Freiwillige Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine Frage zu GKV-Beiträgen auf Kapitalerträge.

    Zu meiner Person: Ich bin 30 Jahre und gehöre zu einem Berufsstand mit eigener Altervorsorgeeinrichtung, daher zahle ich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung. Aufgrund dieser Tatsache werde ich (auch wenn‘s bis dahin noch lange hin ist 😉) nach aktueller Rechtslage kein Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sondern werde den Status eines „freiwillig Versicherten“ erhalten. Somit müssten auch GKV-Beiträge (14%) auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen gezahlt werden. Daher überlege ich momentan, für den Mindestzeitraum (60 Monate) den Mindestbetrag (ca 100€) in die gesetzliche RV einzuzahlen, um somit auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu erlangen und dadurch auch ein Pflichtmitglied der KVdR zu werden. Auf diesem Weg, so zumindest meine Überlegung, könnten die dann erheblichen GKV-Beiträge auf meine Kapitalerträge umgangen werden…

    Ist meine Einschätzung der Sachlage korrekt, bzw. hat jemand aus der Community Erfahrungen zu ähnlich gelagerten Fällen?


    Viele Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Zu meiner Person: Ich bin 30 Jahre und gehöre zu einem Berufsstand mit eigener Altervorsorgeeinrichtung, daher zahle ich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung. Aufgrund dieser Tatsache werde ich (auch wenn‘s bis dahin noch lange hin ist 😉) nach aktueller Rechtslage kein Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sondern werde den Status eines „freiwillig Versicherten“ erhalten. Somit müssten auch GKV-Beiträge (14%) auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen gezahlt werden.

    Das ist die aktuelle Rechtslage. Wird sie in 40 Jahren, wenn Du in Rente gehst, noch genauso sein?

    Daher überlege ich momentan, für den Mindestzeitraum (60 Monate) den Mindestbetrag (ca 100€) in die gesetzliche RV einzuzahlen, um somit auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu erlangen und dadurch auch ein Pflichtmitglied der KVdR zu werden. Auf diesem Weg, so zumindest meine Überlegung, könnten die dann erheblichen GKV-Beiträge auf meine Kapitalerträge umgangen werden.

    Sofern die Rechtslage bis dahin unverändert bleibt ...


    Aus heutiger Sicht ist das ein gangbarer Weg, der Dich nicht viel Geld kostet. Kann man so machen.

  • Hallo zusammen,

    das könnte auch interessant sein:

    Sobald Du in Rente gehst, fällt der Zuschuss Deines Arbeitgebers zur Kran­ken­ver­si­che­rung weg. Dafür erhältst Du auf Antrag einen Zuschuss des Ren­ten­ver­si­che­rungsträgers, sofern Du eine gesetzliche Rente beziehst.

    Dieser Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent Deiner gesetzlichen Rente. Obendrauf kommt noch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 2023 sind das 0,8 Prozentpunkte. Der Zuschuss der Ren­ten­ver­si­che­rung liegt damit bei 8,1 Prozent der Rente (Stand 2023). Du bekommst aber höchstens die Hälfte Deines tatsächlichen Beitrags zur Kran­ken­ver­si­che­rung erstattet.

    Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und ist gemäß Paragraf 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Automatisch gibt es den Beitragszuschuss allerdings nicht. Du musst ihn beantragen, am besten gleich zusammen mit Deinem Rentenantrag. Das Antragsformular kannst Du auf der Website der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung herunterladen.

    LG

  • Hm, wann willst Du denn Deine Altersbezüge aus dem Versorgungswerk abrufen?

    Wenn Du nur die allgemeine Wartezeit erfüllst, wirst Du erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze die gesetzliche Rente beanspruchen können und in den Genuss der KVdR kommen. Wenn Du aber bereits vorher aufhörst zu arbeiten und Dein Versorgungswerk anzapfst, dann wirst für einen Übergangszeitraum (63 bis 67?) als freiwilliges Mitglied Beiträge zahlen müssen.

