Private Krankenversicherung - fristlose Kündigung

  • Ich habe heute die Info erhalten, dass ich mich nächste Woche mit meiner alten Krankenversicherung zusammensetzen kann und dort im Basistarif für dieses Jahr aufgenommen werde. Und dann zum 01.01.2026 wohl wieder in den Normaltarif wechseln darf.

    Das wäre erfreulich für Dich. :)

    Der Basistarif wird dann ja vermutlich extrem teuer. Meine Berechnung hat mir einen monatlichen Beitrag von 570,55 € ergeben. Das ist natürlich ne ordentliche Hausnummer.

    Keine Ahnung, ob das ne ordentliche Hausnummer ist. Ich zahle für meine Krankenversicherung mehr.

    In meinen Augen hast Du Dich ziemlich in die Fäkalien geritten, vermutlich deswegen, weil Dir der bisherige Tarif zu teuer war, Du vielleicht den Risikozuschlag loswerden wolltest und weil möglicherweise Dein Finanzfachverkäufer gierig war. Es würde vermutlich nicht nur mich interessieren, warum Du Dich auf dieses Abenteuer überhaupt eingelassen hast.

    Sofern ich dann im nächsten Jahr wieder im Normaltarif mit vermutlichen Risikozuschlägen versichert werde, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als diese bittere Pille zu schlucken.

    Ich habe meine Lektion, die extrem teuer war (Geld und Nerven), gelernt.

    Ich habe nicht den Eindruck, daß Du die Lektion gelernt hast.

    In meinen Augen bist Du mit einem blauen Auge davongekommen. Vielleicht noch nicht jetzt, aber sicherlich dann, wenn Du tatsächlich in einen Normaltarif zurückkehren kannst, wäre das in meinen Augen ein Grund, eine Flasche Schampus zu köpfen.

  • Das wäre erfreulich für Dich. :)

    Keine Ahnung, ob das ne ordentliche Hausnummer ist. Ich zahle für meine Krankenversicherung mehr.

    Für einen Beamten, der nur 50%, bzw im besten Fall nur 30% absichern muss ist das schon eine richtige Hausnummer. Ich liege seit Anfang Januar 2025 bei ca. 390€ bei einer Absicherung von 50%.

  • Für einen Beamten, der nur 50%, bzw im besten Fall nur 30% absichern muss ist das schon eine richtige Hausnummer. Ich liege seit Anfang Januar 2025 bei ca. 390€ bei einer Absicherung von 50%.

    Der Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 1175 € für eine Vollversicherung, da sind 590 € für eine 50%-Teilversicherung keine Welt.

    Der TE ist ganz offensichtlich ein Zocker, der nun für etwa 1 Jahr vielleicht 200 € pro Monat verzockt hat, zusammen etwa 2500 €.

    Es hätte für ihn viel schlimmer kommen können!

  • Hi, ich habe einen ähnlichen Fall.

    Ich bin erst vor 2 Wochen in die PKV gewechselt und habe mir zu spät, fahrlässig und im Nachhinein dumm, meine 5 Jahres Historie von meiner vorherigen GKV zukommen lassen. Diese zeigt leider Behandlungen ua. mit der Psyche die ich bei den Gesundheitsfragen nicht angegeben habe.
    Da mein Widerrufsrecht vmtl erloschen ist - Versicherungsschein und Dokumente habe ich bereits seit September / Beginn der Versicherung war aber erst vor 13 Tagen 1.10. - stehe ich jetzt vor einem Dilemma.

    Bisher sind keine Leistungen angefallen und mein Ziel wäre es "einfach" wieder in die GKV zurück zu wechseln. Ich bin aber weiterhin über der Bemessungsgrenze angestellt und weiß nicht ob das so funktioniert dann.

    Was passiert wenn ich der Versicherung von dem Versäumnis berichte und diese den Vertrag kündigt. Komme ich dadurch wieder in die GKV oder wie kann ich mich versichern? Mich wird keine weitere private Versicherung mehr annehmen.

    Kann mir jemand ziemlich kurzfristig bei diesem Thema helfen? Bisher habe ich noch nichts gesagt und ich bin mir unsicher, was ich am Besten tun soll.

    Die Vorstellung belastet mich, falls ich in den kommenden Monaten und Jahren Leistungen in Anspruch nehmen muss und eine Prüfung der Versicherungsgesellschaft meiner Gesundheitsfragen kommt, ich am Schluss die Kosten selbst tragen muss oder schlimmeres passiert.

    Vielen Dank euch

  • Bisher sind keine Leistungen angefallen und mein Ziel wäre es "einfach" wieder in die GKV zurück zu wechseln. Ich bin aber weiterhin über der Bemessungsgrenze angestellt und weiß nicht ob das so funktioniert dann.

    Hast du das Naheliegende getan und deine bisherige Krankenkasse schriftlich kontaktiert?
    Für solche Spezialfragen ist die richtige Verwaltung zuständig.

  • Hast du das Naheliegende geta und deine bisherige Krankenkasse schriftlich kontaktiert?
    Für solche Spezialfragen ist die richtige Verwaltung zuständig.

    Geta?
    ich habe mir schriftlich meine Krankheitshistorie zukommen lassen bei meiner alten KV ja.

    Ich habe sie bisher noch nicht zu einem potenziellen Rückwechsel in dem Fall kontaktiert.

  • Geta?
    ich habe mir schriftlich meine Krankheitshistorie zukommen lassen bei meiner alten KV ja.

    Ich habe sie bisher noch nicht zu einem potenziellen Rückwechsel in dem Fall kontaktiert.

    Getan. Wenn du den Rausschmiss aus der Privaten KV wegen Täuschung befürchtest UND deshalb mit dem Gedanken spielst, wieder bei der GKV aufzuschlagen, solltest du dich beraten lassen.

  • Diese zeigt leider Behandlungen ua. mit der Psyche die ich bei den Gesundheitsfragen nicht angegeben habe.

    Was mich etwas wundert: Wie kann man Psychotherapie mit mehreren Sitzungen in den letzten 5 Jahren, was ja schon ein einprägsameres Thema sein sollte, einfach so vergessen, wenn im Antrag explizit danach gefragt wird?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Leider so passiert - Ärgere mich selbst über mich, aber kann ich jetzt nicht ändern.

    Was mich etwas wundert: Wie kann man Psychotherapie mit mehreren Sitzungen in den letzten 5 Jahren, was ja schon ein einprägsameres Thema sein sollte, einfach so vergessen, wenn im Antrag explizit danach gefragt wird?

  • Was passiert wenn ich der Versicherung von dem Versäumnis berichte und diese den Vertrag kündigt. Komme ich dadurch wieder in die GKV oder wie kann ich mich versichern? Mich wird keine weitere private Versicherung mehr annehmen.

    Wer hat Sie denn beim Abschluss beraten? Das ist die richtige Anlaufstelle, um Ergänzungen der Gesundheitsfragen zunächst aufzubereiten (was war wirklich, was sind Abrechnungsdiagnosen etc.) und damit dann per anonymer Risikovoranfrage zu klären, wie der Versicherer (um welchen handelt es sich?) damit umgeht bzw. umgegangen wäre. Auf der Basis überlegt man sich dann die nächsten Schritte.

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  • Wer hat Sie denn beim Abschluss beraten? Das ist die richtige Anlaufstelle, um Ergänzungen der Gesundheitsfragen zunächst aufzubereiten (was war wirklich, was sind Abrechnungsdiagnosen etc.) und damit dann per anonymer Risikovoranfrage zu klären, wie der Versicherer (um welchen handelt es sich?) damit umgeht bzw. umgegangen wäre. Auf der Basis überlegt man sich dann die nächsten Schritte.

    Danke für die Antwort. Die Ergänzungen zu den Gesundheitsfragen würden zu 99% (Internetrecherche) zu einer Ablehnung führen oder im nachträglichen Fall zur Vertragsauflösung des Versicherers.
    Da ich über der Bemessungsgrenze bin, falle ich in diesem Fall nicht in die Gesetzliche zurück oder? Sondern müsste mir eine neue PKV suchen, irgendwo für teures Geld einen Basistarif buchen?

  • Hatten Sie meine Fragen schon beantwortet Dino-gt4 ? :)

    Wie weit sind Sie denn über der Jahresarbeitentgeltgrenze? Eine vorübergehende Reduzierung Ihres Einkommens (Teilzeit?) könnte auch eine Lösung auf dem Weg zurück in die GKV sein.

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  • Ich hab folgendes, ähnliches Problem, aber eine andere frage: bin seit 10/24 Beamter in Bayern (a16). war 2023 "wegen schlafapnoe" beim Hausarzt, der hat gesagt, dass es auch eine psychische Erkrankung sein könne, hat mir Psychopharmaka verschrieben (Rezept eingelöst, aber nicht genommen, weil Apnoe wieder weg war). PKV fragte bei Aufnahme "Waren Sie wegen psychischen Störungen beim Arzt" - ich habe "nein" angekreuzt. Wäre ich nach "psychischen Diagnosen" gefragt worden, hätte ich "ja" angekreuzt. PKV sagt: Arglist und will Vertrag kündigen, weil Hausarzt bei 5 -Malen, die ich bei ihm wegen Apnoe war, jedes Mal eine F-Diagnose erstellt hat. Seis drum. Da ich (45) gesund bin, selten zum Arzt gehe (im gründe nur vorsorge), wäre Basistarif für mich kein Riesenproblem, finanziell spielt das für mich auch keine Rolle. Meine einzige Frage, die mich wach hält: Hätte die rückwirkende Vertragsauflösung und nachträgliche Einstufung in Basistarif dienstrechtliche Konsequenzen für mein Beamtenverhältnis? Kurzum: Könnte der Freistaat mich entlassen? ... nächste Woche habe ich Termin mit Fachanwalt... wer aber schon eine begründete Sachauskunft geben kann, dem bin ich sehr dankbar!

  • Meine einzige Frage, die mich wach hält: Hätte die rückwirkende Vertragsauflösung und nachträgliche Einstufung in Basistarif dienstrechtliche Konsequenzen für mein Beamtenverhältnis? Kurzum: Könnte der Freistaat mich entlassen? ... nächste Woche habe ich Termin mit Fachanwalt... wer aber schon eine begründete Sachauskunft geben kann, dem bin ich sehr dankbar!

    Wie sollte dein Dienstherr überhaupt davon etwas mitgebekommen? Außerdem die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, stände regelmäßig nur bei einer Verurteilung wg. einer Straftat von über einem Jahr Haftstrafe (auch Bewährung) im Raum. Ich würde mir dq

    Die Arglist sehe ich auch nicht wirklich, eher eine Falschabrechnung des Arztes ...

  • Danke. Weniger aus dem Grund einer Verurteilung (wäre ja Zivilrecht), sondern weil eventuell nicht die Bedingungen zur Verbeamtung erfüllt hätte (keine pkv) und auch weil falsche Angaben gemacht hätte (hatte pkv angegeben, aber die nachträgliche Kündigung hat vertrag ja nachträglich aufgelöst). Vielleicht ist hier ja JuristIn im Forum und weiß näheres ä. Danke!

  • sondern weil eventuell nicht die Bedingungen zur Verbeamtung erfüllt hätte (keine pkv)

    Wieso sollte eine PKV eine Bedingung zur Verbeamtung sein?

    Wäre ich frech, würde ich fragen, wo denn Leute verbeamtet werden, die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht kennen? Bin ich zum Glück ja nicht ;)

  • Also in RLP ist die Mitgliedschaft in der PKV keine Voraussetzung für die Verbeamtung. Ich hatte einige Kollegen die sogar als Beamter in der GKV versichert waren da Vorerkrankungen oder Behinderungen vorlagen. Natürlich war das eine teure Angelegenheit weil sie den kompletten Beitrag (AN+AG Anteil) aus eigener Tasche zahlen mussten.

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