Scheidung, Haus behalten oder verkaufen?

  • FinanztipUser


    Nur am Rande: Magst Du sagen, wie viele Immobiliendarlehen Du in den letzten 20 Jahren für Dich selbst verhandelt und/oder abgeschlossen hast - und wie viele davon seit März 2016 (Einführung der EU-WIKR), um da einen Vergleich ("vor EU-WIKR" und "nach EU-WIKR") zu haben ?



    Du könntest Dich beispielsweise mal an einen der bundesweiten Kreditvermittler wenden (Immo-Kredite betreffend) - wie Dr. Klein, Interhyp, Hüttig & Rompf usw. - und da unverbindlich telefonisch anfragen, welche Vorgehensweise man Dir bei einer Umschuldung für eine solches Immobilien-Darlehen (mit einer Restschuld von 50.000 €) empfiehlt ...


    Vielleicht waren meine diesbezüglichen Erlebnisse ja sämtlich Einzelfälle ... ? :)

  • Du könntest Dich beispielsweise mal an einen der bundesweiten Kreditvermittler wenden (Immo-Kredite betreffend) - wie Dr. Klein, Interhyp, Hüttig & Rompf usw. - und da unverbindlich telefonisch anfragen, welche Vorgehensweise man Dir bei einer Umschuldung für eine solches Immobilien-Darlehen (mit einer Restschuld von 50.000 €) empfiehlt ...


    Vielleicht waren meine diesbezüglichen Erlebnisse ja sämtlich Einzelfälle ... ? :)

    Es geht nicht um eine Umschuldung im Sinne einer Prolongation bzw. Anschlussfinanzierung sondern um eine Neufinanzierung zum Kauf von bzw. zum Ausbezahlen der Ehefrau. Und ja: Gerade unter 50.000€ wird es bei einigen Banken schwieriger werden, unmöglich ist es sicher nicht. Insbesondere die bisher schon finanzierende Bank (mit bereits eingetragener Grundschuld) dürfte sich bei entsprechenden Sicherheiten und Einkommensnachweisen über die Aufstockung der Summe freuen!


    Mir scheint das größere im Raum stehende Problem die zu hohe Monatsrate zu sein. Und das sollte sich imho eigentlich lösen lassen, sofern man die Immobilie denn ansonsten sinnvoll halten kann und wirklich halten will…

  • Es geht nicht um eine Umschuldung im Sinne einer Prolongation ...

    Kenne ich - als zugegebenermaßen Finanz-Laie - bisher so, daß "Umschuldung" die Weiterfinanzierung des Darlehens bei einer anderen Bank (als der bisherigen) bedeutet und "Prolongation" eine Anschlußfinanzierung bei der schon bestehenden Bank also im Hause. Von daher ... ?


    Selbst dann

    sondern um eine Neufinanzierung zum Kauf von bzw. zum Ausbezahlen der Ehefrau.

    wird das Folgende gelten

    Und ja: Gerade unter 50.000€ wird es bei einigen Banken schwieriger werden,

    Nichts anderes wollte ich übrigens mit meinem Beitrag Nr. 15 "mit zu bedenken" geben.

    Insbesondere die bisher schon finanzierende Bank (mit bereits eingetragener Grundschuld) dürfte sich bei entsprechenden Sicherheiten und Einkommensnachweisen über die Aufstockung der Summe freuen!

    Ob eine Bank bei kaum (oder gar keinen ?) freien Mitteln und einem solchem Einkommen

    Mein Einkommen ohne meine Frau: zwischen Mittelwert ca. 2500 €, Firmenfahrzeug also keine Kosten dafür.

    Kindergeld für ein Kind = 250 €

    sich "über die Aufstockung der Summe freuen" wird, wäre ein separates Thema.


    Zumal Banken die Haushalts-(Kopf)Pauschalen aufgrund des erheblichen Inflationsschub der letzten Jahre teilweise deutlich erhöht haben - und zudem bei einem solchen Objekt (EFH, freistehend, 159 qm Wohnfläche, 800 m Grundstück) mit entsprechenden monatlichen Nebenkosten (neben der Annuität) - samt monatlicher angemessener Instandhaltungsrücklage - kalkulieren sprich im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung die dauerhafte Kapitaldienstfähigkeit prüfen.


