Mit 39 noch Wechsel in die PKV?

  • Ein Bekannter hat mich diese Woche gefragt, ob für ihn (Jahrgang 1985, noch 39 Jahre alt) ein Wechsel in die PKV noch ratsam sei.

    Zu seinen Eckdaten: Angestellter mit Gehalt ca. 85 kEUR, verheiratet und Kinder bei Frau (verbeamtet) mitversichert. Er selbst ist Brillenträger, hat sonst aber offenbar keine gesundheitlichen Risiken.


    Ich wollte ihm weder zu- noch abraten und empfahl ihm sich beraten zu lassen. Ich habe ihm aber folgende Nachteile genannt, die er mit seinem "hohen" Eintrittsalter im Vergleich zu einer anderen Person AB (auch Jahrgang 1985) hat, die z. B. im Alter 30 in die PKV gewechselt ist:

    (1) Der Beitrag meines Bekannten wird ab Eintritt in die PKV bis zum Alter von 65 um genau X EUR höher sein als der Beitrag von Person AB, wenn er genau die selbe Tarifzusammenstellung hat. D. h. in der Laufzeit bis dahin werden beide die selben Beitragserhöhungen in EUR haben.

    (2) Ab dem Alter von 65 wird sich der Abstand der Beiträge der beiden Personen vergrößern, da der Spartopf des 10%-Gesetzlichen Beitragszuschlags der Person AB größer ist als von meinem Bekannten. Sobald die Spartöpfe beider Personen aufgebraucht sind für die Ausfinanzierung von Beitragserhöhungen, werden beide Personen wieder identische Beitragserhöhungen haben.

    (3) Was den Spartopf aus Überzinsen (nach §150 VAG) betrifft, bin ich mir unsicher. Gilt dieser Spartopf für alle Personen des Kollektivs 1985 gleichermaßen? Oder hat jeder aus dem Jahrgang 1985 seinen eigenen Spartopf? Wenn letzteres stimmt, dann würde dies dazu führen, dass der Abstand der Beiträge von meinem Bekannten zu Person AB dadurch nochmal vergrößert wird. Weiß jemand im Forum, was korrekt ist?

    Solange die Versicherungsunternehmen weiterhin nur sehr geringe Überzinsen erwirtschaften, wie es seit Jahren und auch noch aktuell der Fall ist, dürfte der Effekt dieses Spartopfs momentan eh nicht besonders groß sein.


    Gibt es weitere Gründe, die dazu führen, dass die Beitragsverläufe beider Personen im Alter noch weiter auseinanderlaufen werden? (Wie gesagt: Beide Personen haben die selbe Tarifkonstellation).


    Empfohlen habe ich ihm einen möglichst hohen Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Dieser sollte mindestens zu einer Netto-Beitragsreduzierung von 300 EUR ab Alter 67 führen. Würdet ihr einen noch höheren Wert empfehlen?

  • Ich wollte ihm weder zu- noch abraten und empfahl ihm sich beraten zu lassen. Ich habe ihm aber folgende Nachteile genannt, die er mit seinem "hohen" Eintrittsalter im Vergleich zu einer anderen Person AB (auch Jahrgang 1985) hat, die z. B. im Alter 30 in die PKV gewechselt ist:

    Es steht wohl außer Frage, dass dieser Bekannte für die neun Jahre, die er (womöglich?) verpasst hat, weil er nicht schon mit seinen 30 Jahren gewechselt war, in der Zukunft entsprechend mehr bezahlen müssste. Wieso und warum das so sein wird, hast Du mit diesen zwei Punkten

    (1) Der Beitrag meines Bekannten wird ab Eintritt in die PKV bis zum Alter von 65 um genau X EUR höher sein als der Beitrag von Person AB, wenn er genau die selbe Tarifzusammenstellung hat. D. h. in der Laufzeit bis dahin werden beide die selben Beitragserhöhungen in EUR haben.

