Zaun auf Nachbarsgrundstück

  • Hallo liebe Community,


    meine Mutter besitzt ein Baugrundstück, welches durch einen Zaun eingegrenzt wird. Das Baugrundstück wird als Garten genutzt & ist unbebaut. Der Zaun steht dort gefühlt schon 30 Jahre & es gab nie Probleme.


    Das Nachbargrundstück wird aktuell bebaut & jetzt hat meine Mutter einen Brief erhalten, aus dem hervorgeht, dass ihr Zaun zum Teil auf dem Nachbargrundstück steht. Die Nachbarin beruft sich auf ein Planungsbüro. Die Nachbarin ist Rechtsanwältin & hat direkt eine Frist gesetzt (ende Juli) bis wann der Zaun versetzt werden soll. Meine Mutter hat eine Rechtsschutzversicherung & hat einen Anwalt eingeschaltet, der im ersten Brief mitgeteilt hat, dass die Nachbarin vorrausichtlich recht hat.



    Meine Frage:


    Wie sollte meine Mutter jetzt vorgehen, sprich wie findet meine Mutter heraus wo die Grenze verläuft (scheinbar kann man sich an dem Grenzstein nicht orientieren). Meine Mutter muss dem Zaunbauer sagen, wo er den Zaun hin versetzten soll. Soll meine Mutter ein eigenes Planungsbüro beauftragen oder das Katasteramt (Kosten von ca. 700 - 2.000€). Das Ganze muss ja rechtssicher sein & der Zaun sollte dann auch an der richtigen Stelle stehen & dies sollte wahrscheinlich von offizieller Seite abgesegnet werden. Ich möchte einfach Klarheit & will vor allem vermeiden das der neue Zaun wieder falsch steht.


    Meine Mutter ist schon älter & vollkommen überfordert mit dem ganzen.


    Mir ist einfach nicht klar wie das konkrete Vorgehen jetzt ist.


    Dank für eure Unterstützung.

  • Hallo Arnold_Klar,


    hat die Nachbarin irgendwelche Beweise für ihre Behauptung aufgeführt? Falls ja, müsste es eigentlich konkrete Maße geben, wieviel die Grenzsteine falsch stehen. Wer ist denn im konkreten Fall zuständig für den Bau des Zaunes? In vielen Bundesländern ist der Eigentümer von der Straße aus betrachtet nur für den rechten Zaun zuständig. Falls Ihre Mutter für den Zaunbau nicht zuständig ist, müsste sie nur den falsch stehenden Zaun abbauen (lassen), aber keinen neuen bauen.


    Gruß Pumphut

  • Meine Mutter besitzt ein Baugrundstück, welches durch einen Zaun eingegrenzt wird. Das Baugrundstück wird als Garten genutzt & ist unbebaut. Der Zaun steht dort gefühlt schon 30 Jahre & es gab nie Probleme.

    Das Nachbargrundstück wird aktuell bebaut & jetzt hat meine Mutter einen Brief erhalten, aus dem hervorgeht, dass ihr Zaun zum Teil auf dem Nachbargrundstück steht. Die Nachbarin beruft sich auf ein Planungsbüro. Die Nachbarin ist Rechtsanwältin & hat direkt eine Frist gesetzt (Ende Juli), bis wann der Zaun versetzt werden soll. Meine Mutter hat eine Rechtsschutzversicherung & hat einen Anwalt eingeschaltet, der im ersten Brief mitgeteilt hat, dass die Nachbarin voraussichtlich recht hat.

    Beim Bau eines Hauses wird regelmäßig das Baugrundstück neu vermessen. Dabei ist die Unstimmigkeit wohl aufgefallen.


    Um wieviel Grenzüberschreitung geht es denn?


    Rechtsanwälte können nette Menschen sein, aber auch unangenehme Zeitgenossen. Das ist nicht anders als bei anderen Menschen auch. Allerdings können manche Rechtsanwälte ihren Beruf bisweilen nicht einfach abstreifen. Wenn sie irgendeine rechtliche Relevanz sehen (die besteht hier), können die das nicht deutsch formulieren, sondern nur legalesisch.

