witwerrente, weil nämlich der Ehemann des verheirateten weiblichen Mitglieds vermutlich schon vor ihr gestorben ist. Die Witwenrente ist also mehr wert als die Witwerrente. Somit subventioniert eine Frau als verheiratetes Versorgungswerksmitglied durch eine Minderung ihrer Rente die Witwenrente für die Hinterbliebenen männlicher Mitglieder. Rechnerisch müßte ihr Abschlag zur Finanzierung der Hinterbliebenenrente geringer sein als bei einem Mann.


    Die gesetzliche Rente ist in erster Linie eine Sache der Politik, dann kommt lang nichts, dann erst kommt die Mathematik.


    Man kann schon die Meinung vertreten, daß die Rente des Mitglieds eine Versicherungsleistung ist, die Hinterbliebenenrente aber eine Sozialleistung, die ohne eigene Beiträge obendrauf gewährt wird. Wenn man diese Meinung teilt, ist es auch folgerichtig, daß bei der gesetzlichen Rente das eigene Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird.