Kontogeld vor Pflegekosten schätzen

  • Hallo,


    meine Mutter ist jetzt auch im Team "Rüstige Rentnerin" angekommen. Jetzt haben wir bedenken wie es im Falle einer Pflegebedürftigkeit mit ihrem Geld auf ihrem Konto aussieht.


    Wie kann man mir (einziger Erbe) das Geld (hoher fünfstelliger Betrag) zukommen lassen ohne das es vom Staat zurückverlangt werden kann?

    Bargeld zuhause lagern--> fühlt sie sich nicht wohl

    Überweisung via Geschenk--->kann zurückgefordert werden

    Bankschließfach---> ?

    Ich habe eine Vollmacht für ihr Konto---> kann man, nachdem die Pflegebedürftigkeit eintritt, einfach noch was abheben ohne das es zurückgefordert wird?


    MfG

  • Natürlich wird alles, was - grundlos- d.h. nicht wegen ihrer Belange - von ihrem auf auf deinem Konto verschwindet, angerechnet und kann zurückgefordert werden, wenn z.B. eine Unterbringung im Pflegeheim ansteht.


    Das, was nicht sichtbar ist, kann nicht zurückgefordert werden.

  • Ich hoffe Mal gar nicht.


    Stell Dir vor Dein Arbeitgeber würde immer schnell sein Geld unterm Bett verstecken, wenn er Dir Lohn zahlen muss.


    Oder anders:

    Man erarbeitet/spart Geld, damit man sich notwendige Dinge, wie Essen, Wohnung oder die Pflege, erlauben kann.

    Wir, der Staat, sind begrenzt bereit Menschen unter die Arme zu greifen, die ohne Hilfe ein echtes Problem hätten. Wir mögen es nicht, Leichen vor unserer Tür liegen zu sehen.

    Wenn jemand aber lieber das Geld anderer Leute ausgibt als sein eigenes, nennt sich das Betrug/Diebstahl.

  • Es kommt darauf an. Ich hatte die Fernbetreuung meiner pflegebedürftigen Mutter abzuwickeln mit allen Details, wo ich auch Online-Käufe usw. die gesamte finanzielle Verwaltung 4 Jahre lang übernehmen musste. Eigentlich hätte ich meinen Job aufgeben können, da diese Betreuung total zeitaufwändig war und quasi alles einschloss. Ich konnte deswegen nur 4 Tage lang in der Woche arbeiten.


    Und unvermeidlich war es auch, dass Käufe für sie auch über mein eigenes Konto liefen, und ich mir diese Ausgaben dann auch wieder zurückgeholt habe.

  • Wie kann man mir (einziger Erbe) das Geld (hoher fünfstelliger Betrag) zukommen lassen ohne das es vom Staat zurückverlangt werden kann?

    Geplanter Sozialbetrug, nennt sich wohl so was. Oder geplante Unterschlagung auf Kosten der Solidargemeinschaft.

    Schenkung oder Erbe geht regulär. Dann muss aber deine Mutter die 10 Jahre danach noch fit bleiben.

    Übrigens: "Der Staat" sind wir alle.

  • Wie kann man mir (einziger Erbe) das Geld (hoher fünfstelliger Betrag) zukommen lassen ohne das es vom Staat zurückverlangt werden kann?

    Lass' Dich von Deiner Mutter anstellen und bezahlen. Im Haushaltsscheckverfahren kann Sie Dir monatlich 538 EUR bezahlen (mit SFN-Zuschlägen mehr), dann wäre das Geld auch mit 2% pauschal versteuert, würde natüflich etwas dauern, bis das Geld dann schrittweise bei Dir angelangt ist. Oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ginge es schneller, aber dann greift die normale Versteuerung, die wahrscheinlich vermieden werden soll.

  • Geplanter Sozialbetrug, nennt sich wohl so was.

    Dürfte zutreffend sein. Oder wenn man vorher am Staat vorbei erbt, könnte das eine Steuerhinterziehung sein, die mit heftigsten Strafen belegt ist. Ich würde mich im Fall des Falles nach einem Strafverteidiger umgucken.

  • Hallo Brand,

    Wie kann man mir (einziger Erbe) das Geld (hoher fünfstelliger Betrag) zukommen lassen ohne das es vom Staat zurückverlangt werden kann?

    hier spricht der Staat – ok, nur ca. ein Dreiundachtzigmillionstel. Die Pflege vermögender Senioren sollte schon von denen allein getragen werden. Ich bemühe mich redlich, dass es bei mir einmal so sein kann. Die Solidargemeinschaft ist keine Erbenschutzgemeinschaft.


    Im Übrigen hat der Staat genügend legale Wege aufgezeigt, den Kindern zu Lebzeiten etwas zukommen zu lassen. Wurden von meinen Vorschreibern schon aufgezeigt.


    Übrigens ist die Fragestellung auch gegenüber Ihrer Mutter etwas seltsam. Die Sozialkasse bezahlt nur die Standardpflege. Gönnen Sie Ihrer Mutter keine Extras?


    Gruß Pumphut


  • Übrigens ist die Fragestellung auch gegenüber Ihrer Mutter etwas seltsam. Die Sozialkasse bezahlt nur die Standardpflege. Gönnen Sie Ihrer Mutter keine Extras?



    Hallo Pumphut. Die Idee Ihr Geld mir schon vorab zukommen zu lassen kommt übrigens von meiner Mutter. Mit welchem möglichen Pflegestandart sie zufrieden ist, ist ihre Sache.

  • Hallo Pumphut. Die Idee Ihr Geld mir schon vorab zukommen zu lassen kommt übrigens von meiner Mutter. Mit welchem möglichen Pflegestandart sie zufrieden ist, ist ihre Sache.

    Satz 1 nach dem 1. Punkt mag ja noch angehen und eventuell inhaltlich sogar stimmen. Aber ihr womöglich zukünftiger Pflegestandard sollte zumindest dem, der sich ihren Sohn nennt, nicht einerlei sein, wenn sie sich nicht schon selbst schlau in dieser Frage macht.


    Aber ok, ist natürlich euer Familiending.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ob das auch noch gilt, wenn sie im Billig-Pflegeheim sitzt und den Sohn anbetteln muss, weil sie den quietschenden und unbequemen Rollstuhl nicht mag? Ich werde es vermutlich nicht erfahren.

    So wie der "Sohn" sich hier gibt, wird ihm das dann wohl auch eher egal sein

  • Nicht, das ich billige, was der TE beabsichtigt...

    Aber:

    Gibt es nicht viele (evtl. morgen) Betroffene, die sich die Frage stellen, wie geht es finanziell für den jeweils anderen weiter, wenn Vater/ Mutter ins Pflegeheim müssen und der in der Wohnung verbleibende Partner die Miet- und Haushaltskosten nicht mehr (von seiner eigenen Rente) tragen kann?

    Ist es von daher abwegig zu planen, viele Jahre früher ein Teil seines Geldes an sein Kind zu überweisen mit dem Ziel, von dort später einen monatlichen "Zuschuss" an den zu überweisen, der allein in der Wohnung zurück bleibt?

    Die Zuzahlungen an den im Pflegeheim wohnenden sollen doch bis zum Aufbrauch des Vermögens geleistet werden. Das ist ja ok.

    Aber danach könnte der "Zuschuss" das finanzielle " Überleben" des Verbliebenen für einen Zeitraum X gesichert werden...