Wie würdet ihr in meiner Situation vorgehen?

  • Man kann schon die Meinung vertreten, daß die Rente des Mitglieds eine Versicherungsleistung ist, die Hinterbliebenenrente aber eine Sozialleistung, die ohne eigene Beiträge obendrauf gewährt wird. Wenn man diese Meinung teilt, ist es auch folgerichtig, daß bei der gesetzlichen Rente das eigene Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird.

    Diese Frage haben sich scheinbar auch andere schon gestellt. ;)

  • Schade, daß das Gutachten, das die betreffende Körperschaft selbst beauftragt hat, nur als Scan zur Verfügung gestellt wird. Damit ist der Text nicht durchsuchbar, was bei fast 60 Seiten schon etwas ärgerlich ist. Bemäntelnd wird das mit dem Satz "Datei ist nicht barrierefrei" bezeichnet.


    Ich habe oben ja schon geschrieben: Rente ist in erster Linie politisch, dann kommt lang nichts, dann kommt die Mathematik.


    Insofern kann es nicht verwundern, daß der Herr Professor (vermutlich dem Wunsch seiner Auftraggeber entsprechend) die Hinterbliebenenrente nicht als versicherungsfremde Leistung darstellt.


    Auf der Ebene der Politik ist die Kategorie richtig/falsch oft nicht eben leicht zu identifizieren.

  • Schade, daß das Gutachten, das die betreffende Körperschaft selbst beauftragt hat, nur als Scan zur Verfügung gestellt wird. Damit ist der Text nicht durchsuchbar, was bei fast 60 Seiten schon etwas ärgerlich ist. Bemäntelnd wird das mit dem Satz "Datei ist nicht barrierefrei" bezeichnet.

    Als IT-affiner Mensch, der Du lt. eigener Aussage bist sollte das ja gar kein Problem sein (OCR).

    Ist z.B. mit der Freeware 'PDF24Creater' in wenigen Minuten erledigt (Qualität der OCR ist so na ja, sollte aber reichen :/).

  • monstermania:

    Ein strukturiertes 60seitiges Dokument per OCR in ein normales .pdf zu überführen, ist eine Menge Arbeit. Einfach die Datei durch die Freeware-OCR zu schicken, reicht bei weitem nicht. Je nachdem, wie wichtig einem das ist, wird man das machen oder halt nicht.


    Auf jeden Fall einfacher ist es, wenn der Auftraggeber gleich selbst das .pdf vom Autor einfordert. Der hat den Text ja am Computer erstellt.


    Zu vielen Leuten ist heute noch immer das Papier im Kopf.

  • Nach meinem Verständnis gehören Sozialversicherungen (§ 4 SGB I), insbesondere die GRV sehr wohl zu den Sozialleistungen (ab § 1 SGB I).

    Touché. Du hast Recht. Weil ALG I (diesmal wirklich) nicht als Sozialleistung zählt, hatte ich das für die anderen beitragsfinanzierten Systeme auch angenommen. Dem ist aber nicht so.

  • Ein strukturiertes 60seitiges Dokument per OCR in ein normales .pdf zu überführen, ist eine Menge Arbeit. Einfach die Datei durch die Freeware-OCR zu schicken, reicht bei weitem nicht.

    Kommt darauf an, was Du genau vorhast. Du hattes von 'durchsuchbar' geschrieben.

    Grundsätzlich ist das mit der o.g. Freeware problemlos möglich und Du zauberst aus dem PDF mit ein paar Mausklicks in wenigen Minuten ein Volltext durchsuchbares PDF. Mit durchaus brauchbarer OCR-Fehlerrate (Tesseract halt).

    Wenn Du also in diesem 'OCR-PDF' nach 'Gericht' suchst, findest Du 13 Fundstellen im PDF. Auch die wo was von' Bundesverfassungsgericht' steht.



    Wenn Du natürlich ein PDF mit automatischen Seitensprungmarken aus dem Inhaltsverzeichnis haben willst, kommst Du mit einer einfachen Freeware nicht mehr hin. Aber um Textstellen oder Schlüsselwörter zu finden reicht es.

  • monstermania:

    Wunderschön, welch lebhafte Diskussion sich aus diesem Randaspekt ergibt!


    Es ging um die Frage, ob die Hinterbliebenenversorgung Versicherungsleistung oder Sozialleistung ist. Ich bleibe bei meiner Auffassung, daß es sich hierbei um eine Sozialleistung handelt (also eine sog. versicherungsfremde Leistung). Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, daß bestimmte politische Kreise das anders sehen. Passende Gutachten kann man sich kaufen. Auch wenn diese sehr lang sind und auf den ersten Blick wissenschaftlich wirken, kann es sich hierbei dennoch um Gefälligkeitsgutachten handeln.


    Netzressourcen sind immer besser, wenn sie computerlesbar sind. Das ist hier nicht der Fall. Würde ich den Text irgendwann noch einmal brauchen, würde ich mir vielleicht die Mühe machen, das ursprüngliche .pdf zu rekonstruieren. Manchmal mache ich das, meistens mache ich mir die Arbeit nicht. Ich weiß jedenfalls, wie das geht.


    Die Basisrente ist natürlich Versicherungsleistung, das hat das Verfassungsgericht mehrfach bestätigt. Dem steht nicht entgegen, daß das SGB sie als Sozialleistung bezeichnet. Ich glaube, es ist etlichen Politikern durchaus recht, daß die beiden Begriffe heftig durcheinandergehen.

  • Wunderschön, welch lebhafte Diskussion sich aus diesem Randaspekt ergibt!

    ...

    Ich weiß jedenfalls, wie das geht.

    Ich auch. 8o

    Du rückst nur leider nicht damit raus, welchen originären Vorteil ein Nachbau der gescannten PDF auf ein 'echtes PDF' gegenüber einem OCR-durchsuchbaren PDF für Dich inhaltlich ergeben würde.

    Ich könnte auch mit Kanonen auf Spatzenjagd gehen und hier die Software von Abbyy oder Kofax einsetzten und das PDF neu aufbauen.

    Aber wozu!? Was würde eine möglichst 100%ige Reproduktion des Original-PDF bringen?

    Der Inhalt des PDF bliebe gleich. ;)

  • Jedem Tierchen sein Plaisierchen.


    Wenn ich mir die Arbeit schon machen würde, würde ich es gleich richtig machen. Da habe ich schon einen gewissen ästhetischen Anspruch.

  • Jedem Tierchen sein Plaisierchen.


    Wenn ich mir die Arbeit schon machen würde, würde ich es gleich richtig machen. Da habe ich schon einen gewissen ästhetischen Anspruch.

    Welche Ästhetik? Willst du 'schönere' digitale Dokumente als die Papier-Originale?
    Arbeit ist nicht mehr. Smartphones machen Foto, OCR und (mehrseitige) PDF-Erzeugung in Sekunden.