    Wie sollte meine Mutter jetzt vorgehen, sprich wie findet meine Mutter heraus, wo die Grenze verläuft (scheinbar kann man sich an dem Grenzstein nicht orientieren). Meine Mutter muss dem Zaunbauer sagen, wo er den Zaun hin versetzen soll. Soll meine Mutter ein eigenes Planungsbüro beauftragen oder das Katasteramt (Kosten von ca. 700 - 2.000€). Das Ganze muss ja rechtssicher sein & der Zaun sollte dann auch an der richtigen Stelle stehen & dies sollte wahrscheinlich von offizieller Seite abgesegnet werden. Ich möchte einfach Klarheit & will vor allem vermeiden das der neue Zaun wieder falsch steht.

    Meine Mutter ist schon älter & vollkommen überfordert mit dem ganzen.

    Mir ist einfach nicht klar, wie das konkrete Vorgehen jetzt ist.

    Das Wesentliche in diesem Fall ist nicht die Rechtslage, sondern das nachbarliche Verhältnis.

    Eine nette zukünftige Nachbarin hätte vermutlich erstmal das Gespräch gesucht, bevor sie juristische Saiten aufzieht. Aber da kann die Frau vermutlich nicht aus ihrer Haut.


    Ein wesentlicher Aspekt ist beispielsweise das Maß der Grenzüberschreitung. Wenn das beispielsweise nur 10 cm wären, könnte es unverhältnismäßig sein, die Versetzung des Zaunes zu verlangen. Es ist schon entschieden worden, daß der Nachbar (also Deine Mutter) den Zaun stehen lassen darf, die 1,5 Quadratmeter Fremdgrundstück aber bezahlen muß.
    Man müßte auch prüfen, ob Deine Mutter überhaupt verpflichtet ist, einen Zaun zu setzen. In manchen Landesbauordnungen steht, daß jeder im Zweifelsfall nur den rechten Zaun zu setzen hat. Könnte sein, daß die Nachbarin für diesen Zaun selbst zuständig ist. Wenn Deine Mutter den Zaun aber versetzen muß, könnte es sein, daß man den alten grenzüberschreitenden Zaun während der Bauzeit sinnvollerweise stehen läßt, um zu verhindern, daß a) Baumaschinen über das Grundstück Deiner Mutter fahren und b) ein eventuell neu gesetzter Zaun nicht gleich kaputtgefahren wird.


    Das alles läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen.


    Ich habe in Rechtsdingen verschiedene Male erlebt, daß zwei Verlierer aus dem Gerichtssaal herausgekommen sind. Und im Gerichtssaal habe ich etliche Richter erlebt, deren jedes zweite Wort "Vergleich" lautete. Gerade mit Blick auf ein späteres gedeihliches Zusammenleben ist es immer besser, man einigt sich untereinander, als daß man die Juristerei bemüht.


    Einige sachliche Aspekte habe ich Dir genannt, das Problem vor Ort lösen mußt Du selber, sinnvollerweise mit Fingerspitzengefühl. Verlaß Dich nicht allzusehr auf einen Rechtsanwalt, der an einer Sache mit kleinem Streitwert wenig Honoraranspruch hat und deswegen möglicherweise relativ uninspiriert zu Werke geht.

  • Normalerweise gilt die Position der Grenzsteine. Die Position wurde vom Amt ermittelt und gesetzt. Und sind im Regelfall bereits abgemarkt.


    Sind diese versetzt oder fehlen kann man die Wiederherstellung beantragen. Der Antragsteller trägt dabei die Kosten, bzw. Man einigt sich wenn der Nachbar betroffen ist auf eine Teilung der Kosten hierfür.


    Die Koordinaten der Grenze kann man sich bei der Katasterverwaltung geben lassen diese sind dann im UTM Format und können mit einem möglichst genauen gps gerät selbst ermittelt werden .