    Habe auch diverse solche Fälle für Dritte (die überwiegend auf ein Bankdarlehen angewiesen waren - also so wie hier) mit verhandelt und mein Eindruck ist, daß sich die Anforderungen für die Kreditausreichung in der letzten Zeit aufgrund der Melange aus Inflation plus deutlichem Zinsanstieg bankseitig nochmals verschärft haben.


    Eventuell waren das aber auch alles Einzelfälle ? :)



    Um zu zeigen, wie restriktiv dies (teilweise) inzwischen gehandhabt wird: Habe sogar diverse Fälle erlebt, bei denen Banken aufgrund eines sehr hohen Einkommens (aus Sicht eines Normalverdieners jedenfalls) des Darlehensnehmers ihre sonst üblichen Haushalts-(Kopf)Pauschalen drastisch erhöht hatten (auf teilweise pauschal 30 bis 35% vom netto für einen Single - was bei Nettoeinkommen von beispielsweise 20.000 € pro Monat erheblich ist. Bankseitige Begründung: "Wer (so) gut verdient, lebt anders, geht in andere Restaurants, fährt andere Autos, macht anders Urlaub, trägt andere Uhren etc. pp. daher setzen wir auch andere Haushalts-Pauschalen bei der Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit an". Ein "Gegenbeweis" für eine - in Relation zum Einkommen - "normale" oder gar bescheidene Lebensführung war dabei übrigens nicht vorgesehen. Das nur am Rande in dem Kontext.

  • Insbesondere die bisher schon finanzierende Bank (mit bereits eingetragener Grundschuld) dürfte sich bei entsprechenden Sicherheiten und Einkommensnachweisen über die Aufstockung der Summe freuen!

    Der Wunsch des TE ist ja absolut verständlich.


    Aber er ist mutmaßlich barunterhaltspflichtiger Vater 2er Kinder. Die Unterhaltsverpflichtung hat Vorrang und steigert ergo nicht seine Bonität.

    Auskunft über die voraussichtliche Unterhaltshöhe gibt die Düsseldorfer Tabelle.


    Ich bedaure, mich inhaltlich wiederholen zu müssen.

  • Die aktuellen Kreditkonditionen sind grausig - für 40.000 liege ich schon bei knapp 600 € im Monat, was alles sprengen würde.

    Das kann ich gar nicht nachvollziehen. So hoch ist die Rate nur, wenn Du den Kredit in 7-8 Jahren komplett tilgen willst. Das ist aber definitiv nicht notwendig, in Deiner Lage würde ich gerade lang strecken. Dann sollte die Rate gut 200€ sein. Ich würde den aktuellen Zins für mindestens 10 Jahre festschreiben.

    Was fehlt, sind Angaben zum aktuellen Kredit (Zinssatz, Tilgungssatz, Restdauer der Zinsfestschreibung)! Kann dort die Tilgung reduziert werden?

    750 € Rate bei 1% Zins und einer bisherigen Laufzeit von 12 Jahren (das sind die einzigen beiden Daten, die wir kennen) könnte heißen: Ursprünglicher Darlehensbetrag 165 T€; anfängliche Tilgung 4,5%. Dieses Darlehen wäre in insgesamt 19 Jahren abbezahlt, also in weiteren 7 Jahren. Wie lang dieser Zins noch gilt, wissen wir nicht.


    Wenn das so ist, beträgt der Zins aktuell pro Monat um die 60 € und die Tilgung fast 700 €.


    Das kann man vielleicht umschulden, dann geht der Zins aber von 1% hoch auf mindestens 3,5%.