    2) Ab dem Alter von 65 wird sich der Abstand der Beiträge der beiden Personen vergrößern, da der Spartopf des 10%-Gesetzlichen Beitragszuschlags der Person AB größer ist als von meinem Bekannten. Sobald die Spartöpfe beider Personen aufgebraucht sind für die Ausfinanzierung von Beitragserhöhungen, werden beide Personen wieder identische Beitragserhöhungen haben.

    ja schon herausgearbeitet.


    Ok, aber aus Sicht dieses Bekannten ist diese ganze Fragestellung doch eine rein akademische, weil er diese Beitragsnachteile gegenüber dieser fiktiven Person AB ohnehin nicht mehr wettmachen könnte. Wozu das Ganze?


    Allenfalls interessant, aber in gewisser Hinsicht auch schadenfroh, wäre diese Frage aus Sicht dieser ebenso fiktiven Person CD, die damals vor neun Jahren der Person AB, aber auch diesem Bekannten, schon den Wechsel in den besagten PKV-Tarif empfohlen hätte. Sei es als privater Bekannter oder als professioneller Vermittler.


    Wobei diese Person CD es sicher nicht versäumen würde, dem Bekannten auch noch zusätzlich den gut und gerne 5-stelligen €-Betrag vorzurechnen, den er in den vergangenen 9 Jahren verschenkt hatte, weil er sich erst jetzt besinnen würde.


    Aber wie gesagt, AB und CD sind ja nur fiktiv. Worum es jetzt für den Bekannten geht, ist nicht dieser fiktive Schnee von gestern, sondern seine konkrete Situation im hier und jetzt: Mit 39, wohl eher mit 40 (Jg. 1985!) noch wechseln oder dem möglicherweise schon abgefahrenen Zug hinterherwinken?


    Im Falle des Wechsels - warum nicht, wenn individuell (!) genügend von den hier nicht zur Sprache gekommenen Rahmenbedingungen eines solchen Wechsels erfüllt ist ? - stellte sich unter vielen anderen diese Frage:

    Empfohlen habe ich ihm einen möglichst hohen Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Dieser sollte mindestens zu einer Netto-Beitragsreduzierung von 300 EUR ab Alter 67 führen. Würdet ihr einen noch höheren Wert empfehlen?

    An den 300 Euro würde ich die Höhe der Beitragsentlastung nicht fest machen, sondern eher an der Höhe des entsprechenden Grenz-Mehrbeitrags, der zusammen mit dem Grundbeitrag noch voll in der Arbeitgeberzuschussfähigkeit liegt. (Alles darüber hinaus oder auch den kompletten Mehrbeitrag kann man gern auch anderweitig anlegen.)


    Zugegeben, eine statischer Tipp nach den Verhältnissen des jahres 2025, aber man kann ihn ja auch dynamisieren, indem man auch in der Zukunft gelegentlich einen Blick darauf wirft.


    Nebenbei hat das auch den Vorteil, dass man nicht die dynamische Entwicklung des gesetzlichen Höchstbeitrags aus dem Auge verliert, wie es leider vielen Leuten nach längerer Versicherungsdauer in der PKV unterläuft. Die denken oft, bei der GKV sei es mehr oder weniger so verblieben, wie sie sie und ihre damaligen Beiträge noch in Erinnerung haben.


    In etwa so, wie die damalige Flamme 'Gesine' noch in jugendfrischer Erinnerung geblieben ist, der man wegen der besseren Partie 'Primavera' den Laufpass gegeben hat. Ok, wer wegen dieser Beispielnamen ein Problem hat, tausche gerne 'Gesine' gegen 'Gesbert' und 'Primavera' gegen 'Primitivo'. 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ein Bekannter hat mich diese Woche gefragt, ob für ihn (Jahrgang 1985, noch 39 Jahre alt) ein Wechsel in die PKV noch ratsam sei.

    40. Typischerweise zählt der Geburtsjahrgang.

    Zu seinen Eckdaten: Angestellter mit Gehalt ca. 85 kEUR, verheiratet und Kinder bei Frau (verbeamtet) mitversichert. Er selbst ist Brillenträger, hat sonst aber offenbar keine gesundheitlichen Risiken.


