Umfrag: Ersetzen der pauschalen Kapitalertragssteuer durch individuelle Besteuerung?

  • Gab es zu der Zeit, als Steinbrück das Statement gemacht hat:

    „Besser 25 Prozent von X als nix“ Peer Steinbrück – der mit der Kavallerie.

    ... schon die automatische Erfassung und automatische Abführung der 25%-igen pauschalen Kapitalertragssteuer durch die Banken? (plus ggf. Kirchensteuer und Soli)


    Falls nicht:

    Damit ist doch heute der verwaltungsmäßige - den Pragmatismus betreffendende - Aufwand

    für die Erfassung und Abführung der Kapitalertragsteuer schon erledigt.

    Einzig und allein die individuelle unterschiedliche automatische Besteuerung ist damit nicht bewerkstelligt. Jetzt könnte man argumentieren, das es einer einzelnen Bank nix angeht, was ein Kunde an Gesamtbesteuerung zu leisten hat, um nicht Rückschlüsse auf sein Gesamtvermögen zu ermöglichen (einschliesslich dessen, was bei anderen Banken liegt). Allerdings frage ich mich dann, was es der Bank angeht

    1. Ob ich Kirchensteuer zahle oder nicht
    2. Ob und wieviel Soli ich zu zahlen habe (wie wird hierfür eigentlich die Höhe der abzuführenden Betrages ermittelt?)

    Sei's drum.

    Die Banken könnten auch immer noch erst mal nur 25 % Kapitalertragssteuer abführen, das Finanzamt könnte aber dennoch abschliessend eine individuelle Besteuerung vornehmen.

    Ggf. könnte man die "Konsolidierung" öfter als ein mal im Jahr machen, um die Differenz schneller und schmerzfreier auszuglätten.

    Möglichkeiten sind da. Man muss nur den Willen haben.

  • Ich sehe schon, wie es Dich in den Fingern kribbelt und Du schreibst: Aber der Eigenheimer zahlt die Darlehenszinsen auch aus dem Netto. Stimmt. Die Zinsen entsprechen in erster Näherung der Miete. Der Eigenheimer steckt sein Geld ins Haus, bekommt dafür dann keine Zinsen mehr, aber steuerfrei eine anteilige Miete. Den Rest der Miete = der Zinsen, reduziert sich mit der Zeit immer mehr, das heißt: Der Vorteil des Eigenheimers steigt mit der Wohndauer.

    Und nein, das tun sie nicht. Außer man betrügt sich selbst. Angefangen damit, dass man ins Eigenheim in der Regel 20% Eigenkapital reinsteckt und das in der Rechnung immer runterfällt. Schließlich könnte man für die 100k auch einen ETF nehmen und darauf 5-8% bekommen.

    Das wäre dann ein Zinsdifferenzgeschäft. Der Eigenheimer steckt Geld in sein Haus (bis es schließlich abbezahlt ist). Die Zinsen auf dieses Kapital ist rechnerisch Teil der Miete - und diese kalkulatorischen Zinsen sind steuerfrei.


    Die Mietrendite eines Vermietobjekts ist sehr variabel, abhängig vom Kaufpreis. Aber sie könnte in der Größenordnung der Zinsen auf ein Festgeld liegen, also zwischen 3 und 4%.


    Der Mieter, der ein Festgeld in passendem Volumen hat, versteuert die Zinsen auf dieses Festgeld. Der Eigenheimer, der sein Geld ins Haus gesteckt hat, bekommt keine Zinsen und zahlt keine Miete in etwa gleicher Höhe: Das ist steuerfreier Kapitalertrag.

    Und Zins = Kaltmiete reicht halt für mietfreies Wohnen nicht aus, denn in der Rate steckt noch eine Tilgung. Dazu kommen noch die Instandhaltungen, die ebenfalls in der Miete enthalten sind. Ehrlich gerechnet hat ein Selbstnutzer jeden Monat deutlich höhere Kosten als ein Mieter, wenn er das Eigenheim zu Lebzeiten abzahlen will. Das mietfreie Wohnen in späten Jahren wird in den früheren Jahren teuer erkauft.