    Seine Bank könnte damit einverstanden sein, das Darlehen (Restschuld 70 T€) abzulösen durch ein neues Darlehen mit 140 T€ (nämlich 70 T€ Restschuld des alten Darlehens und 70 T€, um die Frau auszuzahlen). 3,5% Zins, 2% anfängliche Tilgung, Rate etwa 650 €/m. Ich würde mit der Annuität eher etwas heruntergehen. Die Belastungen des TE werden durch die Scheidung steigen. Lieber hat man eine etwas niedrigere Rate und kann ggf. sondertilgen, als daß man das Darlehen nicht bedienen kann.


    Ich halte das trotzdem für eine spitze Kiste. Der TE kann nicht davon ausgehen, daß er geschieden mit dem gleichen Geld auskommt und auch die Scheidung kostet Geld.

  • Servus miteinander,


    jetzt habe ich hier aber auch echt viel überlesen. Erst kam nichts - dann habe ich es aus den Augen gelassen - schwupps 2 Seiten :) Danke für eure Antworten.

    Die aktuellen Darlehn sind:


    SPK, ~ 10.000 € bei 1,05%

    KFW ~ 38.000 € bei 2,58%

    LBS ~ 22.000 € bei Effektiver Jahreszins 3,35%


    Also wenn ich mich nicht täusche, war es so gerechnet, dass die Zahlung an den SPK-Kredit umgemünzt wird auf KFW/LBS. Wenn der LBS fertig ist, alles in KFW. Wird etwas mehr als 7 Jahre.


    Das Problem bei der Bank war, dass die Lebensunterhaltskosten immens reingerechnet werden. Ich glaube die lagen alleine schon bei 1300 €. Dann noch die Kreditlasten, Nebenkosten - da bleibt nicht viel Spielraum laut Bank.


    Grundsätzlich wollen wir keine Schlammschlacht. Wir wollen das easy über die Bühne bringen - es ist alles geregelt - nur das Haus nicht. Kids einigen wir uns auf 50/50 so dass, auch auf Grund unseres nahezu gleichem Verdienst, nichts an Unterhalt anfällt.

    Inventar, Hund - Auto - alles soweit ok.

    Der Anwalt hat im Gespräch folgendes vorgeschlagen, was meine Frau ggf. akzeptieren würde:


    - Kredite laufen weiter wie gehabt, ich zahle diese alleine ab

    - Eine Auszahlungsumme wird festgelegt (offizieller Weg mit Schätzung)

    - Auszahlung erfolgt bei Umschuldung in 7-8 Jahren


    Somit hätte ich die Zeit, zu überlegen was ich genau mache. Die kids sind dann schon erwachsen - vielleicht ziehen die weg?! Wer weiß was die Zeit bringt. Ich könnte dann immer noch entscheiden "nö - Haus weg" und wir teilen. Nachteil für mich: Ich habe immer im Hinterkopf dass meine Ex-Frau noch im Grundbuch steht. Dazu habe ich dem Rechtsanwalt noch einiges an Fragen geschickt (ist ja nicht nur für meine Frau ein Risiko, sondern auch für mich).


    Auch wenn ich mich erst maßlos aufgeregt habe, dass meine Frau den offiziellen Weg mit Schätzen etc gehen will - bei der Option käme ich zunächst gut weg weil sich die laufenden Kosten nicht erhöhen (natürlich wird das Geld weniger, denn ich trage dann alles alleine).


    Ich warte auf Antwort des Anwalts ob ich das auch alles richtig verstanden habe. Denn ich sehe den positiven Aspekt für meine Frau nicht.

  • Ach noch etwas. Natürlich stand auch die Überlegung an dass ich hiermit abschließe und einen Neuanfang starte. Im Grunde kein schlechter Gedanke weil ich dann mit etwas Geld starte.

    Allerdings kosten die Mieten auch hier nahezu das, was ich fürs Haus bezahle. Zum anderen hat man viel Eigenleistung eingebracht - es würde mir das Herz noch weiter rauben als jetzt schon und zum anderen sind die Kids hier aufgewachsen und fühlen sich wohl. Passt auch mit der Schule usw...

    Daher würde ich es schon gern halten.

