Arbeitgeberzuschuss zur PKV Das zahlt die Firma für Deine private Krankenversicherung
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Privat versicherte Angestellte bekommen von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. In den meisten Fällen ist dieser Betrag genauso hoch wie der Beitrag, den Dein Chef oder Deine Chefin für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Wir geben Dir hier ein paar einfache Tipps, mit denen Du den Arbeitgeberzuschuss optimal ausschöpfst.
Wenn Du privat versichert und in einem Angestelltenverhältnis bist, beteiligt sich Dein Arbeitgeber an den Kosten für Deine private Krankenversicherung. Er zahlt maximal den Höchstbeitrag, den er auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seiner Mitarbeiter beisteuern würde.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro im Monat. Arbeitgeber zahlen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung 7,3 Prozent plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von aktuell 1,7 Prozent. Zusammen sind das also 8,15 Prozent von 5.175 Euro, die der Arbeitgeber dazu steuert. Damit beträgt in diesem Jahr der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung rund 422 Euro im Monat.
Wie viel Du genau bekommst, hängt auch davon ab, wie viel Du für Deine PKV bezahlst. Denn Deine Chefin oder Dein Chef zahlt immer nur höchstens die Hälfte Deiner Versicherungsbeiträge (§ 275 Abs. 2 SGB V). Ist Dein Vertrag also günstiger, zahlt der Arbeitgeber auch entsprechend weniger. Ist Dein Vertrag hingegen teurer, zahlt Dein Arbeitgeber immer nur maximal den Höchstbetrag von 422 Euro.
Angenommen, Dein monatliches Bruttoeinkommen liegt bei 5.500 Euro und Du zahlst für Deine private Krankenversicherung eine Prämie von 900 Euro im Monat. In diesem Fall beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers nicht etwa 448 Euro, sondern nur 422 Euro. Den verbleibenden Teil musst Du aus eigener Tasche zahlen. Kostet Deine PKV hingegen monatlich nur 600 Euro, beträgt der Arbeitgeberzuschuss auch nur 300 Euro.
Übrigens: Dein Arbeitgeber gibt zu Deiner privaten Krankenversicherung nur dann etwas dazu, wenn es sich um eine vollwertige Krankenversicherung handelt. Für eine reine Zusatzversicherung gibt es keinen Zuschuss.
Erhältst Du Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankentagegeld oder Mutterschaftsgeld, dann zahlt Dein Arbeitgeber keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Das gilt auch für privat Versicherte in Elternzeit, deren Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt und die nicht in Teilzeit arbeiten. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in dieser Zeit alleine tragen (§ 257 Abs. 2 SGB V). Sie können aber unter Umständen über ihren privat versicherten Ehepartner einen Zuschuss bekommen. Wie das funktioniert, kannst Du im nächsten Kapitel nachlesen.
Wer sich privat krankenversichert, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese deckt die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung ab.
Der Arbeitgeber bezuschusst auch die private Pflegeversicherung, und zwar nach demselben Prinzip wie bei der Krankenversicherung: Er zahlt 1,7 Prozent zur Pflegeversicherung, unabhängig von der Anzahl der Kinder (§ 61 SGB XI).
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung berechnet sich ebenfalls nach der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro und liegt daher bei rund 88 Euro im Monat.
Deine Familie kann ebenfalls von Deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bekommen (§ 257 Abs. 2a SGB V).
Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Du hast Deinen Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgeschöpft,
das Familienmitglied ist ebenfalls privat versichert und
das Familienmitglied würde in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert werden. Voraussetzungen dafür: Dein Ehemann oder Deine Ehefrau darf höchstens 505 Euro im Monat verdienen oder nur einen Minijob ausüben. Er oder sie darf außerdem nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein. Für Kinder gilt die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung maximal bis zum 25. Lebensjahr (§ 10 SGB V). Schau für die Voraussetzungen einmal in unseren Ratgeber zur Familienversicherung.
Allerdings bleibt der Gesamtzuschuss für die private Krankenversicherung auf rund422 Euro gedeckelt. Von dem Zuschuss für Angehörige profitieren also nur Versicherte, die den Zuschuss für ihren eigenen Beitrag noch nicht voll ausgeschöpft haben. Keinen Zuschuss gibt es außerdem, wenn Partner und Kinder gesetzlich krankenversichert sind.
Der Arbeitgeberzuschuss für Angehörige kommt ebenfalls in Frage, wenn ein privat versicherter Ehepartner Krankentagegeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezieht. Denn in diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Angenommen, die Ehefrau geht in Elternzeit, wodurch der Arbeitgeberzuschuss entfällt und sie nun die Beiträge zur PKV alleine tragen muss. Ihr Ehemann arbeitet weiterhin Vollzeit und erhält einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 300 Euro. In diesem Fall kann der Ehemann eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses auf maximal 422 Euro beantragen, solange die Partnerin in Elternzeit ist.
Um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung voll auszuschöpfen, solltest Du die folgenden Punkte beachten.
Als privat krankenversicherter Mitarbeiter musst Du Deinem Arbeitgeber die Höhe des Beitrags nachweisen. Dein Krankenversicherer stellt Dir zu diesem Zweck eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung aus. Die private Krankenversicherung bestätigt darin, dass Du eine Versicherung hast, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss erfüllt und führt die Monats- und Jahresbeiträge für die Versicherung auf. Die gleiche Bescheinigung brauchst Du auch für Deine Pflegepflichtversicherung.
Um den Arbeitgeberzuschuss für Deine Familienangehörigen zu beantragen, solltest Du Dich am besten direkt mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Er wird Dir mitteilen, welche Unterlagen Du zur Beantragung benötigst. In jedem Fall musst Du eine Versicherungsbescheinigung Deiner Familienangehörigen vorlegen.
Hast Du mit Deinem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart, beteiligt sich der Arbeitgeber daran meist nicht. Tut er es doch, betrachtet das Finanzamt dies als geldwerten Vorteil, den Du versteuern musst. Das gilt auch dann, wenn Dein Arbeitgeber nur teilweise die Selbstbeteiligung mitträgt. Tarife mit hoher Selbstbeteiligung lohnen sich daher für Angestellte oft nicht.
Wenn der Versicherer Dir Beiträge erstattet, weil Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, verringert das den Arbeitgeberzuschuss nicht. Daher sind Tarife mit einer hohen garantierten Beitragsrückerstattung für Angestellte grundsätzlich attraktiv.
Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!
200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal.