RBseventwo : Hast Du mit dem Erbpachtgeber vorab geklärt, ob Du das Objekt überhaupt vermieten darfst? Einige Erbpachtgeber (Gemeinde, Kirche etc.) gestatten dies nicht, da es dem ursprünglichen Sinn und Zweck widerspricht. Ebenfalls sollte man bei solch einer Investition auch mal den Heimfall durchrechnen.
Ich würde da keine 280k in ein Erbbaurecht investieren.