    Die Abzahlung ist Kapitalaufbau. Die impliziten Zinsen auf das gebundene Kapital sind Kapitalertrag.

    Die Tatsache, dass Vermietung über Kreuz optimal wäre, zeigt doch, dass der Selbstnutzer gegenüber dem Mieter nicht besser gestellt ist. Alles andere, wie der steuerfreie Verkauf nach 10 Jahren, sind unabhängig von der Frage nach der Selbstnutzung.

    Die Finanzierung einer Vermietimmobilie funktioniert aus steuerlichen Gründen anders als die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie.


    Wenn der steuerfreie Verkauf nach 10 Jahren sowohl bei Vermietimmobilien, als auch bei selbstgenutzten Immobilien zum Tragen kommt, zeigt dies die Bevorzugung von Immobilien generell gegenüber anderen Anlagen.


    [Die Vererbung des "Familienheims" ist steuerfrei.]

    Nur wenn das Kind zeitnah einzieht und 10 Jahre dort wohnen bleibt (übrigens eine fiese Zeitbombe). Der typische Erbe ist in den 50ern oder späten 40ern und hat den Nestbau abgeschlossen. Da werden nur die wenigsten mit ihrer gesamten Familie ins Elternhaus ziehen. Sofern sie überhaupt noch in der Nähe wohnen.

    Ich habe in der näheren Verwandtschaft einen Fall, in der eine solche Situation gestaltet wird. Das deutsche Steuerrecht bietet dafür hinreichend Möglichkeiten.

  • Hallo KaffeeOderTee,


    der Pragmatismus hat zwei Seiten.


    Die nachträgliche Feinsteuerung der individuellen Kapitalertragssteuer nach Ihrem Vorschlag durch das FA hätte doch einen erheblichen Mehraufwand zur Folge. Nicht nur bei den Finanzämtern, sondern auch beim Steuerpflichtigen. Dann müsste jeder, der Kapitalerträge über dem Freibetrag hat, eine Steuererklärung abgeben. Noch sind wir nicht soweit, dass das FA alles über meine Finanzen weiß und mir automatisch den Steuerbescheid schickt.


    Der wesentlich wichtigere Punkt ist aber, dass eine Steuer, die noch irgendwie vom Steuerpflichtigen akzeptiert wird, eher gezahlt wird als eine als übertrieben eingeschätzte. Da liegen zwischen 26,x und 47% doch Unterschiede.


    Gruß Pumphut

  • Hallo KaffeeOderTee,


    der Pragmatismus hat zwei Seiten.


    Die nachträgliche Feinsteuerung der individuellen Kapitalertragssteuer nach Ihrem Vorschlag durch das FA hätte doch einen erheblichen Mehraufwand zur Folge. Nicht nur bei den Finanzämtern, sondern auch beim Steuerpflichtigen. Dann müsste jeder, der Kapitalerträge über dem Freibetrag hat, eine Steuererklärung abgeben. Noch sind wir nicht soweit, dass das FA alles über meine Finanzen weiß und mir automatisch den Steuerbescheid schickt.

    Einige Teile sind nachträglich gefettet von mir. Das Original ist oben einsehbar.


    Hallo Pumphut

    Sie sind bestimmt ein netter Mensch.

    Aber dennoch: Warum soll es Ihnen da besser gehen als mir?


    Der wesentlich wichtigere Punkt ist aber, dass eine Steuer, die noch irgendwie vom Steuerpflichtigen akzeptiert wird, eher gezahlt wird als eine als übertrieben eingeschätzte. Da liegen zwischen 26,x und 47% doch Unterschiede.

    Es geht nicht um "eingeschätzt". Es geht um eine akkurate Erfassung.

