Kontendaten beim Empfänger sichtbar bei Überweisung ?

  • Ein Thema, das mir seit langem auf der Seele brennt:


    > Kann ein Empfänger bei einer Überweisung meine Konto-Nr. sehen?


    Immer wieder kommt diese Frage auf, wenn z.B. bei kleinanzeigen kein Paypal o.Ä. "sichere" Überweisung möglich ist. Da traue ich mich nicht zu kaufen, weil der Anbieter dann nicht nur meine Adresse für das Zusenden der Ware erhält, sondern ggf. auch meine Bankkonto-Nr., falls er/sie nur Banküberweisung wünscht.


    Frage:

    • wie verhält sich dies bei allen Bankhäusern in Deutschland? (kann der Empfänger i.d.R. die Kto-Nr. nicht sehen, d.h nur meinen Namen?)
    • handhabt dies jedes Bankhaus anders? Oder gibt es eine gesetzliche Regelung, derzufolge aus Datenschutzgründen bei Überweisungen nur der Name des Überweisenden zu sehen sein darf?
    • inwiefern könnte es allein schon gefährlich werden, wenn ein Verkäufer zum Senden seiner Ware meine Adresse erhält und durch meine Überweisung zumindest das Bankhaus kennt, bei dem ich ein Kto. habe ? (wenn auch ggf. meine Kto-Nr. für ihn nicht sichtbar wäre ?)

    Liebe Finanztip-Redaktion, bitte schreibt zu diesem wichtigen Thema doch einen Artikel.

    z. Zt. habe ich ein (seltenes) Angebot über kleinanzeigen, wo der Verkäufer nur Banküberweisung möchte, paypal als "Datenkrake mit Sitz in Californien ablehnt, die sich nicht an unsere Datenschutzbestimmungen hält" .


    Wäre sehr dankbar, v.a. zu einer Antwort, ob man meine Kto-Nr. sieht, wenn ich überweise....

    • Hilfreichste Antwort

    Bei meinem Privatkonto bei der Volksbank kann ich durchaus sehen, von welchem Bankkonto das Geld kommt, wenn mir z. B. mein Mieter die monatliche Miete sendet.

    Beruflich verbuche ich täglich hunderte Zahlungseingänge bei einem mittelständischen Unternehmen. Auch hier kann ich im Programm unserer Hausbank - ganz egal von welcher Bank das Geld kommt - die IBAN des Versenders nachvollziehen.


    Eine zu Unrecht erfolgte Abbuchung kann man aber auch "hochgehen lassen".

    Allein schon aus diesem Grund sollte man regelmäßig seine Kontoauszüge durchsehen und im Ernstfall zeitig Kontakt mit seiner Bank aufnehmen.

  • Ich habe mal eben nachgeschaut:

    ich sehe bei Geldeingängen lediglich die Bank, von der das Geld kam, nicht die IBAN. Bin bei der ING.

    Aber das scheint keine bundesweite Regelung zu sein. Wenn ich mich in das Online Banking der Firmenkonten einlogge, sehe ich IBAN und BIC des Überweisenden.

  • Immer wieder kommt diese Frage auf, wenn z.B. bei kleinanzeigen kein Paypal o.Ä. "sichere" Überweisung möglich ist.

    Natürlich ist das möglich. Zum einen kannst du den Verkäufer nach Paypal fragen. Hat ja fast jeder. Zum anderen gibt es auch von Kleinanzeigen eine Zahlungsabwicklung. Finde ich persönlich relativ teuer, habe ich aber auch schon genutzt, wenn ein Angebot fast zu gut war um wahr zu sein

  • Elie

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  • Elie

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  • Elie

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  • Danke Euch sehr herzlich für die fundierten Antworten. Werde nunmehr auf keinen Fall bei kleinanzeigen über Bankkonto bezahlen... Alles Gute Euch! ;)

  • Für mich ist die Kontonummer nicht unbedingt eine unbedingt geheim zu haltende Information. So steht die Kontonummer von Firmen und Selbständigen auf jeder Rechnung und z.T. auf dem Briefkopf. Das schlimmste, was Leute mit meinem Konto machen können, ist unberechtigt Geld einzuziehen. Aber ich kann jede unberechtigte Lastschrift über meine Bank zurückgehen lassen. Das geht normalerweise einfach übers Online-Banking und man hat 13 Monate Zeit dafür, wenn der Empfänger keine Berechtigung hatte.