    Man selbst sollte Grenzsteine nicht versetzen eine solche Handlung wäre strafbar.

  • Ich (Laie auf dem Gebiet) würde in Rücksprache mit dem Anwalt mal das Vermessungsamt die Grundstücksgrenzen ausmessen lassen und das Ergebnis mit den Grundstücksplane abzugleichen. Dann hat man es von offizieller Seite auch bestätigt oder nicht bestätigt, dass evtl der Zaun und/oder der Grenzstein damals falsch gesetzt wurde.


    Irgendwie ein schlechter Start in eine neue Nachbarschaft, wenn man erst einmal ohne vorher miteinander gesprochen zu haben mit dem Anwalt daher kommt. Vielleicht hätte sich bei einem Kaffee und Kuchen auch eine angenehmere Lösung für beide Seiten finden lassen.


    Falls sie tatsächlich den Zaun versetzen muss, würde ich darauf bestehen so lange damit zu warten, bis keine Gefahr mehr besteht dass die Bautätigkeit den neuen Zaun beschädigen kann.

  • Normalerweise gilt die Position der Grenzsteine. Die Position wurde vom Amt ermittelt und gesetzt. Und sind im Regelfall bereits abgemarkt.

    Gefährliches Halbwissen. Die Grenzsteine zählen eben nicht, sondern die Vermessung ab Vermessungspunkt. Wer schon mal gebaut hat, weiß auch warum. Die Grenzsteine sind nach dem Bau häufig nicht mehr genau dort, wo sie vorher waren.


    Zur ursprünglichen Fragestellung:

    Wie mit Überbau zu verfahren ist, hängt sowohl vom Bundesland ab, als auch vom Umfang des Überbaus. Von Duldung gegen Entschädigung bis Rückbau ist alles möglich. Dass der Zaun schon länger steht, ist erst einmal irrelevant.

  • Ist denn auch zweifelsfrei sicher wer den Zaun ursprünglich mal hat bauen lassen? Mutter bzw Voreigentümer, Nachbar bzw Voreigentümer oder gemeinschaftlich?

    Vielleicht gab es (damals) auch einen besonderen Grund für den von der Grundstücksgrenze abweichenden Zaunverlauf.

  • Die Bandbreite der Antworten ist ja recht groß. Da ist für jeden Geschmack was dabei.


    Um das eingrenzen zu können, wäre für uns mindestens die Information über das Ausmaß der Grenzüberschreitung nötig (wie viel Zentimeter Versatz und wie viel Quadratmeter Fläche) und die Angabe des Bundeslandes hilfreich. Und auf welcher Seite des Grundstücks der Zaun steht. Vielleicht ist es tatsächlich die Seite, an der die Nachbarin berechtigt und verpflichtet ist, den Zaun zu unterhalten.


    Ich würde bei der netten Nachbarin fragen, was eigentlich hinter ihrer Forderung steht. Vielleicht gibt es einen guten Grund, warum für ihr Bauvorhaben genau dieser Streifen zwingend erforderlich ist. Das würde es erleichtern, der Forderung ohne großes Bauchgrummeln nachzukommen. Wenn das nicht der Fall ist und es nur um eine kleine Fläche geht, wäre es wahrscheinlich nicht sinnvoll, einen Jahrzehnte stehenden Zaun abzureißen und für gar nicht mal wenig Geld neu zu bauen,

  • Im Streitfall -> Nachbarrechtsgesetz des betreffenden Bundeslandes.

    Die meisten Bundesländer haben die Einfriedu gemeinsame Einfriedigung normiert, einige wenige BL die Rechtseinfriedung. Unter Beachtung evtl. örtlicher Bauvorschriften (z.B. Satzung).

    Fraglich ist auch, ob ein Nachweis darüber existiert, durch welchen Eigentümer seinerzeit der Zaun gesetzt wurde.


    Es besteht auch die Möglichkeit, das örtliche Schiedsamt zur Schlichtung einzuberufen.