Heizlastberechnung

  • Guten Abend,

    ich habe drei Angebote für die Heizlastberechnung nach DIN 12831 zur Ermittlung der Gebäudeheizlast.

    Das Angebot des Energieberaters ist am teuersten (1500,00 € + MwSt.). Die Fachfirmen bieten die Berechnung ca. zum halben Preis an. Nun behauptet der Energieberater die Fachfirmen würden das nicht richtig machen und es wäre besser, die Berechnung vom Energieberater erstellen zu lassen.

    Gibt es da tatsächlich Unterschiede oder wird die Berechnung jeweils nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Wie erklärt sich dann der Preisunterschied? Ich bin ziemlich ratlos.

    Danke für die Hilfe.

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe drei Angebote für die Heizlastberechnung nach DIN 12831 zur Ermittlung der Gebäudeheizlast.


    Das Angebot des Energieberaters ist am teuersten (1500,00 € + MwSt.). Die Fachfirmen bieten die Berechnung ca. zum halben Preis an.

    Zu welchem Zweck brauchst Du die Heizlastberechnung und für welches Gebäude?

  • Lass dir doch von jedem das Vorgehen beschreiben. Die Berechnung nach DIN kann eigentlich nur mit einer speziellen Software durchgeführt werden, in die die ganzen Räume des Hauses inkl. der verbauten Materialien erfasst werden. Ist irre viel Fleißarbeit, insbesondere bei alten oder verwinkelten Häusern.


    Für 750 Euro netto würde ich mich da nicht an den PC setzen wollen.

  • Heizlastberechnung braucht man für den Einbau der Wärmepumpe im selbstgenutzten EFH, wenn man die KFW Förderung erhalten möchte.

    Wenn die Heizlast mit einem speziellen Programm berechnet wird (DIN 12831), dürfte es ja egal sein, ob der Energieberater oder die Fachfirma die notwendigen Daten eingibt?

    Alle benötigen dafür die Pläne vom Haus, scheint also ein einheitliches Verfahren zu sein, oder liege ich da falsch?

  • Molly Ich würde das weder von einem Heizungsbauer noch einem Energieberater (so kann sich jeder nennen), sondern von einem TGA-Planer machen lassen, z. B. vom Ingenieurbüro Heckmann. Persönlich habe ich dort sehr gute Erfahrungen gemacht.

  • Heizlastberechnung braucht man für den Einbau der Wärmepumpe im selbstgenutzten EFH, wenn man die KFW Förderung erhalten möchte.

    Ich wiederhole das mal mit meinen Worten:


    Es gibt eine nennenswerte staatliche Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe, und die will Dir nun einfach nicht mehr aus dem Kopf. Sie flüstert ständig: Greif mich ab! Greif mich ab! Du wirst mich doch hoffentlich nicht verfallen lassen! Das macht Dich schier verrückt.


    Also willst Du Dir eine Wärmepumpe einbauen lassen. Dafür brauchst Du nun diesen Zettel (auch wenn er in der Sache nichts bringt), also besorgst Du ihn Dir sinnvollerweise dort, wo er auf den ersten Blick am billigsten ist. In einem Bestandsbau weiß man ja, was man in den vergangenen Jahren an Heizung gebraucht hat.


    Gib Dich aber bitte nicht der Illusion hin, daß die staatliche Förderung bei Dir ankäme. Du reichst sie durch zum Heizungsmonteur, wo die Staatsknete letztlich landet.


    Artikel zum Thema:

    Warum die Wärmepumpe in Deutschland so teuer ist


    Ich würde mir bei einem Bestandsbau das Geld zum jetzigen Zeitpunkt sparen. Bei Neubauten mag es anders aussehen, die baut man gleich passend.


    Aber das ist Deine Sache.

  • Sofern du Pläne hast und grob weißt, welche Materialien in welcher Stärke bei dir verbaut wurden, dann kann jeder einigermaßen Kundige mit der passenden Software den Wert ermitteln. Wenn du keine Ahnung hast, solltest du wenigstens einen Bauingenieur o.ä. damit betrauen, denn der kann aufgrund seiner Erfahrung diese Dinge selber ermitteln bzw. sachgerecht schätzen.


    Energieberater kann so ziemlich jeder werden, sofern er die passenden Kurse belegt und die Software hat.

  • Heizlastberechnung braucht man für den Einbau der Wärmepumpe im selbstgenutzten EFH, wenn man die KFW Förderung erhalten möchte.

    Wenn die Heizlast mit einem speziellen Programm berechnet wird (DIN 12831), dürfte es ja egal sein, ob der Energieberater oder die Fachfirma die notwendigen Daten eingibt?

    Alle benötigen dafür die Pläne vom Haus, scheint also ein einheitliches Verfahren zu sein, oder liege ich da falsch?

    Ich schätze, es ist der Zuschuss 458 der KfW gemeint - die Kosten des „Experten für Energieeffizienz“ werden dort mitgefördert. Es gibt dort einen Link zu den anerkannten Experten (Unterschied Energieberater oder Energieeffizienz-Berater). Kann sehr praktisch sein, weil der Energieeffizienz-Berater bei der Antragstellung behilflich ist.


    https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kammern-und-Verbände/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-–-Wohngebäude-(458)/index.jsp

  • Der " Energieberater" führt selbst ein Ingenieurbüro für Techn. Gebäudeausrüstung, Energie- und Umweltmanagement und ist auch als "Energieeffizienzexperte" gelistet.

    Dass Wärmepumpen in Deutschland teurer sind als in anderen Ländern, ist weithin bekannt. Wenn die bestehende Ölheizung aber 30 Jahre alt ist, hat man ja nur die Wahl zwischen (teurer) Reparatur der alten Heizung oder Einbau einer Wärmepumpe.

    Meine Frage war aber, ob es einen Unterschied zwischen den verschiedenen Heizlastberechnungen gibt, die die Preisunterschiede erklären könnten.

    In den Angeboten steht jeweils dasselbe: "Berechnung der Heizlast nach DIN 12831 zur Ermittlung der optimalen Gebäudeheizlast nach Verfahren B als Grundlage für den hydraulischen Abgleich (gefordertes verfahren)."

    So steht es beim "Energieberater" und auch bei den Heizungsfirmen im Angebot, und zwar jeweils für 480,00 - 720,00 oder 1500,00 + MwSt.

    Also wenn die Berechnung einheitlich mit einem Programm durchgeführt wird, kann ich mir die Preisunterschiede immer noch nicht erklären.

    Für den Einbau einer Wärmepumpe im EFH braucht man keinen Energieberater. Die Kosten sind zwar prinzipiell förderfähig, fallen aber meistens raus, da die förderfähigen Gesamtkosten bei der Wärmepumpe auf 30.000,00 € gedeckelt sind. Und die sind dann meistens schon für Lieferung und Montage der Heizung fällig.

  • Dann könnte man auf Beide verzichten und Fachfirma nehmen. Würde mit Schornsteinfegermeister vorher sprechen.

  • Wir haben Preisfreiheit in Deutschland. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass zwischen der Berechnung des TGA-Planers und unseres Heizungsbauers ein Unterschied von 50% lag. Wir haben uns an die Berechnung des TGA-Planers gehalten, der auch den hydraulischen Abgleich gerechnet hat.


    Unser Heizungsbauer hatte ein Programm, in das er Baujahr und Größe der Räume eingeben konnte. Da kann man sich gut vorstellen, wie genau das ist. Du bist hier aber auch eigentlich im falschen Forum.

  • Molly ihr lasst die bestehenden Heizkörper drin? Dann würde ich tendenziell das billigste Angebot nehmen und nur den Stempel für die Förderung abholen. Beim Heizkörper regelt der Thermostat.


    Andernfalls, also bei Einbau einer Fußbodenheizung oder im Neubau, würde ich immer die präziseste Berechnung nehmen. Eine, die sämtliche verbaute Materialien mit entsprechenden Dämmwerten sowie die Anteile der Außenwände und den Fußboden berücksichtigt. Nur so kommt man auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und konstante Last. Bei Fußbodenheizung ist eine Steuerung über die Thermostate fast unmöglich, da das gesamte System viel zu träge ist. Die Heizung muss über Durchfluss und Außentemperatur gesteuert werden und das geht nur vernünftig, wenn die Heizlast möglichst genau berechnet und die Fußbodenheizung angepasst ist.

  • Molly ihr lasst die bestehenden Heizkörper drin? Dann würde ich tendenziell das billigste Angebot nehmen und nur den Stempel für die Förderung abholen. Beim Heizkörper regelt der Thermostat.


    Andernfalls, also bei Einbau einer Fußbodenheizung oder im Neubau, würde ich immer die präziseste Berechnung nehmen. Eine, die sämtliche verbaute Materialien mit entsprechenden Dämmwerten sowie die Anteile der Außenwände und den Fußboden berücksichtigt. Nur so kommt man auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und konstante Last. Bei Fußbodenheizung ist eine Steuerung über die Thermostate fast unmöglich, da das gesamte System viel zu träge ist. Die Heizung muss über Durchfluss und Außentemperatur gesteuert werden und das geht nur vernünftig, wenn die Heizlast möglichst genau berechnet und die Fußbodenheizung angepasst ist.

    Nein, Thermostate regeln gar nichts mehr. Bei der Wärmepumpe sind alle Thermostate ganz offen. Deswegen macht man denn hydraulischen Abgleich, damit immer die richtige Wassermenge im jeweiligen Heizkörper anliegt und damit die passende Temperaturabgabe erfolgt.

  • Nein, Thermostate regeln gar nichts mehr. Bei der Wärmepumpe sind alle Thermostate ganz offen. Deswegen macht man denn hydraulischen Abgleich, damit immer die richtige Wassermenge im jeweiligen Heizkörper anliegt und damit die passende Temperaturabgabe erfolgt.

    Soweit die Theorie. Die Praxis sieht wieder anders aus, denn nicht immer wünscht man als Nutzer die Temperatur, die der Konstrukteur der Anlage vorgesehen hat.


    Heizt Du Dein Gästezimmer mit, auch wenn es ggf. wochenlang unbenutzt ist?

    Vermutlich nicht. Wenn aber ein Gast da ist, wird es halt doch geheizt.