  • Für mich ist die Kontonummer nicht unbedingt eine unbedingt geheim zu haltende Information.

    Sehe ich auch so.

    Ist ein bisschen wie das KFZ-Kennzeichen.

    Muss ich nicht unbedingt jedem mitteilen, muss aber auch nicht streng geheim gehalten werden.


    Meine IBAN setzt sich auch z.b. aus BLZ und Kontonummer zusammen und die Kontonummer vergibt meine Bank aufsteigend. Ich kann also einfach eine Zahl etwas kleiner als meine nehmen und habe dann ziemlich sicher eine IBAN.

    So what?

    Für eine Abbuchung muss der Täter ja auch ein Zielkonto angeben, also geht das nicht so ganz anonym.

    Und dann kann ich ja innerhalb vieler Wochen der Abbuchung ganz einfach widersprechen.


    Das finde ich weniger kritisch als überall die gleiche E-Mail-Adresse anzugeben (und evtl sogar Bock das gleiche Passwort).

  • Danke Euch sehr herzlich für die fundierten Antworten. Werde nunmehr auf keinen Fall bei kleinanzeigen über Bankkonto bezahlen... Alles Gute Euch! ;)

    wie kommst du nun zu diesem Entschluss? Ich würde z.B. immer per Überweisung bezahlen weil es für mich alternativlos ist. Paypal nutze ich nicht. Bei Fehlbuchungen wird meine Bank aktiv wenn ich eine nicht autorisierte Buchung bemerke.

  • Bin gerade ziemlich erstaunt - ob die IBAN angezeigt wird oder nicht, scheint selbst innerhalb des Sparkassenverbands unterschiedlich zu sein.

    Auf dem einen Konto von Kreissparkasse A bekomme ich selbst bei einer Einzelüberweisung, die mir Geld gut schreibt, die IBAN, von welchem Konto das Geld kam, angezeigt, so dass ich auch eine fälschlicherweise erhaltene Zahlung selbstständig zurückgeben könnte.

    Ich weiß aber, dass ich im Dezember 2023 genau dieses Thema bei Kreissparkasse B hatte und mir die IBAN nicht angezeigt wurde. Hat dann leider ein paar Tage gedauert, bis ich das Geld an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben könnte...


    Grüße,

    DerDenker

  • Ich finde es schon lustig, dass ausgerechnet eins der weltweit größten Datensammelunternehmen mit dem Argument Datenschutz immer wieder landen kann.


    Versucht mal, bei Paypal den Käuferschutz wirklich in Anspruch zu nehmen und Euer Geld wieder zu bekommen. Das wird ganz schön anstrengend. Übrigens das gleiche bei Kreditkarten. Da werden denn Papierformulare durch die Gegend geschickt und ein Erfolg ist keineswegs sicher. Versucht mal im Vergleich dazu, eine Lastschrift bei der Bank rückgängig zu machen. Das kostet drei Mausklicks in den ersten 8 Wochen. Bei bei unberechtigten Abbuchungen 13 Monate lang möglichen Rückgabe müsste man mal anrufen.


    Wer so große Angst vor unberechtigten Abbuchungen hat, der wird wahrscheinlich eher öfter als zu spät seine Kontoauszüge durchsehen und hat es denn leicht mit der Korrektur.


    Die IBAN des Absenders taucht bei allen mir bekannten Banken kundenseitig irgendwo auf. Im Papier-/PDF-Kontoauszug, im Online Banking, in den Buchungsdetails des Online-Banking und allerspätestens in den CSV-/CAMT-Dateien oder Download für die Buchhaltungssoftware.