    Kann ich dem Finanzamt im nächsten Jahr auch sagen, dass ich lieber 26,x% Einkommensteuer für 2024 zahle und dass sie mich mit weiteren Forderungen bitte in Ruhe lassen sollen?


    Nette Grüße

    KaffeeOderTee

  • Ich habe in der näheren Verwandtschaft einen Fall, in der eine solche Situation gestaltet wird. Das deutsche Steuerrecht bietet dafür hinreichend Möglichkeiten.

    Ja, kann man machen. Aber der Anteil der Immobilien, die nach dem Schema vererbt werden, dürfte recht gering sein. Immerhin hat man pro Kind 400k Freibetrag und die aktuelle Erblassergeneration hat in der Regel 2-3 Kinder. Für das Elternhaus reicht das fast immer. Dazu kommt, dass es in der Regel zwei Erbschaftsvorgänge sind. Besitzen die Eltern das Haus zu jeweils 50%, können so 1,6-2,4 Millionen steuerfrei an die Kinder vererbt werden. Damit der Einzug ins Elternhaus ein relevanter Punkt ist, muss echt schon ein großes Vermögen vererbt werden.

    Wer sehr viel zu vererben hat, kann auch frühzeitig mit Schenkungen von 400k/10 Jahre anfangen

  • Ja, kann man machen. Aber der Anteil der Immobilien, die nach dem Schema vererbt werden [erbschaftsteuerfreie Vererbung des "Familienheims"], dürfte recht gering sein.

    Ich habe diesbezüglich keine Zahlen.

    Immerhin hat man pro Kind 400k Freibetrag und die aktuelle Erblassergeneration hat in der Regel 2-3 Kinder.

    Je jünger, desto weniger Kinder. Aktuell dürften noch zum guten Teil Boomer erben - das sind viele, der Name deutet es bereits an - aber schon zum Teil Pillenknicker. Und die sind dann deutlich weniger.


    Wenn 1 Kind ein Einfamilienhaus erbt, sind die 400 T€ Freibetrag schnell voll. Häuser (oder besser: Anwesen) haben in den letzten 20 Jahren erheblich zugelegt. Wenn nur das Grundstück einigermaßen ist, erlöst man selbst für Nachkriegs-Bruchhütten leicht eine halbe Million (So gerade in der Bekanntschaft geschehen).

    Für das Elternhaus reicht das fast immer.

    Fast. Wenn es mehrere Kinder sind, dann ja, wenn es eins ist, dann nein.

    Dazu kommt, dass es in der Regel zwei Erbschaftsvorgänge sind.

    Nämlich beim ziemlich üblichen Berliner Testament erstmal das halbe Haus vom Verstorbenen zum Hinterbliebenen (meist Witwe), dann von der verstorbenen Witwe zu den Kindern. Bezüglich der Freibeträge der Erbschaftsteuer ist das Berliner Testament relativ ungünstig.

    Besitzen die Eltern das Haus zu jeweils 50%, können so 1,6-2,4 Millionen steuerfrei an die Kinder vererbt werden.

    Eben nicht. Für die Kinder (oder das eine Kind) gibts den Freibetrag nur einmal.

    Damit der Einzug ins Elternhaus ein relevanter Punkt ist, muss echt schon ein großes Vermögen vererbt werden.

    Damit Erbschaftsteuer ein Thema ist, muß echt schon ein großes Vermögen vererbt werden - und "groß" in diesem Zusammenhang ist ja relativ, so wie die Besserverdienenden ja auch immer die anderen sind, die mindestens 1 € mehr verdienen als man selbst.

    Wer sehr viel zu vererben hat, kann auch frühzeitig mit Schenkungen von 400k/10 Jahre anfangen.

    Klar. Dabei steckt der Teufel allerdings auch im Detail. Vermutlich könnte uns diesbezüglich der geschätzte Mitforist McProfit eine Menge Nützliches erzählen.

  • Besitzen die Eltern das Haus zu jeweils 50%, können so 1,6-2,4 Millionen steuerfrei an die Kinder vererbt werden.

