Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Soviel gibt die Firma zu Deiner privaten Krankenversicherung dazu

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Als privat versicherter Arbeitnehmer bekommst Du von Deinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. In den meisten Fällen ist dieser Betrag genauso hoch wie der Beitrag, den der Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Mit ein paar einfachen Tricks schöpfst Du den Arbeitgeberzuschuss optimal aus.
Der Arbeitgeber zahlt maximal den Höchstbeitrag, den er auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seiner Mitarbeiter beisteuern würde. Dieser Höchstbeitrag richtet sich nach dem Arbeitgeberanteil und der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Seit 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder komplett paritätisch finanziert. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Krankenkassenbeitrags inklusive Zusatzbeitrag. Davon profitieren auch privat versicherte Beschäftigte.
Für 2023 berechnet sich der maximale Arbeitgeberzuschuss aus folgenden Faktoren:
Damit beträgt im Jahr 2023 der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung rund 404 Euro.
Allerdings übernimmt der Arbeitgeber nie mehr als die Hälfte der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge seines Beschäftigten.
Angenommen, Dein monatliches Bruttoeinkommen liegt bei 5.500 Euro und Du zahlst für Deine private Krankenversicherung eine Prämie von 900 Euro im Monat. In diesem Fall beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers nicht etwa 450 Euro (50 Prozent von 900 Euro), sondern nur den Höchstbeitrag von rund 404 Euro. Den verbleibenden Teil zahlst Du.
Übrigens: Dein Arbeitgeber gibt zu Deiner privaten Krankenversicherung nur dann etwas dazu, wenn es sich um eine vollwertige Krankenversicherung handelt. Für eine reine Zusatzversicherung gibt es keinen Zuschuss.
Wer Familienangehörige hat, die in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert wären, bekommt vom Arbeitgeber auch für deren PKV-Beiträge einen Zuschuss (§ 257 Abs. 2a SGB V). Allerdings bleibt der Gesamtbetrag auf rund 404 Euro gedeckelt. Von dem Zuschuss für Angehörige profitieren also nur Versicherte, die den Zuschuss für ihren eigenen Beitrag noch nicht voll ausgeschöpft haben. Keinen Zuschuss gibt es, wenn Partner und Kinder gesetzlich krankenversichert sind.
Privat versicherte Väter und Mütter in Elternzeit, deren Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt und die nicht in Teilzeit arbeiten, erhalten von ihrem Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr. Möglicherweise hat aber der Partner seinen Arbeitgeberanteil noch nicht vollständig ausgeschöpft. In diesem Fall kannst Du einen Zuschuss über den Arbeitgeber Deines Partners bekommen, sofern Du die Voraussetzungen für die gesetzliche Familienversicherung erfüllen würdest.
Der Arbeitgeberzuschuss ist immer auf den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Entsprechend niedriger fällt der Zuschuss aus, wenn Dein Einkommen als Privatversicherter unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, etwa, weil Du in Teilzeit arbeitest. Denn der Arbeitgeber müsste dann auch für einen gesetzlich versicherten Mitarbeiter geringere Sozialbeiträge zahlen.
Ein Beispiel: Du verdienst 2.000 Euro brutto im Monat. Deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung belaufen sich auf monatlich 600 Euro. Dann zahlt Dein Arbeitgeber nicht etwa die Hälfte, sondern nur 162 Euro – das entspricht dem Arbeitgeberanteil von 8,1 Prozent (Stand 2023) bei einem Verdienst von 2.000 Euro.
Um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung voll auszuschöpfen, solltest Du die folgenden Punkte beachten.
Als privat krankenversicherter Mitarbeiter musst Du Deinem Arbeitgeber die Höhe des Beitrags nachweisen. Dein Krankenversicherer stellt Dir zu diesem Zweck eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung aus. Die private Krankenversicherung bestätigt darin, dass Du eine Versicherung hast, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss erfüllt und führt die Monats- und Jahresbeiträge für die Versicherung auf.
Hast Du mit Deinem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart, beteiligt sich der Arbeitgeber daran meist nicht. Tut er es doch, betrachtet das Finanzamt dies als geldwerten Vorteil, den Du versteuern musst. Das gilt auch dann, wenn Dein Arbeitgeber nur teilweise die Selbstbeteiligung mitträgt. Tarife mit hoher Selbstbeteiligung lohnen sich daher für Angestellte oft nicht.
Wenn der Versicherer Dir Beiträge erstattet, weil Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, verringert das den Arbeitgeberzuschuss nicht. Daher sind Tarife mit einer hohen garantierten Beitragsrückerstattung für Arbeitnehmer grundsätzlich attraktiv.
Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, während Du bestimmte Leistungen wie Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld beziehst. Auch wenn Du für die Kindererziehung zuhause bleibst, hast Du oft keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss: Privatversicherte in Elternzeit zahlen ihre Prämie in voller Höhe selbst. Es sei denn, der Ehepartner hat Anspruch auf einen Zuschuss für seine Angehörigen.
Wer sich privat krankenversichert, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese deckt die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung ab.
Der Arbeitgeber bezuschusst auch die private Pflegeversicherung, und zwar nach demselben Prinzip wie bei der Krankenversicherung: Er übernimmt die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, allerdings nicht mehr als den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 61 SGB XI).
2023 liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent. Davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Kinderlose über 23 Jahre zahlen außerdem 0,35 Prozent Zuschlag, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung des Höchstbeitrags beträgt wie in der Krankenversicherung 4.837,50 Euro. Der Arbeitgeber gibt damit höchstens rund 76 Euro im Monat zur privaten Pflegeversicherung dazu.
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