  • Übrigens das gleiche bei Kreditkarten. Da werden denn Papierformulare durch die Gegend geschickt

    Das kann ich so nicht bestätigen. Ja klar, man muss da einen entsprechenden Wisch ausfüllen und an die Bank schicken, aber das war es dann auch. Wir hatten es zu Beginn mit Corona, da wollten wir nach Mallorca fliegen und hatten zusätzlich Sitzplätze über die Airline gebucht. Trotz mehrfacher Mahnung wurde uns das Geld nicht erstattet, obwohl die Airline selber den Flug ebenfalls gestrichen hat. Am Ende ging es dann halt nur über eine Rückgabe der Abbuchung auf der Kreditkarte.


    Versucht mal im Vergleich dazu, eine Lastschrift bei der Bank rückgängig zu machen. Das kostet drei Mausklicks in den ersten 8 Wochen. Bei bei unberechtigten Abbuchungen 13 Monate lang möglichen Rückgabe müsste man mal anrufen.

    Das kann ich wiederum so bestätigen. Wir hatten eine unberechtigte Abbuchung auf unserem Vereinskonto. Durch Wechsel im Vorstand und Problemen beim Zugang (Bank hat da etwas getrödelt), ist eserst relativ spät aufgefallen. Zunächst Kontakt zum abbuchenden Unternehmen aufgenommen, die waren aber nicht bereit, das Geld zurück zu überweisen (trotz klar fehlendem SEPA-Mandat). Also über die Bank gegangen, die hat es direkt zurückgebucht.


    und ein Erfolg ist keineswegs sicher.

    Der Erfolg ist nie sicher, weder bej der Raklamation eines FKK-Umsatz, noch bei der Rückgabe einer Lastschrift. Wenn die Forderung unberechtigt ist, wird da kein "Gläubiger" weitere Schritte einleiten. Sollte die Forderung jedoch begründet sein, wird es auch bei einer zurückgegebenen Lastschrift entsprechende Forderungen seitens des Gläubigers geben und der will sein Geld sehen. Einfach nur zu sagen "nö, der bekommt das Geld jetzt nicht" geht hier eben auch nicht.

  • Der Erfolg ist nie sicher, weder bej der Raklamation eines FKK-Umsatz, noch bei der Rückgabe einer Lastschrift.

    Wahrscheinlich meinen wir das gleiche: Wenn am Ende der Abbucher nachweisen kann, dass die Forderung berechtigt war, dann kann er das auch durchsetzen und müssen dann wahrscheinlich irgendwann auch zahlen.


    Bei einer zurückgegebenen Lastschrift stellt die Bank allerdings keine Fragen sondern macht das einfach. Dann habe ich mein Geld zurück und der andere kann kommen. Bei den anderen Verfahren wird immer auch die Gegenseite gefragt und je nach Verlauf kann es auch passieren, dass Paypal oder Kreditkartenunternehmen das nicht zurückbucht. Dann läuft man dem Geld hinterher.

  • Zu Paypal kann ich nichts sagen, den Fall hatte ich noch nicht. KK ging wie geschrieben damals bei mir ohne Probleme, aber klar, evtl. gab es da erst noch eine Rückfrage beim abbuchenden Unternehmen. Das weiß ich jetzt nicht ganz genau.


    PS: Man sollte echt nochmal über den Beitrag lesen. Ist schon lustig, welche Fehler die Worterkennung nicht korrigiert und was korrigiert wird. Der FKK-Umsatz hat schon was :D

  • Elie Dass Du hier "Daumen runter" verteilst, für Ansichten, die nicht Deiner entsprechen, ist etwas juvenil.


    Übrigens würde ich bei Kleinanzeigen dringend davor abraten per SEPA zu bezahlen, weil da sehr häufig betrogen wird und Du in diese Richtung Dein Geld schwer/nicht wieder bekommst.


    Aber die Sichtbarkeit der Kontonummer (und befürchtete Gefahr des unberechtigten Einzugs) ist hier nicht der grund.