Grundsteuer Messbetrag verdoppelt, Einspruch verpasst

  • Hallo zusammen,


    da mir hier stets gut geholfen wurde, wollte ich mal das Schwarmwissen befragen.


    März 2024 habe ich meinen neuen Messbetrag für die Grundsteuer vom Finanzamt bekommen.


    Mit dem aktuell verschickten Grundsteuerbescheiden, zahle ich jetzt die doppelte Grundsteuer. Meine Nachbarn ( Eigentumswohnungen) zahlen fast den selben Betrag wie vor der Reform. Aufgrund dieses Umstandes habe ich Februar 2025 Einspruch eingelegt. Nun will das Finanzamt den Einspruch nur auf " wiedereinssetzung in den vorherigen Stand" zulassen.


    Jedoch findet man im Netz ohne richtige Quelle Aussagen, dass eine Neuberechnung bei einem doppelten Messbetrag zulässt.


    Hat hier jemand konkrete Infos?


    Vorab vielen Dank

  • Meine Nachbarn ( Eigentumswohnungen) zahlen fast den selben Betrag wie vor der Reform.

    Die haben beim Ausfüllen ihres Grundsteuerbescheides so Ende 2022/Anfang 2023 bei sonst vergleichbaren ETW-Verhältnissen auch fast die selben Angaben gemacht wie du? Wenn nein, wäre das eine mögliche Erklärung für Deine erlebte Dopplung.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Jedoch findet man im Netz ohne richtige Quelle Aussagen, dass eine Neuberechnung bei einem doppelten Messbetrag zulässt.

    Das kann ja schon mal so nicht stimmen. Das Doppelte von was? Vielleicht war der Messbetrag vor der Reform einfach deutlich zu gering? Der Messbetrag beruht zudem wohl auf deinen Angaben (alle richtig gemacht?). In welchem Bundesland wohnst du eigentlich? Über eine "Grundsteueränderungsanzeige" nachgedacht?

  • Hallo Brauninho,


    genau, der neue Messbetrag hat sich zum alten Messbetrag verdoppelt.


    Möglich das dieser vor der Reform zu niedrig war, aber warum haben meine direkten Nachbarn, die im selben Hauseingang wohnen keine verdoppelung bzw. "nur" eine minimale Änderung ihres alten Messbetrages.


    Bei mir wird das Bundesmodell angewendet, da ich im schönen NRW wohne.


    Über eine Grundsteueränderungsanzeige informiere ich mich, vllt hilft auch eine Wertfortschreibung.


    Dankeschön für den Input!


    Habe dem Finanzamt auch die Aktenzeichen meiner Nachbarn übermittelt, hatte die Hoffnung, dass diese den Fehler im Messbetrag durch vergleichen der Angaben schnell herausfinden können.... .


    Viele Grüße

  • Möglich das dieser vor der Reform zu niedrig war, aber warum haben meine direkten Nachbarn, die im selben Hauseingang wohnen keine verdoppelung bzw. "nur" eine minimale Änderung ihres alten Messbetrages.

    Es wurde ja in #2 bereits gefragt, trotzdem nochmal:

    Haben deine Nachbarn und du mal verglichen, welche Angaben gemacht wurden und wie/wo sich diese unterscheiden?

  • Wäre ja lustig, wenn die Nachbarn einfach falsche Angaben gemacht hätten und das beim Finanzamt durchgerutscht ist..

    Das dachte ich mir auch. Bestimmt sehr förderlich für den nachbarschaftlichen Frieden, wenn auf Grund dieser Aktion die Nachbarn plötzlich auch den doppelten Messbetrag haben.

  • Es wurde ja in #2 bereits gefragt, trotzdem nochmal:

    Haben deine Nachbarn und du mal verglichen, welche Angaben gemacht wurden und wie/wo sich diese unterscheiden?

    Mir ist ein Fall aus der Nachbargemeinde (Quelle: Regionalzeitung) bekannt, in dem es einem Bewohner eines baugleichen Doppelhauses (ok, spiegelsymmetrisch zur MIttelwand ;) )genauso ging: Sein Nachbar und er hatten einige Jahre vor 2022 praktisch die gleichen umfangreichen Arbeiten durchführen lassen.


    Die beiden Grundsteuererklärungen unterschieden sich, so die spätere Recherche, praktisch nur in einem Wort. Der Leidtragende, also der mit dem deutlich höheren Grundsteuerbetrag, hatte "Kernsanierung" eingetragen, der Nachbar "Renovierung".


    Ihre Grundsteuermesswertbescheide vom Finanzamt im Frühjar 2024 hatten sie damals natürlich nicht verglichen, sonst wäre der Groschen wohl schon bei dieser Gelegenheit gefallen. So hat zuerst mal die Gemeinde die Prügel empfangen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Es wurde ja in #2 bereits gefragt, trotzdem nochmal:

    Haben deine Nachbarn und du mal verglichen, welche Angaben gemacht wurden und wie/wo sich diese unterscheiden?



    Entschuldige bitte, habe ich übersehen, werde versuche auch mal in diese Richtung zu "forschen".

  • Mir ist ein Fall aus der Nachbargemeinde (Quelle: Regionalzeitung) bekannt, in dem es einem Bewohner eines baugleichen Doppelhauses ... genauso ging: Sein Nachbar und er hatten einige Jahre vor 2022 praktisch die gleichen umfangreichen Arbeiten durchführen lassen.


    Die beiden Grundsteuererklärungen unterschieden sich, so die spätere Recherche, praktisch nur in einem Wort. Der Leidtragende, also der mit dem deutlich höheren Grundsteuerbetrag, hatte "Kernsanierung" eingetragen, der Nachbar "Renovierung".

    Ein Nachbar war also schlau und einer weniger schlau. In der Kommunikation mit Behörden sollte man tunlichst Dinge so schreiben, wie der Ämtler das gern haben will.

    Ihre Grundsteuermesswertbescheide vom Finanzamt im Frühjahr 2024 hatten sie damals natürlich nicht verglichen, sonst wäre der Groschen wohl schon bei dieser Gelegenheit gefallen. So hat zuerst mal die Gemeinde die Prügel empfangen.

    "Kann ich etwas dafür, daß Sie Kernsanierung schreiben, wenn Sie Renovierung meinen?"


    :)

  • Im Zweifel mit den entsprechenden Unterlagen zum zuständigen Finanzbeamten fahren und das vor Ort mit einem freundlichen Gespräch regeln. (Ggf. Termin absprechen!) Hat ein Bekannter so gemacht, da haben beide dann eine gute Lösung gefunden.

    PS: Ich gendere grundsätzlich nicht!