    Die 35-jährige Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente berücksichtigt auch Zeiten des Schulbesuchs und des Studiums (bis zu 8 Jahre). Ggf. wäre das auch einen Gedanken wert. ;)

  • Hallo martin95FCB,


    wie Achim Weiss schon betonte, nach heutiger Rechtslage klappt ihr Vorhaben. Aber in 35 bis 40 Jahren ist die Rechtslage garantiert anders. Nur wie anders ist Spekulation. Vielleicht gibt es dann eine KV, die bei allen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Verbeitragung heranzieht? Vielleicht gibt es nur noch eine steuerfinanzierte gesetzliche Mindestversorgung und der Rest muss privat versichert werden? Es besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass Sie die ca. 6k umsonst in die GRV eingezahlt haben. Legen Sie die 6k in einen thesaurierenden ETF an und erinnern sich vor dem Renteneintritt daran. Falls die Regelungen für die KVdR immer noch so sein sollten wie heute, haben Sie ein gutes Finanzpolster, höhere KV- Beiträge zu bezahlen.


    Gruß Pumphut

  • Die 35-jährige Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente berücksichtigt auch Zeiten des Schulbesuchs und des Studiums (bis zu 8 Jahre). Ggf. wäre das auch einen Gedanken wert. ;)

    Solange noch nicht 45 geworden, besteht die Möglichkeit die 12 Monate vom 16. bis 17. Geburtstag und Ausbildungszeiten über die 8 Jahre hinaus nachzuzahlen. Mindestbeitrag reicht für die Belegung.

  • Hm, wann willst Du denn Deine Altersbezüge aus dem Versorgungswerk abrufen?

    Ob er das wohl mit 30 Jahren schon weiß?

    Wenn Du nur die allgemeine Wartezeit erfüllst, wirst Du erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze die gesetzliche Rente beanspruchen können und in den Genuss der KVdR kommen. Wenn Du aber bereits vorher aufhörst zu arbeiten und Dein Versorgungswerk anzapfst, dann wirst für einen Übergangszeitraum (63 bis 67?) als freiwilliges Mitglied Beiträge zahlen müssen.

    ... nämlich von allen Einkünften und nicht nur von den Renten wie ein KVdR-Pflichtversicherter.

    Die 35-jährige Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente berücksichtigt auch Zeiten des Schulbesuchs und des Studiums (bis zu 8 Jahre). Ggf. wäre das auch einen Gedanken wert. ;)

    ... noch vor dem 45. Lebensjahr für diese Zeiten Mindestbeiträge nachzuzahlen, damit die Monate zählen.


    Klar, kann man machen. Damit sichert man sich für wenig Geld eine Rechtsposition. Ob die entsprechende Rechtslage in 40 Jahren noch genauso ist wie heute (Ich vermute mal, daß das Renteneintrittsalter dann bei 70 liegt), kann heute noch niemand beurteilen.


    Aktuell peilt der TE als Versorgungswerkmitglied erstmal 60 Monate Mindestversicherungszeit an. Ob er tatsächlich 35 x 12 = 420 Beitragsmonate aufbauen möchte, sei dahingestellt. Bis zum Alter 63 kann er das ja schon garnicht mehr schaffen.

  • Die Monate zählen doch auch, ohne das man Beiträge nachzahlen muss :/

    Man KANN aber für diese Zeiten auch nachzahlen und erhöht so seine Rente. So zumindest mein Kenntnisstand. Richtig, Referat Janders ?

    Naja, für die Monate, die bereits zählen, kann man nicht nachzahlen.


    Wenn Martin bis 18/19 zur Schule gegangen ist, bis 23 studiert hat und seitdem im Versorgungswerk unterwegs ist, ergibt sich folgendes Bild:


    16 - 17: Schule, nicht anrechenbar, aber nachzahlbar

    17 - 23: Schule/Studium, anrechenbar

    24 - 30: Versorgungswerk nicht anrechenbar


    Für das Jahr 2024 können noch freiwillige Beiträge gezahlt werden.


    Ggf. lässt sich so mit der Kombination aus Nachzahlung, anrechenbaren Schul- bzw. Studienzeiten und laufenden freiwilligen Beiträgen die 35-jährige Wartezeit rechtzeitig (also vor dem 67. Geburtstag) erfüllen.


