Man kann schon die Meinung vertreten, daß die Rente des Mitglieds eine Versicherungsleistung ist, die Hinterbliebenenrente aber eine Sozialleistung, die ohne eigene Beiträge obendrauf gewährt wird. Wenn man diese Meinung teilt, ist es auch folgerichtig, daß bei der gesetzlichen Rente das eigene Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird.
Diese Frage haben sich scheinbar auch andere schon gestellt.