  • Die aktuellen Darlehen sind:

    SPK, ~ 10.000 € bei 1,05%

    KFW ~ 38.000 € bei 2,58%

    LBS ~ 22.000 € bei effektivem Jahreszins 3,35%

    ... und wenn Du Dir jetzt noch die restlichen Daten dieser Darlehen aus der Nase ziehen lassen würdest (nämlich den ursprünglichen Darlehensbetrag, die Zinsbindung und die Eintragungen im Grundbuch), könnten die Mitleser die Situation besser beurteilen.


    Oben hast Du von 1 Darlehen zu 1,05% gesprochen, jetzt sind es plötzlich 3 (mit ganz anderen Zinsen), darunter der unvermeidliche Bausparvertrag, für dessen Darlehen Du nicht etwa besonders wenig, sondern vergleichsweise viel Zinsen zahlst.

    Allerdings kosten die Mieten auch hier nahezu das, was ich fürs Haus bezahle. Zum anderen hat man viel Eigenleistung eingebracht - es würde mir das Herz noch weiter rauben als jetzt schon und zum anderen sind die Kids hier aufgewachsen und fühlen sich wohl. Passt auch mit der Schule usw...


    Daher würde ich es schon gern halten.

    Wollen will man viel, fragt sich, ob man auch kann.


    Wenn Du das Haus verkaufst, bleibt auch für Dich etwas übrig. Das Haus wäre weg, aber Deine finanzielle Situation wäre dennoch entspannt. Wie es mir der Schule der Kinder ist, dürfte wesentlich davon abhängen, wie weit Deine Frau wegzieht.

  • Zweieinhalb eher allgemeine Antworten, die sich nicht auf die konkreten Infos zum Haus beziehen:

    Wenn ihr 50/50 betreut, heißt das nicht, dass kein Unterhalt gezahlt wird. Das ist nur dann so, wenn du und deine zukünftige Ex (etwa) dasselbe Einkommen habt und natürlich (etwa) die gleichen Ausgaben für die Kinder habt. Bei 50/50 sind die Lebenshaltungskosten sicher einigermaßen gleich verteilt. Dazu kommen aber Fragen, wie Kosten für Klamotten, Schulsachen, Schulausflüge usw verteilt werden bzw. bei wem sie anfallen.


    Gerade das Firmenfahrzeug ist in der Unterhaltsberechnung "interessant". Das wird nämlich (nach meiner Ansicht unverhältnis hoch) als Einkommen hinzugerechnet. Wenn du im Haus wohnen bleibst, wird der Wohnvorteil (letztlich die gesparte Miete) deinem Einkommen hinzugerechnet.

    (Generell ist es so, auch beim Unterhalt, dass euch niemand reinredet, solange ihr euch einigt. Sobald es aber vor Gericht geht oder das Jugendamt ins Spiel kommt, wird jeder Cent umgedreht und v.a. dem Jugendamt geht es sehr schnell nicht mehr um die Kinder sondern um die Befriedigung eigener finanzieller Bedürfnisse.)



    Beim Haus kommt noch der Wertzuwachs im Laufe der Ehe (also vom Kaufzeitpunkt bis zur Scheidung dazu). Angenommen Kaufpreis 200.000 €, heutiger Wert 300.000 €, würde einen Zugewinn von 100.000 € bedeuten, von dem die Hälfte ausgeglichen werden muss.


    Wenn ihr euch einigen könnt, könnt ihr fast alles völlig frei entscheiden, da wird euch niemand reinreden. Dennoch ist meine Empfehlung, dass ihr eure Absprachen schriftlich festhaltet und über einen Notar oder im Scheidungsverfahren offiziell vereinbart. Nicht, dass hinterher einer von euch denkt, dass er sich benachteiligt fühlt und Forderungen stellt.


    Ein Rechtsanwalt ist nie gemeinsam! Wichtige Erkenntnis! Der vertritt den, der ihn beauftragt und die Rechnung zahlt.