    67 - 35 > 30 Das klappt also definitiv.

    63 - (35 - anrechenbare Zeiten und ggf. Nachzahlung) sollte auch > 30 sein.

  • Hallo zusammen,


    erst mal vielen Dank für die ganzen Beiträge :) ein paar Anmerkungen meinerseits:


    1. Wann ich in Rente gehen will, weiß ich noch nicht. Mir ist aber bewusst, dass es einen Zeitraum geben kann/wird, in dem mein vorgeschlagenes Prozedere nicht greift (Stichwort gesetzlicher Rentenanspruch ab 67, Stand heute)

    2. Mir ist auch klar, dass heute kein Mensch vorhersehen kann, wie das deutsche Sozialversicherungssystem in 30-40 Jahren aussehen wird. Mir geht‘s eigentlichen darum, mir, wie oben beschrieben, eine entsprechende Rechtsposition zu sichern. Ich will auch wirklich nur den absoluten Mindestbeitrag zahlen, um trotzdem noch einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben.

    3. Auch wenn man hier nur schwer vorhersehen kann, wie sich die ganze Thematik in Zukunft entwickeln wird, scheint mir der finanzielle Aspekt tatsächlich äußerst verlockend:

    Die 6k können nämlich steuerlich geltend gemacht werden, was bei meinem Bruttogehalt eine Rückerstattung von 2,5-3k bedeutet. Zusätzlich gibt’s dafür zumindest einen kleinen Rentenanspruch. Jetzt kommt aber der entscheidende Punkt: Natürlich sorge ich parallel über ETF‘s privat fürs Alter vor. Vorausgesetzt, dass der weltweite Aktienmarkt 7% p.a. wächst, würde mein Gewinn bei Renteneintritt ca. 1,5 mio betragen. Da machen 14% GKV Beitrag schnell 200k aus. Sich dagegen mit 3k Rentenbeiträge abzusichern scheint mir eigentlich ein no-brainer zu sein. Natürlich ist die Rechnung stark vereinfacht und keiner kann abschätzen, wie die Lage in 30 Jahren ist. Aber mit irgendwelchen Annahmen muss man ja trotzdem rechnen…

  • 1. Wann ich in Rente gehen will, weiß ich noch nicht. Mir ist aber bewusst, dass es einen Zeitraum geben kann/wird, in dem mein vorgeschlagenes Prozedere nicht greift (Stichwort gesetzlicher Rentenanspruch ab 67, Stand heute)


    2. Mir ist auch klar, dass heute kein Mensch vorhersehen kann, wie das deutsche Sozialversicherungssystem in 30-40 Jahren aussehen wird. Mir geht‘s eigentlichen darum, mir, wie oben beschrieben, eine entsprechende Rechtsposition zu sichern.


    3. Auch wenn man hier nur schwer vorhersehen kann, wie sich die ganze Thematik in Zukunft entwickeln wird, scheint mir der finanzielle Aspekt tatsächlich äußerst verlockend:


    Die 6k können nämlich steuerlich geltend gemacht werden, was bei meinem Bruttogehalt eine Rückerstattung von 2,5-3k bedeutet.

    Ah! Daher weht also der Wind! Wenns um Steuervorteile geht, setzt bei vielen Deutschen das Denkvermögen aus. Der Steuervorteile und der staatlichen Förderung wegen kaufen sie beispielsweise wie die Bekloppten diese Riesterverträge - und das schöne Geld wandert zum Großteil in die Taschen der Versicherungsgesellschaften.


    Streng genommen gibt es natürlich per saldo keine Rückerstattung, sondern Du zahlst aktuell nur etwa die Hälfte der Rechnung. Diese Hälfte des Geldes ist aber auf Jahrzehnte weg, und Du wirst es in der Zukunft nur in kleinen Portionen zurückbekommen.


    Man kann das machen, es ist nicht viel Geld. Aber Du solltest es nicht der Steuer wegen machen. Die Steuer setzt einer an sich schon guten Investition einen Sahneklecks oben drauf. Sie sollte niemals der primäre Beweggrund sein.