    Ich wollte ihm weder zu- noch abraten und empfahl ihm sich beraten zu lassen.

    Eben. Man selber überblickt das ja nicht, selbst wenn man selbst PKV-versichert ist. Man könnte dem Bekannten ja die Liste der Versicherungsmakler zukommen lassen, die Finanztip für empfehlenswert hält (oder den Bekannten generell auf die Angebote von Finanztip hinweisen, etwa den Newsletter, die Videos oder (huch!) sogar auf dieses Forum hier).


    Selber fragen funktioniert meist besser als diese Friend-of-a-friend-Geschichte.

  • Hallo.


    Der Wechsel von gKV zu pKV ist am Ende auch eine finanzielle Entscheidung, aber finanzielle Motive sollten eine untergeordnete Rolle spielen. Es sollte und Art und Umfang sowie um Qualität sowie Verfügbarkeit bzw. Zugänglichkeit der medizinischen Versorgung gehen.


    Falls der Bekannte diszipliniert ist, dann kann er sich die finanziellen Rücklagen für höhere pKV-Beiträge im Alter auch selbst schaffen.

  • Der Wechsel von gKV zu pKV ist am Ende auch eine finanzielle Entscheidung, aber finanzielle Motive sollten eine untergeordnete Rolle spielen. Es sollte und Art und Umfang sowie um Qualität sowie Verfügbarkeit bzw. Zugänglichkeit der medizinischen Versorgung gehen.

    Ob finanzielle Motive eine untergeordnete Rolle spielen sollten, darf jeder für sich selbst entscheiden. In diesem Forum geht es insgesamt primär um finanzielle Motive.

    Falls der Bekannte diszipliniert ist, dann kann er sich die finanziellen Rücklagen für höhere pKV-Beiträge im Alter auch selbst schaffen.

    Rechenexempel. Zum richtig dimensionierten Beitragsentlastungstarif gibt der Arbeitgeber ohne Wenn und Aber 50% dazu. Bei einer bAV geht ständig der Streit darum, ob der Arbeitgeber jetzt 15% dazugibt oder 20%.


    Letztlich ist Geld Geld. Ob im Ruhestand Geld aus eigenen Ersparnissen in die PKV-Prämie wandert oder aus einer bAV oder ob indirekt das Geld aus einem Beitragsentlastungstarif die Prämie mindert, ist letztlich egal.


    Man kann argumentieren, daß sich die eigene Anlage in Aktien um soviel mehr rentiert als die Rentenanlage in bAV und Beitragsentlastungstarif, wenn aber die Wahl zwischen bAV und Beitragsentlastungstarif besteht, hat zweiterer über den höheren Arbeitgeberzuschuß die Nase vorn.


    Ob die Überlegung dann richtig war, erweist sich einige Jahrzehnte später. :)

  • Der Bekannte hätte auch Einsparpotenzial, weil seine Kinder bei ihm familienversichert werden können.

    Für die Kinder kann man sich dann die private Kasse sparen.

    Die Frau ist laut TE verbeamtet und dürfte daher Beihilfe bekommen. In dem Fall greift die Familienversicherung nicht und die Kinder müssen über Beihilfe und PKV versichert werden.

    War mir bis vor kurzem auch nicht bekannt, habe ich aber so von einem Beamten erklärt bekommen.


    Nachtrag: Gerade noch mal Google befragt. Die Pflicht zur PKV für die Kinder bei Beamten greift nur, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Verdient die verbeamtete Ehefrau weniger, können die Kinder auch in der GKV familienversichert werden.

  • Nachtrag: Gerade noch mal Google befragt. Die Pflicht zur PKV für die Kinder bei Beamten greift nur, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Verdient die verbeamtete Ehefrau weniger, können die Kinder auch in der GKV familienversichert werden.

    Richtig ! Die Kinder können dann sogar familienversichert und gleichzeitig privat versichert sein (mit Beihilfeberechtigung).

    Das ist in bestimmten Lebenslagen praktisch, z.B. wenn man für den Rettungsdienst einfach die Karte zückt statt auf die 400 Euro Rechnung zu warten.

    Oder wenn man in Kleinröschenkledersbach am Wochenende schnell im Urlaub zum Kinderarztnotdienst muss.

  • Man kann argumentieren, daß sich die eigene Anlage in Aktien um soviel mehr rentiert als die Rentenanlage in bAV und Beitragsentlastungstarif, wenn aber die Wahl zwischen bAV und Beitragsentlastungstarif besteht, hat zweiterer über den höheren Arbeitgeberzuschuß die Nase vorn.

    Im Erwerbsleben halte ich den Beitragsentlastungstarif eigentlich für die beste von den drei Alternativen. Denn neben dem AG-Zuschuss von 50% wird der Eigenanteil (also die anderen 50%) durch die Sonderausgabenregelung per Steuererklärung nochmal um schätzungsweise 20-30% reduziert.

    Mit Aktien dürfte es schwierig werden, eine vergleichbar sichere Rendite jährlich zu erzielen.

  • Im Erwerbsleben halte ich den Beitragsentlastungstarif eigentlich für die beste von den drei Alternativen. Denn neben dem AG-Zuschuss von 50% wird der Eigenanteil (also die anderen 50%) durch die Sonderausgabenregelung per Steuererklärung nochmal um schätzungsweise 20-30% reduziert.


    Mit Aktien dürfte es schwierig werden, eine vergleichbar sichere Rendite jährlich zu erzielen.

    Immer diese Steuervorteile!


    Der Beitragsentlastungstarif ist ein Sparvertrag, zu dem (bei richtiger Dimensionierung) der Arbeitgeber 50% dazugibt. Die Sparraten für diesen Sparvertrag sind steuerlich absetzbar.


    Die bAV ist ein Sparvertrag, zu dem der Arbeitgeber vielleicht 15%, vielleicht 20% dazugibt. In diesem Fall keine Ersparnis des Krankenversicherungsbeitrags, wohl aber des Rentenversicherungsbeitrags, die aber halt zu einer Rentenminderung führt. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wandert zum Gutteil in die bAV, was den Vorteil für den Angestellten mindert. Den relativ kleinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung lasse ich mal unter den Tisch fallen. Die Sparraten für diesen Sparvertrag sind auch steuerlich absetzbar.


    Deutlicher Vorteil Beitragsentlastungstarif.


    Eine sichere Rendite gibt es ohnehin bei Aktien nicht. Wieviel die bringen, steht in den Sternen. Andere Kategorie.


    In der Leistungsphase bekommt man vom Beitragsentlastungstarif rechnerisch eine Rente ausbezahlt, die umgehend in die PKV wandert und dort den Beitrag mindert. Würde man den Beitrag aus eigenen Mitteln zahlen, könnte man den Beitrag von der Steuer absetzen. Per saldo kann man also sagen, daß die implizite Rente des Beitragsentlastungstarifs versteuert wird. Oder: Sie bringt keine Steuerentlastung mehr, weil man die ja schon in der Ansparphase hatte.


    Die Rente der bAV müßte man bei der Auszahlung versteuern, steckt man sie in die PKV, kann man sie von der Steuer absetzen, das wäre also steuerneutral.


    Vom eigenen Aktiensparplan müßte man nur den Ertrag versteuern, die Rückzahlung des Kapitals ist steuerfrei. Steckt man Ertrag oder Kapital in die PKV, kann man das von der Steuer absetzen.


    Saldo: Deine an sich richtige Angabe, daß der eigene Beitrag zum Beitragsentlastungstarif steuerlich absetzbar ist, wird zum Teil kompensiert dadurch, daß durch die Beitragsentlastung im Ruhestand weniger von der Steuer abgesetzt werden kann.


    OK: Der Steuersatz im Ruhestand mag um die 10% bis 15% niedriger sein als im aktiven Dienst, das ist ein Vorteil, aber er ist nicht so groß wie oft suggeriert.


    Ich habe damals keinen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen. Vielleicht gab es den zu der Zeit vielleicht auch noch nicht. Wäre ich noch einmal in der Lage, würde ich das vermutlich machen. Insgesamt ist das ein relativ kleines Volumen, schätzungsweise 200 €/m. Der "gesetzliche Zuschlag" hat sinngemäß die gleiche Funktion.

  • Ich habe damals keinen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen. Vielleicht gab es den zu der Zeit vielleicht auch noch nicht. Wäre ich noch einmal in der Lage, würde ich das vermutlich machen. Insgesamt ist das ein relativ kleines Volumen, schätzungsweise 200 €/m. Der "gesetzliche Zuschlag" hat sinngemäß die gleiche Funktion.

    Soweit ich mich erinnere, hatten bereits in den 90ern die meisten PKVen Beitragsentlastungstarife. Aber damals haben noch viel weniger Menschen solche abgeschlossen als heutzutage. Warum heutzutage von den Beratern viel mehr dazu geraten wird, ist mir noch etwas unklar. Vor allem auch deswegen, weil es doch den "Gesetzlichen Beitragszuschlag von 10%" seit dem Jahr 2000 als Beitragsstabilisierungsmaßnahme gibt.


    Ein Grund dafür, dass heute viel stärker zu den Beitragsentlastungstarifen geraten wird, könnte damit zusammenhängen, dass die PKVen seit der Finanzkrise nur noch sehr geringe Überzinsen erwirtschaften und daher die Beitragsdämpfung der Ü65-Versicherten durch die angesammelten Überzinsen nur noch sehr sehr schwach ausfällt.


    Dies ist übrigens ein Punkt, über den viele Berater ihren Kunden / Interessenten sehr wenig bis gar nichts erzählen. Zumindest ist das meine Erfahrung. Hier glaube ich, dass den Beratern teilweise das Wissen fehlt. Sie kennen die theoretische Funktionsweise der PKV, aber wenn ein Parameter (hier: Überzinsen) sehr schwach ausfällt, sind sie sich über die Auswirkungen dann nicht bewusst.


    Wie meinst du das mit "Insgesamt ist das ein relativ kleines Volumen, schätzungsweise 200 €/m."? Ist das die Summe, mit der du pro Monat deinen PKV-Vertrag aus dem Privatvermögen quersubventionieren musst weil du keinen entsprechenden Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hast?

  • Wie meinst du das mit "Insgesamt ist das ein relativ kleines Volumen, schätzungsweise 200 €/m."? Ist das die Summe, mit der du pro Monat deinen PKV-Vertrag aus dem Privatvermögen quersubventionieren musst weil du keinen entsprechenden Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hast?

    Auch wenn es der Wortklauberei geziehen werden wird: Achim Weiss muss nicht quersubventionieren, sondern er hat sich darauf eingestellt. Nichts gegen Beitragsentlastungstarife, aber man kann auch anders vorsorgen. Insoweit der Arbeitgeberzuschuss nicht mehr greift, ohnehin - aber dazu gibts wohl auch keinen Dissens hier im Thread.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich habe damals keinen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen. Vielleicht gab es den zu der Zeit vielleicht auch noch nicht. Wäre ich noch einmal in der Lage, würde ich das vermutlich machen. Insgesamt ist das ein relativ kleines Volumen, schätzungsweise 200 €/m. Der "gesetzliche Zuschlag" hat sinngemäß die gleiche Funktion.

    Soweit ich mich erinnere, hatten bereits in den 90ern die meisten PKVen Beitragsentlastungstarife. Aber damals haben noch viel weniger Menschen solche abgeschlossen als heutzutage.

    Warum auch immer hatte ich das vor Jahren nicht auf dem Schirm.

    Warum heutzutage von den Beratern viel mehr dazu geraten wird, ist mir noch etwas unklar. Vor allem auch deswegen, weil es doch den "Gesetzlichen Beitragszuschlag von 10%" seit dem Jahr 2000 als Beitragsstabilisierungsmaßnahme gibt.

    Ich kann nicht einschätzen, ob heute von (welchen?) Beratern mehr oder weniger zu einem Beitragsentlastungstarif geraten wird. In der Rückschau ist Geldanlage einfach. :)

    Ein Grund dafür, dass heute viel stärker zu den Beitragsentlastungstarifen geraten wird, könnte damit zusammenhängen, dass die PKVen seit der Finanzkrise nur noch sehr geringe Überzinsen erwirtschaften und daher die Beitragsdämpfung der Ü65-Versicherten durch die angesammelten Überzinsen nur noch sehr sehr schwach ausfällt.


    Dies ist übrigens ein Punkt, über den viele Berater ihren Kunden / Interessenten sehr wenig bis gar nichts erzählen. Zumindest ist das meine Erfahrung. Hier glaube ich, dass den Beratern teilweise das Wissen fehlt. Sie kennen die theoretische Funktionsweise der PKV, aber wenn ein Parameter (hier: Überzinsen) sehr schwach ausfällt, sind sie sich [der Auswirkungen dessen] dann nicht bewusst.

    Bei der berufsständischen Altersversorgung haut dieser Effekt deutlich stärker ins Kontor.

    Wie meinst du das mit "Insgesamt ist das ein relativ kleines Volumen, schätzungsweise 200 €/m."?

    Die genannten 200 € sind etwa der Unterschied zwischen meinem PKV-Beitrag und dem GKV-Höchstbeitrag (und somit das Maximum, das der Arbeitgeber bezuschußt hätte). Dieser Unterschied ist über die Jahre erstaunlich stabil geblieben. Nicht mehr rekonstruieren kann ich die steuerlichen Gegebenheiten vor 2010 (Erst ab dann war der Krankenkassenbeitrag steuerlich so ansetzbar, wie er heute ist). Wenn ich mich recht entsinne, konnte man damals nur einen kleinen Teil der Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge absetzen.


    Immerhin: Den steuerfreien Arbeitgeberzuschuß hätte ich wohl schon vor 2010 bekommen und vielleicht ab 2010 den Beitragsentlastungstarif abschließen können.


    200 €/m sind 2400 €/a, die ich mir mit dem Arbeitgeber geteilt hätte. 1200 €/a also für mich; das ist nicht besonders viel. Meine Sparrate war eigentlich immer höher. Hätte ich einen solchen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen, hätte ich selbst also etwa 100 €/m in Renten gesteckt und den Rest dann doch wieder in Aktien. So habe ich halt alles in Aktien gesteckt (und es nicht bereut).


    Spiegelfechterei. Ich hadere nicht mit der Vergangenheit.

  • Das schreibt Chat GPT zu den Kosten einer Beitragsentlastungsversicherung:


    Die Kosten für einen Beitragsentlastungstarif variieren je nach Anbieter, gewünschter Entlastungshöhe, Eintrittsalter und weiteren individuellen Faktoren. Einige Versicherer bieten solche Tarife an, jedoch sind nicht immer detaillierte Preisangaben öffentlich verfügbar.


    Beispielsweise bietet die SI*********A einen Beitragsentlastungstarif an, bei dem Versicherte die Höhe der Beitragsentlastung individuell festlegen können. Allerdings werden auf der Webseite keine konkreten Preisbeispiele genannt.


    Es ist wichtig zu beachten, dass die Verbraucherzentrale Hamburg von solchen Zusatztarifen abrät. Sie argumentiert, dass das angesparte Kapital oft niedrig verzinst ist und die Verträge mit hohen Kosten belastet sind, sodass sich diese Tarife selten rentieren.


    Um den für Sie günstigsten und passendsten Tarif zu finden, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Versicherungsberater zu konsultieren. Dieser kann Ihre individuelle Situation analysieren und passende Angebote vergleichen.