  • Wenn ihr 50/50 betreut, heißt das nicht, dass kein Unterhalt gezahlt wird. Das ist nur dann so, wenn du und deine zukünftige Ex (etwa) dasselbe Einkommen habt und natürlich (etwa) die gleichen Ausgaben für die Kinder habt. Bei 50/50 sind die Lebenshaltungskosten sicher einigermaßen gleich verteilt. Dazu kommen aber Fragen, wie Kosten für Klamotten, Schulsachen, Schulausflüge usw verteilt werden bzw. bei wem sie anfallen.



    (Generell ist es so, auch beim Unterhalt, dass euch niemand reinredet, solange ihr euch einigt. Sobald es aber vor Gericht geht oder das Jugendamt ins Spiel kommt, wird jeder Cent umgedreht und v.a. dem Jugendamt geht es sehr schnell nicht mehr um die Kinder sondern um die Befriedigung eigener finanzieller Bedürfnisse.)

    Die Frage der Barunterhaltspflicht hat keineswegs mit der Einkommenshöhe der beiden Elternteile zu tun. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob tatsächlich das sogenannte Wechselmodell praktiziert wird oder das Residenzmodell.

    Dazu gibt es einen schönen Artikel von Dr. Britta Beate Schön bei Finanztip.


    Meinen bescheidenen Kenntnissen zu Folge gelten für den Aufgabenkanon von Jugendämtern übrigens gesetzliche Grundlagen, hier insbesondere das SGB VIII. Alles andere klingt abenteuerlich.

  • Die Frage der Barunterhaltspflicht hat keineswegs mit der Einkommenshöhe der beiden Elternteile zu tun. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob tatsächlich das sogenannte Wechselmodell praktiziert wird oder das Residenzmodell.

    Dazu gibt es einen schönen Artikel von Dr. Britta Beate Schön bei Finanztip

    Auf welchen Artikel beziehst Du Dich mit dieser Aussage. Ich fibde keinen, der diese Aussage deckt.

    Bisher ist mir auch nur die Aussage von Andiii_98, welche mir zumindest bisher als gut belegt galt.

  • Meinen bescheidenen Kenntnissen zu Folge gelten für den Aufgabenkanon von Jugendämtern übrigens gesetzliche Grundlagen, hier insbesondere das SGB VIII. Alles andere klingt abenteuerlich.

    Nun, die Beistandschaften orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle, die nicht vom Gesetzgeber beschlossen wird/wurde. Darin ist für den Unterhaltszahler eine Warmmiete von 520 € vorgesehen, was in den allermeisten Regionen Deutschlands keine kindgerechte Wohnung hergibt.

    Wenn das Jugendamt ins Spiel kommen, versuchen sie so viel Unterhalt wie möglich rauszupressen, im Zweifel bis zum Selbstbehalt, in dem diese 520 € Warmmiete vorgesehen sind.

    Da spielen also die Kinder und der Kontakt der Kinder zum Elternteil keine Rolle, sondern das Interesse des Jugendamts, möglichst wenig Unterhaltsvorschuss zahlen zu müssen.


    (Übrigens sind Fälle aktenkundig, in denen Jugendämter versucht haben, Unterhalt bis zum Selbstbehalt zu fordern, das zuständige Gericht aber eine angemessene Miete für eine kindgerechte Wohnung berücksichtigt hat.)



    Bzgl Unterhalt beziehst du dich evtl auf diesen Artikel:
    https://www.finanztip.de/barunterhalt/


    Darin ist beschrieben, wie sich der Unterhalt bei den verschiedenen Betreuungsmodellen berechnet. Beim Wechselmodell geht es um beide Einkommen, beim Residenzmodell um das Einkommen des Elternteils, das nicht hauptbetreuut.

  • Auf welchen Artikel beziehst Du Dich mit dieser Aussage. Ich fibde keinen, der diese Aussage deckt.

    Bisher ist mir auch nur die Aussage von Andiii_98, welche mir zumindest bisher als gut belegt galt.

    Es gibt auf der Finanztip Website eine Suchfunktion. Wenn man dort "Barunterhalt" eingibt, gelangt man zum einschlägigen Aufsatz.


