Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu GKV-Beiträgen auf Kapitalerträge.
Zu meiner Person: Ich bin 30 Jahre und gehöre zu einem Berufsstand mit eigener Altervorsorgeeinrichtung, daher zahle ich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung. Aufgrund dieser Tatsache werde ich (auch wenn‘s bis dahin noch lange hin ist 😉) nach aktueller Rechtslage kein Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sondern werde den Status eines „freiwillig Versicherten“ erhalten. Somit müssten auch GKV-Beiträge (14%) auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen gezahlt werden. Daher überlege ich momentan, für den Mindestzeitraum (60 Monate) den Mindestbetrag (ca 100€) in die gesetzliche RV einzuzahlen, um somit auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu erlangen und dadurch auch ein Pflichtmitglied der KVdR zu werden. Auf diesem Weg, so zumindest meine Überlegung, könnten die dann erheblichen GKV-Beiträge auf meine Kapitalerträge umgangen werden…
Ist meine Einschätzung der Sachlage korrekt, bzw. hat jemand aus der Community Erfahrungen zu ähnlich gelagerten Fällen?
Viele Grüße