    Eben nicht. Für die Kinder (oder das eine Kind) gibts den Freibetrag nur einmal.

    Gemeint war: Die Eltern vererben direkt an die Kinder, nicht an den Ehepartner (also gerade kein Berliner Testament).

    Bei 2 Kindern kann der Vater an jedes Kind 400k steuerfrei vererben, die Mutter ebenso. Insgesamt also 1,6 Mio (bzw. 2,4 Mio bei 3 Kindern).

  • Gemeint war: Die Eltern vererben direkt an die Kinder, nicht an den Ehepartner (also gerade kein Berliner Testament).

    Bei 2 Kindern kann der Vater an jedes Kind 400k steuerfrei vererben, die Mutter ebenso. Insgesamt also 1,6 Mio (bzw. 2,4 Mio bei 3 Kindern).

    Genau. Wer steuerlich optimieren will, wird die Finger vom Beriner Testament lassen, denn das lässt beim ersten Erbfall die Freibeträge der Kinder verfallen

  • Gemeint war: Die Eltern vererben direkt an die Kinder, nicht an den Ehepartner (also gerade kein Berliner Testament).

    Bei 2 Kindern kann der Vater an jedes Kind 400k steuerfrei vererben, die Mutter ebenso. Insgesamt also 1,6 Mio (bzw. 2,4 Mio bei 3 Kindern).

    Wie es gemeint war, ist dem Finanzamt regelmäßig egal. Das hält sich daran, wie es geschrieben ist.

  • Hallo Forums Freunde

    Da ich mich auch noch den anderen schönen Dingen des Lebens widme als nur der Börse, habe ich mir nach längerer Zeit heute mal wieder die aktuellen Kommentare hier angesehen

    In diesem Teil des Forums ging es ja ursprünglich um die Frage, ob man Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern soll

    oder weiterhin mit der Abgeltungssteuer.

    Das ist ja ein Thema, das ständig in den TV Fernseh- Runden diskutiert wird

    Ich bin jedes Mal überrascht,

    dass bis heute keiner dieser Fachleute in den Diskussions Runden erklärt hat,

    dass zum Beispiel Mieteinnahmen bei Immobilien auch Kapital Erträge sind und diese mit dem vollen Einkommen -Steuersatz versteuert werden müssen

    Bei Dividenden wird dagegen immer behauptet, diese werden nur mit den rund 25% Abgeltungssteuer besteuert

    Entweder sind die Gäste bei diesem Fernsehrunden tatsächlich so schlecht informiert oder sie behaupten es absichtlich falsch aus wahltaktischen Gründen

    Auf den ersten Blick stimmt der Steuersatz. Bereits beim zweiten Blick sieht man jedoch den Fehler

    Dividenden werden von den Firmen bereits vorab versteuert so dass die Abgeltungssteuer nur eine zusätzliche Steuer ist

    Bei Immobilien gibt es diese vorab Steuern nicht

    Die älteren Jahrgänge hier werden sich noch erinnern, dass vor Einführung der Abgeltungssteuer die Erträge immer mit dem Halbwert- verfahren besteuert wurden

    Zu guter letzt müssten die schlauen Fernseheh-Fachleute auch darauf hinweisen, dass der Verkauf von Immobilien in der Regel nach zehn Jahren steuerfrei ist, während der Wertzuwachs bei Aktien lebenslänglich steuerpflichtig ist.

    Wenn man somit die Abgeltungssteuer wieder abschaffen wollte, schafft man sofort eine neue Ungerechtigkeit zwischen Immobilien und Aktien

    Dies muss alles bedacht werden, wenn man einfach so bei einer Fernsehdiskussion behauptet Aktionäre zahlen weniger Steuer

    Allein schon wegen der Versorgung nach Bürokratieabbau, rate ich dringend, auch an, diesen Aufwand mit den vielen steuerlichen Buchungen zu denken, die bei einer Abgeltungssteuer alle entfallen

    Viele Grüße, McProfit

  • Das mit den 25% ist ja schon deshalb falsch, weil da noch Soli und ggf. Kirchensteuer dazu kommt, womit man wohl schon bei 26,38 bzw. 27,99% landet (oder so ungefähr; stammt von einem Steuerfreak, der sich damit sehr beschäftigt).


    Dazu kommt dann noch die Besteuerung vorab auf Unternehmensseite. Also, wenn man die Steuer berücksichtigt, die das Unternehmen, welches die Dividende ausschüttet, zahlt. Da kann man von 30% (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Soli) ausgehen. Womit letztlich > 48% der Dividende an Steuern anfallen.

    Entweder sind die Gäste bei diesem Fernsehrunden tatsächlich so schlecht informiert oder sie behaupten es absichtlich falsch aus wahltaktischen Gründen

    Befürchte beides trifft zu. Ein nicht ganz kleiner Teil hat wenig bis gar keine Ahnung.


    Ein gewisser kleinerer Teil hat etwas Ahnung, da spielen dann aber "wahltaktische" bzw. "parteispezifische" Überlegungen die entscheidende Rolle und nicht objektive und sachgerechte Information des geneigten Publikums (insbesondere bei Politikern zu beobachten).

    Dies muss alles bedacht werden, wenn man einfach so bei einer Fernsehdiskussion behauptet Aktionäre zahlen weniger Steuer

    Klingt als Slogan oder Parole doch einfach und griffig ... ?


    Viel komplizierter wäre es dem geneigten Publikum zu erklären, daß der DAX zunehmend in "ausländischer Hand" ist und somit die Dividenden auch in ganz erheblichem Ausmaß an diese Hände fließen ... :rolleyes:


    Und man dies als Zuschauer nur ändern kann, wenn man sich selbst am Produktivkapital beteiligt sprich auch in Aktien investiert ...


    Das wäre dann laut Frau Wagenknecht aber die "Casino-Rente" ... =O

  • zum Beispiel Mieteinnahmen bei Immobilien auch Kapital Erträge sind

    Das kann man so sehen. Entspricht jedoch nicht der deutschen Steuersystematik, in der das unterschiedliche Einkunftsarten sind.

    Ungerechtigkeit zwischen Immobilien und Aktien

    Mein durchschnittlicher Steuersatz auf V+V-Erträge ist sicherlich schon heute deutlich niedriger, als bei Aktienerträgen.


    Der Kritikpunkt ist jedoch eher, dass es ein Einheitssteuersatz ist, egal ob Du 50k oder 500k pro Jahr verdienst.

    Allein schon wegen der Versorgung nach Bürokratieabbau, rate ich dringend, auch an, diesen Aufwand mit den vielen steuerlichen Buchungen zu denken, die bei einer Abgeltungssteuer alle entfallen

    Das ist das Hauptargument, dem ich voll zustimme. Ich bin froh, dass das Thema aus der Steuererklärung raus ist. Auch wenn die Fahrt zur HV oder andere Werbungskosten nicht mehr absetzbar sind. Das müsste bei einer Abschaffung der Abgeltungssteuer zwingend alles wieder berücksichtigt werden.

  • Dividenden werden von den Firmen bereits vorab versteuert so dass die Abgeltungssteuer nur eine zusätzliche Steuer ist

    Bei Immobilien gibt es diese vorab Steuern nicht


    Ich greife exemplarisch mal diese "Gleichsetzung" heraus. Aus meiner Sicht stehen hinter der unterschliedlichen Besteuerung der unterschiedlichen Einkünfte im Einkommensteuerrecht auch unterschiedliche Steuern. Soll heißen, man könnte daraus auch komplett getrennte Steuergesetze machen. Nur aus - leichte Ironie - Vereinfachungsgründen für den Bürger führt man diese "heute" noch unter der Überschrift Einkommensteuer.

    Für jede steuerliche Vorgehensweise gab oder gibt es noch gute Gründe. Es ist mühselig, dies im Nachgang aufzugliedern. Viele davon sind Kinder ihrer Zeit und damaligen "faulen" politischen Kompromissen geschuldet. Man kann sagen, so ist eben Demokratie. Ähnliches erlebt man bei Bauvorhaben. Da gibt es jene Interessensgruppe, die dies noch berücksichtigt haben will, dann noch jenes und die Sache wird immer komplexer und auch teuerer.

  • Hallo Hornie

    Da bin ich noch mal,

    ich sitze gerade in Hamburg im Hotel Élysées und lese mit Vergnügen die Kommentare

    Du hast vorher geschrieben,

    dass du auf Mieteinnahmen deutlich weniger Steuern zahlst

    Das hast du meiner Meinung nach jedoch irreführend beschrieben

    Natürlich kannst du von deinen Mieteinnahmen alle Ausgaben, Reparaturen Renovierungen und auch die Abschreibung abziehen.

    Weiterhin natürlich auch die Zinsen, falls du noch Kredite auf den Immobilien hast.

    Zahlst du in der Tat nur von den MieteinnahmenSteuer,

    die dann sozusagen netto übrig bleiben.

    Von diesen Mieten zahlst du aber den vollen Einkommensteuersatz,

    der fast immer im Bereich des Höchst-Steuersatz liegt, da Immobilien Anleger in der Regel nicht zu den Geringverdienern gehören

    Daher sind die echten Steuern auf Mieteinnahmen, unverändert im Höchst-Steuersatz,

    dafür aber im Gegensatz zu Aktien beim Verkauf nach mehr als zehn Jahren in der Regel steuerfrei

    Das ist ein riesiger unterschied zu Aktien

    Wenn ich heute meine Aktiendepot auflöse, dass ich in den letzten Jahrzehnten aufgebaut habe, dann fallen riesige Steuern an,

    ich weiß natürlich, dass die Aktien vor 2009 steuerfrei sind,

    In meinem Fall kam der größte Wertzuwachs bei meinen Aktien, jedoch erst durch Käufe nach 2009, weil ich da meine Immobilien verkauft habe

    Für mich gilt daher unverändert

    Die Mieteinnahmen werden in der Regel mit dem Höchst -Steuersatz versteuert.

    Dafür sind die Verkaufserlöse in der Regel nach zehn Jahren steuerfrei.

    Die Erlöse aus Aktienverkäufen bleiben jedoch lebenslänglich steuerpflichtig

    In der Tat sind das zwei verschiedene Themen. Viele Grüße, Mcprofit

  • Du hast vorher geschrieben,

    dass du auf Mieteinnahmen deutlich weniger Steuern zahlst

    Das hast du meiner Meinung nach jedoch irreführend beschrieben

    In der Kürze liegt die Würze ... kann aber manchmal auch irreführend sein.

    Danke, dass Du das ausführlicher beschrieben hast.



    Ich möchte ein konkretes Beispiel von mir beschreiben:


    Kurz nach der Wende sollten Investitionen in Ostimmobilien durch Sonderabschreibungen gefördert werden. Ich habe eine kleine Wohnung in Ostberlin gekauft und saniert. Das sah dann für mich wie folgt aus:

    • Kauf und Sanierung inkl. aller NK voll finanziert, Sonder-AfA führte zur Steuerrückzahlung, also mit negativen EK gestartet.
    • Fast 20 Jahre ohne Ausfall vermietet. Die Einnahmen waren immer höher als die Ausgaben inkl. Tilgung. Durch AfA und Zinsen war nur wenig zu versteuern (Das aber zum Spitzensteuersatz).
    • Verkauf mit sechsstelligem Gewinn. Steuerfrei.

    Natürlich habe ich mich über Steuerfreiheit gefreut. Aber entspricht das einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit??


    Analog kann man das halt auch bei den Kapitaleinkünften sehen. Du zählst definitiv zu den Besserverdienern, zahlst trotzdem nicht den Spitzensteuersatz. Schön für Dich, aber das entspricht auch nicht einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.


