Puuuh!
Ok, nochmal anders herum?
Grundsätzlich verstanden habe ich, dass ich durch den Freistellungsauftrag nicht 1.000 € im Jahr Steuern "frei" habe, sondern 1.000 € vom Gewinn nicht versteuern muss.
Zu den 25 % kommen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag
25 % x 1,055 = 26,375 %
- Den TFQ lasse ich erstmal weg und finde hinterher raus, wo ich den einbaue
- Ich rechne mit der vollen Freistellung von 1.000 €
- Die Kirchensteuer lasse ich auch erstmal weg.
Auf einen Gewinn von 1.000 € würden dann 26,375 % bzw. 263,75 € Steuern anfallen.
Soweit richtig?
Ich habe mit Position 1 folgenden Gewinn erwirtschaftet:
6.638,00 € - 3.535,93 € = 3.102,07 €
Vereinfacht würde ich also nur 3.102,07 € - 1.000 € = 2.102,07 € versteuern müssen. Das wären dann 2.102,07 € x 26,375 % = 554,42 € Steuern.
Aber welcher Anteil aus dem Bestand von 6.638,00 € macht einen Gewinn von 1.000 € aus bzw. welchen Anteil kann ich verkaufen, um (nur) einen Gewinn von 1.000 zu realisieren?
Beste Grüße,
Martin