    Ergänzend rate ich geeignete anwaltliche Beratung an.


    Darüberhinaus werde ich mich zu abenteuerlichen Hypothesen und Theorien nicht weiter äußern.

  • Guten Morgen zusammen,


    ruhig bleiben - wir waren zusammen beim Anwalt, alles geklärt.

    Wechselmodell, kein Trennungsunterhalt, kein Kinderunterhalten - alles easy.


    Geht nur noch ums Haus. Meine Dame möchte "fair" ausbezahlt werden - also inklusive Schätzung - dann abzgl. offener Kredite durch 2 ... (so fair wie sie mich die letzten Jahre auch behandelte, aber das ist ein anderes Thema).


    Da ich diese Summe nicht noch auf den laufenden Kredit packen möchte gibt es vom Anwalt Option 2, wo allerdings noch ein paar Fragen offen sind.


    Option 2 beinhaltet:


    • Kredite laufen so weiter wie bisher, Abzahlung in ca. 7-8 Jahren.

    • Dann neuen Baukredit für Auszahlung an Ehefrau

    • dann erst Umschreibung des Grundbuches


    Meine Vorteile, wenn er mir das bestätigt:

    + 7 Jahre Zeit zu überlegen ob ich es behalte oder ggf. doch verkaufe/vermiete (Kinder sind dann ja schon nahezu volljährig)

    + keine zzgl. Belastung

    + überschaubare Kosten


    Nachteile:


    - Frau bleibt bis zur Umfinanzierung in Grundbuch mit 50%

    - ich plädiere auf Festlegung einer Auszahlungssumme JETZT, sonst habe ich immer im Kopf dass ich die Wertsteigerungen welche ich durchführe für Ihre Tasche mache

    - Frau könnte dumme Sprüche lassen (denk dran, ist auch mein Haus)

    - Risiko wenn Frau was passiert (insolvenz, Pflege)


    Ich tendiere zu der 2. Option, allerdings muss der Anwalt noch einiges ausklammern. Ich will zB. nicht verpflichtet sein dass meine Frau hier ein Recht auf Heimreise hat oder mitbestimmen kann.....

  • Option 2 erscheint mir zumindest schwierig. Du zahlst ja dann quasi ihren Teil des Kredits ab, das Haus gehört ihr ja noch Hälfte. Auf der anderen Seite würdest Du ihr theoretisch auch Miete für ihren Teil des Hauses schulden. Von Wertsteigerung oder Minderung durch Instandhaltung etc. haben wir noch nicht gesprochen. Aus meiner Sicht fast nicht fair zu trennen und zu rechnen.


    Das sie an einer Wertsteigerung partizipiert, fände ich im Gegensatz folgerichtig. Das würde ja auch in die andere Richtung (Wertverlust) gelten. Hätte sie das Geld jetzt, könnte sie das ja auch gewinnbringend investieren.


    Aus meiner Sicht ist Option 2 ein Konstrukt, dass ich vermeiden würde. Die eingesparten Zinsen rechtfertigen nicht die ganzen Unklarheiten und großen Konfliktpotentiale.


    Am Ende ist es ein einfache Frage ob Du Dir das Haus grundsätzlich leisten kannst und willst. Wenn ja, müsste es auch jetzt gehen. Wenn nein, dann jetzt verkaufen. Du verschiebst das Problem sonst nur.

  • Da ich diese Summe nicht noch auf den laufenden Kredit packen möchte gibt es vom Anwalt Option 2, wo allerdings noch ein paar Fragen offen sind.

    Hm, nach meinem Verständnis gehört ihr das halbe Haus mit allen Rechten und Pflichten, wenn sie im Grundbuch bleibt. Also inkl. allen Wertveränderungen. Dazu könnte sie Miete fordern, weil du ihre Hälfte mit bewohnst.

    Ich hatte mir sowas auch vorgestellt, meine Anwältin hat aber deutlich davon abgeraten, wegen des Konfliktpotentials über Jahre.