    Für jede Steuerregel kann man Fälle finden, die nicht gerecht sind. Das führt aber leider oft zu beliebig komplexen Steuerregeln. Schön, dass das bei Kapitaleinkünften derzeit nicht so ist.

  • Ich möchte ein konkretes Beispiel von mir beschreiben:
    • Verkauf mit sechsstelligem Gewinn. Steuerfrei.

    Natürlich habe ich mich über Steuerfreiheit gefreut. Aber entspricht das einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit?

    Das hat es herausgerissen: der steuerfreie Verkauf. Nicht die Besteuerung der Einnahmen. Just das ist der große Kritikpunkt bei der Vermögensteuer: Erheblich unterschiedliche Besteuerung von Wertpapieren und Immobilien.

    Analog kann man das halt auch bei den Kapitaleinkünften sehen. Du zählst definitiv zu den Besserverdienern, zahlst trotzdem nicht den Spitzensteuersatz. Schön für Dich, aber das entspricht auch nicht einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.

    Ich fände es völlig in Ordnung, wenn reale Kapitaleinkünfte der vollen Einkommensteuer unterworfen würden. Reale Kapitaleinkünfte, wohlgemerkt.


    Aktuell wird bei Wertpapieren allerdings auch die Inflation besteuert, eine außerparlamentarische Vermögensteuer, wenn man so will.


    Alle Rentenanleger dieser Republik würden sich herzlich freuen, wenn die Besteuerung von Kapitalerträgen auf Vollversteuerung der Realrendite umgestellt werden würde (einschließlich Berücksichtigung der Verluste). Ich könnte mir vorstellen, daß dabei für den Staat weniger herauskäme als jetzt.


    Die Kapitalanleger dieser Republik (und das sind alle, die "fürs Alter" vorsorgen) halten angesichts der aktuellen Besteuerung still. Sie ist zwar höher als die Besteuerung von Immobilien, aber letztlich haben die meisten Vermögenden Immobilieneigentum, so daß sie im eigenen Vermögen eine Mischbesteuerung haben. Ich könnte mir aber sehr wohl vorstellen, daß das Verfassungsgericht Arbeit bekäme, wenn der Staat die Versteuerung der Kapitalerträge erhöhen würde. Die fortschrittlichen Parteien werden weiterhin in ihren Wahlprogrammen die Wiedererhebung einer (parlamentarischen) Vermögensteuer fordern. Eine Aussicht auf Realisierung dürfte diese aber nicht haben.

  • Für jede Steuerregel kann man Fälle finden, die nicht gerecht sind. Das führt aber leider oft zu beliebig komplexen Steuerregeln.

    Der Wunsch und das Streben nach "Gerechtigkeit" (was immer man darunter verstehen mag - dazu gibt es zig Definitionen) und insbesondere nach "Einzelfall-Gerechtigkeit" hat das deutsche Steuerrecht über die langen Jahre hinweg dahin geführt, wo es jetzt eben (auch in Sachen Komplexität) steht.


    Apropos Komplexität: Wer es sich leisten kann, kauft sich kompetente steuerliche Beratung ein. Nicht wenige Menschen sind aber mit der Komplexität auch überfordert. Ob da nicht eine einfache Flat-Tax (natürlich mehrstufig) dafür aber ohne jede Ausnahmen und die vielen Gestaltungsmöglichkeiten (für alle Beteiligten inkl. Staat - steuerberatende Berufe vielleicht ausgenommen; obwohl auch die teilweise darüber klagen) die bessere Variante wäre, könnte man vermutlich trefflich diskutieren. Transparenter wäre es auf jeden Fall. Auch die Anreizsetzung wäre zielführender. Habe oftmals erlebt, daß es für ein Unternehmen lukrativer sein kann über steuerliche Gestaltungen nachzudenken - statt einfach mehr (Neu)Geschäft zu machen ... Ob das gut sein kann, wage ich zu bezweifeln.