Pensionskasse Kapitalauszahlung

  • Hallo zusammen,


    ich habe in 2005 einen Vertrag mit der Sparkassen Pensionskasse abgeschlossen.

    Bis zum Arbeitgeberwechsel in 2007 wurde regelmäßig eingezahlt. Da dies seit 2007 bei meinem neuen Arbeitgeber nicht mehr möglich ist wurden keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt. Somit sind auch nur Beitragszahlungen in Höhe von 1600€ erfolgt.

    Das Beitragsfreie Versorgungskapital zum geplanten Rentenbeginn in 2032 beträgt aktuell rund 3200€ und die Beitragsfreie Altersrente zum geplanten Rentenbeginn in 2032 beträgt aktuell rund 14€ :thumbdown: Die Pensionskasse hat mich schon mehrfach angefragt ob ich mir das Kapital nicht auszahlen lassen möchte. Bisher habe ich davon noch keinen Gebrauch gemacht, bin aber jetzt soweit es mir auszahlen zu lassen um es anderweitig anzulegen (z.B. ETF). Mir ist bekannt das der Auszahlungsbetrag in der Regel voll zu versteuern ist.

    Haltet Ihr die Auszahlung auch für sinnvoll?


    Viele Grüße

  • Du schreibst nichts über den aktuellen Kündigungsbetrag.

    Ich hatte einen ähnlichen Fall und habe ihn mir auszahlen lassen.

    Ich hatte schlicht keine Lust, mich langfristig mit so einem Kleinvertrag zu beschäftigen.


    Wenn Dich die Steuer stört, kannst Du überlegen, diesen Betrag als freiwillige Zahlung in die GRV einzubringen.

  • Zum 01.09.23 betrug das Kapital rund 2500€!


    Wie kann man den Betrag als freiwillige Zahlung an die GRV einbringen (wie geht das)?

    Ich würde mich einfach mit Deinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

    Die sind sehr hilfsbereit und man bekommt i.d.R. auch schnell einen Beratungstermin. Geht seit Corona auch online. ;)


    PS: Gibt m.W. nach eine Einschränkung. Wenn Dein Einkommen oberhalb der BBG liegt kannst Du das Guthaben nicht übertragen.

  • Zahlenspieler ,

    ich gehe davon aus dass du über 55 Jahre bist. Dann kannst du auch einfach der DRV mtteilen dass du mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen möchtest. Die rechnen dir dann aus, wieviel du dann als Ausgleich in die Rentenkasse zahlen darfst um diese Abschläge auszugleichen.

    Dann darfst du in die Rentenkasse einzahlen und die Aufwendungen werden in der Steuererklärung berücksichtigt. Ob du wirklich mit 63 oder so in Rente gehst, entscheidest du erst später. Auch wenn du bis zum Ende durchhalten willst, die EInzahlungen erhöhen deine spätere Rente. Aber so was wird dir der/die Rentenberater/in der DRV bestimmt auch erzählen.

  • Zum 01.09.23 betrug das Kapital rund 2500€!


    Wie kann man den Betrag als freiwillige Zahlung an die GRV einbringen (wie geht das)?

    Warum verwendest du als Information hierfür nicht Finanztip selbst. (Link : Info Kauf Rentenpunkte).


    Da hast du alle Informationen noch vor einem Anruf bei der DRV. Auch die Information zum Formular hierzu.


    Auch die Anmerkung von monstermania wird dort angegeben.


    Somit für mich eindeutig die beste Seite für dieses Thema.

  • Ich habe bei Google nur das entsprechende Gesetz dazu gefunden:

    Das ist kein Gesetz, sondern eine Art Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst. Da denken also irgendwelche Abgeordnete darüber nach, da etwas zu verändern/vereinfachen/ verbessern.


    Eine direkte Übertragung würde ich nicht versuchen. Einfach Kündigen und eine normale "Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung"

    Zum 01.09.23 betrug das Kapital rund 2500€!

    Das sind also unter 3% p.a. bis 2032. Als eine Altersvorsorge zählt das für mich zur Gruppe Kleinmist.

  • Ist innerhalb des Freibetrages bzw. unter der Freigrenze.

    Ich habe mir von der Sparkassen Pensionskasse das Versorgungskapital auszahlen lassen und daraufhin nun folgende Mitteilung von meiner Krankenkasse bekommen:


    Diese Einnahme ist grundsätzlich für 10 Jahre beitragspflichtig. Solange Ihr Arbeitsentgelt die jeweils gültige Beitragsbemessungs-Grenze von aktuell monatlich 5.175 EUR im Jahr 2024 übersteigt, zahlen Sie jedoch aus dieser Kapitalleistung keine zusätzlichen Beiträge.

    Bitte informieren Sie uns, wenn sich die Höhe Ihrer Einkünfte ändert oder Ihre Beschäftigung endet.


    Wie verhalte ich mich zukünftig (eine Veränderung bekommt die KK doch bestimmt automatisch mit)?

  • Indem Du es der KK zeitnah mitteilst, wenn Dein Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt.